19/07/2013
Die Frage, ob man eine Matratze oder ein Bett von der Steuer absetzen kann, beschäftigt viele. Es ist keine einfache Ja/Nein-Antwort, da die steuerliche Absetzbarkeit stark vom Grund der Anschaffung und weiteren Umständen abhängt. Im Wesentlichen gibt es zwei Hauptsituationen, in denen solche Kosten unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt anerkannt werden könnten: aus gesundheitlichen Gründen als außergewöhnliche Belastung oder im Rahmen einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung. Lassen Sie uns diese Möglichkeiten im Detail betrachten und klären, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Sie Ihre Ausgaben steuerlich geltend machen können.

- Matratze absetzen: Außergewöhnliche Belastung
- Bett absetzen: Doppelte Haushaltsführung
- Wichtige allgemeine Hinweise zur Absetzbarkeit
- Vergleich: Matratze/Bett steuerlich absetzen
- Häufig gestellte Fragen (FAQs)
- F: Kann ich meine Matratze absetzen, weil sie einfach alt und unbequem ist oder ich Rückenschmerzen habe?
- F: Reicht ein Attest meines Hausarztes für die Absetzung der Matratze als außergewöhnliche Belastung?
- F: Kann ich die Kosten für ein komplettes Bettgestell absetzen?
- F: Muss ich Rechnungen und Belege aufbewahren, um die Kosten absetzen zu können?
- F: Was bedeutet "zumutbare Belastung" im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Belastungen?
- F: Kann ich die Kosten für die Fahrt zum Bettenhändler absetzen?
- Fazit
Matratze absetzen: Außergewöhnliche Belastung
Eine Möglichkeit, die Kosten für eine spezielle Matratze steuerlich geltend zu machen, ist die Kategorie der außergewöhnlichen Belastungen. Hierunter fallen Ausgaben, die Ihnen zwangsläufig erwachsen und höher sind als die, die der überwiegenden Mehrheit der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie gleichen Familienstands erwachsen. Typische Beispiele sind Krankheitskosten, wie sie etwa für Brillen, Zahnersatz oder Medikamente anfallen können.
Laut den uns vorliegenden Informationen können Kosten für eine spezielle Matratze und/oder Bettzeug dann als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn dies aufgrund von Allergien notwendig ist. Dies bedeutet, dass die Matratze aus medizinischen Gründen angeschafft werden muss, um Ihre Gesundheit zu unterstützen oder eine Krankheit zu lindern. Es handelt sich also nicht um eine normale Anschaffung für mehr Schlafkomfort oder zur Vorbeugung allgemeiner Rückenprobleme, sondern um eine gezielte Maßnahme zur Behandlung oder Linderung einer bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung, die auf einer Allergie basiert.
Voraussetzung: Das amtsärztliche Gutachten
Der entscheidende Punkt für die Anerkennung der Matratze als außergewöhnliche Belastung ist das Vorliegen eines amtsärztlichen Gutachtens. Eine einfache ärztliche Bescheinigung oder das Attest Ihres Hausarztes reicht hier in der Regel nicht aus. Das amtsärztliche Gutachten ist eine Bescheinigung des öffentlichen Gesundheitsdienstes und bestätigt gegenüber dem Finanzamt die medizinische Notwendigkeit der speziellen Matratze aufgrund Ihrer Allergie. Es belegt, dass die Anschaffung der Matratze nicht nur empfehlenswert, sondern aus gesundheitlichen Gründen unerlässlich ist.
Es ist wichtig, dieses Gutachten vor dem Kauf der Matratze einzuholen, um sicherzustellen, dass die Kosten später auch vom Finanzamt anerkannt werden. Nachträglich eingeholte Gutachten haben oft weniger Gewicht oder werden gar nicht berücksichtigt. Planen Sie daher diesen Schritt unbedingt, bevor Sie die Matratze kaufen.
Die Hürde der zumutbaren Belastung
Selbst wenn die medizinische Notwendigkeit durch ein amtsärztliches Gutachten bestätigt ist, können die Kosten für die Matratze nicht in voller Höhe abgesetzt werden. Außergewöhnliche Belastungen werden nur insoweit berücksichtigt, als sie die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung ist individuell und hängt von folgenden Faktoren ab:
- Ihrem zu versteuernden Einkommen
- Ihrem Familienstand (ledig, verheiratet, eingetragene Lebenspartnerschaft)
- Der Anzahl Ihrer Kinder
Die zumutbare Belastung liegt je nach diesen Faktoren zwischen 1 % und 7 % Ihres zu versteuernden Einkommens. Nur die Ausgaben, die über diesen individuellen Schwellenwert hinausgehen, wirken sich steuermindernd aus. Liegen Ihre gesamten außergewöhnlichen Belastungen eines Jahres unter dieser Schwelle, haben sie keine steuerliche Auswirkung.
