Was ist steuerlich absetzbar für Lehrer?

Laptop für Schule: Wann absetzbar?

02/06/2024

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Die Frage, ob die Anschaffung eines Laptops für schulische Zwecke steuerlich geltend gemacht werden kann, beschäftigt viele. Ob für die eigene berufliche Weiterentwicklung oder die Ausbildung der Kinder – digitale Werkzeuge sind unerlässlich geworden. Doch das deutsche Steuerrecht unterscheidet hier sehr genau, in welchem Kontext der Laptop genutzt wird. Die pauschale Antwort lautet daher: Es kommt darauf an!

Grundsätzlich lassen sich Kosten für Laptops und Computer dann von der Steuer absetzen, wenn sie im Rahmen der eigenen beruflichen Tätigkeit oder einer beruflichen Fort- oder Weiterbildung anfallen. Für die reguläre Schulausbildung von Kindern gelten hingegen andere Regeln, die eine direkte Absetzbarkeit von Sachmitteln wie einem Laptop in der Regel ausschließen.

Welche Ausgaben für Kinder sind steuerlich absetzbar?
STEUERVORTEILE FÜR ELTERNDas Wichtigste in Kürze. ...Kinderfreibetrag. ...Kinderbetreuungskosten. ...Schulgeld. ...Ausbildungsfreibetrag. ...Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. ...Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherungen. ...Kinderzulage bei Riester-Altersvorsorge.
Übersicht

Laptopkosten als Werbungskosten geltend machen

Wenn Sie einen Laptop oder Computer für Ihre eigene berufliche Fort- oder Weiterbildung benötigen, stehen die Chancen sehr gut, dass Sie die Kosten steuerlich geltend machen können. Solche Ausgaben fallen unter die sogenannten Werbungskosten. Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Eine berufliche Weiterbildung, die darauf abzielt, Ihre Kompetenzen im aktuellen Beruf zu steigern oder Sie auf eine neue berufliche Tätigkeit vorzubereiten (Umschulung), zählt klar dazu.

Um die Kosten für den Laptop als Werbungskosten absetzen zu können, müssen Sie dem Finanzamt gegenüber glaubhaft machen, dass das Gerät für die Weiterbildung notwendig ist. Dies ist in der Regel unproblematisch, da digitale Werkzeuge heutzutage Standard für Kurse, Seminare oder Fernstudien sind. Eine Bescheinigung des Bildungsträgers über die Notwendigkeit digitaler Arbeitsmittel kann hilfreich sein, ist aber oft nicht zwingend erforderlich.

Die 952-Euro-Grenze: Sofortabzug oder Abschreibung

Beim Absetzen von Arbeitsmitteln wie Laptops gibt es eine wichtige Grenze zu beachten: Liegen die Anschaffungskosten (brutto, also inklusive Mehrwertsteuer) für den Laptop nicht über 952 Euro, können Sie den vollen Betrag im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten geltend machen. Dies wird als Sofortabzug bezeichnet und ist die einfachste Methode.

Kostet der Laptop hingegen mehr als 952 Euro brutto, müssen die Kosten über mehrere Jahre verteilt abgesetzt werden. Man spricht hier von der Abschreibung (AfA) für Abnutzung durch Gebrauch. Für Laptops beträgt die gesetzliche Nutzungsdauer in der Regel drei Jahre. Das bedeutet, der Kaufpreis wird gleichmäßig auf drei Jahre verteilt. Kaufen Sie den Laptop beispielsweise im August, können Sie im ersten Jahr nur einen anteiligen Betrag (5/12 des Jahresbetrags) absetzen, in den beiden Folgejahren den vollen Jahresbetrag und im vierten Jahr den restlichen Anteil.

Beispiel: Sie kaufen im April einen Laptop für 1.500 Euro brutto für Ihre berufliche Weiterbildung.

  • Die Kosten liegen über 952 Euro.
  • Die Abschreibung erfolgt über 3 Jahre.
  • Jährlicher Abschreibungsbetrag: 1.500 € / 3 Jahre = 500 € pro Jahr.
  • Im Anschaffungsjahr (April, also 9 volle Monate Nutzung): 500 € * (9/12) = 375 € absetzbar.
  • Im zweiten und dritten Jahr: jeweils 500 € absetzbar.
  • Im vierten Jahr (verbleibende 3 Monate): 500 € * (3/12) = 125 € absetzbar.

Wichtig: Die Anschaffung muss per Rechnung und idealerweise per Banküberweisung nachgewiesen werden können.

