Büromaterial auf Rechnung buchen: Der Journaleintrag

10/03/2017

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Die Beschaffung von Büromaterial gehört zum Tagesgeschäft fast jedes Unternehmens. Ob Stifte, Papier, Toner oder Ordner – diese Verbrauchsmaterialien sind unerlässlich für einen reibungslosen Arbeitsablauf. Oft werden diese Artikel auf Rechnung bezogen, was eine korrekte buchhalterische Erfassung erfordert. Der korrekte Journaleintrag für den Kauf von Büromaterial auf Rechnung ist ein grundlegender Bestandteil der Finanzbuchhaltung. Dieser Artikel führt Sie durch den Prozess, erklärt die notwendigen Schritte und Konten und hilft Ihnen, gängige Fehler zu vermeiden.

Was ist der Journaleintrag für Büromaterial auf Rechnung?
Antwort und Erklärung: Der Kauf von Verbrauchsmaterial auf Rechnung wird als Belastung der Verbrauchsmaterialausgaben und als Gutschrift der Verbindlichkeiten verbucht. Verbrauchsmaterial darf nicht mit dem Lagerbestand verwechselt werden.

Wenn Sie Büromaterial auf Rechnung kaufen, findet zunächst kein direkter Geldfluss statt. Sie erhalten die Ware und gleichzeitig die Aufforderung zur Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt. Aus buchhalterischer Sicht entsteht in diesem Moment eine Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten. Gleichzeitig erhöhen sich die Aufwendungen für Büromaterial im Unternehmen, und, falls der Lieferant umsatzsteuerpflichtig ist, entsteht ein Anspruch auf Vorsteuerabzug.

Übersicht

Grundlagen des Journaleintrags

Jeder Geschäftsvorfall wird in der Buchhaltung als Journaleintrag erfasst. Dieser Eintrag folgt immer dem Prinzip der doppelten Buchführung: Jeder Buchungssatz besteht aus mindestens einem Konto im Soll und mindestens einem Konto im Haben, wobei die Summe der Sollbuchungen immer der Summe der Habenbuchungen entsprechen muss. Bei der Buchung von Büromaterial auf Rechnung sind typischerweise drei Konten betroffen:

  • Ein Aufwandskonto für Büromaterial
  • Ein Konto für die Vorsteuer (falls zutreffend)
  • Ein Konto für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Buchung erfolgt zum Zeitpunkt des Erhalts der Rechnung oder der Lieferung, je nachdem, welcher Zeitpunkt für die Umsatzsteuer relevant ist (in der Regel Lieferung oder Teilleistung). Die Verbindlichkeit entsteht jedoch mit Erhalt der Rechnung.

Der klassische Journaleintrag für Büromaterial auf Rechnung

Nehmen wir an, Sie kaufen Büromaterial im Wert von 100 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer (19 €), also insgesamt 119 € brutto. Die Rechnung erhalten Sie am selben Tag wie die Lieferung.

Der Journaleintrag lautet:

Soll: Aufwandskonto Büromaterial 100 € Soll: Konto Vorsteuer 19 € Haben: Konto Verbindlichkeiten a. L. u. L. 119 € 

Erläuterung des Buchungssatzes:

  • Aufwandskonto Büromaterial (Soll): Aufwandskonten werden im Soll gemehrt. Der Nettobetrag des Büromaterials stellt einen Aufwand für das Unternehmen dar, der den Gewinn mindert.
  • Konto Vorsteuer (Soll): Das Konto Vorsteuer ist ein Aktivkonto (oder ein passives Bestandskonto mit Sollsaldo, je nach Kontenrahmen und Darstellung), das den Anspruch des Unternehmens auf Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt dokumentiert. Dieser Anspruch entsteht mit Erhalt der ordnungsgemäßen Rechnung. Aktivkonten werden im Soll gemehrt.
  • Konto Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Haben): Dieses Konto ist ein passives Bestandskonto, das die Schulden des Unternehmens gegenüber seinen Lieferanten aus Waren- oder Dienstleistungsbezügen ausweist. Passive Bestandskonten werden im Haben gemehrt. Die gesamte Rechnungssumme (Bruttobetrag) stellt die Verbindlichkeit dar, die beglichen werden muss.

Dieser Buchungssatz erfasst den Geschäftsvorfall des Kaufs auf Rechnung korrekt und spiegelt die entstandene Aufwendung, den Vorsteueranspruch und die Verbindlichkeit wider.

Buchung der Zahlung der Rechnung

Einige Tage oder Wochen später begleichen Sie die offene Rechnung. Dieser Vorgang erfordert einen weiteren Journaleintrag, da sich die Verbindlichkeit verringert und gleichzeitig das Bank- oder Kassenkonto abnimmt.

Nehmen wir an, Sie überweisen die 119 € vom Bankkonto. Der Journaleintrag lautet:

Soll: Konto Verbindlichkeiten a. L. u. L. 119 € Haben: Bankkonto 119 € 

Erläuterung des Buchungssatzes:

  • Konto Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Soll): Da die Verbindlichkeit beglichen wird, nimmt sie ab. Passive Bestandskonten nehmen im Soll ab. Die offene Schuld gegenüber dem Lieferanten ist nun getilgt.
  • Bankkonto (Haben): Das Bankkonto ist ein Aktivkonto (oder ein aktives Bestandskonto). Da Geld vom Konto abfließt, nimmt der Saldo ab. Aktivkonten nehmen im Haben ab.

