28/11/2020
Wer mit dem Auto, Motorrad oder Anhänger die Autobahnen und Autostraßen der Schweiz nutzen möchte, benötigt zwingend eine gültige Vignette. Diese Mautgebühr, offiziell als Nationalstraßenabgabe bezeichnet, stellt sicher, dass Reisende einen Beitrag zum Unterhalt und Ausbau des Schweizer Nationalstraßennetzes leisten. Seit ihrer Einführung im Jahr 1985 ist die Vignette das Symbol für freie Fahrt auf den mautpflichtigen Strecken, die durch grün-weiße Beschilderung gekennzeichnet sind. Doch wo genau erhält man diese wichtige Berechtigung, und welche Optionen gibt es?
- Die Schweizer Vignette: Zwei Varianten im Einsatz
- Wo genau kann man die Vignette kaufen?
- Preis und Gültigkeit der Schweizer Vignette
- Wer benötigt eine Vignette und wer nicht?
- Korrekte Anbringung der Klebevignette
- Strafen bei Nichtbeachtung der Vignettenpflicht
- Vergleich: E-Vignette vs. Klebevignette
- Häufig gestellte Fragen zur Schweizer Vignette
- Wo ist die offizielle Anlaufstelle für den Kauf der E-Vignette?
- Gibt es auch Vignetten für kürzere Zeiträume als ein Jahr?
- Was kostet die Vignette für das Jahr 2025?
- Ist die E-Vignette sofort nach dem Kauf gültig?
- Was passiert, wenn meine Windschutzscheibe bricht und ich eine Klebevignette habe?
- Muss mein Anhänger ebenfalls eine Vignette haben?
- Kann ich eine geklebte Vignette auf ein anderes Fahrzeug übertragen?
- Fazit
Die Schweizer Vignette: Zwei Varianten im Einsatz
Um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Reisenden gerecht zu werden, bietet die Schweiz die Vignette in zwei parallelen Formen an: die traditionelle Klebevignette und die moderne E-Vignette. Beide Varianten sind gleichwertig gültig und haben denselben Preis sowie dieselbe Gültigkeitsdauer. Die Wahl zwischen den beiden hängt hauptsächlich von persönlichen Vorlieben und der Art der Fahrzeugnutzung ab.

Die E-Vignette: Digital und flexibel
Die elektronische Vignette ist die digitale Antwort auf die klassische Klebevariante. Ihr Hauptmerkmal ist die Bindung an das Kontrollschild des Fahrzeugs und nicht an das Fahrzeug selbst. Dies bringt einige entscheidende Vorteile mit sich:
- Keine Notwendigkeit des physischen Anbringens an der Windschutzscheibe.
- Bei einem Scheibenbruch ist kein Ersatz der Vignette erforderlich.
- Ideal für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen: Es wird nur eine einzige E-Vignette benötigt, auch wenn diese Nummernschilder für mehrere Fahrzeuge genutzt werden.
Der Erwerb der E-Vignette erfolgt ausschließlich online über das offizielle Via-Portal des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Dieser Prozess ist darauf ausgelegt, schnell und effizient zu sein. Käufer geben einfach die Fahrzeugkategorie (PKW, Motorrad, Anhänger), das Zulassungsland und das Kontrollschild ein. Die Bezahlung ist bequem per Kreditkarte oder über die Schweizer Bezahl-App Twint möglich. Ein großer Vorteil der E-Vignette ist, dass sie sofort nach erfolgreichem Kauf gültig ist. Im Via-Portal kann optional eingestellt werden, ob die Gültigkeit öffentlich einsehbar sein soll – nützlich beispielsweise für Carsharing-Anbieter oder -Nutzer.
Die Klebevignette: Der Klassiker zum Aufkleben
Die physische Klebevignette ist seit Jahrzehnten das bekannte Zeichen für die entrichtete Maut in der Schweiz. Sie ist ein Aufkleber, der fest mit dem Fahrzeug verbunden ist und gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden muss. Bei Motorrädern und Anhängern findet sie ihren Platz an einem nicht auswechselbaren und leicht zugänglichen Teil.
