Ist es erlaubt, das Büro zu dekorieren?

Büro dekorieren: Was erlaubt ist & was nicht

06/04/2015

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Viele Menschen verbringen einen Großteil ihres Tages am Arbeitsplatz. Da ist es nur verständlich, dass der Wunsch aufkommt, diesen Bereich persönlicher und wohnlicher zu gestalten. Ein paar Fotos von der Familie, ein kleines Souvenir aus dem letzten Urlaub oder saisonale Dekorationen können das Büro aufhellen und das Gefühl der Zugehörigkeit stärken. Doch wie sieht die rechtliche und praktische Seite der Büro-Dekoration aus? Darf man einfach alles aufstellen, was einem gefällt, oder gibt es Einschränkungen?

Die individuelle Gestaltung des Arbeitsplatzes kann durchaus positive Auswirkungen haben. Mitarbeiter fühlen sich oft wohler und motivierter, wenn ihre Umgebung einen persönlichen Touch hat. Studien deuten sogar darauf hin, dass bestimmte Arten von Dekoration, wie beispielsweise Poster mit niedlichen Tiermotiven, die Konzentration fördern können, wie eine Untersuchung der Universität Hiroshima nahelegt. Kätzchen für mehr Köpfchen – eine interessante Theorie, die zeigt, dass das Thema mehr Facetten hat, als man auf den ersten Blick vermuten könnte.

Was ist Deko für?
Deko ist die Kunst, Räume stilvoll zu gestalten, um eine schöne Atmosphäre zu schaffen. Deko beginnt bei den Vorhängen und Teppichen, über Beleuchtung und Kunstwerke, bis hin zu kleineren Dekorartikeln wie Kerzen, Vasen, Bilderrahmen und Boxen.
Übersicht

Kein Rechtsanspruch auf private Dekoration im Büro

So schön und potenziell motivationsfördernd persönliche Gegenstände am Arbeitsplatz auch sein mögen, es gibt eine wichtige rechtliche Einschränkung: Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Rechtsanspruch darauf, ihr Büro nach Belieben zu dekorieren. Das bedeutet jedoch nicht, dass private Gegenstände per se verboten sind. Die Erlaubnis und das Ausmaß der Dekoration hängen maßgeblich von den Vorgaben des Arbeitgebers ab.

Der Arbeitgeber hat das sogenannte Weisungsrecht und ist gleichzeitig verpflichtet, für eine ordnungsgemäße und sichere Arbeitsumgebung zu sorgen. Im Rahmen dieser Verantwortung kann der Arbeitgeber Vorgaben zur Dekoration machen oder diese sogar untersagen, wenn bestimmte betriebliche Interessen berührt werden. Diese Interessen haben Vorrang vor den persönlichen Wünschen des Arbeitnehmers.

Wann darf der Arbeitgeber Dekoration verbieten?

Es gibt eine Reihe von triftigen Gründen, aus denen ein Arbeitgeber das Aufstellen oder Anbringen von privater Dekoration untersagen darf. Diese Gründe leiten sich aus den betrieblichen Interessen ab und dienen dazu, den reibungslosen Ablauf, die Sicherheit und das professionelle Erscheinungsbild im Büro zu gewährleisten. Zu diesen Interessen gehören:

  • Die Einhaltung des betrieblichen Brandschutzes: Brennende Kerzen, leicht entzündliche Materialien oder eine Überlastung von Stromkreisen durch Lichterketten können ein ernsthaftes Risiko darstellen.
  • Die Bereitstellung von geeigneten Fluchtwegen: Große Pflanzen, zusätzliche Möbel oder eine überbordende Ansammlung von Gegenständen auf dem Boden oder in Gängen können Fluchtwege blockieren und im Notfall lebensgefährlich sein.
  • Die Ordnung und Sauberkeit in den Büroräumen: Eine übermäßige oder unordentliche Dekoration kann die Reinigung erschweren und einen unaufgeräumten Eindruck hinterlassen.
  • Störungsfreie Arbeitsabläufe im Büro: Blinkende Lichter, laute Deko-Objekte (wie z.B. Radios ohne Zustimmung) oder Dekorationen, die die Konzentration anderer stören, können untersagt werden.
  • Das Erscheinungsbild der Büroräume gegenüber Kunden und Geschäftspartnern: Ein unprofessionelles oder geschmackloses Erscheinungsbild kann dem Image der Firma schaden, insbesondere in Bereichen mit Kundenkontakt wie Empfang oder Besprechungsräumen.

