02/08/2012
Jeder kennt ihn, jeder benutzt ihn: den Kugelschreiber. Er liegt auf Schreibtischen, in Federmäppchen und Taschen. Ein unscheinbarer Gegenstand des täglichen Gebrauchs, fest verankert in der Welt des Büromaterials und der Papeterie. Doch was, wenn dieser harmlose Helfer im Büroalltag plötzlich in einem ganz anderen Kontext auftaucht? Konkret: Kann ein einfacher Stift, ein Teil unserer grundlegenden Büroausstattung, im juristischen Sinne als gefährliches Werkzeug gelten?
Diese Frage mag auf den ersten Blick absurd erscheinen. Wie kann etwas so Alltägliches wie ein Kugelschreiber eine Gefahr darstellen, die strafrechtliche Relevanz besitzt? Die Antwort liegt im deutschen Strafgesetzbuch, genauer gesagt in § 224 StGB, der die gefährliche Körperverletzung regelt. Und hier wird es interessant, denn das Gesetz betrachtet die Verwendung eines Gegenstandes unter bestimmten Umständen als qualifizierend für eine Körperverletzung.

- Was bedeutet „Gefährliche Körperverletzung“ nach § 224 StGB?
- Das gefährliche Werkzeug: Mehr als nur der Gegenstand
- Der Stift im Fokus: Wann wird er gefährlich?
- Die Bedeutung der „nicht unerheblichen Verletzung“
- Unbewegliche Gegenstände und Körperteile als „Werkzeug“?
- Abgrenzung zur Waffe
- Zusammenfassung: Der Stift kann ein gefährliches Werkzeug sein
- Häufig gestellte Fragen
- Ist jeder Stift automatisch ein gefährliches Werkzeug?
- Reicht es aus, einen Stift bei sich zu tragen, um sich nach § 224 StGB strafbar zu machen?
- Welche Art von Verletzungen muss ein Stift verursachen können, um als gefährliches Werkzeug zu gelten?
- Spielt das Material des Stiftes eine Rolle (Kunststoff, Metall)?
- Können auch andere Büroartikel gefährliche Werkzeuge sein?
- Vergleich der Begehungsweisen bei Gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB)
Was bedeutet „Gefährliche Körperverletzung“ nach § 224 StGB?
Die einfache Körperverletzung gemäß § 223 StGB liegt vor, wenn jemand eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB ist eine Steigerung dieser einfachen Form. Sie zeichnet sich durch besonders gefährliche Begehungsweisen aus, die das Gesetz in fünf Alternativen auflistet. Diese besonderen Umstände rechtfertigen eine höhere Strafe.
Die fünf Methoden, die eine Körperverletzung zu einer gefährlichen machen, sind:
- Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen
- Mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs
- Mittels eines hinterlistigen Überfalls
- Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich
- Mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
Für unsere Frage nach dem Stift ist insbesondere die zweite Alternative relevant: die Begehung „mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs“. Hier müssen wir uns genauer ansehen, was das Gesetz unter einem „gefährlichen Werkzeug“ versteht.
Das gefährliche Werkzeug: Mehr als nur der Gegenstand
Das Gesetz definiert nicht explizit, was ein gefährliches Werkzeug ist. Die Definition wurde maßgeblich durch die Rechtsprechung, insbesondere die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH), entwickelt. Ein gefährliches Werkzeug ist demnach jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der konkreten Art und Weise der Verwendung im Einzelfall geeignet ist, nicht unerhebliche Verletzungen hervorzurufen.
Das ist der entscheidende Punkt: Es kommt nicht nur darauf an, was der Gegenstand an sich ist, sondern vor allem darauf, wie er eingesetzt wird. Ein Gegenstand, der für sich genommen harmlos erscheint, kann durch eine bestimmte Verwendung zu einem gefährlichen Werkzeug werden.
Objektive Beschaffenheit vs. Konkrete Verwendung
Die objektive Beschaffenheit betrachtet die Eigenschaften des Gegenstandes unabhängig von seiner Nutzung. Ist er spitz, scharf, schwer, hart? Ein Messer ist objektiv anders beschaffen als ein Wattebausch.
Die konkrete Art und Weise der Verwendung ist jedoch oft ausschlaggebend. Wie wird der Gegenstand eingesetzt? Wird er geworfen, geschlagen, gestochen, gedrückt? Wird er gegen einen besonders empfindlichen Körperteil gerichtet?
Nur wenn beide Kriterien zusammenkommen – der Gegenstand ist nach seiner Beschaffenheit geeignet *und* wird in einer Weise verwendet, die objektiv geeignet ist, nicht unerhebliche Verletzungen herbeizuführen – spricht man von einem gefährlichen Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB.
