19/07/2015
Die Dokumentation Ihrer Geschäftstätigkeit gegenüber dem Finanzamt ist eine der wichtigsten Pflichten als Unternehmerin oder Unternehmer. Für viele Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie kleinere Gewerbetreibende bietet die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR, eine deutlich vereinfachte Methode zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns im Vergleich zur aufwendigeren doppelten Buchführung. Dieses Verfahren erlaubt es Ihnen, Ihre Einnahmen und Ausgaben unkompliziert gegenüberzustellen. Doch wo finden Sie das notwendige Formular und wie funktioniert die EÜR im Detail? Das beleuchten wir hier, inklusive der entscheidenden Rolle, die eine gute Büroorganisation dabei spielt.

- Was genau ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?
- Wer darf die Anlage EÜR einreichen?
- Was wird in der EÜR verrechnet? Einnahmen und Ausgaben im Detail
- Die Rolle von Büromaterial und Organisation bei der EÜR
- Das Zufluss- und Abflussprinzip verstehen
- Umsatzsteuer und Vorsteuer in der EÜR
- Entnahmen und Einlagen: Was bedeutet das für die EÜR?
- EÜR auch ohne Einnahmen?
- Wo finde ich den Vordruck für die EÜR und wie reiche ich ihn ein?
- Tipps für das Ausfüllen der EÜR
- Häufig gestellte Fragen zur EÜR
- Fazit
Was genau ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine Methode zur Gewinnermittlung für bestimmte Steuerpflichtige in Deutschland. Sie ist im Einkommensteuergesetz geregelt (§ 4 Abs. 3 EStG). Im Kern ist das Prinzip sehr einfach: Sie ziehen von Ihren gesamten Betriebseinnahmen eines Wirtschaftsjahres die gesamten Betriebsausgaben ab. Die Differenz ist Ihr Gewinn oder Verlust. Dieses Verfahren wird auch als Zufluss- und Abflussprinzip bezeichnet, da Einnahmen in der Regel dann erfasst werden, wenn das Geld tatsächlich zufließt, und Ausgaben dann, wenn das Geld abfließt.
Im Gegensatz dazu steht die doppelte Buchführung, die für größere Unternehmen und bestimmte Rechtsformen verpflichtend ist. Die doppelte Buchführung erfordert die Führung von Bestands- und Erfolgskonten, die Erstellung einer Bilanz sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Die EÜR verzichtet auf diesen aufwendigen Apparat und konzentriert sich auf die tatsächlichen Geldflüsse, was sie für kleinere Einheiten wesentlich handhabbarer macht.
Wer darf die Anlage EÜR einreichen?
Nicht jeder Unternehmer und nicht jede Unternehmerin darf oder kann die EÜR zur Gewinnermittlung nutzen. Die Möglichkeit zur EÜR steht grundsätzlich denjenigen offen, die nicht gesetzlich zur Buchführung verpflichtet sind. Dies betrifft in erster Linie:
- Freiberuflerinnen und Freiberufler (Katalogberufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten, Künstler etc.)
- Gewerbetreibende, die bestimmte Größenmerkmale nicht überschreiten.
Für Gewerbetreibende gelten konkret die Grenzen des § 241a Handelsgesetzbuch (HGB) in Verbindung mit § 141 Abgabenordnung (AO). Sie sind von der Buchführungspflicht befreit, wenn ihr Umsatz im vorangegangenen Geschäftsjahr nicht mehr als 600.000 Euro und ihr Jahresüberschuss nicht mehr als 60.000 Euro betragen hat. Wer diese Schwellenwerte überschreitet, ist in der Regel zur doppelten Buchführung verpflichtet und muss eine Bilanz erstellen. Alle, die unter diesen Grenzen liegen oder Freiberufler sind, können die EÜR nutzen, um ihren Gewinn oder Verlust nachzuweisen.
