Elektronik im Handgepäck: Regeln & Tipps

10/06/2012

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Die Koffer sind gepackt, die Vorfreude auf den Urlaub oder die Geschäftsreise steigt. Doch bevor Sie abheben können, steht die Sicherheitskontrolle am Flughafen an. Und hier kommt oft die Frage auf: Was darf eigentlich in mein Handgepäck und was nicht? Besonders elektronische Geräte und deren Akkus sorgen häufig für Unsicherheit. Dabei gibt es klare Regeln, die nicht nur Ihre Reise erleichtern, sondern vor allem der Sicherheit dienen.

Welche Elektrogeräte dürfen nicht ins Handgepäck?
Zum Beispiel: Elektronische Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus, zu denen meist auch Powerbanks, E-Zigaretten, Notebooks, Tablets und Digitalkameras zählen, müssen im Handgepäck verstaut werden.
Übersicht

Warum Elektronik aus dem Handgepäck nehmen?

Es ist ein vertrautes Bild an der Sicherheitskontrolle: Der Hinweis, Laptops, Tablets und andere größere Elektronik aus der Tasche zu nehmen und separat in die Wanne zu legen. Das mag lästig erscheinen, hat aber einen einfachen Grund: Die Scanner für Handgepäck nutzen meist Röntgentechnologie, die zweidimensionale Bilder erzeugt. Wenn elektronische Geräte übereinander oder zwischen anderen Gegenständen liegen, entstehen Überlagerungen auf dem Bildschirm des Sicherheitspersonals. Das erschwert die Identifizierung potenziell gefährlicher Gegenstände, die im Inneren der Geräte verbaut sein könnten. Werden die Geräte einzeln und flach auf das Band gelegt, kann das Personal sie besser erkennen und die Kontrolle verläuft schneller und reibungsloser. Es geht also nicht darum, die Geräte selbst zu beanstanden, sondern darum, einen klaren Blick auf den Inhalt Ihres Gepäcks zu bekommen.

Das Herzstück: Lithium-Ionen-Akkus

Der wohl wichtigste Punkt bei der Mitnahme von Elektronik auf Flugreisen betrifft die Akkus, genauer gesagt Lithium-Ionen-Akkus. Diese Akkus stecken in fast allen modernen tragbaren Geräten: Smartphones, Laptops, Tablets, Digitalkameras, E-Zigaretten und Powerbanks. Das Problem mit Lithium-Ionen-Akkus ist, dass sie im Falle einer Beschädigung, Überhitzung oder eines Kurzschlusses in Brand geraten können. Und ein Lithium-Brand ist schwer zu löschen.

Aus diesem Grund gibt es eine klare internationale Regelung, die von der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung (IATA) festgelegt wurde: Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus müssen grundsätzlich im Handgepäck transportiert werden. Warum im Handgepäck und nicht im aufgegebenen Gepäck? Im Handgepäck, also in der Kabine, kann ein Brand schnell bemerkt und von der Crew oder den Passagieren mit geeigneten Löschmitteln (oft spezielle Feuerlöscher für Batteriebrände) bekämpft werden. Im aufgegebenen Gepäck, das im Frachtraum verstaut wird, wäre ein Brand extrem gefährlich, da er oft erst spät entdeckt würde und für die Crew während des Fluges nicht zugänglich ist. Das Risiko für alle an Bord wäre immens.

Daher gilt die Faustregel: Alles, was einen fest verbauten Lithium-Ionen-Akku hat oder ein Ersatzakku dafür ist, gehört ins Handgepäck.

Die Wattstunden-Grenze

Neben der Art des Akkus spielt auch dessen Kapazität eine Rolle. Die meisten Fluggesellschaften orientieren sich an den IATA-Richtlinien, die Empfehlungen für die maximale Energiekapazität von Akkus geben. Für die meisten tragbaren elektronischen Geräte und Ersatzakkus liegt diese Grenze bei 100 Wattstunden (Wh). Geräte oder Ersatzakkus mit einer Kapazität zwischen 100 Wh und 160 Wh dürfen in der Regel nur mit vorheriger Genehmigung der Fluggesellschaft und in begrenzter Stückzahl (oft maximal zwei Ersatzakkus) im Handgepäck mitgenommen werden. Akkus mit mehr als 160 Wh sind im Passagierflugverkehr meist gänzlich verboten.

