23/07/2019
Fernsehberichte, insbesondere Magazine von ZDF und WDR, haben in der Vergangenheit die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) kritisch beleuchtet. Dabei wurden verschiedene Aspekte des Geschäftsmodells und der Arbeitsweise der Vermögensberater hinterfragt. Diese Berichte werfen Fragen auf, die viele Menschen beschäftigen, wenn es um Finanzberatung geht. Es lohnt sich daher, die vorgebrachten Kritikpunkte anhand der verfügbaren Informationen genauer zu betrachten und die Darstellung der DVAG dazu zu berücksichtigen.

Ein zentraler Kritikpunkt in den Fernsehbeiträgen war die Kundenakquise. So stellte das ZDF-Magazin Frontal die Behauptung auf, dass Vermögensberater der DVAG als erstes ihre Familie und Freunde "anbaggern" müssten, um Kunden zu gewinnen. Dies wurde teilweise mit dem Vorwurf verbunden, dass dabei "schrottige Produkte um der Provision wegen angedreht" würden. Auch der WDR griff die Thematik auf, dass DVAG-Berater vorwiegend in ihrem persönlichen Umfeld nach neuen Kunden suchten. Diese Darstellung erweckt den Eindruck eines erheblichen Drucks auf die Berater, ihr privates Netzwerk auszunutzen.
Dem wird aus Sicht der Deutschen Vermögensberatung entgegengehalten, dass Vermögensberater grundsätzlich selbstständig und selbstbestimmt arbeiten. Es bestehe kein Zwang, im Verwandten- oder Bekanntenkreis Kunden zu akquirieren. Vielmehr gebe es zahlreiche Wege, das persönliche Netzwerk auszubauen und neue Kundenbeziehungen aufzubauen. Jeder Berater sei frei darin, Menschen auf die Vorteile einer persönlichen Vermögensberatung anzusprechen. Es wird eingeräumt, dass der Einstieg in die Tätigkeit durch Weiterempfehlungen im näheren Umfeld erleichtert werden kann. Dies sei jedoch vergleichbar mit dem Aufbau anderer selbstständiger Existenzen, etwa bei Handwerkern, Anwälten oder Ärzten, die ebenfalls oft von Empfehlungen aus ihrem anfänglichen Netzwerk profitieren.
- Vorwürfe der Provisionsgier und teurer Produkte
- Das Vergütungsmodell: Provision statt Honorar
- Kritik an der Qualifikation der Berater
- Vertragsende bei der DVAG – Kündigung möglich?
- Die DVAG und die Beratung von Frauen
- Rechtlicher Status und Produktpartner
- Transparenz der Kosten
- Was verdient ein Vermögensberater bei der DVAG?
- Struktur, Kosten und Eigentümer
- Kündigung des Vertrags bei der DVAG
- Fazit
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Vorwürfe der Provisionsgier und teurer Produkte
Ein weiterer schwerwiegender Vorwurf in den TV-Sendungen betraf die angebliche Skrupellosigkeit und Provisionsgier der DVAG-Vermögensberater. Im ZDF hieß es beispielsweise, dass nicht nur der einzelne Berater von den Provisionen profitiere, sondern auch dessen Vorgesetzte bis hin zur Unternehmensspitze. Dies suggeriert ein System, das vor allem auf das Generieren von Provisionen ausgerichtet sei, möglicherweise zum Nachteil der Kunden.
Die DVAG stellt dem gegenüber, dass ihre Vermögensberater umfassend unterstützt werden. Diese Unterstützung erfolgt sowohl durch die Deutsche Vermögensberatung selbst als Service- und Betreuungsgesellschaft als auch durch persönliche Coaches. Ein unabhängiges Karriere-Rating durch die Agentur Assekurata bescheinige der DVAG "hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten und Karrierechancen" sowie "umfangreiche Unterstützungsleistungen". Neueinsteiger würden von erfahrenen Coaches betreut, zudem gebe es Ansprechpartner in der Zentrale und bei Produktpartnern. Jährlich investiere die DVAG über 80 Millionen Euro in die Aus- und Weiterbildung der Vermögensberater. Die aufwendige Vertriebsunterstützung durch Mentoren und das Unternehmen sei der Grund, warum vereinnahmte Provisionserlöse nicht vollständig an den einzelnen Vermittler ausgeschüttet würden, sondern leistungsorientiert je nach Karrierestufe und Betreuungsleistung zugeordnet würden.
