24/09/2020
Der Kauf von Bürobedarf, sei es ein besonderer Stift, einzigartiges Papier oder spezielles Druckerzubehör, ist heute global möglich. Oftmals finden sich in den USA Produkte, die hierzulande schwer oder gar nicht erhältlich sind. Doch wer online in den Vereinigten Staaten bestellt und sich die Ware nach Deutschland liefern lässt, muss sich mit dem Thema Zoll und Einfuhrabgaben auseinandersetzen. Diese Kosten können den Endpreis Ihrer Bestellung erheblich beeinflussen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche Regeln gelten, wann welche Gebühren anfallen und wie der Prozess abläuft, damit Ihr Einkauf aus Übersee reibungslos verläuft.

- Grundlagen der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern
- Die entscheidenden Wertgrenzen für Ihre Sendung
- Welche Abgaben fallen bei einem Sachwert über 150 Euro an?
- Berechnung der Einfuhrabgaben über 150 Euro
- Der Zollwert: Mehr als nur der Preis der Ware
- Der Prozess der Zollabfertigung
- Wenn die Sendung beim Zollamt landet
- Online-Tools für die Zollanmeldung: IPK und IZA
- Import One Stop Shop (IOSS)
- Zollpräferenzen: Gilt das für die USA?
- Zusammenfassung der Wertgrenzen und Abgaben
- Häufig gestellte Fragen (FAQs)
- Was ist der Unterschied zwischen Sachwert und Zollwert?
- Muss ich immer Zoll zahlen, wenn ich Bürobedarf aus den USA bestelle?
- Fallen für alle Waren die gleichen Zollsätze an?
- Muss ich das Porto mitverzollen bzw. versteuern?
- Was passiert, wenn meine Sendung beim Zollamt liegt?
- Kann ich die Einfuhrabgaben schon beim Kauf bezahlen?
- Gibt es eine Untergrenze, unter der keine Abgaben erhoben werden?
- Was bedeutet die Servicepauschale des Zustelldienstes?
- Fazit
Grundlagen der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern
Deutschland ist Teil der Europäischen Union (EU) und der EU-Zollunion. Das bedeutet, dass Waren, die innerhalb der EU gehandelt werden, in der Regel frei von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sind. Bestellen Sie jedoch Waren aus einem Land außerhalb der EU – einem sogenannten Drittland, zu dem auch die USA gehören – fallen bei der Einfuhr nach Deutschland Einfuhrabgaben an.
Bis zum 1. Juli 2021 gab es eine Wertgrenze von 22 Euro, unterhalb derer keine Einfuhrabgaben erhoben wurden. Diese Kleinsendungsregelung wurde abgeschafft. Seitdem ist grundsätzlich jede Sendung aus einem Drittland abgabepflichtig, es sei denn, die anfallende Einfuhrumsatzsteuer beträgt weniger als einen Euro. Dies ist rechnerisch bei einem Warenwert (Sachwert) von unter 5,26 Euro der Fall (bei einem Steuersatz von 19%).
Die entscheidenden Wertgrenzen für Ihre Sendung
Die Höhe und Art der Einfuhrabgaben, die Sie zahlen müssen, hängen maßgeblich vom sogenannten Sachwert Ihrer Sendung ab. Dieser Sachwert ist der Preis, den Sie tatsächlich für die Ware bezahlt haben, um sie zu erhalten. Wichtig ist der auf der Rechnung ausgewiesene Preis für die Ware.
Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten oder Steuern und Abgaben des Drittlandes enthalten sein, die nicht separat ausgewiesen wurden, verbleiben sie im Sachwert.
Sachwert nicht größer als 150 Euro
Für Sendungen mit einem Sachwert von nicht mehr als 150 Euro gilt eine wichtige Erleichterung: Sie sind zollfrei. Das bedeutet, es wird kein separater Zollbetrag erhoben. Allerdings fallen die Einfuhrumsatzsteuer (in der Regel 19%, in Ausnahmefällen 7%) sowie gegebenenfalls Verbrauchsteuern an. Beispiele für Waren, die immer verbrauchsteuerpflichtig sind, sind Alkohol, Tabakwaren, Parfüms und Eau de Toilette. Für typischen Bürobedarf wie Stifte, Papier oder Toner fallen in der Regel keine Verbrauchsteuern an.
