Welchen Fahrzeugbrief darf man nicht im Auto verwenden?

Fahrzeugbrief: Warum er nicht ins Auto gehört

03/06/2012

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Fahrzeugpapiere sind für jeden Fahrzeughalter unerlässlich. Sie weisen nicht nur die Zulassung eines Fahrzeugs für den Straßenverkehr nach, sondern enthalten auch wichtige Informationen über das Fahrzeug selbst und seinen Halter. Doch nicht alle Fahrzeugpapiere müssen stets im Auto mitgeführt werden. Tatsächlich gibt es ein Dokument, das Sie aus gutem Grund besser sicher zu Hause aufbewahren sollten.

Welchen Fahrzeugbrief darf man nicht im Auto verwenden?
Fahrzeugpapiere im Auto Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss stets im Original im Auto mitgeführt werden und bei einer Kontrolle vorgezeigt werden können. Andernfalls droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Für die Zulassungsbescheinigung Teil II gilt dies nicht.10. März 2025

In Deutschland gibt es, wie in der gesamten Europäischen Union, einheitliche Fahrzeugpapiere, die als Zulassungsbescheinigung bezeichnet werden. Diese Zulassungsbescheinigung besteht aus zwei Teilen, die die früheren Dokumente Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief abgelöst haben.

Übersicht

Die Entwicklung der Fahrzeugpapiere: Vom Schein und Brief zur Zulassungsbescheinigung

Lange Zeit kannte man in Deutschland den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief. Diese Dokumente dienten dazu, das Fahrzeug und seinen Halter zu identifizieren und die Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr zu bescheinigen. Im Jahr 2005 wurden diese nationalen Dokumente an die EU-Richtlinien angepasst. Seitdem spricht man offiziell von der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem früheren Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (dem früheren Fahrzeugbrief).

Obwohl die neuen Dokumente eingeführt wurden, behalten die alten Fahrzeugscheine und Fahrzeugbriefe ihre Gültigkeit. Wer also ein Fahrzeug besitzt, das vor dem 1. Oktober 2005 zugelassen wurde und dessen Papiere seitdem nicht geändert werden mussten (z. B. durch Halterwechsel oder technische Änderungen), kann weiterhin die alten Dokumente verwenden. Erst wenn eine Änderung ansteht, werden die alten Dokumente eingezogen und durch die neuen, „paarigen“ Dokumente ersetzt. Ein Mix aus altem und neuem Dokument (z. B. alter Fahrzeugbrief und neue Zulassungsbescheinigung Teil I) ist nicht möglich.

Zulassungsbescheinigung Teil I: Der „Ausweis“ des Fahrzeugs

Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist das Dokument, das Sie bei jeder Fahrt im Original dabei haben müssen. Sie gilt als der „Ausweis“ des Fahrzeugs und enthält die wichtigsten Informationen, die bei einer Verkehrskontrolle benötigt werden. Dazu gehören Daten zur Zulassung, zum aktuellen Halter und zu technischen Merkmalen des Fahrzeugs.

Im Vergleich zum alten Fahrzeugschein wurden in der Zulassungsbescheinigung Teil I einige Änderungen vorgenommen. So wird beispielsweise nur noch eine Reifengröße eingetragen. Dies bedeutet nicht, dass nur diese eine Größe zulässig ist. Weitere erlaubte Rad-/Reifenkombinationen finden sich oft im sogenannten COC-Dokument (Certificate of Conformity = EWG-Übereinstimmungsbescheinigung). Es ist ratsam, einen Nachweis über die Zulässigkeit von abweichenden Reifen, falls diese montiert sind, ebenfalls mitzuführen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält eine Vielzahl von Angaben, die teilweise mit EU-weit einheitlichen Codes versehen sind, um Sprachbarrieren bei internationalen Kontrollen zu überwinden. Beispiele für solche Codes sind E für die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder P.3 für die Kraftstoffart. Nationale Angaben, die nur in Deutschland relevant sind, werden durch Codes in Klammern gekennzeichnet, wie z. B. (9) für die Anzahl der Antriebsachsen.