Auch die Produkte selbst wurden in den Beiträgen als zu teuer kritisiert. Die DVAG entgegnet, sie biete exklusive Produkte ihrer Premium-Partner aus der Finanz- und Versicherungsbranche an, die auf die individuellen Lebenssituationen der Kunden zugeschnitten seien und ein attraktives Preis-/Leistungsverhältnis böten. Der Produktvermittlung gehe in der Regel ein professioneller Kundenberatungsprozess voraus, der für den Vermögensberater mit erheblichem Zeitaufwand und Kosten verbunden sei. Dieser Prozess umfasse die Erfassung der finanziellen Situation, der Wünsche und Ziele der Kunden, die Auswertung dieser Daten sowie die Erarbeitung einer darauf abgestimmten persönlichen Anlage- oder Absicherungsstrategie. Erst danach folge das Beratungsgespräch.
Die enge Zusammenarbeit mit ausgewählten Anbietern ermögliche den Kunden der DVAG exklusive Produkte, die auf dem freien Markt in dieser Form oft nicht erhältlich seien. Zudem sichere dies Kostenvorteile, beispielsweise durch Bündellösungen, und eine schnelle Schadenregulierung, die vom persönlichen Vermögensberater begleitet und koordiniert werde.
Das Vergütungsmodell: Provision statt Honorar
Ein wesentlicher Punkt, der oft zu Missverständnissen führt, ist die Art der Vergütung. Bei der DVAG wird den Kunden für die Beratung selbst – anders als etwa bei einer Honorarberatung – nichts direkt in Rechnung gestellt. Kosten fallen üblicherweise erst an, wenn es zur Vermittlung von Finanzprodukten kommt, und zwar in Form von Provisionen. Dieses Modell ist marktüblich und entspricht dem Vorgehen bei Bankfilialen oder Versicherungsagenturen, wo ebenfalls Provisionen bei Produktabschlüssen anfallen.

Die Kostenstrukturen bei der DVAG werden als transparent, marktüblich und gesetzeskonform beschrieben. Im Fokus der Beratung stünden die individuellen Ziele und Wünsche der Kunden. Während Honorarberater ihre Leistungen nach Stunden abrechnen, erhalten DVAG Vermögensberater für ihre Dienstleistungen Provisionen. Für den Kunden entstünden dann keine weiteren Kosten, weder für die initiale Beratung noch für spätere Servicetermine.
Kritik an der Qualifikation der Berater
Ein weiterer Vorwurf aus den TV-Beiträgen war, dass angeblich "jeder" Vermögensberater bei der DVAG werden könne. Dies wurde mit der Behauptung verbunden, dass die Fachkenntnisse der Berater möglicherweise unzureichend seien.
Die DVAG betont, dass sie jedem geeigneten Kandidaten, der die notwendigen persönlichen Voraussetzungen erfüllt, die Chance gibt, den Beruf kennenzulernen. Gleichzeitig sei die Tätigkeit an hohe Anforderungen geknüpft. Eine hohe fachliche Qualifikation der Vermögensberater werde als wesentlicher Bestandteil des Erfolgsrezepts der DVAG angesehen. Gute Fachkenntnisse seien notwendig, um eine branchenübergreifende Allfinanzberatung anbieten zu können.
Unabhängig vom beruflichen Hintergrund durchlaufen alle Vermögensberater eine fundierte Aus- und Weiterbildung, die gesetzlichen Anforderungen entspricht und regulatorische Erfordernisse erfüllt. Wie bereits erwähnt, investiert die DVAG hierfür jährlich über 80 Millionen Euro. Ohne die Erfüllung dieser Vorgaben, zu denen auch die Verpflichtung zur ständigen Weiterbildung gehört, dürften die Berater keine Versicherungen, Fonds oder Baufinanzierungen vermitteln. Die DVAG lege großen Wert auf die Ausbildung und achte kontinuierlich auf hohe Beratungsstandards, unter anderem durch ein internes Qualitätsmanagement-System.