Weitere absetzbare Kosten im Rahmen der Weiterbildung

Neben dem Laptop gibt es im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung viele weitere Kosten, die Sie als Werbungskosten geltend machen können:

  • Gebühren: Kurs-, Seminar-, Studien-, Prüfungs- oder Zulassungsgebühren.
  • Arbeitsmaterialien: Fachbücher, Skripte, Schreibwaren, Kopierkosten.
  • Fahrten: Die Fahrtkosten zur Weiterbildungsstätte (30 Cent pro Entfernungskilometer bei Nutzung des eigenen PKW oder die tatsächlichen Kosten bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel).
  • Übernachtung und Verpflegung: Bei mehrtägigen Seminaren oder Kursen an einem anderen Ort können notwendige Übernachtungskosten in voller Höhe sowie Verpflegungspauschalen (z.B. 14 Euro bei Abwesenheit von 8-24 Stunden, 28 Euro bei mehr als 24 Stunden) abgesetzt werden.
  • Häusliches Arbeitszimmer: Wenn Sie einen separaten Raum für die Vor- und Nachbereitung der Weiterbildung oder die Teilnahme an Online-Kursen nutzen, können die Kosten anteilig absetzbar sein, sofern das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Tätigkeit für die Weiterbildung bildet.
  • Kosten zur Informationsbeschaffung: Ein Pauschalbetrag für Internet- und Telefonkosten von 20 Euro pro Monat (maximal 240 Euro im Jahr) kann ebenfalls angesetzt werden, wenn diese für die Weiterbildung anfallen.

All diese Kosten summieren sich zu Ihren Werbungskosten. Diese wirken sich steuermindernd aus, sobald sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (aktuell 1.230 Euro pro Jahr) übersteigen, der jedem Arbeitnehmer automatisch gewährt wird.

Was ist steuerlich absetzbar für Lehrer?
Beispiele für absetzbare Arbeitsmittel, die als Werbungskosten gelten, sind Schreibmaterialien, Druckerpapier, Druckerpatronen, Aktenordner, Lehrertaschen sowie der beruflich genutzte PC, Laptop, Tablet und Drucker. Auch Einrichtungsgegenstände wie Regale, Bürostühle oder Schreibtische können abgesetzt werden.22. Juli 2024

Laptop für die reguläre Schulausbildung des Kindes: Meist nicht absetzbar

Die Situation ändert sich grundlegend, wenn es um die Anschaffung eines Laptops für die reguläre Schulausbildung eines Kindes geht, beispielsweise für den Unterricht in der Grundschule, im Gymnasium oder einer Berufsfachschule, die nicht als eigene berufliche Weiterbildung des Kindes, sondern als Teil der allgemeinen oder erstmaligen Ausbildung zählt. In diesem Fall sind die Kosten für den Laptop nicht direkt als eigenständige Ausgabenposition in der Steuererklärung der Eltern absetzbar.

Der Grund dafür liegt im deutschen Steuerrecht darin, dass die allgemeinen Kosten für den Unterhalt und die Ausbildung eines Kindes bereits durch das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag abgegolten werden. Diese Leistungen des Staates sollen die grundlegenden Bedürfnisse des Kindes abdecken, wozu auch notwendige Lernmittel wie Bücher, Hefte und – nach Ansicht des Gesetzgebers und der Finanzverwaltung – auch ein Laptop für den Schulunterricht zählen können.

Es gibt spezifische Kosten für Kinder, die über das Kindergeld/Kinderfreibetrag hinaus als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind, aber die allgemeine Ausstattung mit Lernmitteln gehört in der Regel nicht dazu. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Kinderbetreuungskosten: Kosten für Kita, Hort, Tagesmutter bis maximal 4.800 Euro pro Kind (80% davon absetzbar).
  • Schulgeld: Kosten für den Besuch einer begünstigten Privatschule (30% der Kosten, maximal 5.000 Euro pro Kind).
  • Ausbildungsfreibetrag: Für volljährige Kinder in Berufsausbildung, die nicht mehr zu Hause wohnen (aktuell 1.200 Euro pro Jahr).
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes.
  • Unterhaltsleistungen für erwachsene Kinder ohne Kindergeldanspruch (bis zu einem Höchstbetrag).

Ein Laptop für den normalen Schulgebrauch findet sich in dieser Liste der absetzbaren Kinderkosten nicht.

Ausnahmen oder Grauzonen?

Gibt es Situationen, in denen ein Laptop für ein Kind doch absetzbar sein könnte? Sehr selten und nur unter speziellen Umständen:

  • Bei Behinderung: Wenn der Laptop aufgrund einer spezifischen Behinderung des Kindes als notwendiges Hilfsmittel angeschafft werden muss und nicht durch andere Stellen (z.B. Krankenkasse) finanziert wird, könnte eine Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Krankheitskosten denkbar sein. Dies wäre jedoch ein Einzelfall und bedarf einer genauen Prüfung und Begründung gegenüber dem Finanzamt.
  • Nutzung durch die Eltern: Wird der Laptop primär von den Eltern für deren eigene berufliche Tätigkeit genutzt und das Kind nutzt ihn gelegentlich mit, können die Eltern den Laptop als ihr eigenes Arbeitsmittel absetzen (ggf. anteilig bei Mischnutzung). Dies ist aber kein Absetzen von Kosten *für das Kind*, sondern von Kosten *der Eltern* für ihre Arbeit.

