07/05/2012
Die Planung einer Bürofläche ist komplexer als nur das Zählen der Mitarbeiter. Ob Sie neue Räume mieten, bestehende umgestalten oder einrichten – die benötigte Fläche pro Person beeinflusst nicht nur die Kosten, sondern maßgeblich auch das Wohlbefinden, die Produktivität und die Gesundheit der Belegschaft. Dabei spielen nicht nur die Anzahl der Mitarbeiter eine Rolle, sondern auch die Art der Tätigkeit, die benötigten zusätzlichen Räumlichkeiten (Besprechungsräume, Teeküchen, Archiv etc.) und nicht zuletzt die gesetzlichen Vorschriften für Arbeitsstätten.

In diesem Artikel beleuchten wir die relevanten Aspekte der Büroflächenplanung pro Person und fassen die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben zusammen, um Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten.
Rechtliche Mindestanforderungen an Büroflächen
Die Gesetzgebung, insbesondere die Arbeitsstättenverordnung, definiert klare Mindeststandards für Arbeitsräume, um grundlegende Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Diese betreffen im Wesentlichen die Raumhöhe, die Bodenfläche und den freien Luftraum pro Mitarbeiter.
Raumhöhe (Lichte Höhe)
Die erforderliche lichte Höhe eines Arbeitsraumes hängt von seiner Bodenfläche und den Arbeitsbedingungen ab. Es gibt gestaffelte Mindesthöhen:
- 3,0 Meter: Unabhängig von Bodenfläche und Arbeitsbedingungen (gilt als allgemeiner Standard, wird aber durch spezifischere Regeln für Büros oft ersetzt).
- 2,8 Meter: Für Bodenflächen von 100 bis 500 m² bei geringer körperlicher Belastung (wie typischerweise im Büro).
- 2,5 Meter: Für Bodenflächen bis zu 100 m² ohne erschwerende Arbeitsbedingungen (ebenfalls passend für kleinere Büros).
Interessant ist, dass bei nicht überall gleicher Raumhöhe (z.B. Dachschrägen) die durchschnittliche Höhe herangezogen wird. Dies ist besonders relevant bei ausgebauten Dachgeschossen.
Bodenfläche
Die Mindestbodenfläche soll das Gefühl der Beengtheit vermeiden und notwendigen Platz für Arbeitsplätze und Bewegung ermöglichen. Die Vorgaben sind hier gestaffelt nach der Anzahl der Personen:
- 8 m² für die erste Arbeitnehmerin/den ersten Arbeitnehmer.
- 5 m² für jede weitere Arbeitnehmerin/jeden weiteren Arbeitnehmer.
Zusätzlich zu dieser Grundfläche ist eine zusammenhängende freie Bodenfläche am Arbeitsplatz erforderlich:
- 2 m² zusammenhängende freie Bodenfläche pro Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer am Arbeitsplatz.
Wichtig hierbei: Zur Ermittlung der freien Bodenfläche werden Einrichtungsgegenstände wie Schreibtische, Schränke oder Maschinen flächenmäßig von der Gesamtbodenfläche abgezogen.
Freier Luftraum
Der freie Luftraum pro Person soll sicherstellen, dass ausreichend Luft zum Atmen vorhanden ist und Körperwärme abgeführt werden kann. Die Anforderungen variieren je nach Grad der körperlichen Belastung:
- 12 m³ freier Luftraum bei geringer körperlicher Belastung (z.B. überwiegend sitzende Tätigkeit wie im Büro).
- 15 m³ freier Luftraum bei normaler körperlicher Belastung (z.B. leichte manuelle Arbeit im Stehen).
- 18 m³ freier Luftraum bei hoher körperlicher Belastung (z.B. schwere körperliche Arbeit).
Für jede gleichzeitig anwesende andere Person (z.B. Kunden, Patienten), die sich nicht nur kurzzeitig im Raum aufhält, sind zusätzlich 10 m³ freier Luftraum erforderlich. Dies gilt nicht für reine Verkaufsräume oder Gastronomiebetriebe.
Bei der Berechnung des freien Luftraums wird das Volumen von Einbauten (z.B. hohe Schränke) vom Gesamtvolumen des Raumes abgezogen, da die Luft in diesen Bereichen nicht zirkulieren kann.
Mehr als nur Minimum: Ganzheitliche Büroplanung
Die gesetzlichen Mindestanforderungen bilden eine unverzichtbare Grundlage, aber eine sinnvolle und zukunftssichere Büroplanung geht weit darüber hinaus. Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass ein Raum, der exakt die Mindestvorgaben erfüllt, auch praktikabel ist. Raumhöhe, Bodenfläche und freier Luftraum sind voneinander abhängig und begrenzen sich gegenseitig.