Als Beleg für die Qualifikation werden statistische Zahlen genannt: 16 Prozent aller registrierten Versicherungsvermittler, 28 Prozent aller Finanzanlagenvermittler und 16 Prozent aller Immobiliendarlehensvermittler in Deutschland seien als Vermögensberater für die DVAG tätig. Diese Zahlen würden die hohe Anzahl qualifizierter Berater im Unternehmen unterstreichen. Als größter eigenständiger Finanzvertrieb in Deutschland habe die DVAG mit ihren ausgebildeten Beratern im vergangenen Jahr laut Finanzmagazin Cash.online mehr Umsatz erzielt als die fünf nachfolgenden Unternehmen der Branche zusammen.
Vertragsende bei der DVAG – Kündigung möglich?
Das ZDF Magazin Royale äußerte die Kritik, dass man bei der DVAG angeblich nicht jederzeit aufhören könne. Dies impliziert unflexible oder einschränkende Vertragsbedingungen für die selbstständigen Vermögensberater.
Die DVAG erklärt dazu, dass die Kündigungsfristen für selbstständige Vermögensberater vertraglich geregelt und gesetzmäßig seien. Es gelten die handelsvertreterrechtlichen Vorschriften des § 89 Abs. 1 HGB (Handelsgesetzbuch), die gestaffelte Fristen für eine ordentliche Kündigung eines unbefristeten Handelsvertretervertrags vorsehen. Diese Fristen können gemäß § 89 Absatz 2 HGB durch Vereinbarung verlängert werden.

Der Vermögensberatervertrag bei der DVAG sehe Kündigungsmöglichkeiten für beide Vertragspartner vor. Die Fristen würden sich an der erreichten Vermögensberater-Stufe zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung orientieren. Dies berücksichtige die Verdienste der Berater und ihre Bedeutung für das Unternehmen.
Die DVAG und die Beratung von Frauen
Im WISO-Bericht wurde im Zuge der Pandemie die Entstehung digitaler und innovativer Beratungsangebote speziell für Frauen erwähnt. Dabei wurde der Eindruck erweckt, solche Angebote seien neu. Die DVAG weist darauf hin, dass ihr Beratungsangebot bereits seit 1975 besteht und das Unternehmen auf rund 50 Jahre Erfahrung zurückblicken kann. Es betreut rund 8 Millionen Kunden und berät breite Bevölkerungskreise.
Es bestehe tatsächlich ein hoher Beratungsbedarf bei Frauen, insbesondere hinsichtlich der Altersvorsorge. Eine aktuelle Statistik zeige, dass jeder dritten Frau mit Vollzeitarbeit in Deutschland nach 40 Arbeitsjahren eine Rente von weniger als 1.000 Euro pro Monat drohe. Laut Bundesarbeitsministerium verdienten rund 2,7 Millionen vollzeitbeschäftigte Frauen so wenig, dass ihre Rente auch nach regulärem Renteneintritt unter 1.000 Euro liegen werde. Viele Vermögensberaterinnen bei der DVAG engagierten sich daher mit der Beratung "von Frauen für Frauen", um diese Vorsorgelücke bei ihren Kundinnen zu schließen.
Rechtlicher Status und Produktpartner
Ein weiterer Punkt aus den TV-Beiträgen betraf den rechtlichen Status der Berater. Im WISO-Beitrag wurde hinterfragt, ob eine Beraterin eine Test-Kundin bewusst über ihren rechtlichen Status im Unklaren lassen wollte. Die DVAG stellt klar, dass alle Vermögensberater der Unternehmensgruppe im Versicherungsbereich als gebundene Vermittler gemäß § 34d Abs. 7 GewO (Gewerbeordnung) tätig seien. Sie vermitteln ausschließlich Produkte bestimmter Gesellschaften: Generali Deutschland Lebensversicherung, Generali Deutschland Versicherung, Generali Deutschland Krankenversicherung, Generali Pensionskasse und ADVOCARD Rechtschutzversicherung.
