04/05/2015
Laserpointer sind kleine, handliche Geräte, die einen intensiv gebündelten Lichtstrahl aussenden. Sie werden in vielfältigen Situationen eingesetzt, beispielsweise als Zeigehilfe bei Präsentationen oder sogar als Spielzeug für Haustiere. Doch trotz ihrer praktischen Anwendungen bergen Laserpointer auch erhebliche Gefahren, insbesondere für das menschliche Auge und die Haut. Die potenziellen Schäden reichen von vorübergehenden Irritationen bis hin zu schweren Verbrennungen oder im schlimmsten Fall sogar zur Erblindung. Aus diesem Grund gibt es in Deutschland strenge gesetzliche Regelungen bezüglich des Verkaufs, der Kennzeichnung und der Verwendung von Laserpointern.

Die Gefährlichkeit eines Laserpointers hängt maßgeblich von der Intensität seines Lichtstrahls ab, die üblicherweise in Milliwatt (mW) angegeben wird. Eine höhere Wattzahl bedeutet eine stärkere und damit potenziell gefährlichere Strahlung. Um Verbraucher zu schützen und die Risiken zu minimieren, wurden internationale Normen und nationale Gesetze erlassen, die festlegen, welche Laserpointer in Deutschland legal sind und unter welchen Bedingungen sie verwendet werden dürfen.
Welche Laserpointer sind in Deutschland erlaubt?
In Deutschland ist der Verkauf und die Verwendung von Laserpointern nicht grundsätzlich verboten. Allerdings gibt es klare Einschränkungen hinsichtlich der maximal zulässigen Ausgangsleistung. Diese Beschränkungen basieren auf der internationalen Norm DIN EN 60825-1, die Lasergeräte je nach ihrer Gefährlichkeit in verschiedene Klassen einteilt. Die Klassifizierung hilft dabei, das Risiko einzuschätzen, das von einem bestimmten Lasergerät ausgeht.
Die Laserklassen und die dazugehörigen maximalen Leistungen sind wie folgt definiert:
| Klasse | Maximale Leistung | Risikobeschreibung (vereinfacht) |
|---|---|---|
| 1 | unter 25 µW | Unter normalen Betriebsbedingungen ungefährlich. |
| 1M | unter 25 µW | Ungefährlich, solange keine optischen Instrumente (z.B. Ferngläser) verwendet werden. |
| 2 | unter / gleich 1 mW | Sicher für kurzzeitige Bestrahlung (unter 0,25 Sekunden). Der Lidschlussreflex bietet Schutz. |
| 2M | unter / gleich 1 mW | Sicher für kurzzeitige Bestrahlung, solange keine optischen Instrumente verwendet werden. |
| 3R | 1 bis 5 mW | Potenziell gefährlich für die Augen, insbesondere bei längerer oder gezielter Bestrahlung. |
| 3B | 5 bis 500 mW | Gefährlich für Augen bei direkter oder spiegelnder Bestrahlung. Kann Hautschäden verursachen. |
| 4 | über 500 mW | Sehr gefährlich für Augen und Haut bei direkter oder spiegelnder Bestrahlung. Brandgefahr. |
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland dürfen Laserpointer für den allgemeinen Gebrauch, also als bewegliche Lasereinrichtungen, eine maximale Ausgangsleistung von 1 mW nicht überschreiten. Das bedeutet, dass nur Laserpointer der Klassen 1, 1M, 2 oder 2M in Deutschland legal verkauft und betrieben werden dürfen. Laserpointer der Klassen 3R, 3B und 4 gelten aufgrund ihrer höheren Leistung als zu gefährlich für den privaten Gebrauch und sind in Deutschland faktisch verboten, auch wenn das Gesetz nicht explizit „Laserpointer“ verbietet, sondern die maximale Leistung für solche Geräte beschränkt.
Sind grüne Laserpointer gefährlicher oder verboten?
Die Farbe des Laserstrahls, die von der Wellenlänge des Lichts abhängt (angegeben in Nanometern, nm), entscheidet nicht darüber, ob ein Laserpointer legal oder verboten ist. Ein grüner Laserstrahl (typischerweise um 532 nm) wird vom menschlichen Auge bei gleicher Leistung als deutlich heller und intensiver wahrgenommen als beispielsweise ein roter Strahl (typischerweise um 635-670 nm) oder ein blauer Strahl (typischerweise um 405-445 nm). Diese höhere Wahrnehmungshelligkeit führt oft dazu, dass grüne Laserpointer als gefährlicher eingeschätzt werden.