Tipp zur Optimierung: Ausgaben bündeln
Da die zumutbare Belastung jedes Jahr neu berechnet wird, kann es steuerlich vorteilhaft sein, größere außergewöhnliche Belastungen möglichst in einem Kalenderjahr zu bündeln. Wenn Ihre Ausgaben in einem Jahr knapp unter der Schwelle liegen, gehen Sie leer aus. Wenn Sie jedoch durch das Zusammenlegen von mehreren notwendigen Ausgaben (z.B. neben der Matratze auch Zahnersatz, Brillen, Medikamente, Hörgeräte, Fahrten zu Ärzten etc.) in einem Jahr die Schwelle überschreiten, können Sie den übersteigenden Betrag absetzen. Planen Sie größere Anschaffungen oder Behandlungen daher, wenn möglich, strategisch, um die zumutbare Belastung zu überschreiten und tatsächlich eine Steuerersparnis zu erzielen.
Bett absetzen: Doppelte Haushaltsführung
Eine weitere Situation, in der Kosten für ein Bett – und generell die Einrichtung einer Wohnung – steuerlich relevant werden können, ist die doppelte Haushaltsführung. Dies liegt vor, wenn Sie aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung an Ihrem Arbeitsort unterhalten, während Ihr Hauptwohnsitz (Lebensmittelpunkt) an einem anderen Ort liegt. Ziel ist es, die zusätzlichen Kosten, die durch die beruflich bedingte Zweitwohnung entstehen, steuerlich auszugleichen.

Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung
Damit das Finanzamt eine doppelte Haushaltsführung anerkennt und Sie die damit verbundenen Kosten, einschließlich der Einrichtung, absetzen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie unterhalten die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen. Das bedeutet, die Zweitwohnung ist notwendig, um Ihre Arbeitsstätte zu erreichen und dort Ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.
- Ihre Arbeitsstätte ist von der Zweitwohnung aus schneller erreichbar als von Ihrem Hauptwohnsitz. Die Fahrzeitersparnis muss signifikant sein.
- Sie beteiligen sich finanziell an den laufenden Kosten Ihres Hauptwohnsitzes. Eine Beteiligung von mindestens 10% der laufenden Kosten (Miete, Nebenkosten etc.) gilt als Nachweis dafür, dass Sie dort einen eigenen Haushalt unterhalten.
- Ihr Lebensmittelpunkt liegt an Ihrem Hauptwohnsitz. Der Lebensmittelpunkt ist dort, wo Sie die engeren persönlichen Beziehungen pflegen, also wo Familie und Freunde leben. Hier sollte sich Ihr soziales Leben abspielen.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, können Sie zahlreiche Kosten im Zusammenhang mit der Zweitwohnung als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Einrichtungskosten als Werbungskosten
Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung gehören die Kosten für die notwendige Basisausstattung der Zweitwohnung zu den absetzbaren Werbungskosten. Dies dient dazu, die Kosten für die erstmalige Einrichtung einer Wohnung am Arbeitsort zu berücksichtigen, die ein Grundmaß an Wohnlichkeit und Funktionalität ermöglicht. Dazu zählen typischerweise Möbel wie ein Bett, aber auch Schreibtisch, Sofa, Waschmaschine, Herd und Beleuchtung. Es muss sich um die nötigsten Gegenstände handeln, kein Luxus. Das Finanzamt geht davon aus, dass eine vollständige und komfortable Einrichtung über die Zeit angeschafft wird.
Hierbei gibt es eine wichtige Unterscheidung hinsichtlich der Absetzbarkeit, basierend auf den Anschaffungskosten des einzelnen Gegenstands:
- Gegenstände bis 487,90 € (brutto): Die Kosten für einzelne Einrichtungsgegenstände, deren Anschaffungskosten diesen Betrag nicht übersteigen, können im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden. Dies betrifft oft kleinere Möbelstücke, Lampen oder Haushaltsgeräte.