Bei der Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer wird nicht nur der Sachwert der Ware berücksichtigt, sondern der sogenannte Zollwert. Der Zollwert ist die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer und umfasst den Sachwert zuzüglich der Transportkosten bis zur EU-Außengrenze. Da das Porto bei Internetbestellungen oft pauschal berechnet wird und nicht nach Teilstrecken aufgeteilt werden kann, wird es in der Regel vollständig zum Sachwert hinzugerechnet, um den Zollwert zu ermitteln.
Wichtiger Hinweis: Abgaben von weniger als einem Euro werden nicht erhoben. Dies gilt pro Abgabenart. Da die Einfuhrumsatzsteuer für Sendungen bis 150 Euro die einzige Abgabe ist (neben eventuellen Verbrauchsteuern), bedeutet dies, dass bei einem Sachwert unter 5,26 Euro (bei 19% EUSt) keine Abgaben anfallen.

Sachwert größer als 150 Euro
Überschreitet der Sachwert Ihrer Sendung den Betrag von 150 Euro, wird es komplexer. In diesem Fall werden die Einfuhrabgaben nach dem Zolltarif berechnet. Das bedeutet, es fallen sowohl Zoll als auch Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Verbrauchsteuern an.
Welche Abgaben fallen bei einem Sachwert über 150 Euro an?
Bei einem höheren Warenwert setzen sich die Gesamtabgaben aus mehreren Komponenten zusammen:
- Zoll: Dieser wird auf Basis des Zollwerts und des spezifischen Zollsatzes für die jeweilige Warenart (z.B. Kugelschreiber, Notizbücher, Drucker) berechnet. Die Zollsätze sind im Gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Union festgelegt und können je nach Produkt stark variieren.
- Verbrauchsteuern: Für bestimmte Produkte wie Alkohol, Tabak, Kaffee und Substitute fallen zusätzliche Verbrauchsteuern an, unabhängig vom Sachwert.
- Einfuhrumsatzsteuer (EUSt): Diese entspricht der deutschen Mehrwertsteuer und beträgt in der Regel 19% oder ermäßigt 7% (z.B. für Bücher oder bestimmte Lebensmittel). Die EUSt wird auf die Summe aus Zollwert, Zoll und eventuellen Verbrauchsteuern sowie innergemeinschaftlichen Beförderungskosten (falls vorhanden) berechnet.
Berechnung der Einfuhrabgaben über 150 Euro
Die Berechnung kann auf den ersten Blick kompliziert erscheinen. Hier ist die gängige Methode:
1. Berechnung des Zollwerts:
Der Zollwert ist die Bemessungsgrundlage für den Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer.
Zollwert = Wert der Ware + Transportkosten bis zur EU-Außengrenze
Bei Internetbestellungen aus den USA werden die gesamten Transportkosten, die auf der Rechnung ausgewiesen sind, in der Regel zum Warenwert addiert, da eine Aufteilung der Kosten schwierig ist.
2. Berechnung des Zolls:
Der Zollsatz hängt von der genauen Art der Ware ab. Für jede Produktkategorie (z.B. Kugelschreiber, Notizbücher, Tintenpatronen) gibt es einen spezifischen Code im Zolltarif.
Zoll = Zollwert x Zollsatz (laut Zolltarif)
3. Berechnung der Verbrauchsteuer (falls zutreffend):
Für verbrauchsteuerpflichtige Waren (wie Kaffee) wird die Steuer basierend auf Menge und Steuersatz berechnet.
Verbrauchsteuer = Warenmenge x Verbrauchsteuersatz
4. Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer:
Die EUSt wird nicht nur auf den Warenwert, sondern auf die Summe aus Zollwert, Zoll und Verbrauchsteuer erhoben. Eventuell anfallende inländische Transportkosten (innerhalb der EU) können ebenfalls hinzugerechnet werden.
Bemessungsgrundlage EUSt = Zollwert + Zoll + Verbrauchsteuer (+ innergemeinschaftliche Beförderungskosten)
5. Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt):
Der EUSt-Satz beträgt meist 19% oder 7% (ermäßigt).

EUSt = Bemessungsgrundlage EUSt x Einfuhrumsatzsteuersatz (19% oder 7%)
6. Berechnung der Gesamtabgaben:
Die Gesamtkosten für die Einfuhrabgaben ergeben sich aus der Summe der einzelnen Abgabenarten.
Gesamtabgaben = Zoll + Verbrauchsteuer + Einfuhrumsatzsteuer
Beispielrechnung (basierend auf allgemeinem Fall, da Zollsätze für Bürobedarf variieren):
Sie bestellen speziellen Toner im Wert von 200 Euro in den USA. Die Transportkosten betragen 35,00 Euro. Angenommen, der Zollsatz für diesen Toner beträgt laut Zolltarif 5% (Dieser Wert ist nur ein Beispiel, der tatsächliche Satz kann abweichen!).