Betrachten wir das Beispiel eines Büros für zwei Personen. Die Mindestbodenfläche wäre 8 m² + 5 m² = 13 m². Bei einer angenommenen Raumhöhe von 2,5 Metern ergibt sich ein Raumvolumen von 13 m² * 2,5 m = 32,5 m³. Für zwei Mitarbeiter mit geringer körperlicher Belastung werden jedoch 2 * 12 m³ = 24 m³ freier Luftraum benötigt. Das klingt zunächst ausreichend.
Nun müssen wir aber Möbel hinzufügen: zwei Schreibtische, Stühle, vielleicht ein Aktenschrank. Diese Möbel beanspruchen sowohl Bodenfläche als auch Raumvolumen. Wenn wir das Volumen der Möbel abziehen, reduziert sich der tatsächlich freie Luftraum. Gleichzeitig müssen wir die Anforderung von 2 m² zusammenhängender freier Bodenfläche pro Person erfüllen, also insgesamt 4 m² in diesem Beispiel. Diese 4 m² müssen tatsächlich frei und zusammenhängend sein, nicht unter Möbeln versteckt.
Stellen Sie sich vor, Sie stellen die Schreibtische in den 13 m² Raum. Wo kommen die Schränke hin? Bleiben noch 3 m² Bodenfläche übrig? Passt das benötigte Schrankvolumen dazu? Und wie sieht es mit der Bewegungsfreiheit aus?
Bewegungsfreiheit und Verkehrswege
Ein Büro ist kein statischer Raum. Mitarbeiter müssen sich bewegen können: zum Schreibtisch gelangen, vom Schreibtisch aufstehen, zum Schrank gehen, den Raum verlassen. Hierfür sind ausreichende Verkehrswege und Bewegungsflächen unerlässlich. Gesetzliche Vorgaben und Empfehlungen, wie die ÖNORM A 8010, geben hier Orientierung:
- Verkehrswege (Hauptwege im Raum) sollten mindestens 1 Meter breit sein.
- Durchgänge zwischen Möbeln oder zu einzelnen Arbeitsplätzen können auch 0,6 Meter betragen.
Die geforderte zusammenhängende freie Bodenfläche (2 m² pro Person) und die Verkehrswege können sich überlappen, aber sie müssen vorhanden sein und die ungehinderte Bewegung ermöglichen.

Kehren wir zum 13 m² Beispiel zurück: Selbst wenn der Luftraum rechnerisch passt, wird es schwierig, zwei Schreibtische, einen Schrank, die geforderten 4 m² freie Bodenfläche und notwendige Verkehrswege auf dieser Fläche unterzubringen. Dieses Beispiel verdeutlicht, warum die Mindestmaße oft nur theoretisch ausreichen und in der Praxis zu beengten und unpraktischen Situationen führen.
Ergonomie am Arbeitsplatz
Über die reinen Flächenvorgaben hinaus spielt die ergonomische Gestaltung des einzelnen Arbeitsplatzes eine entscheidende Rolle. Die ÖNORM A 8010 liefert hier wertvolle Vorgaben für die anthropometrisch korrekte Einrichtung, die sicherstellt, dass Mitarbeiter bequem und gesund arbeiten können:
- Der Abstand zwischen zwei Schreibtischen, an denen Personen sitzen und man vorbeigehen muss, sollte mindestens 120 cm betragen. Dies ermöglicht ein leichtes Passieren, ohne die arbeitende Person zu stören.
- Der Abstand zwischen der hinteren Kante des Schreibtisches und einer Wand oder einem Schrank sollte mindestens 100 cm betragen. Dieses Maß gewährleistet, dass der Stuhl weit genug nach hinten geschoben werden kann, um ungehindert aufzustehen.
Auch die Position des Arbeitsplatzes im Raum ist wichtig: Nähe zu Fenstern für ausreichend Tageslicht (besonders bei Bildschirmarbeit), aber auch die Platzierung relativ zu Türen oder Lüftungsöffnungen sollte bedacht werden.
Zusätzliche Flächenbedarfe
Neben den reinen Arbeitsplätzen müssen bei der Gesamtplanung weitere Flächen berücksichtigt werden:
- Besprechungsräume: Größe abhängig von der maximalen Teilnehmerzahl.
- Teeküche/Aufenthaltsbereich: Wichtig für Pausen und informelle Kommunikation.
- Sanitäranlagen: Anzahl abhängig von der Mitarbeiterzahl.
- Archiv/Lager: Platz für Akten, Material, Büromaterial (wie
Papier
oder
Toner
).
- Empfangsbereich: Falls Kundenverkehr besteht.
- Verkehrsflächen: Flure, Treppenhäuser, die nicht zur reinen Bürofläche zählen, aber Teil der benötigten Gesamtfläche im Gebäude sind.