Entgegen der Behauptung im ZDF-Beitrag, DVAG-Berater dürften nur Versicherungsprodukte vermitteln, können sie entsprechend ihrer Qualifikation auch Investmentprodukte anbieten. Im Investmentbereich sind sie als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO für folgende Partner tätig: DWS Investment GmbH, DWS Investment S.A., Generali Investments, Allianz Global Investors, Allianz Global Investors Luxembourg, DWS Grundbesitz GmbH. Die Zusammenarbeit mit diesen führenden Unternehmen der Branche ermögliche es der DVAG, ihren Kunden attraktive Lösungen anzubieten.
Transparenz der Kosten
Mehrere TV-Formate kritisierten die empfohlenen Produkte als zu teuer und unterstellten den Beratern, nur provisionsorientiert zu handeln. Die DVAG bekräftigt, dass die Kostenstrukturen transparent, marktüblich und gesetzeskonform seien. Im Mittelpunkt stünden die individuellen Ziele und Wünsche der Kunden. Im Unterschied zu Honorarberatern, die ihre Leistungen nach Stunden abrechnen, erhalten DVAG Vermögensberater Provisionszahlungen für ihre Dienstleistungen. Für Kunden entstünden keine weiteren Kosten, weder für die Beratung noch für Servicetermine.
Was verdient ein Vermögensberater bei der DVAG?
Die Frage nach dem Einkommen ist für potenzielle Berater und auch für Kunden relevant. Basierend auf Gehaltsangaben von Nutzern der Plattform Kununu beträgt das durchschnittliche Brutto-Jahresgehalt als Agenturleiter bei der DVAG rund 77.900 Euro, was einem Monatsgehalt von etwa 6.491 Euro brutto entspricht (bei 12 Gehältern). Die Gehaltsspanne wird zwischen 34.100 Euro und 181.100 Euro angegeben, abhängig von Berufserfahrung, Bildungsgrad und Standort. In der Branche allgemein bewegen sich die realistischen Gehälter laut Kununu zwischen 33.800 Euro und 148.300 Euro.

Es ist wichtig zu verstehen, dass Vermögensberater bei der DVAG als selbstständige Handelsvertreter auf Provisionsbasis tätig sind. Sie erhalten kein festes Gehalt und kein Fixum. Das Einkommen hängt stark vom Vertriebsengagement des einzelnen Beraters ab. Während ein lukratives Einkommen möglich ist, besteht wie bei jeder provisionsbasierten Tätigkeit auch das Risiko eines geringen oder gar keines Einkommens. Der Einstieg als Nebenberufler sei jedoch mit überschaubaren Risiken verbunden.
Struktur, Kosten und Eigentümer
Mit über 18.000 haupt- und zahlreichen nebenberuflichen Vermögensberatern sowie einem Umsatz von knapp 1,98 Milliarden Euro zählt die DVAG zu den großen Finanzvertrieben in Deutschland. Sie berät insbesondere Privatkunden in allen finanziellen Fragen, digital und vor Ort, mithilfe ihrer selbstständigen Vermögensberater, die als Handelsvertreter agieren. Das Unternehmen ist als sogenannter Strukturvertrieb aufgebaut, ein hierarchisch organisierter Direktvertrieb.
Ein Merkmal des Direktvertriebs ist, dass Finanzprodukte häufig auch im Bekannten- oder Freundeskreis vermittelt werden. Zudem werben angebundene Finanzberater oft weitere Mitarbeiter für den Vertrieb an, wovon der werbende Berater profitiert. Rechtlich agiert die DVAG als gebundener Vermittler für eine begrenzte Anzahl von Gesellschaften im Versicherungsbereich (Generali Deutschland Lebensversicherung, Generali Deutschland Versicherung, Generali Deutschland Krankenversicherung, Generali Pensionskasse, ADVOCARD Rechtschutzversicherung).
Eigentümer der Deutschen Vermögensberatung AG ist mehrheitlich (knapp über 60% der Anteile) die Unternehmerfamilie Pohl. Die restlichen Anteile gehören dem Versicherungskonzern Generali, mit dem die DVAG eine Vermittlungsvereinbarung hat.
