Grundfreibetrag: Basis des Existenzminimums

30/11/2023

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Der Grundfreibetrag ist ein zentrales Element des deutschen Steuerrechts. Er stellt sicher, dass ein bestimmter Teil des Einkommens steuerfrei bleibt, um das Existenzminimum des Steuerpflichtigen und seiner Familie zu gewährleisten. Dieses Prinzip ist tief im deutschen Grundgesetz verankert, insbesondere durch das Sozialstaatsprinzip.

Wie hoch war der Steuerfreibetrag 2017?
Grundfreibetrag (Deutschland)JahreGrundfreibetrag pro Jahrinflationsbereinigter Wert 202520178.820 €10.910 €20189.000 €10.940 €20199.168 €10.990 €20209.408 €11.220 €

Die Höhe des Grundfreibetrags ist nicht willkürlich festgelegt, sondern folgt seit Mitte der 1990er Jahre einer klaren Systematik, die maßgeblich vom Bundesverfassungsgericht geprägt wurde. Zuvor, genauer gesagt bis zum Jahr 1995, gab es keine einheitliche Systematik oder Begründung für die jeweilige Höhe des Grundfreibetrags.

Übersicht

Die Verfassungsrechtliche Grundlage seit 1996

Seit 1996 hat das Bundesverfassungsgericht in einer Reihe von wegweisenden Entscheidungen die enge Verknüpfung von Steuerrecht und Sozialhilferecht hervorgehoben. Diese Verbindung ergibt sich aus den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes, insbesondere dem Sozialstaatsprinzip. Das Gericht stellte klar: Einem Steuerpflichtigen muss nach Abzug der Einkommensteuer genügend Einkommen verbleiben, um seinen notwendigen Lebensunterhalt und den seiner Familie bestreiten zu können. Dieser Betrag wird als Existenzminimum bezeichnet.

Die deutliche Anhebung des Grundfreibetrages im Jahr 1996 ist eine direkte Folge dieser Rechtsprechung. Das Gericht entschied, dass das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum sich am sozialhilferechtlich definierten Existenzminimum orientieren muss. Das bedeutet, dass der Grundfreibetrag das sozialhilferechtliche Minimum nicht unterschreiten, aber auch überschreiten darf. Ziel ist es, die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein steuerfrei zu stellen.

Das Existenzminimum als Maßstab

Die Ermittlung des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums, das die Basis für den Grundfreibetrag bildet, erfolgt auf Grundlage des geltenden Sozialhilferechts. Hierbei kommen insbesondere das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz zur Anwendung. Diese Gesetze definieren, welche Bedarfe als notwendig für das Existenzminimum gelten.

Bestandteile des steuerfreien Existenzminimums

Bei der Ermittlung des Existenzminimums, das steuerfrei gestellt werden muss, werden im Wesentlichen folgende sozialhilferechtlichen Bedarfskomponenten berücksichtigt:

  • Regelbedarf: Dieser umfasst typische, regelmäßig wiederkehrende Bedarfe wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwasser), aber auch Bedarfe zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
  • Bedarfe für Bildung und Teilhabe von Kindern: Diese speziellen Bedarfe für Kinder werden ebenfalls in die Betrachtung einbezogen, um ihnen die Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten sowie Bildung zu ermöglichen.
  • Kosten der Unterkunft: Hierzu zählen die Bruttokaltmiete oder vergleichbare Aufwendungen für selbstgenutztes Wohneigentum, sofern diese angemessen sind.
  • Heizkosten: Die Aufwendungen für Heizung und Warmwasserbereitung sind ebenfalls ein notwendiger Bestandteil des Existenzminimums.

Die Festlegung des steuerfreien Existenzminimums auf genau diese Bedarfskomponenten basiert auf dem Kriterium des notwendigen sozialhilferechtlichen Mindestbedarfs. Es wird nur das berücksichtigt, was zur Deckung der grundlegendsten Bedürfnisse erforderlich ist.

Was nicht berücksichtigt wird

Nicht alle Bedarfe, die im Sozialhilferecht existieren, fließen in die Berechnung des Grundfreibetrags ein. Insbesondere Sonderbedarfe, die aufgrund individueller oder gruppenspezifischer Umstände entstehen (wie z. B. Mehrbedarfe für Alleinerziehende oder bei Krankheit), finden bei der Ermittlung des Grundfreibetrags keine Berücksichtigung. Ihr einzelfallbezogener Charakter macht sie für eine pauschale Berücksichtigung im Grundfreibetrag ungeeignet.

Ebenso wird der durch die Ausübung einer Erwerbsarbeit entstehende Mehrbedarf nicht in den Grundfreibetrag eingerechnet. Die mit der Arbeit verbundenen Aufwendungen, wie beispielsweise Fahrtkosten oder Kosten für Arbeitsmittel (sogenannte Werbungskosten), werden stattdessen im Steuerrecht separat berücksichtigt. Hierfür existieren der Arbeitnehmerpauschbetrag und die Entfernungspauschale, die es Steuerpflichtigen ermöglichen, diese Kosten von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen.

