Was ist eine freihändige Vergabe in Bayern?

Neue EU-Schwellenwerte 2024

15/06/2020

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Das öffentliche Beschaffungswesen in der Europäischen Union unterliegt klaren Regeln und Schwellenwerten, die sicherstellen sollen, dass Steuergelder wirtschaftlich eingesetzt werden und ein fairer Wettbewerb zwischen Unternehmen stattfindet. Die Europäische Kommission überprüft diese Schwellenwerte regelmäßig, um sie an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Zuletzt wurden die Werte mit Wirkung zum 1. Januar 2024 neu festgelegt. Diese Anpassungen sind von großer Bedeutung für alle Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, sowie für die öffentlichen Auftraggeber selbst.

Welche Schwellenwerte gelten ab 1.1.2024 in der EU?
Ab dem 1.1.2024 gelten folgende Schwellenwerte (ohne USt): 5.538.000 EUR bei öffentlichen Bauaufträgen. 143.000 EUR bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsverträgen, die von zentralen Regierungsbehörden vergeben werden. 221.000 EUR bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.1. Jan. 2024
Übersicht

Die neuen EU-Schwellenwerte ab 1. Januar 2024

Die neuen Schwellenwerte, die ab dem 1. Januar 2024 maßgeblich sind, wurden am 16. November 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Werte geben an, ab welchem geschätzten Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) eine europaweite Ausschreibung verpflichtend ist und somit das strengere EU-Vergaberecht Anwendung findet. Die wichtigsten neuen Schwellenwerte sind:

Art des öffentlichen AuftragsSchwellenwert (ohne USt) ab 01.01.2024
Öffentliche Bauaufträge5.538.000 EUR
Öffentliche Liefer- und Dienstleistungsverträge (vergeben von zentralen Regierungsbehörden)143.000 EUR
Öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge (andere Auftraggeber)221.000 EUR

Diese Schwellenwerte definieren die Grenze zwischen nationalen und europaweiten Vergabeverfahren und sind entscheidend für die Wahl des anzuwendenden Rechtsrahmens.

Hintergrund und Ziele des Vergaberechts

Das Vergaberecht dient primär dem Ziel, den Beschaffungsbedarf der öffentlichen Hand durch eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung von Haushaltsmitteln zu decken. Gleichzeitig soll es durch die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherstellen. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die wirksame Verhinderung von Korruption und Vetternwirtschaft. Darüber hinaus kann die Vergabe öffentlicher Aufträge auch zur Verwirklichung strategischer Politikziele genutzt werden, indem nachhaltige, insbesondere umweltbezogene, soziale und innovative Kriterien berücksichtigt werden.

Öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts sind nicht nur klassische öffentliche Einrichtungen wie Bundesministerien oder Landesbehörden. Auch bestimmte private Unternehmen, die in den Bereichen Verkehr, Trinkwasserversorgung und Energieversorgung tätig sind, unterliegen den vergaberechtlichen Vorschriften, wenn sie entsprechende Aufträge vergeben.

Die Unterscheidung: Oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte

Ein zentrales Element des Vergaberechts ist die Unterscheidung, ob ein Auftragswert oberhalb oder unterhalb der genannten EU-Schwellenwerte liegt. Diese Unterscheidung bestimmt, welcher Regelungsrahmen Anwendung findet und welche Verfahrensschritte zwingend einzuhalten sind.

Vergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte (Oberschwellenbereich)

Im sogenannten Oberschwellenbereich findet das strengere GWB-Vergaberecht Anwendung. Dieses basiert auf der Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien, die das Verfahren zur Vergabe von Aufträgen in den Mitgliedstaaten koordinieren sollen. Zu diesen Richtlinien gehören:

  • Die Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe.
  • Die Richtlinie 2014/25/EU über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Sektorenrichtlinie).
  • Die Richtlinie 2014/23/EU über die Vergabe von Konzessionen.
  • Die Richtlinie 2009/81/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.

Die Grundlagen des Vergaberechts oberhalb der Schwelle sind in Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verankert. Dieser Teil gliedert sich in zwei Kapitel: Kapitel 1 enthält Vorschriften zum Vergabeverfahren selbst, während Kapitel 2 das Nachprüfungsverfahren regelt. Nur im Oberschwellenbereich hat ein unterlegenes Unternehmen die Möglichkeit, die Verletzung von Verfahrensvorschriften im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor den Vergabekammern und gegebenenfalls den Oberlandesgerichten geltend zu machen. Aufträge in diesem Bereich müssen zudem unter Verwendung der von der EU-Kommission vorgegebenen eForms europaweit bekannt gemacht werden.

Die Vergabeverordnung (VgV)

Die Vergabeverordnung (VgV) konkretisiert die Bestimmungen des Teils 4 des GWB für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Sie ist seit April 2016 in Kraft und hat ältere Regelwerke wie die VOL/A (2. Abschnitt) und die VOF abgelöst. Die VgV ist das zentrale Regelwerk für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sowie für die meisten Bauaufträge oberhalb der Schwellenwerte.

Welche Schwellenwerte gelten ab 1.1.2024 in der EU?
Ab dem 1.1.2024 gelten folgende Schwellenwerte (ohne USt): 5.538.000 EUR bei öffentlichen Bauaufträgen. 143.000 EUR bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsverträgen, die von zentralen Regierungsbehörden vergeben werden. 221.000 EUR bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.1. Jan. 2024

Die VgV ist in sieben Abschnitte unterteilt:

  • Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen, Querschnittsregelungen (insbesondere elektronische Kommunikation) und Verweisungen (z.B. auf die VOB/A).
  • Abschnitt 2: Regelt das Vergabeverfahren detailliert, inklusive Verfahrensarten, Eignung von Unternehmen (mit Regelungen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung - EEE), Umgang mit Angeboten, deren Prüfung und Wertung.
  • Abschnitt 3: Enthält besondere Vorschriften für die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen mit gewissen Erleichterungen.
  • Abschnitt 4: Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen.
  • Abschnitt 5: Grundlegende Vorschriften zur Durchführung von Planungswettbewerben.
  • Abschnitt 6: Berücksichtigt die Besonderheiten bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen, nennt Regelverfahren wie das Verhandlungsverfahren und den wettbewerblichen Dialog.
  • Abschnitt 7: Übergangs- und Schlussbestimmungen.