Tatsächlich liegt die potenzielle Gefahr jedoch in der physikalischen Ausgangsleistung (mW) des Geräts. Ein grüner Laserpointer mit 1 mW Leistung ist rechtlich genauso einzustufen wie ein roter oder blauer Laserpointer mit 1 mW Leistung. Solange die maximale Leistung von 1 mW nicht überschritten wird, sind grüne Laserpointer in Deutschland erlaubt. Problematisch wird es, wenn grüne Laserpointer eine höhere Leistung als 1 mW haben. Da sie subjektiv heller erscheinen, ist die Versuchung groß, stärkere grüne Laserpointer zu importieren oder zu kaufen, die dann illegal sind und eine erhebliche Gefahr darstellen.
Welche Kennzeichnungen müssen legale Laserpointer haben?
Neben der Einhaltung der maximalen Leistungsgrenze müssen legale Laserpointer in Deutschland bestimmte Kennzeichnungspflichten erfüllen, um sicherzustellen, dass Verbraucher über die potenziellen Gefahren und die korrekte Handhabung informiert sind. Produkte, die diese Kennzeichnungen nicht aufweisen, dürfen eigentlich nicht in den Verkehr gebracht werden und gelten als nicht vorschriftsgemäß.
Zu den vorgeschriebenen Kennzeichnungen gehören unter anderem:
- Eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache, die über die sichere Verwendung und die Risiken aufklärt.
- Der Name und die vollständige Adresse des Herstellers oder des für den Import in die EU verantwortlichen Importeurs auf der Verpackung.
- Eindeutige Identifikationsmerkmale des spezifischen Geräts, wie zum Beispiel eine Serien- oder Artikelnummer.
- Die Angabe der maximalen Laserleistung in Milliwatt (mW). Diese Information ist entscheidend, um die Laserklasse und damit die Gefährlichkeit einschätzen zu können.
- Die Angabe der Wellenlänge des Laserstrahls in Nanometern (nm). Dies gibt Auskunft über die Farbe des Lichts.
- Das Laserwarnsymbol, ein Piktogramm, das auf die Laserstrahlung und die damit verbundenen Gefahren hinweist.
Leider sind auf dem Markt, insbesondere bei Importwaren oder auf informellen Verkaufsplätzen wie Trödelmärkten oder in kleinen Kiosken, häufig Laserpointer erhältlich, die diese Kennzeichnungen nicht vollständig oder korrekt aufweisen. Manchmal wird auch eine falsche Laserklasse oder Leistung angegeben, um das Gerät als legal erscheinen zu lassen. Die tatsächliche Leistung lässt sich für den Laien nur schwer überprüfen, da hierfür spezielle Messgeräte erforderlich sind. Daher ist bei solchen Geräten besondere Vorsicht geboten, da sie trotz vermeintlich legaler Kennzeichnung deutlich gefährlicher sein können als angegeben.
Wann ist die Verwendung eines Laserpointers strafbar?
Auch wenn der Besitz und die private Nutzung eines Laserpointers mit einer Leistung von bis zu 1 mW in Deutschland nicht verboten sind, kann die Art und Weise der Verwendung schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es gibt klare Grenzen, wann die Nutzung eines Laserpointers von einer harmlosen Anwendung zu einer Straftat wird.
Die gefährlichste und rechtlich relevanteste Form des Missbrauchs ist das gezielte Richten des Laserstrahls auf Personen, insbesondere in deren Gesichter oder Augen. Selbst ein kurzer Kontakt mit einem Laserstrahl kann das Auge schädigen, besonders bei stärkeren Geräten. Wenn durch das Blenden mit einem Laserpointer eine körperliche Verletzung verursacht wird, erfüllt dies den Straftatbestand der Körperverletzung gemäß § 223 des Strafgesetzbuches (StGB). Eine solche Tat kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Unter bestimmten Umständen, abhängig von der Schwere der Verletzung oder der Art der Tatausführung, können auch die Straftatbestände der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) oder sogar der schweren Körperverletzung (§ 226 StGB) zur Anwendung kommen. Diese Delikte sehen deutlich höhere Strafandrohungen vor, bis hin zu langjährigen Freiheitsstrafen.
Eine weitere extrem gefährliche und strafbare Form der Verwendung ist das Blenden von Fahrzeugführern. Dies umfasst das Richten des Laserstrahls auf Flugzeuge während des Starts oder der Landung, auf Züge, Autos, Schiffe oder andere Fahrzeuge. Solche Handlungen können die Piloten, Lokführer oder Autofahrer blenden, ihre Sicht beeinträchtigen und potenziell schwerwiegende Unfälle verursachen. Der Gesetzgeber bewertet solche Eingriffe in den Verkehr als hochgefährlich.