Diese beiden Buchungssätze (Kauf auf Rechnung und Zahlung) bilden zusammen den vollständigen Prozess des Kaufs von Büromaterial auf Rechnung ab.

Wichtige Konten in gängigen Kontenrahmen (SKR03 & SKR04)

Die genauen Kontonummern hängen vom verwendeten Kontenrahmen ab. Die in Deutschland am weitesten verbreiteten Kontenrahmen sind der SKR03 und der SKR04, herausgegeben von der DATEV.

Typische Konten für Büromaterial und die zugehörigen Buchungen:

BezeichnungSKR03 (Industrie/Handel)SKR04 (Kapitalgesellschaften/Personenunternehmen)Art des KontosBuchung bei Zugang/Mehrung
Aufwand für Büromaterial49306800AufwandskontoSoll
Vorsteuer15701400Bestandskonto (Aktiv)Soll
Verbindlichkeiten aus L. u. L.16003300Bestandskonto (Passiv)Haben
Bank12001800Bestandskonto (Aktiv)Haben (bei Abgang)
Kasse10001600Bestandskonto (Aktiv)Haben (bei Abgang)

Beachten Sie, dass dies Standardkonten sind. Ihr individueller Kontenrahmen kann abweichen, insbesondere wenn Sie branchenspezifische Kontenrahmen oder angepasste Versionen verwenden. Prüfen Sie immer Ihren spezifischen Kontenplan.

Variationen und Sonderfälle

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) vs. Sofortabzug

Manchmal kann Büromaterial, insbesondere langlebigere Artikel wie hochwertige Stifte oder spezielle Ordner, als Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) behandelt werden, wenn der Netto-Einzelpreis bestimmte Schwellenwerte nicht überschreitet. Die steuerlichen Regeln für GWG haben sich über die Jahre geändert. Aktuell (Stand 2024) können Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelpreis von 800 € (ohne USt.) im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe abgeschrieben (sofort abgezogen) werden. Büromaterial im Sinne von Verbrauchsmaterial (Papier, Toner, einfache Stifte) wird in der Regel unabhängig vom Preis immer als sofortiger Aufwand gebucht.

Wenn ein Artikel als GWG behandelt wird, wird er technisch gesehen zunächst auf ein Anlagekonto gebucht und dann über eine Sofortabschreibung im selben Jahr wieder als Aufwand erfasst. Der Buchungssatz beim Kauf auf Rechnung wäre dann:

Soll: Konto GWG (Anlagevermögen) XXX € Soll: Konto Vorsteuer YYY € Haben: Konto Verbindlichkeiten a. L. u. L. ZZZ € 

Und die Sofortabschreibung:

Soll: Aufwandskonto GWG XXX € Haben: Konto GWG (Anlagevermögen) XXX € 

In der Praxis wird jedoch oft auch für GWG bis 800 € direkt auf ein Aufwandskonto gebucht (z. B. "Sofortabzug GWG"), was den Prozess vereinfacht und wirtschaftlich dasselbe Ergebnis erzielt wie die Buchung über das Anlagekonto und die Sofortabschreibung. Prüfen Sie hier die genauen Vorgaben Ihres Steuerberaters oder der Finanzverwaltung.

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Kein Vorsteuerabzug möglich

Es kann vorkommen, dass kein Vorsteuerabzug möglich ist, z. B. wenn der Lieferant Kleinunternehmer ist und keine Umsatzsteuer ausweist, oder wenn Ihr Unternehmen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (z. B. bei bestimmten steuerfreien Umsätzen). In diesem Fall wird der Bruttobetrag direkt als Aufwand gebucht:

Soll: Aufwandskonto Büromaterial 119 € (Brutto) Haben: Konto Verbindlichkeiten a. L. u. L. 119 € 

Das Konto Vorsteuer wird in diesem Fall nicht berührt.

Skonto bei Zahlung

Wenn Sie die Rechnung innerhalb einer bestimmten Frist bezahlen, gewährt der Lieferant manchmal Skonto, z. B. 2 % bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen. Bei der Zahlung der Rechnung müssen Sie dies buchhalterisch berücksichtigen. Die Verbindlichkeit wird mit dem vollen Betrag ausgebucht, das Bankkonto nimmt nur um den geminderten Betrag ab, und der Skontobetrag wird auf einem Ertragskonto (oder einem Aufwandskonto mit Habensaldo) erfasst, wobei auch die darauf entfallende Umsatzsteuer korrigiert werden muss.