- Zollwert: 200,00 € (Ware) + 35,00 € (Transport) = 235,00 €
- Zoll: 235,00 € x 5% = 11,75 €
- Verbrauchsteuer: Fällt für Toner nicht an = 0 €
- Bemessungsgrundlage EUSt: 235,00 € (Zollwert) + 11,75 € (Zoll) + 0 € (Verbrauchsteuer) = 246,75 €
- EUSt (19% angenommen): 246,75 € x 19% = 46,88 €
- Gesamtabgaben: 11,75 € (Zoll) + 0 € (Verbrauchsteuer) + 46,88 € (EUSt) = 58,63 €
Zusätzlich zu diesen Abgaben können noch Servicepauschalen des Zustelldienstes anfallen (siehe unten).
Der Zollwert: Mehr als nur der Preis der Ware
Wie bereits erwähnt, ist der Zollwert entscheidend für die Abgabenberechnung. Er umfasst in der Regel den Kaufpreis der Ware zuzüglich aller Kosten bis zur EU-Außengrenze, insbesondere die Transportkosten. Auch wenn auf der Rechnung Steuern des Exportlandes (z.B. US-amerikanische Sales Tax) aufgeführt sind, können diese den Sachwert beeinflussen, wenn sie nicht separat ausgewiesen sind.
Der Prozess der Zollabfertigung
In den meisten Fällen müssen Sie sich nicht selbst um die Zollanmeldung kümmern. Der Beförderer (Post- oder Kurierdienst wie DHL, FedEx, UPS) übernimmt dies für Sie. Er gibt die notwendige Zollanmeldung ab und zahlt die fälligen Einfuhrabgaben zunächst an den Zoll. Bei der Zustellung der Sendung zieht der Beförderer diese Abgaben dann bei Ihnen ein.
Für diesen Service – die Zollanmeldung und die Vorlage der Abgaben – berechnen die Zustelldienste üblicherweise eine zusätzliche Servicepauschale oder Auslagenpauschale. Die Höhe dieser Pauschale variiert je nach Anbieter und sollte in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder auf deren Website zu finden sein. Planen Sie diese zusätzlichen Kosten unbedingt ein! Abgaben von weniger als einem Euro werden von den Zollbehörden nicht erhoben.
Wenn die Sendung beim Zollamt landet
Manchmal kann der Zustelldienst die Zollabfertigung nicht abschließen. Dies geschieht oft, wenn Angaben zum Wert oder Inhalt der Sendung fehlen, unvollständig oder fehlerhaft sind (z.B. fehlende EORI-Nummer bei Unternehmen), wenn Nachweise (z.B. für Rückwaren, Reparaturen) fehlen oder wenn Verdacht auf Verbote oder Beschränkungen besteht. In solchen Fällen wird die Sendung an das örtlich zuständige Zollamt weitergeleitet.

Sie erhalten dann eine Benachrichtigung vom Zustelldienst (z.B. Deutsche Post/DHL), in der Sie über die Lagerung informiert werden und aufgefordert werden, sich beim Zollamt zu melden. Die Sendung wird nur für einen begrenzten Zeitraum (meist 7 Tage für Briefsendungen, 9 Tage für Pakete) beim Zollamt gelagert, bevor sie an den Absender zurückgeschickt wird. Ab dem 10. Lagertag können Lagerkosten anfallen (mindestens 5 Euro).
Was tun, wenn die Sendung beim Zollamt ist?
Sie haben mehrere Möglichkeiten:
- Persönliche Abholung beim Zollamt: Sie gehen zum angegebenen Zollamt, legen das Benachrichtigungsschreiben sowie geeignete Unterlagen (Rechnung, Zahlungsnachweis wie PayPal-Beleg) vor, machen die Zollanmeldung (als Privatperson oft mündlich möglich, für Unternehmen seit 01.04.2024 elektronisch erforderlich) und zahlen die Abgaben direkt dort.
- Selbstständige elektronische Zollanmeldung (IPK/IZA): Sie können die Zollanmeldung auch online über das Zoll-Portal vornehmen. Für Sendungen bis 150 Euro Sachwert nutzen Sie die Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK). Für Sendungen über 150 Euro ist die Internet-Zollanmeldung-Einfuhr (IZA) oder eine Anmeldung über die ATLAS-Fachanwendung erforderlich. Nach erfolgreicher Anmeldung und Zahlung können Sie die Sendung entweder abholen oder (gegen Gebühr und mit Paketwertmarke) zusenden lassen.