Diese Fälle sind jedoch die Ausnahme und ändern nichts an der Grundregel, dass ein Laptop, der ausschließlich oder überwiegend für die reguläre Schulausbildung eines Kindes angeschafft wird, nicht als eigenständige Ausgabe von der Steuer abgesetzt werden kann, da er als mit Kindergeld/Kinderfreibetrag abgegolten gilt.

Vergleich: Absetzbarkeit von Laptops nach Kontext

Kontext der NutzungHandelt es sich um eine berufliche Weiterbildung/Fortbildung des Steuerpflichtigen?Handelt es sich um die reguläre Schulausbildung des Kindes?Absetzbarkeit möglich?Wie absetzbar?
Laptop für Fernstudium (eigenes Studium zur Weiterqualifizierung)JaNeinJaWerbungskosten (€952 Sofortabzug / AfA)
Laptop für Abendakademie (Kurs zur beruflichen Spezialisierung)JaNeinJaWerbungskosten (€952 Sofortabzug / AfA)
Laptop für Umschulung (Vorbereitung auf neuen Beruf)JaNeinJaWerbungskosten (€952 Sofortabzug / AfA)
Laptop für Gymnasium (Hausaufgaben, Online-Unterricht)NeinJaNein(Durch Kindergeld/Kinderfreibetrag abgedeckt)
Laptop für Berufsfachschule (erste Berufsausbildung des Kindes)NeinJaNein(Durch Kindergeld/Kinderfreibetrag abgedeckt)
Laptop für Privatschule (Kind), zusätzlich zum SchulgeldNeinJaNein(Durch Kindergeld/Kinderfreibetrag abgedeckt)

Fazit und Praxistipps

Zusammenfassend lässt sich sagen: Ob Sie einen Laptop für die „Schule“ steuerlich absetzen können, hängt entscheidend davon ab, wer die „Schule“ besucht und zu welchem Zweck. Für Ihre eigene berufliche Weiterbildung oder Fortbildung ist der Laptop ein absetzbares Arbeitsmittel. Die Kosten sind als Werbungskosten abzugsfähig, entweder sofort bis 952 Euro brutto oder verteilt über drei Jahre per Abschreibung.

Für die reguläre Schulausbildung Ihrer Kinder sind die Kosten für einen Laptop hingegen in aller Regel nicht direkt absetzbar, da sie als durch das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag abgegolten gelten. Hier erkennt das Finanzamt nur sehr spezifische Kostenarten wie Kinderbetreuung oder Schulgeld für Privatschulen an.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Was genau zählt als berufliche Weiterbildung?
    Eine Weiterbildung zählt steuerlich, wenn sie der Verbesserung Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten im ausgeübten Beruf dient oder die Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit ermöglicht (Umschulung). Der Bezug zur beruflichen Tätigkeit muss klar erkennbar sein.
  • Was bedeutet die 952-Euro-Grenze brutto?
    Diese Grenze (bis 31.12.2023 waren es 800 Euro netto bzw. 952 Euro brutto; ab 2024 gibt es eine Anpassung auf 1.000 Euro netto bzw. 1.190 Euro brutto für GWG - geringwertige Wirtschaftsgüter) bestimmt, ob Sie Arbeitsmittel wie Laptops sofort im Jahr der Anschaffung voll absetzen können oder ob Sie sie über ihre Nutzungsdauer abschreiben müssen.
  • Kann ich auch Software für den Laptop absetzen?
    Ja, Software, die Sie für die berufliche Weiterbildung benötigen, kann ebenfalls als Werbungskosten abgesetzt werden. Für Software, die zusammen mit dem Laptop gekauft wird, gelten oft die gleichen Regeln wie für den Laptop selbst.
  • Was passiert, wenn der Laptop sowohl beruflich (Weiterbildung) als auch privat genutzt wird?
    Wenn der Laptop sowohl für steuerlich relevante Zwecke (z.B. Weiterbildung, berufliche Tätigkeit) als auch privat genutzt wird, können Sie nur den beruflichen Anteil der Kosten absetzen. Falls Sie die genaue Nutzung nicht dokumentieren können, akzeptiert das Finanzamt oft eine pauschale Aufteilung von 50% beruflich und 50% privat.

Im Zweifelsfall oder bei komplexen Konstellationen ist es immer ratsam, sich an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu wenden, um individuelle Fragen zu klären und sicherzustellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Abzugsmöglichkeiten nutzen.

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