Beispiele aus der Rechtsprechung
Die Rechtsprechung hat im Laufe der Jahre viele Beispiele für gefährliche Werkzeuge identifiziert. Dazu gehören unter anderem:
- Ein spitzer Stöckelschuh, wenn er zum Treten in den Unterleib oder ins Gesicht benutzt wird.
- Eine Nadel, wenn damit ins Auge gestochen wird.
- Schwere Militärstiefel, wenn damit in den Unterleib oder gegen den Kopf getreten wird.
- Ein Schlag mit einem Gipsarm.
- Das gezielte Anfahren mit einem Kraftfahrzeug.
- Das Schütten von Salzsäure ins Gesicht.
- Das Streuen von Pfeffer in die Augen.
- Ein Ziegelstein.
- Sogar bestimmte Tiere können unter Umständen als gefährliche Werkzeuge gelten, wenn sie vom Täter auf das Opfer gehetzt werden (hierzu gibt es aber auch abweichende Meinungen in der Rechtswissenschaft).
Diese Beispiele zeigen, dass die Bandbreite der Gegenstände, die als gefährliches Werkzeug eingestuft werden können, sehr groß ist und weit über klassische Waffen hinausgeht.

Der Stift im Fokus: Wann wird er gefährlich?
Kehren wir zurück zu unserem Kugelschreiber. Ist er nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet, nicht unerhebliche Verletzungen hervorzurufen? Ein Kugelschreiber hat in der Regel eine harte, oft spitze Mine oder Spitze. Er besteht aus Kunststoff oder Metall, was ihm eine gewisse Härte verleiht. Allein diese Beschaffenheit macht ihn noch nicht gefährlich, aber sie ist die Grundlage dafür, dass er es werden kann.
Der entscheidende Faktor ist die konkrete Art und Weise der Verwendung. Die Rechtsprechung hat hierzu ebenfalls klare Beispiele geliefert. Der uns vorliegende Text nennt es explizit: „Ein gegen die Augen gerichteter Stift“ ist ein Beispiel für ein gefährliches Werkzeug.
Warum gerade die Augen? Weil die Augen ein besonders empfindlicher und verletzlicher Körperteil sind. Ein Stich mit einem spitzen Gegenstand wie einem Stift ins Auge ist objektiv geeignet, eine schwere Verletzung bis hin zum Verlust des Sehvermögens zu verursachen. Eine solche Verletzung gilt unzweifelhaft als „nicht unerheblich“.
Wenn also jemand einen Stift nimmt und damit gezielt auf die Augen einer anderen Person einsticht, dann liegt eine gefährliche Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs vor. Der Stift wird in diesem Moment, durch diese spezifische Verwendung, zu einem gefährlichen Werkzeug im Sinne des Gesetzes.
Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht der Besitz oder das bloße Mitführen des Stiftes die Gefahr begründet, sondern erst der gezielte Einsatz als Mittel zur Verletzung. Ein Stift, der auf den Boden fällt, ist keine Gefahr im strafrechtlichen Sinne. Ein Stift, der zum Schreiben benutzt wird, auch nicht. Die Gefahr entsteht erst durch die missbräuchliche, auf Verletzung abzielende Verwendung.
Die Bedeutung der „nicht unerheblichen Verletzung“
Für die Einordnung als gefährliches Werkzeug muss der Gegenstand geeignet sein, „nicht unerhebliche“ Verletzungen hervorzurufen. Was bedeutet „nicht unerheblich“?
Die Schwere der tatsächlich eingetretenen Verletzung ist hierbei ein wichtiger Hinweis, aber nicht allein entscheidend. Es kommt auf die objektive Geeignetheit des Mittels und der Art der Verwendung an. Hätte die Handlung nach allgemeiner Lebenserfahrung und den Umständen des Einzelfalls eine nicht unerhebliche Verletzung verursachen können? Beim Stich mit einem Stift ins Auge ist diese Geeignetheit offensichtlich gegeben.
Weniger eindeutig kann es bei anderen Körperteilen sein. Ein leichter Kratzer mit der Stiftspitze auf der Hand wird in der Regel keine „nicht unerhebliche“ Verletzung darstellen und den Stift in diesem Fall nicht zu einem gefährlichen Werkzeug machen. Ein kräftiger Stich in einen anderen empfindlichen Bereich könnte aber durchaus anders bewertet werden.

Unbewegliche Gegenstände und Körperteile als „Werkzeug“?