- Postabfertigung von zu Hause (nur für Privatpersonen): Bei dieser Option senden Sie die erforderlichen Unterlagen und eine Erklärung an das Zollamt. Das Zollamt führt dann die Abfertigung durch. Nach Zahlung der Abgaben kann die Sendung an Sie geschickt werden (erneut gegen Gebühr für den Transport).
- Annahme verweigern: Sie können die Annahme der Sendung verweigern. Sie wird dann an den Absender zurückgeschickt. Ihnen entstehen keine Kosten für Zoll und Steuern, aber möglicherweise Kosten für den Rückversand oder die ursprünglichen Versandkosten bleiben bei Ihnen.
Erforderliche Unterlagen bei Abholung
Wenn Sie die Sendung persönlich abholen oder die "Postabfertigung von zu Hause" nutzen, benötigen Sie in der Regel:
- Das Benachrichtigungsschreiben des Zustelldienstes.
- Die Originalrechnung oder einen Zahlungsnachweis (z.B. PayPal-Auszug), aus dem der vollständige Kaufpreis der Ware inklusive des Portos klar hervorgeht.
- Gegebenenfalls weitere Nachweise (z.B. bei Reparaturen, Rücksendungen).
- Bei Vertretung: Eine unterschriebene Vollmacht.
Online-Tools für die Zollanmeldung: IPK und IZA
Das Zoll-Portal bietet digitale Möglichkeiten zur Zollanmeldung:
- IPK (Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen): Nutzt man für Sendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro. Seit 1. April 2024 ist die IPK für Unternehmen bei Sendungen unter 150 Euro zwingend zu nutzen; eine mündliche Anmeldung ist nicht mehr möglich. Auch Privatpersonen können die IPK nutzen.
- IZA (Internet-Zollanmeldung-Einfuhr): Nutzt man für kommerzielle Sendungen mit einem Sachwert über 150 Euro oder bei Vorliegen von Verboten/Beschränkungen.
Der Zugang erfolgt über das Zoll-Portal nach Registrierung (z.B. mit ELSTER-Zertifikat oder elektronischem Personalausweis). Das Zoll-Portal bietet einen einfachen und sicheren Zugang zu den Dienstleistungen des Zolls.
Import One Stop Shop (IOSS)
Einige Verkäufer in den USA (oder anderen Drittländern) können sich im EU-System "Import One Stop Shop" (IOSS) registrieren. Wenn Sie bei einem IOSS-registrierten Händler Waren mit einem Wert von höchstens 150 Euro kaufen, ist die Einfuhrumsatzsteuer in der Regel bereits im Kaufpreis enthalten und wird vom Verkäufer direkt an die EU abgeführt. In diesem Fall fallen beim Zoll keine zusätzlichen Einfuhrabgaben (Zoll oder EUSt) an. Die Zollanmeldung durch den Beförderer ist weiterhin notwendig, wofür aber ggf. eine geringere Servicepauschale erhoben wird, da die Abgaben bereits entrichtet sind. Dieses Verfahren gilt nicht für verbrauchsteuerpflichtige Waren.
Zollpräferenzen: Gilt das für die USA?
Für Waren aus bestimmten Ländern, mit denen die EU Präferenzabkommen geschlossen hat, können Zollbegünstigungen (niedrigere oder 0% Zollsätze) gewährt werden. Wichtig zu wissen ist: Die Vereinigten Staaten (USA) gehören NICHT zu diesen Ländern. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr von Bürobedarf oder anderen Waren aus den USA immer die im Zolltarif vorgesehenen Zollsätze anfallen, sofern der Sachwert über 150 Euro liegt.
Es gibt zwar eine Ausnahmeregelung für Kleinsendungen nichtkommerzieller Art zwischen Privatpersonen bis zu einem Wert von 500 Euro, bei der unter bestimmten Bedingungen kein schriftlicher Präferenznachweis erforderlich ist und der Zoll entfällt. Da die USA jedoch kein Präferenzland sind, fallen bei Sendungen über 150 Euro Sachwert dennoch die regulären Zollsätze an. Bei Geschenksendungen von Privatperson zu Privatperson bis 45 Euro greift eine andere Zollbefreiung.
