28/12/2017
Urkunden begegnen uns im Laufe des Lebens immer wieder – sei es in Form der Geburtsurkunde bei der Geburt oder bei der Eheschließung. Solche Dokumente dienen dazu, bestimmte Fakten schriftlich festzuhalten und später rechtlich belegen zu können. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff „Urkunde“, welche Arten gibt es und wozu benötigt man sie? Dieser Artikel fasst die wichtigsten Informationen für Sie zusammen.

Eine Urkunde ist ein schriftlicher Nachweis, durch den bestimmte Tatsachen festgehalten werden. Sie finden Anwendung in rechtlichen, privaten und geschäftlichen Angelegenheiten. Ihre Funktion kann von der Identifikation von Personen bis zur Klärung von Erbansprüchen reichen.
- Öffentliche vs. Private Urkunden
- Welche Dokumente sind Urkunden? Beispiele
- Wo werden öffentliche Urkunden ausgestellt?
- Wie erkennt man eine Urkunde? Merkmale und Schutz
- Wann benötigt man Urkunden?
- Offizielle Dokumente im internationalen Raum
- Die Urkunde aus rechtlicher Sicht
- Fazit
- Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu Urkunden
Öffentliche vs. Private Urkunden
Grundsätzlich wird zwischen zwei Hauptarten von Urkunden unterschieden: der privaten und der öffentlichen Urkunde.
Öffentliche Urkunden werden von einer Behörde oder einer Person mit öffentlichem Glauben ausgestellt, wie zum Beispiel einem Notar oder einer Notarin. Sie zeichnen sich durch eine hohe Beweiskraft aus.
Private Urkunden hingegen werden von Privatpersonen oder Unternehmen erstellt. Ein Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen oder ein eigenhändig geschriebenes Testament sind Beispiele hierfür. Private Urkunden haben eine geringere Beweiskraft als öffentliche Urkunden. Wenn eine Privaturkunde jedoch zusätzlich notariell beurkundet wird, erhält sie den Status einer öffentlichen Urkunde.
Die Unterschiede lassen sich anhand verschiedener Merkmale verdeutlichen:
| Unterscheidungsmerkmal | Private Urkunde | Öffentliche Urkunde |
|---|---|---|
| Aussteller:in | Private Einzelperson / Unternehmen | Ämter, Behörden oder andere öffentliche Stellen |
| Rechtliche Bindung | Nicht immer | Ist bindend |
| Verwendung | Festhalten von Vereinbarungen, persönliche Kommunikation | Identifikation von Personen, Verwaltung, Beweismittel |
| Regelungen für die Änderung | Änderungen können einfacher durchgeführt werden. | Eine Anpassung ist schwieriger und Rechtsvorschriften müssen eingehalten werden. |
Welche Dokumente sind Urkunden? Beispiele
Viele offizielle Dokumente, die von Institutionen oder Behörden ausgestellt werden, sind Urkunden. Hier sind einige gängige Beispiele:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde
- Ausweisdokumente (wie Personalausweis, Reisepass)
- Scheidungsurteil
- Schulzeugnisse
- Hochschulurkunden (Bachelor-, Master-, Promotionsurkunde)
- Meldebescheinigung
- Grundstückskaufvertrag (notariell beurkundet)
- Amtlicher Grundbuchauszug
- Amtlicher Handelsregisterauszug
- Testament (insbesondere notariell beurkundet oder eigenhändig)
- Wertpapiere
- Patenturkunden
- Versicherungsscheine
- Schecks und Wechsel
- Gründungsurkunden (z. B. für Vereine oder Unternehmen)
- Urkunden, die bestimmte Anlässe dokumentieren (Jubiläen, Ehrungen, Teilnahmebescheinigungen, Sieg bei Wettkämpfen)
Diese Liste zeigt, wie vielfältig die Formen und Zwecke von Urkunden sein können.
Wo werden öffentliche Urkunden ausgestellt?
Die zuständige Stelle für die Ausstellung einer öffentlichen Urkunde hängt von der Art des Dokuments ab. In der Regel sind dies Ämter, Behörden oder Gerichte.
- Für Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden ist das Standesamt des Ortes zuständig, an dem das jeweilige Ereignis stattgefunden hat.