Dies ist ein etwas komplexerer Buchungssatz bei der Zahlung, nicht beim ursprünglichen Journaleintrag der Rechnung. Für unser Beispiel mit 119 € und 2 % Skonto (2,38 € Skonto, davon 0,38 € USt-Korrektur, 2 € Netto-Skonto):

Soll: Konto Verbindlichkeiten a. L. u. L. 119,00 € Haben: Bankkonto 116,62 € (119,00 - 2,38) Haben: Ertragskonto Skonto 2,00 € Haben: Konto Vorsteuer 0,38 € (Korrektur der ursprünglich gezogenen Vorsteuer) 

Die Korrektur auf dem Vorsteuerkonto im Haben mindert den ursprünglich gezogenen Vorsteuerbetrag.

Warum die korrekte Buchung wichtig ist

Eine präzise Buchführung ist aus mehreren Gründen unerlässlich:

  • Steuerliche Richtigkeit: Nur korrekt gebuchte Aufwendungen und Vorsteuerbeträge werden vom Finanzamt anerkannt. Fehler können zu Nachzahlungen, Zinsen oder sogar Bußgeldern führen.
  • Genauigkeit der Finanzberichte: Der Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) basiert auf den Buchungen. Fehlerhafte Buchungen verfälschen das Ergebnis und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.
  • Kostenkontrolle: Durch die korrekte Erfassung der Büromaterialaufwendungen behalten Sie den Überblick über diese Kostenposition. Dies ist wichtig für Budgetierung und Kostenmanagement.
  • Transparenz: Eine saubere Buchhaltung erleichtert interne Auswertungen und externe Prüfungen (z. B. durch den Steuerberater oder bei einer Betriebsprüfung).

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Welches Aufwandskonto soll ich für Büromaterial verwenden?

Dies hängt von Ihrem Kontenrahmen ab. In SKR03 ist es oft Konto 4930, in SKR04 Konto 6800. Prüfen Sie Ihren spezifischen Kontenplan. Es sollte ein Konto sein, das speziell für Verbrauchsmaterialien oder allgemeine Büroausgaben vorgesehen ist. Manchmal gibt es auch separate Konten für Porto, Telekommunikation etc. – achten Sie darauf, nur das tatsächliche Material auf das Büromaterialkonto zu buchen.

Was ist der Unterschied zwischen Büromaterial und GWG?

Büromaterial im engeren Sinne sind Verbrauchsmaterialien, die schnell verbraucht werden (Papier, Stifte, Tinte). GWG sind langlebigere Wirtschaftsgüter mit geringem Wert (z. B. ein Tacker, eine Schreibtischlampe), die theoretisch zum Anlagevermögen gehören, aber wegen ihres geringen Werts sofort abgeschrieben werden können. Die Buchung unterscheidet sich darin, ob der Betrag direkt auf ein Aufwandskonto (Büromaterial) oder zunächst auf ein Anlagekonto mit anschließender Sofortabschreibung (GWG) gebucht wird. In der Praxis wird oft beides direkt als Aufwand erfasst, solange der GWG-Grenzwert nicht überschritten wird.

Muss ich bei jeder Büromaterialrechnung die Vorsteuer separat ausweisen?

Ja, wenn der Lieferant umsatzsteuerpflichtig ist und die Umsatzsteuer auf der Rechnung korrekt ausgewiesen ist, müssen Sie den Nettobetrag und die Vorsteuer separat buchen, um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können. Wenn der Lieferant Kleinunternehmer ist oder aus anderen Gründen keine Umsatzsteuer ausweist, buchen Sie den Bruttobetrag als reinen Aufwand.

Was mache ich, wenn eine Rechnung sowohl Büromaterial als auch andere Kosten enthält?

Wenn eine Rechnung verschiedene Arten von Kosten enthält (z. B. Büromaterial und Reparaturkosten), müssen Sie die Nettobeträge und die darauf entfallende Umsatzsteuer pro Kostenart auf die entsprechenden Aufwandskonten aufteilen. Die gesamte Bruttosumme wird weiterhin auf das Konto Verbindlichkeiten gebucht.

Wann genau muss ich die Rechnung buchen?

Aus umsatzsteuerlicher Sicht entsteht der Vorsteueranspruch in der Regel mit Erhalt der ordnungsgemäßen Rechnung, spätestens aber mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung erbracht wurde. Aus ertragsteuerlicher Sicht ist der Aufwand dann zu berücksichtigen, wenn er wirtschaftlich verursacht ist, was meist mit Lieferung der Ware der Fall ist. Die Verbindlichkeit entsteht mit Erhalt der Rechnung. Praktisch wird die Buchung oft zeitnah nach Erhalt der Rechnung vorgenommen.

Fazit

Die korrekte Buchung von Büromaterial auf Rechnung ist ein Standardvorgang in der Buchhaltung. Der klassische Journaleintrag belastet das Aufwandskonto für Büromaterial und das Konto Vorsteuer im Soll und das Konto Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Haben. Die spätere Zahlung führt zur Umbuchung von den Verbindlichkeiten an das Bank- oder Kassenkonto. Das Verständnis dieser grundlegenden Buchungssätze und der beteiligten Konten ist entscheidend für eine fehlerfreie und transparente Finanzbuchhaltung in Ihrem Unternehmen. Achten Sie auf die korrekte Anwendung des Vorsteuerabzugs und die Unterscheidung zu Geringwertigen Wirtschaftsgütern, um steuerlich auf der sicheren Seite zu sein.

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