Wie finden Sie heraus, wie viele Wattstunden ein Akku hat? Oft steht die Angabe direkt auf dem Akku oder dem Gerät. Manchmal ist stattdessen die Spannung (Volt, V) und die Kapazität in Amperestunden (Ah) oder Milliamperestunden (mAh) angegeben. Die Wattstunden berechnen Sie dann so:

Wattstunden (Wh) = Spannung (V) * Kapazität (Ah)

Wenn die Kapazität in mAh angegeben ist, teilen Sie den Wert durch 1000, um auf Ah zu kommen (z.B. 10.000 mAh = 10 Ah). Ein Akku mit 5V und 20.000 mAh (also 20 Ah) hat demnach 5V * 20 Ah = 100 Wh. Eine Powerbank mit 5V und 26.800 mAh (26,8 Ah) hätte 5V * 26,8 Ah = 134 Wh und würde unter die Regelung für Akkus zwischen 100 Wh und 160 Wh fallen.

Welche Geräte müssen konkret ins Handgepäck?

Basierend auf der Regel für Lithium-Ionen-Akkus gehören typischerweise folgende Geräte unbedingt ins Handgepäck:

  • Laptops und Notebooks
  • Tablets
  • Smartphones
  • Powerbanks (Ersatzakkus für mobile Geräte)
  • Digitalkameras
  • E-Zigaretten und Vaporizer (sowie die dazugehörigen Ersatzakkus, die separat gesichert werden müssen)
  • Kabellose Kopfhörer mit Ladecase
  • Tragbare Spielekonsolen

Auch Ersatzakkus für diese Geräte, wie z.B. Kameraakkus oder die genannten Powerbanks, müssen ins Handgepäck. Wichtig ist hierbei, dass Ersatzakkus einzeln geschützt transportiert werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Das kann durch die Originalverpackung, das Abkleben der Pole oder die Lagerung in einem speziellen Batterie-Case geschehen.

Sonderfall: Elektrische Rollstühle und Mobilitätshilfen

Für Reisende, die auf einen elektrischen Rollstuhl oder eine andere Mobilitätshilfe mit Lithium-Ionen-Akku angewiesen sind, gelten spezielle, aber ebenfalls klare Regeln. Da diese Akkus oft größer sind, sind hier höhere Kapazitäten erlaubt. In der Regel darf ein Akku mit bis zu 300 Wh oder zwei Akkus mit jeweils bis zu 160 Wh mitgeführt werden. Auch hier müssen Ersatzakkus sicher verpackt sein, um Kurzschlüsse zu verhindern, und in der Kabine mitgeführt werden, sofern sie abnehmbar sind. Es ist unerlässlich, sich vor der Reise bei der Fluggesellschaft über die genauen Bestimmungen zu informieren, da diese variieren können.

Nutzung elektronischer Geräte an Bord: Der Flugmodus

Während des Fluges dürfen die meisten tragbaren elektronischen Geräte wie Smartphones, Tablets und E-Book-Reader genutzt werden, allerdings nur im sogenannten Flugmodus. Dies gilt insbesondere während Start und Landung, aber viele Fluggesellschaften verlangen den Flugmodus für die gesamte Dauer des Fluges. Der Grund dafür ist, dass die Funksignale der Geräte potenziell die empfindliche Elektronik und die Kommunikationssysteme im Cockpit stören könnten. Geräte ohne Funkfunktion, wie z.B. einfache E-Reader ohne WLAN, oder Geräte, bei denen der Funk komplett deaktiviert ist, stellen in der Regel kein Problem dar.

Welche Elektrogeräte dürfen nicht ins Handgepäck?
Zum Beispiel: Elektronische Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus, zu denen meist auch Powerbanks, E-Zigaretten, Notebooks, Tablets und Digitalkameras zählen, müssen im Handgepäck verstaut werden.

Was sonst noch nicht ins Handgepäck darf (neben Elektronik)

Auch wenn unser Hauptthema Elektronik ist, lohnt sich ein Blick auf weitere Gegenstände, die häufig fälschlicherweise im Handgepäck landen und bei der Sicherheitskontrolle aussortiert werden. Diese fallen zwar nicht unter "Elektrogeräte", werden aber oft im gleichen Atemzug genannt, wenn es um verbotene Gegenstände geht:

  • Scharfe und spitze Gegenstände: Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm, Scheren mit Klingen über 6 cm, Rasierklingen (solche im festen Gehäuse, wie Systemrasierer, sind meist erlaubt, lose Klingen nicht).
  • Werkzeuge: Schraubenzieher, Zangen, Bohrmaschinen oder Akkuschrauber – diese gehören ins aufgegebene Gepäck.
  • "Anscheinwaffen": Gegenstände, die aussehen wie Waffen, auch wenn sie harmlos sind (z.B. Spielzeugpistolen, Wasserpistolen aus Kunststoff), sind in der Kabine verboten, da sie in einer Notsituation nicht von echten Waffen unterschieden werden könnten.
  • Entflammbare, ätzende oder oxidierende Stoffe: Dazu gehören Gaskartuschen, Benzinfeuerzeuge (Zippos), bestimmte Sprühdosen, Feuerwerkskörper etc. Diese sind in der Regel sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck verboten.

Auch die Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck sollten nicht vergessen werden: Behälter dürfen maximal 100 ml fassen und müssen zusammen in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Entscheidend ist hier die Größe des Behälters, nicht die tatsächlich enthaltene Menge Flüssigkeit.

Zusammenfassung und praktische Tipps

Um Stress und Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle zu vermeiden und sicher zu reisen, halten Sie sich an die wichtigsten Regeln:

Gegenstand / KategorieHandgepäck erlaubt?Aufgegebenes Gepäck erlaubt?Anmerkungen
Elektronik mit Li-Ion-Akku (Laptop, Tablet, Handy, Kamera, Powerbank, E-Zigarette)Ja (Pflicht!)NeinAkkus < 100 Wh empfohlen, < 160 Wh mit Genehmigung. Ersatzakkus sichern.
Ersatz-Li-Ion-Akkus (für Kameras, Powerbanks etc.)Ja (Pflicht!)NeinEinzeln gegen Kurzschluss sichern. Kapazität beachten.
Elektronik ohne Li-Ion-Akku (z.B. Fön ohne Akku, Elektrorasierer mit Kabel)JaJaKeine strikte Vorschrift, aber Li-Ion ist der Knackpunkt.
Scharfe Gegenstände (> 6cm Klinge)NeinJa
WerkzeugeNeinJa
"Anscheinwaffen" (Spielzeugpistolen etc.)NeinJa
Entflammbare/Ätzende/Oxidierende StoffeNeinNeinOft komplett verboten.

Packen Sie elektronische Geräte, die Sie separat vorzeigen müssen, gut zugänglich ins Handgepäck. Halten Sie Powerbanks und Ersatzakkus bereit und schützen Sie diese. Informieren Sie sich im Zweifel immer vorab bei Ihrer Fluggesellschaft über deren spezifische Bestimmungen, besonders bei größeren Akkus oder speziellen Geräten wie Rollstühlen. Mit der richtigen Vorbereitung steht einer entspannten Reise nichts im Wege.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum müssen meine Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus ins Handgepäck?

Wegen des Brandrisikos. Im Handgepäck kann ein möglicher Brand schnell erkannt und gelöscht werden, im Frachtraum ist dies kaum möglich und extrem gefährlich.

Darf ich meinen Laptop im Flugzeug benutzen?

Ja, in der Regel schon. Allerdings müssen Sie ihn während Start und Landung und oft auch während des gesamten Fluges im Flugmodus betreiben, um Störungen der Bordsysteme zu vermeiden.

Was bedeutet die 100-Wattstunden-Grenze?

Sie gibt die maximale Energiekapazität des Akkus an, die für die meisten Einzelgeräte und Ersatzakkus ohne besondere Genehmigung im Handgepäck erlaubt ist. Größere Akkus (100-160 Wh) benötigen oft eine Genehmigung und sind limitiert.

Kann ich meine Powerbank im aufgegebenen Gepäck mitnehmen?

Nein, Powerbanks sind im Grunde Ersatzakkus und müssen wegen des Brandrisikos immer im Handgepäck transportiert werden.

Muss ich alle meine elektronischen Geräte aus dem Handgepäck nehmen?

Für eine schnelle Kontrolle ist es am besten, größere Geräte wie Laptops und Tablets separat vorzulegen. Kleinere Geräte wie Smartphones oder E-Reader können oft in der Tasche bleiben, aber das Sicherheitspersonal kann Sie jederzeit bitten, alles herauszunehmen.

Was passiert, wenn ich einen verbotenen Gegenstand im Handgepäck habe?

Der Gegenstand wird Ihnen abgenommen und entsorgt. Bei gefährlichen Gegenständen kann es auch weitere Konsequenzen geben. Daher lieber vorab informieren und richtig packen.

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