- Gerichtsentscheidungen wie Scheidungsurteile werden vom zuständigen Gericht ausgestellt.
- Ausweisdokumente werden von der Meldebehörde (Gemeinde, Stadt) ausgestellt.
- Schulzeugnisse und Hochschulurkunden werden von der jeweiligen Bildungseinrichtung ausgestellt.
- Notariell beurkundete Dokumente werden vom beauftragten Notar erstellt.
Die Zuständigkeit ist klar geregelt, um die Authentizität und Nachvollziehbarkeit der Dokumente zu gewährleisten.

Wie erkennt man eine Urkunde? Merkmale und Schutz
Das genaue Aussehen einer Urkunde variiert je nach Art und Aussteller. Öffentliche Urkunden in Deutschland haben oft ein standardisiertes Format und einen charakteristischen Aufbau. Es gibt jedoch einige gemeinsame Merkmale, die helfen, eine Urkunde zu erkennen und ihre Echtheit zu überprüfen:
- Vollständige Personeninformationen: Die Urkunde muss die vollständigen und korrekten Informationen der Personen enthalten, auf die sie sich bezieht.
- Informationen zum Aussteller: Die ausstellende Behörde, das Gericht oder die Person mit öffentlichem Glauben muss klar erkennbar sein.
- Ort und Datum: Die Urkunde muss den Ort und das Datum der Ausstellung enthalten.
- Unterschrift: Eine rechtsgültige Unterschrift des oder der Aussteller:in ist notwendig.
- Offizieller Stempel/Siegel: Öffentliche Urkunden tragen in der Regel einen amtlichen Stempel oder ein Siegel, das die Echtheit bestätigt.
- Material und Sicherheitsmerkmale: Oft wird dickeres, hochwertigeres Papier verwendet. Zum Schutz vor Fälschungen können Wasserzeichen, spezielle Drucktechniken oder andere Sicherheitsmerkmale vorhanden sein.
Diese Merkmale tragen dazu bei, die Echtheit und den offiziellen Charakter einer Urkunde zu gewährleisten.
Wann benötigt man Urkunden?
Urkunden sind in vielen Situationen unverzichtbar, immer dann, wenn Sie einen bestimmten Umstand, eine Vereinbarung oder einen Anspruch offiziell nachweisen müssen. Einige Beispiele für Anlässe, bei denen Urkunden benötigt werden:
- Anmeldung zur Eheschließung: Sie benötigen Geburtsurkunden, ggf. Meldebescheinigungen oder Scheidungsurteile.
- Beantragung eines Ausweisdokuments: Oft ist die Vorlage der Geburtsurkunde erforderlich.
- Fahrzeugzulassung: Hier sind Dokumente wie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie ggf. der Kaufvertrag relevant.
- Verkauf oder Kauf einer Immobilie: Ein notariell beurkundeter Kaufvertrag ist zwingend erforderlich.
- Erbschaftsangelegenheiten: Testamente, Erbscheine oder Geburts-/Sterbeurkunden sind notwendig zur Klärung der Ansprüche.
- Bewerbungen für Studium oder Beruf: Schul- und Hochschulzeugnisse bzw. -urkunden dienen als Nachweis der Qualifikation.
- Versicherungsansprüche: Der Versicherungsschein dokumentiert den Vertrag.
- Rechtsstreitigkeiten: Urkunden dienen als wichtige Beweismittel vor Gericht.
Manchmal benötigt man sogar eine Urkunde, um eine andere Urkunde beantragen zu können.
Offizielle Dokumente im internationalen Raum
Wenn Sie im Ausland geschäftlich tätig sind, auswandern oder im Ausland geheiratet haben, ist die Verwendung von Urkunden komplexer. Deutsche Urkunden werden im Ausland nicht immer ohne Weiteres akzeptiert. Eine Lösung ist die Urkundenübersetzung durch professionelle, oft beeidigte Übersetzer, die den Inhalt vollständig in die Zielsprache übertragen.
Für die Anerkennung im Ausland ist häufig eine Übersetzung mit Beglaubigung erforderlich. Dies bestätigt die Richtigkeit der Übersetzung.