Die Klebevignette muss nach Ablauf ihrer Gültigkeit von der Scheibe entfernt werden, um Verwechslungen bei Kontrollen zu vermeiden. Im Gegensatz zur E-Vignette ist die Klebevignette nicht an das Kontrollschild, sondern an das Fahrzeug gebunden. Das bedeutet, dass sie nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden kann, selbst wenn dasselbe Kontrollschild verwendet wird (z.B. bei einem Fahrzeugwechsel).
Wo genau kann man die Vignette kaufen?
Die Bezugsquellen für die Schweizer Vignette sind vielfältig und richten sich danach, ob Sie die digitale oder die physische Variante bevorzugen und wo Sie sich beim Kauf befinden.
Offizielle Verkaufsstellen der E-Vignette
Wie bereits erwähnt, ist die einzige offizielle Bezugsquelle für die E-Vignette das Via-Portal des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Dies ist die sicherste und direkteste Methode, um die digitale Vignette zu erwerben und sofortige Gültigkeit zu gewährleisten. Vermeiden Sie inoffizielle Webseiten, die oft deutlich höhere Preise verlangen.
Offizielle Verkaufsstellen der Klebevignette
Die Klebevignette ist an zahlreichen physischen Standorten und auch über einige Online-Kanäle erhältlich:
- In Deutschland:
- ADAC Vertriebsstellen (Filialen).
- ADAC Online-Shop und telefonisch.
- Deutsche Post Filialen.
- Tank- und Raststellen in Grenznähe zur Schweiz.
- In Österreich:
- ÖAMTC-Stützpunkte.
- In der Schweiz:
- Tank- und Raststellen entlang der Autobahnen und Hauptverkehrsachsen.
- Postfilialen.
- Straßenverkehrsämter.
- Geschäftsstellen des TCS (Touring Club Schweiz).
- Zollämter direkt an den Schweizer Grenzen.
- Online (für Klebevignette):
- Über die Online-Shops von Automobilclubs wie dem ADAC.
- Bei spezialisierten Anbietern wie Tolltickets.
Der Kauf an offiziellen Stellen garantiert den korrekten Preis und die Echtheit der Vignette. Achten Sie insbesondere beim Online-Kauf darauf, vertrauenswürdige Anbieter zu nutzen, um überteuerte Angebote zu vermeiden.

Preis und Gültigkeit der Schweizer Vignette
Die Schweizer Vignette ist eine Jahresvignette. Das bedeutet, es gibt keine Optionen für kürzere Zeiträume wie Tages-, Wochen- oder Monatsvignetten. Der Preis ist für alle Fahrzeugkategorien, die eine Vignette benötigen, einheitlich.
Der Preis für die Vignette im Jahr 2025 beträgt 40 CHF / 44 EUR. Dieser Preis ist an allen offiziellen Verkaufsstellen gleich. Wie bereits erwähnt, können inoffizielle Online-Portale deutlich höhere Preise verlangen, oft unter Hinzurechnung von Bearbeitungsgebühren. Es lohnt sich daher, den offiziellen Weg zu wählen.
Die Gültigkeitsdauer der Jahresvignette ist sehr großzügig bemessen. Sie gilt ab dem 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Die Vignette für das Jahr 2025 ist somit vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2026 gültig – eine Gesamtdauer von 14 Monaten.
Wer benötigt eine Vignette und wer nicht?
Die Vignettenpflicht in der Schweiz gilt für alle Motorfahrzeuge sowie Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Dies umfasst eine breite Palette von Fahrzeugen:
- Personenkraftwagen (PKW).
- Motorräder.
- Lieferwagen.
- Wohnmobile bis 3,5 t zGG.