Wenn also beispielsweise zur Weihnachtszeit echte Kerzen auf Schreibtischen brennen oder ein großer Gummibaum einen wichtigen Fluchtweg versperrt, ist der Arbeitgeber nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, ein Verbot auszusprechen und die Entfernung der Gegenstände zu verlangen.

Der Einzelfall zählt: Unterschiedliche Regeln möglich

Interessanterweise darf ein Arbeitgeber bei Verboten oder Vorgaben zur privaten Dekoration Mitarbeiter auch unterschiedlich behandeln. Dies mag auf den ersten Blick unfair erscheinen, ist aber zulässig, solange der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt wird. Das bedeutet, dass Unterschiede in der Behandlung sachlich begründet sein müssen.

Ein klassisches Beispiel hierfür ist der Arbeitsplatz am Empfang im Vergleich zu einem Einzelbüro. Familienfotos, kleine Figuren oder andere persönliche Gegenstände mögen in einem Einzelbüro, in dem kein Kundenverkehr stattfindet, völlig in Ordnung sein. Am Empfang, wo der erste Eindruck des Unternehmens entsteht, kann dieselbe Dekoration jedoch als störend für das professionelle Erscheinungsbild empfunden und vom Arbeitgeber untersagt werden. Die Art der Tätigkeit und der Kontakt mit externen Personen spielen also eine wichtige Rolle bei der Beurteilung, was erlaubt ist und was nicht.

Betriebliche Übung: Wenn Erlaubtes zur Gewohnheit wird

Im Arbeitsrecht gibt es den Begriff der "betrieblichen Übung". Dieser beschreibt eine Situation, in der freiwillige Leistungen oder Duldungen des Arbeitgebers, die über einen längeren Zeitraum regelmäßig gewährt werden, zu einem verpflichtenden Anspruch für den Arbeitnehmer werden können. Auf die Büro-Dekoration übertragen bedeutet dies: Wenn der Arbeitgeber jahrelang geduldet oder sogar ausdrücklich erlaubt hat, dass Mitarbeiter persönliche Gegenstände wie Familienfotos oder bestimmte Dekoartikel aufstellen, kann daraus ein gewohnheitsrechtlicher Anspruch für die Arbeitnehmer entstehen.

Was sind Dekoartikel?
Die Idee hinter dekorativen Artikeln ist, dass man sie selbst dekorieren muss, damit sie in verschiedenen kreativen Projekten verwendet werdenkönnen, bei denen die Artikel eine bestimmte Farbe oder einen bestimmten Stil erhalten.

Sollte die Unternehmensführung wechseln oder eine neue Richtlinie eingeführt werden, die diese bisher erlaubte Praxis abschaffen möchte, ist eine einseitige Änderung durch den Arbeitgeber unter Umständen nicht ohne Weiteres möglich. In solchen Fällen muss der Betriebsrat, sofern vorhanden, in die geplanten Änderungen einbezogen werden. Paragraph § 91 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) regelt die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsumgebung.

Besondere Regeln für elektronische Dekoration

Während ein gerahmtes Foto meist unproblematisch ist (vorausgesetzt, es entspricht den Vorgaben zum Erscheinungsbild), gelten für elektronische Dekoartikel zusätzliche Regeln. Selbst wenn Ihr Arbeitgeber grundsätzlich private Dekoration erlaubt, sollten Sie für Geräte, die mit Netzstrom betrieben werden, immer eine vorherige Zustimmung einholen.