Zusammenfassung der Wertgrenzen und Abgaben
| Sachwert der Sendung | Zoll | Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) | Verbrauchsteuer (falls zutreffend) | Anmerkungen |
|---|---|---|---|---|
| Unter 5,26 Euro (ca.) | Fällt nicht an | Fällt nicht an (da EUSt < 1 Euro) | Fällt nicht an | De facto abgabenfrei |
| Über 5,26 Euro bis 150 Euro | Fällt nicht an (Zollfreiheit) | Fällt an (19% oder 7% auf Zollwert) | Fällt an | Zollwert = Sachwert + Porto; Servicepauschale des Beförderers möglich; IOSS möglich |
| Über 150 Euro | Fällt an (auf Zollwert nach Zolltarif) | Fällt an (19% oder 7% auf Bemessungsgrundlage EUSt) | Fällt an | Zollwert = Sachwert + Porto; Bemessungsgrundlage EUSt = Zollwert + Zoll + Verbrauchsteuer; Servicepauschale des Beförderers möglich |
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Was ist der Unterschied zwischen Sachwert und Zollwert?
Der Sachwert ist der reine Warenwert, der bezahlte Preis für die Ware. Der Zollwert ist die Bemessungsgrundlage für Zoll und EUSt und umfasst in der Regel den Sachwert zuzüglich der Transportkosten bis zur EU-Außengrenze.
Muss ich immer Zoll zahlen, wenn ich Bürobedarf aus den USA bestelle?
Nein. Bei einem Sachwert von bis zu 150 Euro ist die Sendung zollfrei. Erst bei einem Sachwert über 150 Euro fallen zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer und eventuellen Verbrauchsteuern auch Zölle an.

Fallen für alle Waren die gleichen Zollsätze an?
Nein. Die Zollsätze sind im Gemeinsamen Zolltarif der EU festgelegt und hängen von der genauen Art der Ware ab. Für einen Füllfederhalter kann ein anderer Zollsatz gelten als für einen Drucker oder ein Paket Papier.
Muss ich das Porto mitverzollen bzw. versteuern?
Ja, in der Regel schon. Die Transportkosten (Porto) bis zur EU-Außengrenze werden zum Sachwert hinzugerechnet, um den Zollwert zu ermitteln. Sowohl der Zoll als auch die Einfuhrumsatzsteuer (und ggf. Verbrauchsteuer) werden auf Basis dieses höheren Zollwerts bzw. einer davon abgeleiteten Bemessungsgrundlage berechnet.
Was passiert, wenn meine Sendung beim Zollamt liegt?
Dies geschieht, wenn der Zustelldienst die Abfertigung nicht vornehmen kann (z.B. wegen fehlender Unterlagen). Sie erhalten eine Benachrichtigung und müssen sich selbst um die Zollanmeldung kümmern, entweder persönlich beim Zollamt, elektronisch über das Zoll-Portal (IPK/IZA) oder per "Postabfertigung von zu Hause" (nur für Privatpersonen). Beachten Sie die Lagerfristen und eventuell anfallenden Lagerkosten.
Kann ich die Einfuhrabgaben schon beim Kauf bezahlen?
Ja, unter Umständen. Wenn Sie bei einem Händler kaufen, der am IOSS-Verfahren teilnimmt, und der Warenwert nicht über 150 Euro liegt, ist die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bereits im Kaufpreis enthalten und der Händler führt sie direkt an die EU ab. Dann fallen beim Zoll keine zusätzlichen Abgaben an.
Gibt es eine Untergrenze, unter der keine Abgaben erhoben werden?
Ja. Die Einfuhrumsatzsteuer wird vom Zoll erst erhoben, wenn der Betrag mindestens 1 Euro beträgt. Das ist rechnerisch bei einem Sachwert von unter ca. 5,26 Euro der Fall (bei 19% EUSt).
Was bedeutet die Servicepauschale des Zustelldienstes?
Viele Zustelldienste berechnen eine zusätzliche Gebühr dafür, dass sie die Zollanmeldung für Sie übernehmen und die Einfuhrabgaben vorstrecken. Diese Pauschale kommt zusätzlich zu den eigentlichen Zoll- und Steuerabgaben hinzu und variiert je nach Anbieter.
Fazit
Der Kauf von Bürobedarf aus den USA bietet spannende Möglichkeiten, birgt aber auch potenzielle Zusatzkosten durch Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Indem Sie die geltenden Wertgrenzen kennen, den Unterschied zwischen Sachwert und Zollwert verstehen und die möglichen Servicepauschalen der Zustelldienste berücksichtigen, können Sie die Gesamtkosten besser einschätzen und unangenehme Überraschungen vermeiden. Informieren Sie sich vor der Bestellung und genießen Sie Ihren neuen, einzigartigen Bürobedarf!
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