Was ist eine internationale Urkunde?
Einige Personenstandsurkunden (Geburt, Heirat, Sterbefall) und Ehefähigkeitszeugnisse können gemäß dem Wiener CIEC-Übereinkommen in internationaler Form beantragt werden. Dies sind mehrsprachige, standardisierte Dokumente, die von den Vertragsstaaten des Übereinkommens problemlos anerkannt werden. Dies vereinfacht den internationalen Rechtsverkehr erheblich. Allerdings haben nicht alle Länder, wie beispielsweise die USA, Großbritannien oder Schweden, dieses Übereinkommen unterzeichnet. In solchen Fällen ist die Zusammenarbeit mit einem professionellen Übersetzungsbüro für eine beglaubigte Übersetzung unerlässlich.
Die wichtigsten Länder, die das Wiener CIEC-Übereinkommen unterzeichnet haben, umfassen unter anderem Belgien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Kroatien, die Niederlande, Österreich, Polen, Spanien und die Türkei.
Überbeglaubigung durch Legalisation & Apostille
Um die Echtheit einer Urkunde für die Verwendung im Ausland nachzuweisen, gibt es Verfahren zur Überbeglaubigung: die Legalisation und die Apostille. Beide Verfahren bestätigen die Echtheit der Unterschrift und des Siegels des Ausstellers der Urkunde.

- Legalisation: Dies ist ein aufwendigeres Verfahren, das oft die Vorbeglaubigung durch verschiedene Behörden im Inland und die Endbeglaubigung durch die diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes erfordert.
- Apostille: Staaten, die dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten sind, erkennen die Apostille als vereinfachte Form der Überbeglaubigung an. Eine einzige Behörde im Ausstellerstaat bringt die Apostille an, die dann im Zielland anerkannt wird.
Ob zusätzlich eine Übersetzung erforderlich ist, muss im Einzelfall geklärt werden.
Die Urkunde aus rechtlicher Sicht
In der Rechtswissenschaft wird der Begriff der Urkunde nicht einheitlich verwendet. Man unterscheidet zwischen dem materiellen und dem prozessualen Urkundenbegriff. Wichtige Aspekte sind die Funktionen einer Urkunde, ihre Echtheit und ihre Beweiskraft.
Definition im Strafrecht (materieller Urkundenbegriff)
Im materiellen Strafrecht wird eine Urkunde als verkörperte Gedankenerklärung definiert, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und einen Aussteller erkennen lässt.
- Verkörperung (Perpetuierungsfunktion): Die Erklärung muss dauerhaft festgehalten sein (z. B. auf Papier), nicht flüchtig wie Schrift im Sand oder eine Tonbandaufnahme.
- Beweiseignung (Beweisfunktion): Die Urkunde muss geeignet sein, in einem Prozess die Entscheidung zumindest mitzubestimmen, und dies muss dem Willen des Ausstellers entsprechen.
- Ausstellererkennbarkeit (Garantiefunktion): Aus der Urkunde muss hervorgehen, wer sie ausgestellt hat. Es reicht, wenn dies aus äußeren Umständen ersichtlich ist.
Eine Urkunde ist falsch, wenn der aus ihr hervorgehende Aussteller nicht mit dem tatsächlichen Aussteller identisch ist (Urkundenfälschung). Verfälscht ist eine Urkunde, wenn ihr Inhalt nachträglich unbefugt geändert wurde.
Definition im Zivilprozess (prozessualer Urkundenbegriff)
Im prozessualen Sinn ist eine Urkunde jede in Schriftzeichen verkörperte Gedankenäußerung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und einen Aussteller erkennen lässt. Dieser Begriff ist ähnlich dem materiellen, aber auf den Kontext des Gerichtsverfahrens bezogen.
Wirkende vs. Bezeugende Urkunden
Es gibt auch eine Unterscheidung nach dem Inhalt:
- Wirkende Urkunden: Sie enthalten den Vorgang, der bewiesen werden soll, unmittelbar selbst (z. B. ein Urteil, ein Vertrag, ein Testament).