Was wird in der EÜR verrechnet? Einnahmen und Ausgaben im Detail
Der Kern der EÜR ist die Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Alles, was Ihrem Betrieb im Laufe des Jahres an Geld oder geldwerten Vorteilen zufließt, zählt zu den Einnahmen. Alles, was Sie für betriebliche Zwecke ausgeben, zählt zu den Ausgaben.
Hier sind typische Beispiele, die in der Anlage EÜR erfasst werden:
| Betriebseinnahmen (Beispiele) | Betriebsausgaben (Beispiele) |
|---|---|
| Erlöse aus Warenverkäufen | Einkauf von Waren zum Weiterverkauf |
| Einnahmen aus Dienstleistungen | Kosten für bezogene Dienstleistungen |
| Mieteinnahmen aus Betriebsvermögen | Miete für Büroräume oder Geschäftsräume |
| Verkauf von Anlagevermögen | Personalkosten (Löhne, Gehälter) |
| Zinsen oder Erträge aus betrieblichen Kapitalanlagen | Versicherungen (Betriebshaftpflicht etc.) |
| Provisionseinnahmen | Instandhaltungs- und Reparaturkosten |
| Abfindungen oder Ablösen | Betriebliche Steuern (z.B. Grundsteuer für Betriebsgebäude) |
| Private Nutzung von Betriebs-PKW | Reisekosten, Spesen, Fahrtkosten |
| Sachentnahmen (Entnahme von Waren, Produkten zur Privatnutzung) | Werbekosten, Bewirtungskosten, Geschenke |
| Anschaffungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) | |
| Abschreibungen auf Anlagevermögen | |
| Büromaterial, Porto, Telefon-/Internetkosten |
Die korrekte Zuordnung dieser Posten ist entscheidend für die Ermittlung des korrekten Gewinns. Jeder einzelne Geschäftsvorfall, sei es eine Einnahme oder eine Ausgabe, muss dokumentiert und belegbar sein.
Die Rolle von Büromaterial und Organisation bei der EÜR
Hier kommt das ins Spiel, womit wir uns als Experten für Bürobedarf und Organisation bestens auskennen: Eine gut durchdachte Büroorganisation ist das A und O für eine reibungslose EÜR. Die EÜR mag einfacher sein als die doppelte Buchführung, aber sie erfordert dennoch eine sorgfältige und lückenlose Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben.
Denken Sie nur an die Vielzahl von Belegen, die sich im Laufe eines Jahres ansammeln: Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Quittungen für Barzahlungen, Kontoauszüge, Tankbelege, Bewirtungsquittungen und vieles mehr. Ohne ein System verlieren Sie schnell den Überblick. Genau hier helfen Ihnen die richtigen Büromaterialien und Organisationsmittel:
- Ordner und Register: Sortieren Sie Ihre Belege regelmäßig in Ordner. Eine sinnvolle Struktur könnte sein: separate Ordner für Einnahmen, Ausgaben (weiter unterteilt nach Kategorien wie Miete, Personal, Reise, Büromaterial etc.), Bankauszüge. Register helfen Ihnen, innerhalb der Ordner schnell die gesuchten Dokumente zu finden.
- Etiketten und Beschriftungsgeräte: Klare Beschriftungen auf Ordnern und Registern sind unerlässlich. So greifen Sie sofort zum richtigen Stapel.
- Locher und Heftgeräte: Belege müssen ordentlich abgeheftet werden, damit nichts verloren geht. Ein zuverlässiger Locher und ein gutes Heftgerät gehören zur Grundausstattung.
- Briefkörbe und Ablagesysteme: Sammeln Sie neue Belege zunächst an einem zentralen Ort, bevor Sie sie sortieren und abheften.
- Scanner: Digitalisierung ist der Schlüssel zur modernen Büroorganisation. Scannen Sie Ihre Belege zeitnah ein und speichern Sie sie strukturiert in digitalen Ordnern. Das spart physischen Platz und ermöglicht schnelles Suchen. Denken Sie dabei an die Archivierungsfristen!