Das Mitführen der Zulassungsbescheinigung Teil I im Original ist Pflicht. Wer bei einer Kontrolle den Fahrzeugschein nicht vorzeigen kann, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.

Kann im Fahrzeugbrief eine andere Person stehen als im Fahrzeugschein?
Ein weit verbreiteter Irrglaube besagt, dass diejenige Person, die den Fahrzeugbrief hat auch automatisch der Eigentümer des Fahrzeugs ist – das ist falsch. Im Fahrzeugbrief ist der rechtmäßige Halter eingetragen, dieser muss aber nicht gleichzeitig auch der Eigentümer sein.

Der digitale Fahrzeugschein kommt

Die Digitalisierung macht auch vor den Fahrzeugpapieren nicht halt. Die Bundesregierung plant die Einführung eines digitalen Fahrzeugscheins. Eine Pilotphase soll ermöglichen, den Fahrzeugschein auf dem Smartphone zu speichern. In der Übergangszeit wird jedoch empfohlen, das Papierdokument weiterhin mitzuführen. Die Nutzung der digitalen Variante soll zudem freiwillig bleiben.

Zulassungsbescheinigung Teil II: Mehr als nur ein Stück Papier

Die Zulassungsbescheinigung Teil II, früher bekannt als Fahrzeugbrief, ist das zweite Hauptdokument eines Fahrzeugs. Im Gegensatz zur Zulassungsbescheinigung Teil I, die bei jeder Fahrt mitgeführt werden muss, sollten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II sicher verwahren und keinesfalls im Auto lassen. Aber warum ist das so?

Dieses Dokument im DIN-A4-Format enthält ebenfalls wichtige Daten zum Fahrzeug, jedoch in einem reduzierteren Umfang als Teil I. Eine wesentliche Information in Teil II ist die Angabe zum aktuellen Halter des Fahrzeugs. Allerdings unterscheidet sich der neue Fahrzeugbrief hier deutlich vom alten: Während im alten Fahrzeugbrief bis zu sechs Vorbesitzer eingetragen werden konnten, listet die Zulassungsbescheinigung Teil II nur noch die letzten beiden Halter namentlich auf. Um dennoch nachvollziehen zu können, wie viele Vorbesitzer das Fahrzeug insgesamt hatte, gibt es eine separate Stelle, die diese Anzahl ohne Namen angibt.

Da nur noch zwei Vorbesitzer eingetragen werden, muss bereits bei der zweiten Umschreibung eines Fahrzeugs auf einen neuen Halter eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden.

Ist der Fahrzeugbrief ein Eigentumsnachweis?

Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass derjenige, der die Zulassungsbescheinigung Teil II besitzt, automatisch auch der Eigentümer des Fahrzeugs ist. Das ist nicht korrekt. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist eine amtliche Urkunde, die die Zulassung des Fahrzeugs bescheinigt und den aktuellen Halter dokumentiert. Sie ist jedoch kein rechtlicher Eigentumsnachweis im engeren Sinne. Der Eigentümer eines Fahrzeugs ist die Person, die das Auto rechtlich erworben hat, beispielsweise durch einen Kaufvertrag oder eine Erbschaft.

In vielen Fällen sind Halter und Eigentümer dieselbe Person. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen. Hier kann es sein, dass die Bank oder die Leasinggesellschaft der Eigentümer ist, während Sie als Nutzer im Fahrzeugbrief als Halter eingetragen sind. In solchen Fällen verbleibt die Zulassungsbescheinigung Teil II oft beim Kreditinstitut oder der Leasinggesellschaft, bis das Fahrzeug vollständig bezahlt oder der Leasingvertrag beendet ist.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist somit eher ein Indiz für die Inhaberschaft und wird bei wichtigen Transaktionen wie dem Verkauf oder der Wiederzulassung eines Fahrzeugs benötigt.