- Bezeugende Urkunden: Sie bezeugen Vorgänge, die außerhalb der Urkunde liegen, wie Wahrnehmungen oder Handlungen der Behörde oder Urkundsperson (z. B. eine Sitzungsniederschrift, die den Ablauf einer Verhandlung dokumentiert).
Beweiskraft von Urkunden
Die Beweiskraft einer Urkunde im Zivilprozess ist entscheidend. Öffentliche Urkunden haben grundsätzlich eine höhere Beweiskraft als private Urkunden.
- Öffentliche Urkunden: Sie erbringen vollen Beweis dafür, dass die Erklärung so, wie beurkundet, abgegeben wurde (formelle Beweiskraft). Bei bezeugenden Urkunden, die auf eigener Wahrnehmung des Ausstellers beruhen, beweisen sie auch die inhaltliche Wahrheit der bezeugten Tatsache. Bei wirkenden Urkunden (z. B. Steuerbescheid) beweisen sie die Tatsache, dass die Anordnung getroffen wurde, nicht aber zwingend deren sachliche Richtigkeit, die der freien richterlichen Würdigung unterliegt.
- Private Urkunden: Der Inhalt einer Privaturkunde unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung. Sie beweisen zunächst nur, dass die darauf enthaltene Erklärung von der angegebenen Person abgegeben wurde, nicht aber unbedingt, ob diese Erklärung der Wahrheit entspricht.
Echtheit und inhaltliche Wahrheit
Die Echtheit einer Urkunde bedeutet, dass die Gedankenerklärung tatsächlich von der Person stammt, die als Aussteller erscheint. Eine Urkunde ist unecht, wenn sie nicht von demjenigen stammt, der als Aussteller angegeben ist.

Die inhaltliche Wahrheit bezieht sich darauf, ob der in der Urkunde dokumentierte Sachverhalt mit der Realität übereinstimmt. Während öffentliche Urkunden oft eine hohe formelle Beweiskraft für die Tatsache der Erklärung haben, unterliegt die materielle Beweiskraft (Wahrheit des Inhalts) in vielen Fällen der freien Würdigung durch das Gericht.
Bestand der Urkunde
Mängel im unversehrten Zustand einer Urkunde, wie z. B. Durchstreichungen oder Radierungen, können die Beweiskraft mindern. Das Gericht entscheidet im Streitfall nach Würdigung der Umstände des Einzelfalls über die Relevanz solcher Mängel.
Fazit
Urkunden begleiten uns von der Geburt an und spielen im Laufe des Lebens zu den verschiedensten Anlässen eine wichtige Rolle. Sie sind rechtlich bindende Dokumente, die bestimmte Tatsachen, Übereinkommen oder Ansprüche dokumentieren. Die Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Urkunden sowie das Verständnis ihrer Beweiskraft sind wesentlich für den Umgang mit diesen Dokumenten im Alltag und im Rechtsverkehr.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu Urkunden
Welches Papier nimmt man für Urkunden?
Öffentliche Urkunden werden oft auf dickerem, hochwertigerem Papier gedruckt. Manchmal werden auch Papiere mit speziellen Sicherheitsmerkmalen wie Wasserzeichen verwendet, um Fälschungen zu erschweren. Eine allgemeine Vorschrift für das Papier privater Urkunden gibt es nicht, hier kann jedes geeignete Material verwendet werden.
Welche Dokumente und Urkunden gibt es?
Es gibt eine Vielzahl von Urkunden, die unterschiedliche Lebensbereiche abdecken. Dazu gehören Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde), Ausweisdokumente, gerichtliche Entscheidungen, notarielle Verträge (wie Grundstückskaufverträge), Zeugnisse, Titel, Testamente, Wertpapiere und Dokumente, die bestimmte Anlässe oder Ehrungen festhalten. Der Artikel listet viele Beispiele auf.
Was versteht man unter Urkunden?
Unter einer Urkunde versteht man ein schriftliches Dokument, das einen bestimmten Tatbestand oder Sachverhalt festhält und zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet ist. Sie muss in der Regel einen Aussteller erkennen lassen. Urkunden können privat oder öffentlich sein, wobei öffentliche Urkunden von Behörden oder Notaren ausgestellt werden und eine höhere Beweiskraft besitzen.
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