Die Kosten für die Finanzberatung bei der DVAG fallen, wie bei jedem Finanzvertrieb, in Form von Provisionen an. Diese Provisionen sind in die Produkte einkalkuliert und werden vom Kunden nicht direkt als separates Honorar gezahlt. Es fallen keine Zeithonorare an.
Kündigung des Vertrags bei der DVAG
Für Kunden, die ihren Vertrag mit der DVAG kündigen möchten, ist der Prozess klar geregelt. Zuerst sollten die Geschäftsbedingungen des spezifischen Vertrags hinsichtlich Kündigungsfrist und Mindestlaufzeit geprüft werden. Für die eindeutige Zuordnung des Kündigungsschreibens sollten Kundennummer oder Vertragsnummer angegeben werden. Das Kündigungsschreiben muss schriftlich erfolgen, idealerweise per Einschreiben, Fax oder Brief an die Deutsche Vermögensberatung AG, Münchener Straße 1, 60329 Frankfurt am Main. Es wird empfohlen, den Zusatz "Kundenbetreuung" in der Adresse zu vermerken.
Fazit
Die Kritik an der Deutschen Vermögensberatung in Fernsehbeiträgen von ZDF und WDR betraf verschiedene Aspekte, darunter die Kundenakquise, die Kosten der Produkte, die Qualifikation der Berater und die Vertragsbedingungen. Die DVAG hat zu diesen Punkten Stellung genommen und ihr Geschäftsmodell, die Unterstützung für Berater, die Investitionen in Ausbildung und die Transparenz der Kosten dargestellt. Die Tätigkeit als Vermögensberater bei der DVAG basiert auf einem Strukturvertriebsmodell und wird auf Provisionsbasis vergütet. Die Kündigung von Beraterverträgen folgt gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Die DVAG verweist auf ihre lange Erfahrung am Markt, die Zahl ihrer Kunden und die statistisch belegte hohe Anzahl qualifizierter Vermittler in ihren Reihen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Müssen DVAG-Berater ihre Freunde und Familie als Kunden gewinnen?
- Laut DVAG arbeiten die Berater selbstständig und selbstbestimmt und müssen dies nicht tun. Es gibt viele Wege zur Kundengewinnung, auch wenn Empfehlungen im Umfeld den Einstieg erleichtern können.
- Sind die Produkte der DVAG teuer?
- Die DVAG gibt an, exklusive Produkte von Premium-Partnern mit einem attraktiven Preis-/Leistungsverhältnis anzubieten. Die Kosten sind in Form von Provisionen in den Produkten enthalten und nicht als separates Honorar zu zahlen.
- Wie wird ein Vermögensberater bei der DVAG vergütet?
- Vermögensberater bei der DVAG sind selbstständige Handelsvertreter und erhalten Provisionen basierend auf vermittelten Produkten. Sie erhalten kein festes Gehalt oder Fixum.
- Wie ist die Qualifikation der DVAG-Berater gewährleistet?
- Die DVAG investiert jährlich über 80 Millionen Euro in die Aus- und Weiterbildung ihrer Berater, die gesetzlichen Anforderungen entsprechen muss. Ohne die notwendige Qualifikation dürfen Berater bestimmte Produkte nicht vermitteln.
- Kann ich meinen Vertrag als Vermögensberater bei der DVAG einfach kündigen?
- Die Kündigung ist vertraglich und gesetzlich (HGB) geregelt. Die Fristen hängen von der Dauer der Zusammenarbeit und der erreichten Karrierestufe ab.
- Arbeitet die DVAG nur mit Frauen zusammen?
- Nein, die DVAG berät breite Bevölkerungskreise. Es gibt jedoch einen besonderen Fokus auf die Beratung von Frauen, insbesondere zur Altersvorsorge, aufgrund des hohen Bedarfs in dieser Gruppe.
- Sind die Kosten bei der DVAG transparent?
- Die DVAG erklärt, dass die Kostenstrukturen transparent, marktüblich und gesetzeskonform seien. Die Vergütung erfolgt über Provisionen, die im Produktpreis enthalten sind.
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