19/11/2024
Großzügigkeit zahlt sich aus – nicht nur für den Empfänger, sondern unter Umständen auch für den Spender. Spenden können in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden und somit die Steuerlast mindern. Doch welche Zuwendungen erkennt das Finanzamt an und wie wird der Wert einer Spende korrekt ermittelt? Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden auf Basis der uns vorliegenden Informationen.

Grundsätzlich versteht man unter Spenden Zuwendungen, die freiwillig und unentgeltlich erfolgen, um gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu unterstützen. Die häufigste Form ist die Geldspende. Hierbei ist die Höhe klar definiert durch den gespendeten Betrag.
Sachspenden: Wie wird der Wert ermittelt?
Neben Geld können auch Sachwerte gespendet werden. Bei Sachspenden aus dem Privatvermögen ist die Bewertung oft weniger eindeutig als bei Geldspenden. Hier wird in der Regel der Gemeinwert angesetzt. Das ist der Wert, den der Gegenstand im allgemeinen Geschäftsverkehr hätte. Wenn es sich jedoch um ein Wirtschaftsgut aus dem Privatvermögen handelt, dessen Verkauf steuerpflichtig wäre (gemäß § 17 oder § 23 EStG, z.B. bei bestimmten Wertpapieren oder Immobilien innerhalb bestimmter Fristen), dann ist der absetzbare Wert auf die ursprünglichen Herstellungs- oder Anschaffungskosten begrenzt.
Wird ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen gespendet, gelten andere Regeln. Hier ist der absetzbare Wert der Entnahmewert zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer. Dies wird auch als Buchwertprivileg bezeichnet und soll verhindern, dass durch die Entnahme stille Reserven aufgedeckt und versteuert werden müssen, während der Gegenstand gespendet wird.
Eine spezielle Form der Sachspende aus dem Privatvermögen ist gebrauchte Kleidung. Hier ist es Aufgabe des Spenders, den Marktwert realistisch einzuschätzen. Es muss sich dabei um Kleidung handeln, die noch tragbar und verwertbar ist. Der Wert ist naturgemäß geringer als der Neupreis.
Wichtig zu wissen ist, dass nicht jede Form der „Spende“ anerkannt wird. Beispielsweise gelten Spendenbons, die man an Pfandautomaten in Supermärkten erhält, nicht als steuerlich absetzbare Spenden im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren
Auch Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sein. Grundsätzlich sind solche Beiträge dann absetzbar, wenn sie an Organisationen gezahlt werden, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. Allerdings gibt es hier wichtige Einschränkungen.
Beiträge, die für Zwecke gezahlt werden, die überwiegend den Mitgliedern zugutekommen oder die primär deren Freizeitgestaltung dienen, sind steuerlich nicht absetzbar. Dies betrifft typischerweise Beiträge an Sportvereine wie Tennis- oder Golfclubs sowie an Musik- und Gesangvereine. Auch wenn diese Vereine gemeinnützig sind, steht hier der individuelle Nutzen der Mitglieder oft im Vordergrund.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Beiträge an Kulturfördervereine, die laut § 10 Abs. 1 Satz 7 EStG explizit gefördert werden, sind steuerlich absetzbar. Dies gilt selbst dann, wenn diese Vereine ihren Mitgliedern Vorteile wie vergünstigte Eintritte zu Veranstaltungen oder Museen gewähren. Der Gesetzgeber sieht hier einen besonderen öffentlichen Förderzweck.
Aufwandsspenden: Spenden durch Verzicht
Eine weitere Form der Spende ist die sogenannte Aufwandsspende. Hierbei spendet man nicht direkt Geld oder einen Sachwert, sondern verzichtet auf die Erstattung von Aufwendungen, die man zugunsten einer steuerbegünstigten Organisation getätigt hat. Wenn Sie beispielsweise für einen gemeinnützigen Verein Material kaufen und dem Verein anschließend den Betrag nicht in Rechnung stellen, sondern darauf verzichten, kann dieser Verzicht unter bestimmten Voraussetzungen als Spende gewertet werden.
Voraussetzung für die Anerkennung einer Aufwandsspende ist, dass ein klarer Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen bestand und dass Sie ausdrücklich und schriftlich auf diesen Anspruch verzichten (Erstattungsverzicht). Zudem muss die Mittelverwendung durch die Organisation nachweisbar sein. Diese Form der Spende ist komplexer und erfordert sorgfältige Dokumentation.
Steuerliche Vorteile nutzen: Was bei der Geltendmachung zählt
Um Spenden steuerlich geltend machen zu können, müssen diese gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden. Die korrekte Bewertung von Sachspenden ist dabei ebenso entscheidend wie der Nachweis der Zahlung oder des Verzichts bei Geld- oder Aufwandsspenden.
Die Höhe der absetzbaren Spenden ist grundsätzlich begrenzt. Sie können Spenden bis zu 20 Prozent Ihres Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der gesamten Umsätze und der Löhne und Gehälter steuerlich absetzen. Spenden, die über diese Grenzen hinausgehen, können in der Regel im folgenden Jahr als Spendenvortrag berücksichtigt werden.
Es ist ratsam, sich bei größeren Spenden oder komplexen Sachverhalten, wie der Bewertung von Betriebsvermögen oder Aufwandsspenden, gegebenenfalls von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung erfüllt sind.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Kann ich gebrauchte Kleidung spenden und den Wert absetzen?
Ja, das ist möglich. Sie müssen den realistischen Marktwert der noch tragfähigen Kleidung schätzen und die Spende nachweisen. - Sind Mitgliedsbeiträge an meinen Sportverein steuerlich absetzbar?
In der Regel nein. Beiträge an Vereine, die primär der Freizeitgestaltung der Mitglieder dienen (wie Sport-, Musik- oder Gesangvereine), sind meist nicht absetzbar, auch wenn der Verein gemeinnützig ist. - Gibt es Ausnahmen bei der Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen?
Ja, Beiträge an Kulturfördervereine, die unter § 10 Abs. 1 Satz 7 EStG fallen, sind absetzbar, selbst wenn sie Mitgliedervorteile bieten. - Was ist eine Aufwandsspende?
Eine Aufwandsspende liegt vor, wenn Sie Aufwendungen für eine steuerbegünstigte Organisation getätigt haben (z.B. Material gekauft) und auf die Erstattung dieser Kosten verzichten. - Muss ich bei einer Aufwandsspende etwas Besonderes beachten?
Ja, Sie müssen einen klaren Anspruch auf Erstattung gehabt haben und schriftlich auf diesen Anspruch verzichten (Erstattungsverzicht). - Zählen Spendenbons vom Pfandautomaten im Supermarkt als Spende?
Nein, diese Bons werden vom Finanzamt nicht als steuerlich absetzbare Spenden anerkannt. - Wie wird der Wert eines gespendeten Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen berechnet?
Hier wird der Entnahmewert zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer angesetzt (Buchwertprivileg). - Wie wird der Wert eines gespendeten Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen berechnet?
Es wird der Gemeinwert angesetzt. Bei Wirtschaftsgütern, deren Verkauf steuerpflichtig wäre, ist der Wert auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten begrenzt.
Die steuerliche Berücksichtigung von Spenden ist eine attraktive Möglichkeit, Gutes zu tun und gleichzeitig die eigene Steuerlast zu senken. Es ist jedoch essenziell, die Regeln zur Art der Spende, zur Bewertung (insbesondere bei Sachspenden) und zu den Besonderheiten bei Mitgliedsbeiträgen zu kennen, um die Spenden korrekt in der Steuererklärung geltend machen zu können und die Vorteile voll auszuschöpfen.
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