Die Definition des gefährlichen Werkzeugs wirft weitere Fragen auf. Können auch unbewegliche Gegenstände wie eine Wand oder ein Herd gefährliche Werkzeuge sein? Die herrschende Meinung in der Rechtsprechung verneint dies meist, da ein Werkzeug beweglich sein müsse, um vom Täter gegen das Opfer geführt zu werden. Stoße der Täter das Opfer aber gezielt gegen einen unbeweglichen, aber gefährlichen Gegenstand (z.B. eine spitze Ecke), so sehen Teile der Lehre dies ebenfalls als gefährliche Körperverletzung an, da der Gegenstand hier durch die Handlung des Täters gegen den Körper des Opfers geführt werde.
Und was ist mit Körperteilen? Die „nackte Faust“ gilt nicht als gefährliches Werkzeug, da sonst fast jede Schlägerei eine gefährliche Körperverletzung wäre und der Anwendungsbereich der einfachen Körperverletzung zu stark eingeengt würde. Anders sieht es aus, wenn Körperteile durch Gegenstände verstärkt werden, wie ein eingegipster Arm oder ein beschuhter Fuß. Auch hier kommt es aber wieder auf die konkrete Verwendung an, wie der uns vorliegende Fall des BGH zeigt:
Der beschuhte Fuß als Beispiel für die Relevanz der Verwendung
In einem Fall hatte das Landgericht den Einsatz eines mit Halbschuhen beschuhten Fußes auf den Hals eines Opfers als Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs gewertet. Der BGH hob dieses Urteil jedoch teilweise auf. Die Begründung: Allein die erhöhte Druckausübung mit dem beschuhten Fuß auf den Hals begründet als solche noch nicht zwangsläufig die Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs. Die Wirkung dieser Handlung hing im konkreten Fall vor allem vom ausgeübten Druck ab, nicht primär von der Beschaffenheit des Halbschuhs. Dass sich das Profil des Schuhs am Hals abbildete, war für die Gefahr erheblicher Verletzungen nicht entscheidend. Der Schuh hatte in dieser spezifischen Anwendung (Drücken auf den Hals) keine so besondere Bedeutung für die Gefahr erheblicher Verletzungen wie beispielsweise ein Tritt mit einem Springerstiefel gegen den Kopf. Dieses Beispiel unterstreicht eindrucksvoll, dass die konkrete Art der Verwendung und das damit verbundene Gefährdungspotenzial im Einzelfall genau geprüft werden müssen.
Abgrenzung zur Waffe
Neben dem gefährlichen Werkzeug nennt § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB auch die „Waffe“. Eine Waffe im technischen Sinne ist ein Gegenstand, der nach seiner Art und Anfertigung nicht nur geeignet, sondern dazu bestimmt ist, Menschen durch seine Wirkung physisch zu verletzen (z.B. Pistolen, Dolche). Ein gefährliches Werkzeug hingegen ist ein Gegenstand, der diese Bestimmung nicht hat, aber durch seine Verwendung im Einzelfall gefährlich wird (z.B. ein Küchenmesser, ein Ziegelstein, oder eben ein Stift).
Der Stift ist objektiv nicht dazu bestimmt, Menschen zu verletzen. Er ist ein Schreibgerät. Daher ist er keine Waffe im technischen Sinne. Er kann aber, wie erläutert, durch seine spezifische Verwendung als gefährliches Werkzeug eingestuft werden.
Zusammenfassung: Der Stift kann ein gefährliches Werkzeug sein
Zusammenfassend lässt sich sagen: Ja, ein Stift – und damit viele andere Gegenstände des alltäglichen Büromaterials und der Papeterie – kann unter bestimmten Umständen ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB sein. Dies ist der Fall, wenn der Stift nach seiner objektiven Beschaffenheit (z.B. Härte, Spitze) und vor allem durch die konkrete Art und Weise seiner Verwendung (z.B. gezielter Stich ins Auge) geeignet ist, nicht unerhebliche körperliche Verletzungen beim Opfer hervorzurufen.
Die alleinige Beschaffenheit des Stiftes macht ihn nicht gefährlich. Es ist der missbräuchliche Einsatz mit Verletzungsabsicht, der ihn zu einem gefährlichen Werkzeug transformiert. Dieses Beispiel verdeutlicht, wie sehr das deutsche Strafrecht auf die Umstände des Einzelfalls und die konkrete Handlungsweise abstellt, wenn es um die Bewertung von Gefährlichkeit geht.
Von daher sollten wir uns bewusst sein, dass auch die harmlosesten Gegenstände unserer Büroausstattung ein Potenzial zur Gefahr in sich tragen können, wenn sie zweckentfremdet und mit krimineller Energie eingesetzt werden. Glücklicherweise ist dies in der Realität des Büroalltags extrem selten.