- Anhänger, einschließlich Wohnwagen und auf eigener Achse abgeschleppte Fahrzeuge, bis 3,5 t zGG.
Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Anhänger bis 3,5 t zGG eine eigene Vignette benötigt, auch wenn er von einem Zugfahrzeug gezogen wird, das selbst über 3,5 t zGG liegt und somit möglicherweise nicht vignettenpflichtig ist oder einer anderen Mautregelung unterliegt. Für Fahrzeuge über 3,5 t zGG (z.B. schwere LKW, große Reisebusse) gilt in der Schweiz die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) oder die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA), nicht die Vignette.
Ausnahmen von der Vignettenpflicht
Es gibt bestimmte Fahrzeugkategorien, die von der Nationalstraßenabgabe ausgenommen sind und somit keine Vignette benötigen. Dazu gehören:
- Fahrzeuge mit schweizerischen Militärkontrollschildern.
- Fahrzeuge des Zivilschutzes mit blauen Kontrollschildern und internationalem Zivilschutzzeichen.
- Fahrzeuge im Hilfseinsatz bei Katastrophen, Bränden und Unfällen (z.B. Polizei, Grenzwachtkorps, Feuerwehr, Ambulanzen).
- Fahrzeuge der Nationalstraßen-Unterhaltsdienste, die als solche gekennzeichnet sind.
- Fahrzeuge mit schweizerischen Händlerkennzeichen auf Fahrten an Werktagen.
Für die meisten privaten Reisenden sind diese Ausnahmen nicht relevant, und die Vignettenpflicht besteht uneingeschränkt.
Korrekte Anbringung der Klebevignette
Die korrekte Anbringung der Klebevignette ist entscheidend, um Probleme bei Kontrollen zu vermeiden. Die Vignette muss gut sichtbar und kontrollierbar von außen an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden. Hier sind die wichtigsten Regeln:
- Position: Die empfohlenen Positionen sind der linke Rand der Windschutzscheibe oder unterhalb des Rückspiegels. Wichtig ist, dass die Vignette das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränkt.
- Nicht im Tönungsstreifen: Vignetten dürfen nicht im oberen Tönungsstreifen der Windschutzscheibe verklebt werden, da sie dort von außen schlechter sichtbar sind.
- Direkt auf das Glas: Die Vignette muss direkt auf das Glas der Windschutzscheibe geklebt werden. Es ist strengstens verboten, sie auf Folien, Klebestreifen oder andere Trägermaterialien zu kleben, die ein einfaches Entfernen und Übertragen ermöglichen würden.
- Motorräder und Anhänger: Bei diesen Fahrzeugen muss die Vignette an einem leicht zugänglichen und nicht auswechselbaren Bauteil angebracht werden.
Nach Ablauf ihrer Gültigkeit sollten abgelaufene Klebevignetten von der Windschutzscheibe entfernt werden, um Verwirrung oder den Anschein einer ungültigen Berechtigung zu vermeiden.

Strafen bei Nichtbeachtung der Vignettenpflicht
Das Fahren auf vignettenpflichtigen Schweizer Nationalstraßen ohne gültige und korrekt angebrachte Vignette ist kein Kavaliersdelikt und wird von der Schweizer Polizei kontrolliert und geahndet.
Wer ohne Vignette erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Schweizer Franken rechnen. Zusätzlich zu diesem Bußgeld muss umgehend die erforderliche Vignette gekauft werden. Es ist also nicht möglich, sich durch Zahlung des Bußgeldes von der Pflicht zum Kauf der Vignette zu befreien.
Auch die falsche Anbringung der Vignette, beispielsweise das Aufkleben auf eine Folie anstatt direkt auf die Scheibe oder die Anbringung an einer nicht zulässigen Stelle, kann ein Bußgeld von ebenfalls 200 Schweizer Franken nach sich ziehen (Stand Dezember 2024).