- Gegenstände über 487,90 € (brutto): Für teurere Einrichtungsgegenstände, wie beispielsweise ein hochwertiges Bett oder ein Schrank, müssen die Kosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt (abgeschrieben) werden. Die Nutzungsdauer für Möbel wird vom Finanzamt oft pauschal auf 10 Jahre festgelegt, was bedeutet, dass Sie pro Jahr 1/10 der Kosten steuerlich geltend machen können.
Für alle Einrichtungskosten, die Sie geltend machen möchten, ist es unerlässlich, die entsprechenden Belege (Rechnungen) aufzubewahren und dem Finanzamt auf Nachfrage vorzulegen. Anders als bei einer Umzugspauschale bei Umzügen ohne doppelte Haushaltsführung gibt es hier keine Pauschalen für die Einrichtung; jeder abgesetzte Euro muss durch eine Rechnung nachgewiesen werden.
Weitere absetzbare Kosten bei doppelter Haushaltsführung
Neben den Einrichtungskosten können Sie bei doppelter Haushaltsführung auch folgende Ausgaben geltend machen, die den Höchstbetrag für Unterkunftskosten von 1.000 Euro pro Monat übersteigen können:
- Miete und Nebenkosten der Zweitwohnung (bis zu 1.000 Euro pro Monat). Dieser Betrag deckt Kaltmiete, Heizung, Strom, Wasser und auch den Rundfunkbeitrag ab.
- Zweitwohnungsteuer: Viele Städte erheben eine Steuer für den zweiten Wohnsitz. Diese kann voll als Werbungskosten geltend gemacht werden.
- Umzugskosten: Alle durch den Umzug in die Zweitwohnung entstehenden Kosten (Transport, Renovierung etc.) können komplett von der Steuer abgesetzt werden, allerdings nur gegen Vorlage von Belegen. Eine Umzugspauschale gibt es hier nicht.
- Verpflegungsmehraufwand: Für die ersten drei Monate nach dem Einzug in die Zweitwohnung können Sie eine Verpflegungspauschale von 24 Euro pro Tag geltend machen, da davon ausgegangen wird, dass Sie noch keine volle Küchenausstattung haben.
- Fahrtkosten: Die Kosten für die Fahrten zwischen Hauptwohnsitz und Zweitwohnung können abgesetzt werden. Zum Beginn und Ende der doppelten Haushaltsführung können maximal zwei Umzugsfahrten entweder mit Belegen oder pauschal mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer abgesetzt werden. Darüber hinaus können Sie wöchentliche Heimfahrten geltend machen, hierfür gibt es eine Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer (Hin- und Rückweg), Nachweise über die tatsächliche Fahrt sind nicht erforderlich.
- Anteilige Telefonkosten: Auch Telefonkosten für Gespräche mit Familie und Freunden am Hauptwohnsitz können anteilig abgesetzt werden, selbst wenn Sie nicht jede Woche heimfahren.
Die doppelte Haushaltsführung bietet somit umfassende Möglichkeiten, die Kosten für eine beruflich bedingte Zweitwohnung und deren Ausstattung, einschließlich eines Bettes, steuerlich zu berücksichtigen. Es ist jedoch wichtig, alle Voraussetzungen genau zu prüfen und die notwendigen Belege zu sammeln.
Wichtige allgemeine Hinweise zur Absetzbarkeit
Unabhängig davon, ob Sie versuchen, eine Matratze als außergewöhnliche Belastung oder ein Bett im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abzusetzen, gibt es grundlegende Anforderungen, die das Finanzamt stellt und die Sie unbedingt beachten sollten:
- Rechnungen und Belege: Bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsnachweise sorgfältig auf. Ohne entsprechende Belege erkennt das Finanzamt Ihre Ausgaben in der Regel nicht an. Bei außergewöhnlichen Belastungen benötigen Sie zudem das amtsärztliche Gutachten. Bei der doppelten Haushaltsführung sind detaillierte Rechnungen für Möbel und Umzugskosten sowie Nachweise über Mietzahlungen und Nebenkosten unerlässlich.
- Banküberweisung: Zahlen Sie die Rechnungen idealerweise per Banküberweisung. Das Finanzamt verlangt oft einen Nachweis, dass das Geld nicht bar gezahlt wurde. Dies gilt insbesondere bei Handwerkerleistungen (20% der Lohnkosten sind absetzbar, max. 1.200 Euro pro Jahr), wo Barzahlungen explizit ausgeschlossen sind. Auch wenn dies nicht direkt Matratzen oder Betten betrifft, zeigt es die Präferenz des Finanzamts für nachvollziehbare Zahlungswege. Ein handschriftlicher Vermerk "Betrag dankend erhalten" auf einer Barzahlungsquittung reicht dem Finanzamt nicht aus.