Dazu gehören beispielsweise Radios, Ventilatoren, Lichterketten oder elektrische Duftspender. Der Grund dafür ist zweifach: Erstens müssen diese Geräte auf ihre Betriebssicherheit geprüft sein und den elektrotechnischen Bestimmungen entsprechen, um Brand- oder Unfallgefahren zu vermeiden. Zweitens verbrauchen diese Geräte Strom, der vom Unternehmen bezahlt wird. Auch wenn es sich oft nur um geringe Mengen handelt, sollte der Arbeitgeber über solche Installationen informiert sein und zustimmen.

Absolut tabu: Welche Dekoration ist immer verboten?

Unabhängig von der Art Ihres Arbeitsplatzes (ob im Backoffice oder mit Kundenkontakt) und den individuellen Vorlieben des Arbeitgebers gibt es bestimmte Dekorationsartikel, die grundsätzlich verboten sind und deren Aufstellung gravierende Konsequenzen haben kann. Dazu gehören:

  • Nacktbilder oder pornografische Abbildungen: Solche Darstellungen werden als sexistisch und diskriminierend angesehen. Sie verletzen die Persönlichkeitsrechte der Kollegen und können zu einem unangenehmen Arbeitsklima führen.
  • Große Fitnessgeräte: Laufbänder, Crosstrainer oder ähnliche Geräte stellen aufgrund ihrer Größe und ihres Zwecks ein erhöhtes Unfallrisiko im Büroumfeld dar und nehmen wertvollen Platz ein.
  • Große Möbelstücke wie Sofas oder Sessel: Diese gehören nicht zur Standardausstattung eines individuellen Arbeitsplatzes und können sowohl Platz- als auch Sicherheits- oder Erscheinensprobleme verursachen.

Diese Art von Dekoration ist nicht nur unprofessionell, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, bis hin zu Abmahnungen oder im Extremfall einer Kündigung, da sie gegen grundlegende Regeln des Arbeitslebens und des Miteinanders verstoßen.

Rücksicht auf Kollegen und Kunden: Mehr als nur persönlicher Geschmack

Auch wenn viele Arbeitgeber in der Praxis recht kulant sind, was die persönliche Gestaltung des Arbeitsplatzes angeht, sollten Sie bei der Auswahl Ihrer Dekoration immer Ihre Umgebung im Blick haben. Was für Sie persönlich ansprechend ist, kann für Kollegen oder Kunden störend wirken. Blinkende Lichterketten, eine überbordende Sammlung von Nippes-Figuren, stark duftende Raumerfrischer oder private Urlaubsfotos in aufreizender Pose sind Beispiele für Dekorationen, die bei anderen auf wenig Gegenliebe stoßen könnten und das professionelle Umfeld stören.

Denken Sie immer daran, welchen Eindruck Ihre Dekoration auf andere macht. Wenn Sie viel Kundenverkehr haben, ist es ratsam, Ihre Büro-Deko eher zurückhaltend und professionell zu gestalten. Passt die Dekoration zu Ihrem Beruf? Ein Finanzberater, dessen Büro überladen oder kindlich dekoriert ist, wirkt möglicherweise weniger vertrauenswürdig als jemand, der auf eine schlichte und seriöse Gestaltung setzt. Eine gut gewählte, dezente Dekoration kann hingegen eine positive Atmosphäre schaffen, ohne abzulenken oder unprofessionell zu wirken.

Ist es erlaubt, das Büro zu dekorieren?
Für Arbeitnehmer besteht zumindest kein Rechtsanspruch auf persönliche Dekoration im Büro. Das heißt aber nicht, dass private Gegenstände auf dem Schreibtisch grundsätzlich verboten sind. In welchem Maße der Schreibtisch im Büro dekoriert werden darf, hängt in erster Linie von den Vorgaben des Arbeitgebers ab.

FAQ: Häufige Fragen zur Büro-Dekoration

Um das Thema weiter zu vertiefen, beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zur Gestaltung des Arbeitsplatzes mit persönlicher Dekoration:

Darf ich Pflanzen in mein Büro stellen?