- Drucker, Toner und Papier: Auch wenn vieles digital läuft, müssen Formulare wie die EÜR eingereicht werden, oft digital über ELSTER, aber Sie benötigen Ausdrucke für Ihre Unterlagen. Rechnungen werden gedruckt, Belege eingescannt. Ein zuverlässiger Drucker mit ausreichend Toner oder Tinte und hochwertigem Papier ist unverzichtbar.
- Schreibwaren: Ja, selbst der gute alte Kugelschreiber ist wichtig! Zum Notieren von Details auf Belegen, zum Abhaken von Listen oder für handschriftliche Notizen.
Eine durchdachte Organisation Ihrer Unterlagen über das ganze Jahr hinweg spart Ihnen am Ende viel Zeit und Nerven beim Ausfüllen der EÜR. Es stellt sicher, dass Sie keine Betriebsausgabe vergessen, die Ihren Gewinn mindern könnte, und dass alle Einnahmen korrekt erfasst sind. Das ist nicht nur für die Steuererklärung wichtig, sondern gibt Ihnen auch jederzeit einen klaren Überblick über Ihre finanzielle Situation.
Das Zufluss- und Abflussprinzip verstehen
Wie bereits erwähnt, basiert die EÜR auf dem Zufluss- und Abflussprinzip. Das bedeutet: Einnahmen werden in dem Jahr steuerlich wirksam, in dem sie tatsächlich auf Ihrem Konto eingehen oder Ihnen bar zufließen. Ausgaben werden in dem Jahr steuerlich wirksam, in dem Sie sie tatsächlich bezahlen, also das Geld von Ihrem Konto abfließt oder bar ausgegeben wird.
Es kommt also nicht darauf an, wann eine Leistung erbracht oder eine Rechnung gestellt wurde, sondern wann der Geldfluss stattgefunden hat. Es gibt einige Ausnahmen von diesem Prinzip, insbesondere bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben wie Miete oder Versicherungsbeiträgen, die kurz vor oder nach Jahreswechsel fällig sind. Hier greift die sogenannte 10-Tage-Regel.
Umsatzsteuer und Vorsteuer in der EÜR
Auch die Umsatzsteuer und die Vorsteuer spielen eine Rolle in der EÜR. Als Unternehmerin oder Unternehmer führen Sie in der Regel Umsatzsteuer an das Finanzamt ab, die Sie von Ihren Kunden erhalten haben (vereinnahmte Umsatzsteuer). Gleichzeitig können Sie die Umsatzsteuer, die Sie selbst für bezogene Waren oder Dienstleistungen bezahlt haben (Vorsteuer), vom Finanzamt zurückfordern oder mit der vereinnahmten Umsatzsteuer verrechnen.
In der EÜR werden die an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer als Betriebsausgabe und die vom Finanzamt erstattete Vorsteuer als Betriebseinnahme behandelt. Wichtig ist hierbei nicht das Datum der Rechnung, sondern der tatsächliche Zahlungsfluss an oder vom Finanzamt, entsprechend dem Zufluss- und Abflussprinzip.
Entnahmen und Einlagen: Was bedeutet das für die EÜR?
Ein oft missverstandener Punkt in der EÜR sind Entnahmen und Einlagen. Sie stellen keine Betriebseinnahmen oder -ausgaben im klassischen Sinne dar, da sie das Betriebsvermögen verändern, aber nicht aus der eigentlichen Geschäftstätigkeit stammen. Dennoch müssen sie in der EÜR erfasst werden.
Entnahmen sind Werte, die Sie aus Ihrem Betriebsvermögen für private Zwecke entnehmen. Das kann Bargeld vom Geschäftskonto sein, die Nutzung des Betriebs-PKW für private Fahrten oder die Entnahme von Waren oder Produkten aus Ihrem Geschäft für den Eigengebrauch. Für Freiberufler sind Barentnahmen oft der „Lohn“, da sie sich kein festes Gehalt zahlen, sondern ihren Lebensunterhalt aus dem Gewinn finanzieren.