Die Berücksichtigung all dieser Bereiche führt dazu, dass die tatsächliche Gesamtfläche pro Mitarbeiter in einem Bürogebäude deutlich über den reinen Flächenbedarf am Schreibtisch liegt. Eine Faustregel besagt oft, dass man mit 10-15 m² Bruttogrundfläche pro Mitarbeiter rechnen sollte, um alle notwendigen Bereiche abzudecken, wobei dieser Wert je nach Art des Büros (Einzelbüros, Großraum, Desk-Sharing) und den zusätzlichen Funktionen stark variieren kann.
Tabellarische Übersicht der Mindestanforderungen (Büro)
| Parameter | Anforderung | Hinweis (Büro) |
|---|---|---|
| Mindest-Raumhöhe | 2,5 m (bis 100m²) 2,8 m (100-500m²) | Bei geringer körperlicher Belastung |
| Mindest-Bodenfläche (1. Person) | 8 m² | |
| Mindest-Bodenfläche (jede weitere Person) | 5 m² | |
| Zusammenhängende freie Bodenfläche | 2 m² pro Person | Fläche am Arbeitsplatz, nicht von Möbeln belegt |
| Mindest-Luftraum | 12 m³ pro Person | Bei geringer körperlicher Belastung |
| Zusätzlicher Luftraum (Besucher) | +10 m³ pro Besucher | Gilt nicht für Verkaufsräume/Gastronomie |
Diese Tabelle fasst die wesentlichen Mindestanforderungen für typische Büros zusammen. Es ist jedoch entscheidend, die Wechselwirkungen und die praktischen Bedürfnisse bei der Planung zu berücksichtigen.
Häufig gestellte Fragen zur Bürofläche pro Person
Reichen die gesetzlichen Mindestmaße für ein gutes Büro aus?
In den meisten Fällen: Nein. Die Mindestmaße stellen die absolute Untergrenze für Sicherheit und Gesundheit dar. Für ein komfortables, produktives und ergonomisches Arbeitsumfeld sind oft größere Flächen pro Person erforderlich, um genügend Platz für Bewegung, Möbel, Verkehrswege und soziale Bereiche zu schaffen.
Wie beeinflussen Möbel den Platzbedarf?
Möbel wie Schränke, Regale oder auch größere Schreibtische reduzieren den tatsächlich nutzbaren Boden- und Luftraum. Bei der Planung muss nicht nur die Grundfläche berücksichtigt werden, sondern auch das Volumen der Einbauten und der Platzbedarf für das Bedienen der Möbel (z.B. Öffnen von Schranktüren).
Was bedeutet 'zusammenhängende freie Bodenfläche'?
Das ist eine Fläche direkt am Arbeitsplatz, die frei von Möbeln oder anderen Hindernissen ist und auf der sich der Mitarbeiter bewegen kann. Sie dient der Bewegungsfreiheit, z.B. um vom Stuhl aufzustehen oder sich am Arbeitsplatz umzudrehen.
Muss ich für jeden Besucher zusätzlichen Platz einplanen?
Ja, für jede Person, die sich gleichzeitig mit den Mitarbeitern im Arbeitsraum aufhält (z.B. Kunden in einem Planungsbüro), sind zusätzlich 10 m³ freier Luftraum einzuplanen. Dies erhöht indirekt auch den erforderlichen Boden- oder Höhenbedarf des Raumes.
Wie kann ich den Platzbedarf optimieren?
Durch moderne Bürokonzepte wie Desk-Sharing, die Nutzung von Gemeinschaftsflächen, effiziente Stauraumlösungen und eine sorgfältige Anordnung der Arbeitsplätze lässt sich der benötigte Platz pro Person optimieren, ohne Komfort oder Ergonomie zu beeinträchtigen. Eine detaillierte Bedarfsanalyse der tatsächlich ausgeführten Tätigkeiten ist entscheidend.
Fazit
Die Frage 'Wie viel Platz pro Person im Büro?' lässt sich nicht mit einer einfachen Zahl beantworten. Während gesetzliche Mindestmaße eine unverzichtbare Basis bilden, ist eine vorausschauende Planung, die Ergonomie, Bewegungsfreiheit, zusätzliche Funktionen und das Wohlbefinden der Mitarbeiter berücksichtigt, entscheidend für die Schaffung einer optimalen Arbeitsumgebung. Eine Investition in ausreichenden und gut geplanten Raum ist eine Investition in die
Produktivität
und Gesundheit Ihres Teams. Berücksichtigen Sie bei der Planung nicht nur die Quadratmeter, sondern auch die
Kubikmeter
Luftraum und die notwendigen Flächen für Bewegung und
Ergonomie
. Denken Sie auch an die notwendigen
Büromaterialien
und
Druckerzubehör
, die ebenfalls Stauraum benötigen. Eine gut durchdachte Bürogestaltung zahlt sich langfristig aus.
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