- Getrennte Ausweisung: Bei bestimmten Leistungen, wie z. B. Handwerkerleistungen, müssen Lohn- und Materialkosten auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sein, da oft nur die Lohnkosten absetzbar sind. Bei reinen Produktkäufen wie einer Matratze oder einem Bett ist dies weniger relevant, hier zählt der Gesamtpreis des Gegenstands.
Die uns vorliegenden Informationen erwähnen auch die allgemeine Möglichkeit, Handwerkerleistungen abzusetzen (20% der Lohnkosten bis 6.000 Euro pro Jahr, also max. 1.200 Euro Steuerersparnis), was zwar nicht direkt Matratzen oder Betten betrifft, aber das Prinzip der steuerlichen Berücksichtigung von Ausgaben unterstreicht, wenn die Formalitäten (Rechnung, Überweisung) stimmen.
Generell gilt: Es lohnt sich immer, die eigenen Ausgaben genau zu prüfen. Viele Dinge, die auf den ersten Blick nicht absetzbar erscheinen, können unter bestimmten Voraussetzungen doch steuerlich geltend gemacht werden. Eine gute Orientierung und weitere Anregungen finden sich oft auf spezialisierten Websites oder durch die Nutzung von Steuererklärungssoftware, die gezielt nach Sparmöglichkeiten fragt. Denn nur wer eine Steuererklärung einreicht und die Voraussetzungen erfüllt, kann von diesen Sparmöglichkeiten profitieren.
Vergleich: Matratze/Bett steuerlich absetzen
| Kriterium | Als außergewöhnliche Belastung (Matratze) | Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung (Bett/Möbel) |
|---|---|---|
| Grund der Anschaffung | Medizinische Notwendigkeit (z.B. Allergie), attestiert | Berufliche Notwendigkeit (Ausstattung Zweitwohnung am Arbeitsort) |
| Erforderlicher Nachweis | Amtsärztliches Gutachten (einzuholen vor dem Kauf) | Rechnung/Beleg für den Kauf; Nachweis über die doppelte Haushaltsführung (Mietvertrag Zweitwohnung, Nachweis finanzielle Beteiligung Hauptwohnsitz, etc.) |
| Welche Kosten absetzbar? | Kosten der speziellen Matratze (ggf. passendes Bettzeug, wenn ebenfalls medizinisch notwendig) | Kosten des Bettes als Teil der notwendigen Basisausstattung der Zweitwohnung |
| Absetzbarkeitshöhe | Nur der Betrag, der die individuelle zumutbare Belastung übersteigt. | Volle Kosten im Anschaffungsjahr, wenn der Einzelpreis 487,90 € brutto nicht übersteigt. Bei teureren Betten: Abschreibung über die Nutzungsdauer (oft 10 Jahre). |
| Art der Absetzung | Außergewöhnliche Belastung (Anlage Außergewöhnliche Belastungen) | Werbungskosten (Anlage N oder Anlage V bei Vermietung) |
| Weitere absetzbare Kosten im Kontext | Andere Krankheitskosten (Zuzahlungen, Fahrten zu Ärzten, Zahnersatz, Brillen etc.), ebenfalls über der zumutbaren Belastung. | Miete/Nebenkosten Zweitwohnung (bis 1000€/Monat), Zweitwohnungsteuer, Umzugskosten, Verpflegungspauschale (erste 3 Monate), Fahrten zum Hauptwohnsitz, anteilige Telefonkosten. |
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Hier beantworten wir einige häufige Fragen zum Thema Matratze oder Bett steuerlich absetzen, basierend auf den uns vorliegenden Informationen:
F: Kann ich meine Matratze absetzen, weil sie einfach alt und unbequem ist oder ich Rückenschmerzen habe?
A: Nein. Die bloße Notwendigkeit einer neuen, bequemeren Matratze aus Komfortgründen, wegen normaler Abnutzung oder auch wegen allgemeiner Rückenprobleme ist nicht steuerlich absetzbar. Eine Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung ist nur bei Vorliegen spezifischer, vom Finanzamt anerkannter medizinischer Gründe möglich, wie einer attestierten Notwendigkeit aufgrund einer Allergie, die durch ein amtsärztliches Gutachten bestätigt wurde.