Einlagen sind Werte, die Sie aus Ihrem Privatvermögen in Ihr Betriebsvermögen überführen. Das kann privates Geld sein, das Sie auf das Geschäftskonto überweisen, oder ein privater Gegenstand (wie ein Laptop oder ein Schreibtisch), den Sie von nun an betrieblich nutzen.
Die Behandlung von Entnahmen und Einlagen unterscheidet sich je nach Art:
- Barentnahmen und Bareinlagen: Diese werden in der EÜR nicht als Einnahme oder Ausgabe erfasst. Sie mindern bzw. erhöhen lediglich das Kapitalkonto. Sie sind aber relevant für die Nachvollziehbarkeit der Kassenbewegungen oder Bankkonten.
- Sachentnahmen und Sacheinlagen: Hier wird es komplexer. Sachentnahmen (z.B. Entnahme von Waren) müssen als Betriebseinnahme angesetzt werden, in der Regel mit dem Einkaufspreis oder den Selbstkosten. Sacheinlagen (z.B. Einbringung eines privaten Computers) können als Betriebsausgabe (in Form von Abschreibung) geltend gemacht werden, allerdings nur basierend auf dem Wert zum Zeitpunkt der Einlage.
Auch für die Dokumentation von Entnahmen und Einlagen ist eine sorgfältige Aufzeichnung unerlässlich. Halten Sie fest, wann und welche Werte Sie entnommen oder eingelegt haben, um dies später korrekt in das Formular übertragen zu können.
EÜR auch ohne Einnahmen?
Ja, das ist möglich und sogar notwendig. Auch wenn Sie in einem Wirtschaftsjahr keine Betriebseinnahmen hatten, aber Betriebsausgaben angefallen sind (z.B. für Büroausstattung, Software, Versicherungen), müssen Sie eine EÜR erstellen. In diesem Fall weisen Sie einen Verlust aus. Diesen Verlust können Sie gegebenenfalls in zukünftigen Jahren mit Gewinnen verrechnen.
Im ELSTER-Formular tragen Sie dann einfach eine Null bei den Betriebseinnahmen ein und listen alle Ihre Betriebsausgaben auf.
Wo finde ich den Vordruck für die EÜR und wie reiche ich ihn ein?
Der offizielle Vordruck für die EÜR, die sogenannte Anlage EÜR, wird vom Bundesfinanzministerium bereitgestellt. Sie reichen die EÜR in der Regel zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung elektronisch über das Portal ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ein. Eine Einreichung in Papierform ist nur in begründeten Härtefällen und auf Antrag möglich.
So finden Sie die Anlage EÜR in ELSTER:
- Besuchen Sie die Webseite von Mein ELSTER.
- Melden Sie sich mit Ihrem Zertifikat oder Ihrer bevorzugten Login-Methode an.
- Navigieren Sie zum Bereich "Formulare & Leistungen".
- Wählen Sie "Alle Formulare".
- Hier finden Sie die Formulare alphabetisch sortiert. Suchen Sie nach "Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)".
- Wählen Sie die Anlage EÜR für das betreffende Steuerjahr aus.
Das ELSTER-Formular ist digital aufgebaut und führt Sie durch die verschiedenen Eingabefelder für Einnahmen, Ausgaben, Anlagevermögen, Entnahmen und Einlagen etc.
Zusätzlich zur Hauptanlage EÜR gibt es bei Bedarf weitere Anlagen, die Sie ausfüllen müssen, wenn bestimmte Sachverhalte vorliegen. Dazu gehören beispielsweise:
- Anlage AVEÜR: Für die Erfassung des Anlagevermögens (Wirtschaftsgüter, die länger als ein Jahr im Betrieb genutzt werden und deren Anschaffungskosten über der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter liegen). Hier werden Anschaffungsdatum, Kosten und Abschreibungen (AfA) dokumentiert.
- Anlage SZ: Für nicht abziehbare Schuldzinsen.
- Anlage SE: Für Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben, relevant z.B. für Gesellschafter von Personengesellschaften.
ELSTER erkennt oft automatisch, welche Zusatzanlagen Sie benötigen, basierend auf Ihren Eingaben in der Hauptanlage EÜR.