Warum die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht ins Auto gehört

Der Hauptgrund, warum Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II sicher zu Hause aufbewahren sollten, liegt in der Diebstahlsicherung und der Vermeidung von Missbrauch. Dieses Dokument enthält sensible Daten und ist für die Ummeldung oder den Verkauf des Fahrzeugs zwingend erforderlich.

Wie muss ein Fahrzeugbrief aussehen?
Im neuen Fahrzeugbrief, der 2005 eingeführt wurde, steht der aktuelle Fahrzeughalter. Außerdem sind die letzten beiden Halter aufgeführt. Im alten Fahrzeugbrief konnten bis zu sechs ehemalige Fahrzeughalter eingetragen werden. Das wurde aus Datenschutzgründen in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 geändert.

Wird Ihr Fahrzeug gestohlen und die Zulassungsbescheinigung Teil II befindet sich im Inneren, erleichtern Sie den Dieben die Arbeit erheblich. Mit beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung (Teil I, der oft im Auto liegt, und Teil II) sowie einem gefälschten Ausweis könnten Kriminelle versuchen, das Fahrzeug unkompliziert auf eine andere Person umzumelden oder ins Ausland zu verkaufen. Ohne die Zulassungsbescheinigung Teil II ist dies deutlich schwieriger.

Da die Zulassungsbescheinigung Teil II auch Informationen über frühere Halter enthält (wenn auch begrenzt), könnten diese Daten ebenfalls missbraucht werden, falls das Dokument in falsche Hände gerät.

Die sichere Aufbewahrung zu Hause, zum Beispiel in einem Tresor oder an einem anderen geschützten Ort, minimiert das Risiko von Diebstahl und Missbrauch Ihrer Fahrzeugdaten und des Fahrzeugs selbst erheblich. Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil II ohnehin nur selten: typischerweise bei der Zulassung, Abmeldung, Ummeldung, bei größeren technischen Änderungen, die eine Eintragung erfordern, oder beim Verkauf des Fahrzeugs.

Sicherheitsmerkmale der neuen Dokumente

Um Fälschungen zu erschweren, sind die aktuellen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Die Vordrucke bestehen aus einem speziellen Material und verfügen über eingearbeitete sowie aufgedruckte Sicherheitsmerkmale. Dazu gehören:

  • Ein Wasserzeichen (ein stilisierter Adler)
  • Diverse sichtbare und nicht sichtbare fluoreszierende Fasern
  • Mikroschriften
  • Ein nur unter UV-Licht sichtbarer Bundesadler

Zusätzlich enthält die Zulassungsbescheinigung Teil I ein optisch-variables Element, ein sogenanntes Kinegramm, das als weiteres Echtheitsmerkmal dient und maschinell überprüft werden kann. Die eindeutige Nummerierung der Blankovordrucke und eine von der Zulassungsbehörde aufgebrachte Nummer, die mit den Daten im Fahrzeugregister übereinstimmt, bieten weitere Absicherungen gegen Missbrauch.

Was tun bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II?

Der Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II ist ärgerlich, aber kein Weltuntergang. Sie müssen den Verlust umgehend der zuständigen Zulassungsbehörde melden. Ohne dieses Dokument können Sie das Fahrzeug nicht ohne Weiteres verkaufen oder ummelden.

Nach der Verlustmeldung informiert die Zulassungsstelle das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg. Das KBA veröffentlicht den Verlust für 14 Tage im Bundesverkehrsblatt. Während dieser Zeit können Personen oder Institutionen (wie z. B. eine Bank), die mögliche Ansprüche am Fahrzeug haben, Einspruch erheben. Gibt es keinen Einspruch, kann nach Ablauf dieser Frist eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden.

Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen, oft bis zu acht Wochen. Für die Beantragung eines Ersatzdokuments benötigen Sie in der Regel:

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (diese wird bei der Ausstellung eines neuen Teil II meist ebenfalls ersetzt)
  • Gültige Prüfbescheinigungen über die Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
  • Bei Diebstahl: Eine Bescheinigung über die Anzeige bei der Polizei
  • Bei Verlust: Eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust

Die Kosten für die Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II sind nicht unerheblich, insbesondere da oft auch Teil I ersetzt werden muss. Sie sollten mit Kosten zwischen 60 und 80 Euro rechnen.

Was muss in den Fahrzeugbrief eingetragen werden?
WAS STEHT IM FAHRZEUGBRIEF?Amtliches Kennzeichen und an wen es zugeteilt wurde.Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs.Angaben zum Eigentümer, zum aktuellen Halter und ggf. ...Anzahl der bisherigen Halter.Datum der Zulassung auf den eigenen Namen.

Fahrzeuge ohne Zulassungsbescheinigung Teil II

Es gibt auch Fahrzeuge, die nicht zulassungspflichtig sind und daher keine vollständige Zulassungsbescheinigung erhalten. Ein Beispiel hierfür ist das Kleinkraftrad, das oft nur eine Betriebserlaubnis benötigt, aber keine Zulassungsbescheinigung. Andere zulassungsfreie Fahrzeuge, wie bestimmte Anhänger (z. B. Sportanhänger), erhalten möglicherweise nur eine Zulassungsbescheinigung Teil I, aber keinen Teil II. Auch diese Fahrzeuge benötigen in der Regel eine Betriebserlaubnis, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?

Seit 2005 sind diese Dokumente offiziell die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) und Teil II (früher Fahrzeugbrief). Teil I ist der "Ausweis" des Fahrzeugs mit Detailinformationen und muss mitgeführt werden. Teil II enthält weniger Details, listet den Halter und maximal die letzten zwei Vorhalter auf und sollte sicher zu Hause aufbewahrt werden.

Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II ein Eigentumsnachweis?

Nein, die Zulassungsbescheinigung Teil II ist kein rechtlicher Eigentumsnachweis. Sie dokumentiert in erster Linie den Halter des Fahrzeugs. Eigentümer ist die Person, die das Fahrzeug rechtlich erworben hat (z.B. durch Kaufvertrag).

Muss ich den Fahrzeugbrief im Auto mitführen?

Nein, im Gegenteil. Die Zulassungsbescheinigung Teil II sollte aus Sicherheitsgründen niemals im Auto aufbewahrt werden, sondern sicher zu Hause.

Was passiert, wenn ich die Zulassungsbescheinigung Teil II verliere?

Sie müssen den Verlust der Zulassungsbehörde melden und ein neues Dokument beantragen. Dies ist mit Kosten verbunden und dauert einige Wochen, da der Verlust öffentlich bekannt gemacht wird.

Kann im Fahrzeugbrief eine andere Person stehen als im Fahrzeugschein?

Nein, das ist nicht möglich. Beide Teile der Zulassungsbescheinigung müssen auf denselben aktuellen Halter ausgestellt sein und bilden ein "paariges" Dokumentenset.

Zusammenfassung

Die korrekte Handhabung und Aufbewahrung Ihrer Fahrzeugpapiere ist wichtig. Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss stets im Original im Fahrzeug mitgeführt werden, um sie bei Kontrollen vorzeigen zu können. Die Zulassungsbescheinigung Teil II hingegen, das Nachfolgedokument des Fahrzeugbriefs, sollte aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Missbrauch immer sicher außerhalb des Fahrzeugs aufbewahrt werden. Sie ist zwar kein direkter Eigentumsnachweis, aber ein wichtiges Dokument für Transaktionen und die Dokumentation des Fahrzeughalters. Bei Verlust oder Diebstahl ist die Beantragung eines Ersatzdokuments mit Aufwand und Kosten verbunden.

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