Häufig gestellte Fragen
Ist jeder Stift automatisch ein gefährliches Werkzeug?
Nein, absolut nicht. Ein Stift ist nur dann ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wenn er in einer konkreten Situation so eingesetzt wird, dass er objektiv geeignet ist, nicht unerhebliche Verletzungen hervorzurufen. Die übliche Verwendung zum Schreiben macht ihn nicht gefährlich.
Reicht es aus, einen Stift bei sich zu tragen, um sich nach § 224 StGB strafbar zu machen?
Nein. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB setzt die Verwendung des gefährlichen Werkzeugs zur Begehung der Körperverletzung voraus. Das bloße Beisichführen eines potenziell gefährlichen Werkzeugs (wie eines Stiftes) kann zwar in anderen Delikten relevant sein (z.B. Diebstahl mit Waffen nach § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB), nicht aber für die gefährliche Körperverletzung.
Welche Art von Verletzungen muss ein Stift verursachen können, um als gefährliches Werkzeug zu gelten?
Der Stift muss objektiv geeignet sein, „nicht unerhebliche“ Verletzungen hervorzurufen. Das sind Verletzungen, die über Bagatellen hinausgehen und eine gewisse Schwere erreichen, wie zum Beispiel eine schwerere Augenverletzung durch einen Stich.
Spielt das Material des Stiftes eine Rolle (Kunststoff, Metall)?
Ja, die objektive Beschaffenheit spielt eine Rolle. Ein Stift aus Metall oder mit einer besonders spitzen, stabilen Mine ist möglicherweise eher geeignet, erhebliche Verletzungen zu verursachen, als ein sehr weicher Bleistift oder ein Stift aus brüchigem Material. Letztlich kommt es aber immer auf die Kombination aus Beschaffenheit und konkreter Verwendung an.
Können auch andere Büroartikel gefährliche Werkzeuge sein?
Ja, das Prinzip gilt für jeden Gegenstand. Eine Schere, ein Brieföffner, ein schwerer Briefbeschwerer, ein Tacker – all diese Dinge können, wenn sie gezielt und mit ausreichender Kraft eingesetzt werden, um erhebliche Verletzungen zu verursachen, als gefährliche Werkzeuge eingestuft werden. Es hängt immer von der Verwendung im Einzelfall ab.
Vergleich der Begehungsweisen bei Gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB)
| Nr. | Begehungsweise | Beschreibung / Beispiele | Relevanz für Alltagsgegenstände |
|---|---|---|---|
| 1 | Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen | Stoffe, die chemisch/physikalisch Gesundheit schädigen (z.B. Rattengift im Kaffee, Insektenspray ins Gesicht) | Bestimmte Reinigungsmittel oder Chemikalien aus dem Bürokontext könnten hierunter fallen, wenn beigebracht. |
| 2 | Mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs | Gegenstand, der durch Beschaffenheit & Verwendung erheblich verletzen kann (z.B. Stich mit Nadel ins Auge, Tritt mit Stiefel, Stich mit Stift ins Auge) | Direkt relevant. Viele Büroartikel (Stifte, Scheren, Brieföffner etc.) können bei missbräuchlicher Verwendung gefährliche Werkzeuge sein. |
| 3 | Mittels eines hinterlistigen Überfalls | Unvorhergesehener Angriff aus planmäßigem, auf Verdeckung gerichteten Vorgehen (z.B. Auflauern, Vortäuschen von Friedfertigkeit) | Nicht direkt an einen Gegenstand gebunden, kann aber im Bürokontext stattfinden (z.B. Angriff aus dem Versteck im Büro). |
| 4 | Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich | Mindestens zwei Personen wirken bei der Körperverletzung zusammen | Nicht an einen Gegenstand gebunden, kann bei einer Auseinandersetzung mit mehreren Personen im Büro relevant werden. |
| 5 | Mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung | Behandlung, die objektiv geeignet ist, lebensgefährliche Verletzungen hervorzurufen (z.B. Würgegriff am Hals, Stoßen aus großer Höhe) | Bestimmte Handlungen mit oder ohne Gegenstand, die im Bürokontext theoretisch denkbar sind (z.B. Stoßen über ein Geländer), aber nicht spezifisch an Büromaterial gebunden. |
Wie die Tabelle zeigt, ist die Kategorie des gefährlichen Werkzeugs diejenige, die die Möglichkeit eröffnet, auch unscheinbare Gegenstände wie einen Stift unter bestimmten Umständen als Mittel einer schweren Straftat einzustufen. Die Verwendung ist der Schlüssel.
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