Pflanzen sind oft gern gesehen, da sie das Raumklima verbessern und eine angenehme Atmosphäre schaffen können. Meist sind sie erlaubt, solange sie nicht zu groß sind, keine Fluchtwege blockieren, regelmäßig gepflegt werden (um Schädlingsbefall oder unangenehme Gerüche zu vermeiden) und keine Allergien bei Kollegen auslösen. Hier gilt wieder: Im Zweifel den Arbeitgeber fragen.

Ist saisonale Dekoration wie Weihnachts- oder Osterdeko erlaubt?

Saisonale Dekoration ist in vielen Büros üblich und trägt zur Stimmung bei. Oft wird sie geduldet oder sogar gefördelt. Wichtig ist, dass die Dekoration nicht überhandnimmt, die oben genannten Sicherheitsaspekte (Brandschutz, Fluchtwege) beachtet werden und sie nach der Saison wieder entfernt wird. Auch hier kann der Arbeitgeber spezifische Vorgaben machen.

Wie viele persönliche Fotos sind erlaubt?

Es gibt keine feste Regel für die Anzahl der Fotos. Maßgeblich ist, ob die Fotos das Erscheinungsbild des Arbeitsplatzes stören oder unprofessionell wirken. Ein oder zwei gerahmte Familienfotos sind in der Regel unproblematisch, während eine ganze Fotowand am Empfang wahrscheinlich nicht gestattet wird.

Wer entscheidet letztendlich, was erlaubt ist?

Letztendlich hat der Arbeitgeber das Weisungsrecht und entscheidet, welche Dekoration zulässig ist und welche nicht, basierend auf den betrieblichen Erfordernissen und Interessen. Gibt es einen Betriebsrat und betrifft die Regelung eine allgemeine Frage der Ordnung oder Gestaltung im Betrieb, hat der Betriebsrat unter Umständen ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.

Fazit

Die Gestaltung des persönlichen Arbeitsplatzes mit Dekoration ist ein verständlicher Wunsch vieler Mitarbeiter und kann das Wohlbefinden und die Motivation positiv beeinflussen. Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch darauf. Die Erlaubnis hängt vom Arbeitgeber ab, der die Dekoration aus wichtigen betrieblichen Interessen wie Sicherheit, Ordnung und Erscheinungsbild einschränken oder verbieten kann. Absolut tabu sind diskriminierende oder gefährliche Gegenstände. Bei der Auswahl der Dekoration sollte stets Rücksicht auf Kollegen und Kunden genommen und ein professionelles Erscheinungsbild gewahrt werden. Im Zweifel ist es immer am besten, das Gespräch mit dem Vorgesetzten oder dem Betriebsrat zu suchen, um Klarheit über die Regeln im eigenen Unternehmen zu erhalten.

Art der DekorationGenerelle Einschätzung (oft erlaubt)Potenzielle Einschränkungen / Verbote
Familienfotos, kleine Souvenirs✅ Oft erlaubt, insbesondere in Einzelbüros.❌ Kann am Empfang oder in Bereichen mit viel Kundenkontakt untersagt sein, wenn unprofessionell wirkend.
Pflanzen✅ Meist erlaubt, verbessern das Klima.❌ Können verboten sein, wenn zu groß, Fluchtwege blockieren, ungepflegt sind oder Allergien auslösen.
Saisonale Deko (Weihnachten etc.)✅ Oft geduldet oder gefördert.❌ Muss Sicherheitsregeln (Brandschutz) beachten und nach der Saison entfernt werden.
Elektronische Deko (Lichterketten, Ventilatoren)⚠️ Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.❌ Bedarf Prüfung der Betriebssicherheit und Zustimmung wegen Stromverbrauch.
Nacktbilder, pornografische AbbildungenImmer verboten.❌ Diskriminierend, störend, verletzt Persönlichkeitsrechte.
Große Fitnessgeräte / Möbel (Sofas)❌ Immer verboten.❌ Unfallrisiko, Platzmangel, nicht zweckmäßig für Büroarbeitsplatz.
Sehr auffällige/störende Deko (blinkend, laut, stark riechend)❌ Kann untersagt werden.❌ Stört Kollegen und Kunden, wirkt unprofessionell.

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