Das gezielte Blenden von Fahrzeugführern mit einem Laserpointer kann als gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr (§ 315 StGB) oder als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) gewertet werden. Die Strafen für solche Taten sind sehr hoch, da das Leben vieler Menschen gefährdet wird. Für einen gefährlichen Eingriff in den Bahn-, Schiffs- oder Luftverkehr droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über mögliche Straftatbestände und die damit verbundenen Strafen im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Laserpointern:
| Straftatbestand | Relevant bei | Mögliche Strafe |
|---|---|---|
| Körperverletzung (§ 223 StGB) | Blenden von Personen, das zu einer körperlichen Schädigung führt. | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. |
| Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr (§ 315 StGB) | Gezieltes Blenden von Piloten, Lokführern oder Kapitänen. | Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. |
| Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) | Gezieltes Blenden von Autofahrern oder anderen Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr. | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. |
Es ist also von entscheidender Bedeutung, sich der potenziellen Gefahren bewusst zu sein und Laserpointer niemals leichtfertig oder missbräuchlich einzusetzen. Auch wenn ein Laserpointer mit geringer Leistung legal ist, kann seine falsche Verwendung schwerwiegende Folgen haben, sowohl für die Gesundheit anderer Menschen als auch für den Verursacher selbst in Form von empfindlichen Strafen. Besonders wichtig ist es, Laserpointer von Kindern fernzuhalten, da diese die Gefahren oft nicht richtig einschätzen können und das Gerät als harmloses Spielzeug betrachten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema „Laserpointer verboten“
Im Zusammenhang mit Laserpointern und ihrer Legalität in Deutschland tauchen immer wieder ähnliche Fragen auf. Hier finden Sie Antworten auf einige der häufigsten:
Ist ein Laserpointer gefährlich?
Ja, Laserpointer können je nach ihrer Leistung sehr gefährlich sein. Sie können zu Verletzungen am Auge führen, die im schlimmsten Fall dauerhafte Sehschäden oder sogar zur Erblindung verursachen können. Auch Hautschäden sind bei sehr starken Geräten möglich. Laserpointer sollten daher nur mit äußerster Vorsicht und Bedacht eingesetzt werden. In den Händen von Kindern oder Jugendlichen haben sie aufgrund des hohen Risikos und der oft fehlenden Einsicht in die Gefahr absolut nichts zu suchen.
Sind grüne Laserpointer in Deutschland verboten?
Nein, die Farbe des Laserstrahls (grün, rot, blau etc.) ist nicht ausschlaggebend dafür, ob ein Laserpointer in Deutschland verboten ist. Das Verbot hängt ausschließlich von der Ausgangsleistung des Geräts ab, die in mW gemessen wird. Nur Laserpointer mit einer Ausgangsleistung von maximal 1 mW sind in Deutschland für den allgemeinen Gebrauch zulässig. Grüne Laserpointer mit mehr als 1 mW sind ebenso illegal wie Laserpointer anderer Farben mit zu hoher Leistung.
Kann die Verwendung von einem Laserpointer strafbar sein?
Ja, die missbräuchliche Verwendung eines Laserpointers kann eine Straftat darstellen und somit strafbar sein. Insbesondere das gezielte Blenden von Personen kann als Körperverletzung gemäß § 223 StGB gewertet werden, wenn dadurch eine gesundheitliche Schädigung entsteht. Das Blenden von Fahrern von Fahrzeugen (Autos, Züge, Flugzeuge etc.) stellt einen gefährlichen Eingriff in den Verkehr dar (§§ 315, 315b StGB), der ebenfalls mit empfindlichen Strafen geahndet wird. Es ist also nicht nur wichtig, legale Geräte zu besitzen, sondern diese auch verantwortungsvoll zu nutzen.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Laserpointer in Deutschland nicht generell verboten sind, aber strengen Regelungen unterliegen. Nur Geräte mit einer Ausgangsleistung von maximal 1 mW dürfen verkauft und privat genutzt werden. Stärkere Laserpointer sind illegal und stellen eine erhebliche Gefahr dar. Unabhängig von der Leistung kann die missbräuchliche Verwendung, insbesondere das Blenden von Personen oder Fahrzeugführern, schwerwiegende gesundheitliche Folgen für die Betroffenen haben und für den Verursacher empfindliche Strafen nach sich ziehen, bis hin zu langjährigen Freiheitsstrafen nach dem StGB. Es ist daher unerlässlich, die geltenden Vorschriften zu kennen, die Kennzeichnungen auf den Geräten zu prüfen und Laserpointer stets mit größter Vorsicht und Verantwortungsbewusstsein einzusetzen.
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