Auch Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung fließen nicht in die Ermittlung des Grundfreibetrags ein. Diese wichtigen Vorsorgeaufwendungen können steuerrechtlich als Sonderausgaben abgesetzt werden und mindern somit ebenfalls das zu versteuernde Einkommen, werden aber nicht als Teil des steuerfreien Existenzminimums im Grundfreibetrag berücksichtigt.

Wie viel Bürobedarf muss ich absetzen?
Arbeitszimmer absetzen In dem Fall, dass Ihr Home-Office den Mittelpunkt Ihrer beruflichen und betrieblichen Arbeit darstellt, können alle Kosten für das Arbeitszimmer von der Steuer abgesetzt werden. Die absetzbaren Kosten liegen bei maximal 1.250 €.

Berücksichtigung indirekter Steuern

Das Bundesverfassungsgericht hat auch darauf hingewiesen, dass die Belastung durch indirekte Steuern (wie z. B. die Mehrwertsteuer), die in die Verbraucherpreise eingehen, bei der Einkommensbesteuerung berücksichtigt und kompensiert werden muss. Dies soll sicherstellen, dass das reale Existenzminimum nicht durch indirekte Abgaben geschmälert wird. Allerdings gibt es hier unterschiedliche Auffassungen darüber, wie dies am besten umzusetzen ist. Nach Meinung aus dem Bundesfinanzministerium müssten höhere indirekte Steuern, die den regelsatzrelevanten Verbrauch betreffen, zunächst zu einer Erhöhung der Regelleistung im Sozialhilferecht führen, bevor sich Auswirkungen auf die steuerlichen Freibeträge ergeben.

Familien und Kinder

Bei Familien ist es verfassungsrechtlich geboten, das Einkommen auch insoweit von der Steuer freizustellen, als es für die Kinderbetreuungskosten und zur Deckung des Erziehungsbedarfs eines Kindes benötigt wird. Dieses Prinzip wird steuerrechtlich insbesondere durch den Kinderfreibetrag umgesetzt, der neben dem Grundfreibetrag existiert und die steuerliche Last für Eltern mindern soll. Es ist eine weitere Ausprägung des verfassungsrechtlichen Auftrags, das Existenzminimum – hier bezogen auf das Kind – steuerlich zu sichern.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag ist ein Betrag des jährlichen Einkommens, der in Deutschland steuerfrei bleibt. Er soll das Existenzminimum eines Menschen sichern.

Warum gibt es den Grundfreibetrag?

Er existiert aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben, die besagen, dass das Existenzminimum nicht besteuert werden darf. Dies leitet sich aus dem Sozialstaatsprinzip und der Würde des Menschen ab.

Wie wird die Höhe des Grundfreibetrags bestimmt?

Die Höhe orientiert sich seit 1996 am sozialhilferechtlich definierten Existenzminimum. Sie wird auf Basis des Regelbedarfs, der Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Bedarfen für Bildung und Teilhabe für Kinder ermittelt, wie sie im Sozialhilferecht festgelegt sind.

Welche Kosten sind im Grundfreibetrag enthalten?

Der Grundfreibetrag deckt im Wesentlichen die Kosten für den Regelbedarf (Ernährung, Kleidung etc.), angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung sowie bestimmte Bedarfe für Bildung und Teilhabe von Kindern ab.

Werden alle meine Ausgaben berücksichtigt?

Nein, nicht alle Ausgaben werden durch den Grundfreibetrag abgedeckt. Sonderbedarfe im Sozialhilferecht sowie berufsbedingte Ausgaben (Werbungskosten) und Vorsorgeaufwendungen werden gesondert behandelt und können gegebenenfalls über andere steuerliche Regelungen (wie Arbeitnehmerpauschbetrag, Entfernungspauschale, Sonderausgaben) geltend gemacht werden.

Fazit

Der Grundfreibetrag ist mehr als nur eine Zahl im Steuergesetz. Er ist die steuerliche Abbildung des Existenzminimums und ein fundamentales Instrument zur Umsetzung des Sozialstaatsprinzips in Deutschland. Seine Höhe und Berechnung basieren auf komplexen rechtlichen Grundlagen, die sicherstellen sollen, dass jeder Bürger über ein Mindesteinkommen verfügt, das nicht durch Steuern gemindert wird. Dieses Prinzip, das maßgeblich vom Bundesverfassungsgericht geprägt wurde, gewährleistet, dass zumindest die notwendigsten Lebenshaltungskosten durch das steuerfreie Einkommen gedeckt sind.

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