Bei der Vergabe von Bauleistungen oberhalb der Schwellenwerte ist neben bestimmten Teilen der VgV weiterhin die VOB/A EU anzuwenden.

Die Sektorenverordnung (SektVO)

Die Sektorenverordnung (SektVO) regelt die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen in den Bereichen Verkehr, Trinkwasserversorgung und Energieversorgung durch sogenannte Sektorenauftraggeber. Dies können sowohl öffentliche Auftraggeber als auch private Unternehmen sein (z.B. Stadtwerke). Die SektVO bietet ein flexibleres Regelwerk als die VgV. Während einige Normen (z.B. zur elektronischen Kommunikation, Zuschlagserteilung) identisch sind, gibt es deutliche Unterschiede bei der Wahl der Verfahrensarten, den Anforderungen an Unternehmen (Qualifizierungssysteme) und den Antragsverfahren für Tätigkeiten im Wettbewerb. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass die SektVO für alle Arten von Leistungen, einschließlich Bauleistungen, in den betroffenen Sektoren gilt.

Die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)

Die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) enthält die Vorschriften für die Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen, wobei auch Sektorenauftraggeber in ihren Anwendungsbereich fallen. Konzessionen sind typischerweise langfristige und komplexe Vereinbarungen, bei denen der Konzessionsnehmer erhebliche Verantwortlichkeiten und Risiken übernimmt. Im Gegensatz zur Vergabe klassischer öffentlicher Aufträge sind Konzessionsgeber bei der Verfahrensgestaltung flexibler und nicht auf bestimmte Verfahrensarten festgelegt. Das Verfahren kann ein- oder zweistufig durchgeführt werden, und Verhandlungen mit Bietern sind grundsätzlich zulässig, solange wesentliche Bestandteile der Konzession unverändert bleiben. Die KonzVgV konkretisiert zudem die bereits im GWB verankerte Pflicht zur Veröffentlichung der Konzessionsvergabeabsicht.

Die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)

Für die Beschaffung im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich gilt die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV). Diese setzt die EU-Richtlinie 2009/81/EG um, deren Ziel der schrittweise Aufbau eines europäischen Marktes für Verteidigungs- und Sicherheitsausrüstungen mit gleichen Wettbewerbsbedingungen ist. Die VSVgV trägt den spezifischen Besonderheiten dieses Sektors Rechnung.

Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenbereich)

Für Aufträge, deren geschätzter Wert unterhalb der EU-Schwellenwerte liegt, kommt traditionell das Haushaltsrecht des Bundes und der Länder zur Anwendung. Über entsprechende Verweise in der Bundeshaushaltsordnung sowie den Landeshaushaltsverordnungen/Landesvergabegesetzen gelten spezifische Regelwerke:

  • Für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen: Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
  • Für die Vergabe von Bauleistungen: Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A, Abschnitt 1 (VOB/A).

Obwohl die Verfahren unterhalb der Schwellenwerte national geregelt sind, müssen auch hier die Grundprinzipien des Vergaberechts, wie Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Gleichbehandlung und Transparenz, beachtet werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wann gelten die neuen EU-Schwellenwerte?

Die neuen Schwellenwerte gelten für alle Vergabeverfahren, die ab dem 1. Januar 2024 begonnen werden.

Für welche Aufträge muss der europaweit vorgegebene Schwellenwert beachtet werden?
Vergabe unterhalb der EU -SchwellenwerteAuftragsartSchwellenwerteLiefer- und Dienstleistungsaufträge für alle anderen Auftraggeber221.000 EuroBauaufträge5.538.000 EuroSoziale und andere besondere Dienstleistungen750.000 EuroVerteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge443.000 Euro

Wer legt die EU-Schwellenwerte fest?

Die Europäische Kommission überprüft und passt die Schwellenwerte alle zwei Jahre an.

Welche Auftragsarten sind von den Schwellenwerten betroffen?

Die Schwellenwerte gelten für öffentliche Bauaufträge sowie öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge.

Was passiert, wenn ein Auftrag den EU-Schwellenwert erreicht oder überschreitet?

Ab Erreichen der Schwellenwerte muss der Auftrag europaweit ausgeschrieben werden und das GWB-Vergaberecht mit den konkretisierenden Verordnungen (VgV, SektVO, KonzVgV, VSVgV) sowie ggf. VOB/A EU angewendet werden. Es besteht dann auch die Möglichkeit eines Nachprüfungsverfahrens.

Gibt es Unterschiede bei den Regeln oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte?

Ja, oberhalb der Schwellenwerte gilt das GWB-Vergaberecht basierend auf EU-Richtlinien. Unterhalb der Schwellenwerte finden hauptsächlich das Haushaltsrecht sowie die UVgO und VOB/A Abschnitt 1 Anwendung.

Die Kenntnis der aktuellen Schwellenwerte und des anzuwendenden Rechtsrahmens ist essenziell für alle Akteure im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Die Anpassung der Schwellenwerte zum 1. Januar 2024 erfordert eine sorgfältige Prüfung der relevanten Verfahren für zukünftige Beschaffungen.

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