Vergleich: E-Vignette vs. Klebevignette
Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, hier ein direkter Vergleich der wichtigsten Merkmale der beiden Vignetten-Typen:
Merkmal | E-Vignette | Klebevignette |
---|---|---|
Bindung an | Das Kontrollschild | Das Fahrzeug |
Kauf | Ausschließlich online über das offizielle Via-Portal | Diverse physische Verkaufsstellen (Zoll, Post, Tankstellen etc.) & online (ADAC, Tolltickets etc.) |
Gültigkeit beginnt | Sofort nach erfolgreichem Online-Kauf | Ab 1. Dezember des Vorjahres bzw. mit dem Anbringen am Fahrzeug |
Bei Scheibenbruch | Kein Ersatz notwendig, da an das Schild gebunden | Ersatz der Vignette (und Kauf einer neuen) notwendig |
Wechselkennzeichen | Nur 1 Vignette für alle Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen nötig | 1 Vignette pro Fahrzeug notwendig |
Übertragbarkeit | Nein (an das Schild gebunden) | Nein (an das Fahrzeug gebunden) |
Anbringung | Keine physische Anbringung nötig | Muss physisch am Fahrzeug angebracht werden |
Entfernung nach Ablauf | Nicht relevant | Sollte entfernt werden |
Die E-Vignette bietet offensichtliche Vorteile in Bezug auf Flexibilität und Handhabung, insbesondere für Personen mit Wechselkennzeichen oder diejenigen, die sich den Aufwand des Aufklebens und Entfernens sparen möchten. Die Klebevignette bleibt jedoch eine verlässliche Option für alle, die den direkten Kauf an einer physischen Verkaufsstelle bevorzugen.
Häufig gestellte Fragen zur Schweizer Vignette
Wo ist die offizielle Anlaufstelle für den Kauf der E-Vignette?
Die einzige offizielle und empfohlene Stelle für den Kauf der E-Vignette ist das Via-Portal des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
Gibt es auch Vignetten für kürzere Zeiträume als ein Jahr?
Nein, in der Schweiz gibt es ausschließlich die Jahresvignette. Optionen für Tage, Wochen oder Monate sind nicht verfügbar.

Was kostet die Vignette für das Jahr 2025?
Der Preis für die Vignette 2025 beträgt einheitlich 40 CHF / 44 EUR an allen offiziellen Verkaufsstellen.
Ist die E-Vignette sofort nach dem Kauf gültig?
Ja, die über das Via-Portal erworbene E-Vignette ist unmittelbar nach Abschluss des Kaufvorgangs gültig.
Was passiert, wenn meine Windschutzscheibe bricht und ich eine Klebevignette habe?
Da die Klebevignette fest mit der Scheibe verbunden ist, benötigen Sie bei einem Scheibenbruch eine neue Vignette, die Sie kaufen und korrekt an der Ersatzscheibe anbringen müssen.
Muss mein Anhänger ebenfalls eine Vignette haben?
Ja, jeder Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen benötigt eine eigene Vignette, unabhängig vom Zugfahrzeug.
Kann ich eine geklebte Vignette auf ein anderes Fahrzeug übertragen?
Nein, die Klebevignette ist fahrzeuggebunden und darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.
Fazit
Die Beschaffung der Schweizer Vignette ist ein notwendiger Schritt für eine reibungslose Fahrt auf den Nationalstraßen. Ob Sie sich für die digitale E-Vignette über das offizielle Via-Portal entscheiden oder die traditionelle Klebevignette an einer der zahlreichen Verkaufsstellen in der Schweiz oder im Ausland erwerben – wichtig ist, dass Sie über eine gültige Berechtigung verfügen. Achten Sie auf den korrekten Preis von 40 CHF / 44 EUR (Stand 2025) und, falls Sie sich für die Klebevariante entscheiden, auf die richtige Anbringung, um unnötige Bußgelder von 200 Schweizer Franken zu vermeiden. Mit der Vignette sind Sie bereit, die wunderschöne Schweiz entspannt und legal zu erkunden.
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