Tipps für das Ausfüllen der EÜR
Das Ausfüllen der EÜR in ELSTER ist dank der digitalen Struktur relativ intuitiv, erfordert aber sorgfältige Vorbereitung. Nutzen Sie Ihre organisierte Ablage – sei sie physisch in Ordnern oder digital auf Ihrem Computer – als Grundlage. Gehen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben Position für Position durch und übertragen Sie die Summen in die entsprechenden Felder des Formulars.
Achten Sie darauf, alle relevanten Betriebsausgaben geltend zu machen. Dazu gehören auch die Kosten für Büromaterial, Softwarelizenzen, Fachliteratur, Fortbildungen, Reisekosten und natürlich auch die Abschreibung auf Ihre betrieblich genutzten Wirtschaftsgüter, die Sie in der Anlage AVEÜR erfassen.
Wenn Sie unsicher sind, wie bestimmte Posten zu behandeln sind (z.B. gemischt privat und betrieblich genutzte Gegenstände oder Räume), ziehen Sie im Zweifel eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater zu Rate. Es gibt auch zahlreiche Online-Ressourcen und Softwarelösungen, die speziell auf die EÜR für Freiberufler und Kleinunternehmer zugeschnitten sind und beim Ausfüllen unterstützen können.
Häufig gestellte Fragen zur EÜR
Hier beantworten wir einige der häufigsten Fragen rund um die Einnahmen-Überschuss-Rechnung:
Wer muss eine EÜR machen?
Eine EÜR muss erstellen, wer seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt und nicht zur Buchführung verpflichtet ist. Das sind in der Regel Freiberufler und Gewerbetreibende unterhalb der genannten Umsatz- und Gewinngrenzen.
Was gehört alles in die EÜR?
In die EÜR gehören alle Betriebseinnahmen und alle Betriebsausgaben des Wirtschaftsjahres. Dazu zählen Erlöse aus der Geschäftstätigkeit, aber auch Kosten für Miete, Personal, Wareneinkauf, Reisekosten, Versicherungen, Büromaterial und die Abschreibung auf Anlagevermögen. Auch Sachentnahmen müssen als Einnahme erfasst werden.
Sind Entnahmen und Einlagen Betriebsausgaben oder -einnahmen?
Nein, Entnahmen und Einlagen sind weder klassische Betriebsausgaben noch Betriebseinnahmen im Sinne des operativen Geschäfts. Sie sind Vorgänge, die das Betriebsvermögen verändern. Barentnahmen/-einlagen werden in der EÜR nicht als Einnahme/Ausgabe geführt. Sachentnahmen werden als Einnahme erfasst, Sacheinlagen wirken sich über die Abschreibung als Ausgabe aus.
Wo finde ich das offizielle EÜR-Formular?
Das offizielle Formular, die Anlage EÜR, finden Sie im Online-Portal ELSTER (Mein ELSTER) unter „Formulare & Leistungen“ -> „Alle Formulare“.
Muss ich eine EÜR machen, auch wenn ich keine Einnahmen hatte?
Ja, wenn Sie in einem Wirtschaftsjahr Ausgaben hatten, die Ihrem Betrieb zuzuordnen sind, müssen Sie eine EÜR erstellen, auch wenn keine Einnahmen vorlagen. Sie weisen dann einen steuerlichen Verlust aus.
Fazit
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist für viele Selbstständige der unkomplizierte Weg zur Gewinnermittlung. Sie erfordert zwar keine doppelte Buchführung, dafür aber eine umso sorgfältigere und lückenlosere Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben. Eine gute Büroorganisation, unterstützt durch die passenden Büromaterialien und digitalen Helfer, ist dabei unverzichtbar. Sie hilft Ihnen, den Überblick über Ihre Finanzen zu behalten, alle notwendigen Belege zu sammeln und sortieren und am Ende die Anlage EÜR schnell und korrekt über ELSTER einzureichen. Investieren Sie in Ihre Organisation – es zahlt sich bei der Steuererklärung aus!
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