F: Reicht ein Attest meines Hausarztes für die Absetzung der Matratze als außergewöhnliche Belastung?
A: Laut den uns vorliegenden Informationen ist für die Absetzung einer Matratze aufgrund von Allergien als außergewöhnliche Belastung zwingend ein amtsärztliches Gutachten erforderlich. Ein Attest vom Hausarzt oder Facharzt ist in diesem speziellen Fall nicht ausreichend, da das Finanzamt eine neutrale Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit durch den öffentlichen Gesundheitsdienst verlangt.
F: Kann ich die Kosten für ein komplettes Bettgestell absetzen?
A: Ein Bettgestell kann in der Regel nur im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Teil der notwendigen Basisausstattung der Zweitwohnung am Arbeitsort abgesetzt werden. Hier gelten die Regeln für Einrichtungskosten: Sofortabzug bis 487,90 € brutto oder Abschreibung über die Nutzungsdauer (oft 10 Jahre) bei höheren Kosten. Eine Absetzung des Bettgestells aus gesundheitlichen Gründen ist unwahrscheinlich, da meist nur die Matratze als das medizinisch relevante Element gilt.
F: Muss ich Rechnungen und Belege aufbewahren, um die Kosten absetzen zu können?
A: Ja, unbedingt. Für alle Ausgaben, die Sie steuerlich geltend machen möchten – sei es als außergewöhnliche Belastung (Matratze) oder im Rahmen der doppelten Haushaltsführung (Bett/Möbel) – müssen Sie die entsprechenden Rechnungen und Zahlungsnachweise (z.B. Kontoauszüge bei Überweisung) sorgfältig aufbewahren und dem Finanzamt auf Nachfrage vorlegen können. Ohne Belege ist eine Anerkennung der Kosten nicht möglich.
F: Was bedeutet "zumutbare Belastung" im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Belastungen?
A: Die zumutbare Belastung ist ein individueller Schwellenwert, der bei den außergewöhnlichen Belastungen angewendet wird. Nur der Betrag, der Ihre persönlichen zumutbaren Belastung (die zwischen 1% und 7% Ihres zu versteuernden Einkommens liegt und von Familienstand und Kinderzahl abhängt) übersteigt, wirkt sich steuermindernd aus. Liegen Ihre gesamten außergewöhnlichen Belastungen eines Kalenderjahres unter diesem Schwellenwert, können Sie steuerlich nichts geltend machen, auch wenn die Ausgaben an sich notwendig waren.
F: Kann ich die Kosten für die Fahrt zum Bettenhändler absetzen?
A: Fahrtkosten können in bestimmten Kontexten absetzbar sein. Im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen sind Fahrtkosten zu Ärzten oder medizinisch notwendigen Behandlungen absetzbar. Ob die Fahrt zum Bettenhändler für eine medizinisch notwendige Matratze hierunter fällt, ist nicht explizit erwähnt, aber denkbar, wenn sie als notwendige Fahrt zur Beschaffung des medizinischen Hilfsmittels betrachtet wird. Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sind Fahrtkosten für den Umzug und wöchentliche Heimfahrten absetzbar, nicht jedoch die Fahrt zur Möbelfiliale.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die steuerliche Absetzbarkeit einer Matratze oder eines Bettes möglich ist, aber von sehr spezifischen Voraussetzungen abhängt und keineswegs eine Selbstverständlichkeit ist. Ob als medizinisch notwendige Anschaffung bei Allergien (mit zwingendem amtsärztlichem Gutachten und Berücksichtigung der zumutbaren Belastung) oder als Teil der Einrichtung einer beruflich bedingten Zweitwohnung (mit Nachweis der doppelten Haushaltsführung, Belegen und je nach Einzelpreis) – der Teufel steckt im Detail und in den einzuhaltenden Formalitäten.
Es lohnt sich daher immer, die eigenen Belege und die individuelle Situation genau zu prüfen. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Im Zweifelsfall kann die Konsultation eines Steuerberaters oder die Nutzung einer spezialisierten Steuersoftware helfen, alle potenziellen Abzugsmöglichkeiten zu identifizieren und korrekt in der Steuererklärung anzugeben. Denn nur wer eine Steuererklärung einreicht und die Voraussetzungen erfüllt, kann von diesen potenziellen Sparmöglichkeiten profitieren. Gehen Sie sorgfältig vor und sammeln Sie alle notwendigen Dokumente, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
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