01/11/2019
Beim Versenden von Paketen und Briefen mit der Post gibt es wichtige Regeln zu beachten. Nicht alle Gegenstände dürfen einfach so verschickt werden, insbesondere wenn es um den internationalen Postverkehr geht. Was viele nicht wissen: Auch alltägliche Produkte können als 'Gefahrgut' eingestuft werden und sind dann vom Versand ausgeschlossen oder unterliegen strengen Auflagen. Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann nicht nur zur Rücksendung oder Vernichtung Ihrer Sendung führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Diese Vorschriften dienen dem Schutz aller Beteiligten und der Infrastruktur während des Transports, sei es auf der Straße, der Schiene oder in der Luft. Besonders im Luftverkehr sind die Sicherheitsbestimmungen extrem streng, da hier die Risiken im Falle eines Zwischenfalls weitaus gravierender sein können.
- Was versteht man unter Gefahrgut im Postversand?
- Beispiele für alltägliche Artikel, die als Gefahrgut gelten können
- Rechtliche Grundlagen für den Postversand von Gefahrgut
- Die Verantwortung liegt beim Absender
- Mögliche Folgen bei Nichteinhaltung der Regeln
- Beispiele und potenzielle Gefahren
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Fazit
Was versteht man unter Gefahrgut im Postversand?
Gefahrgut sind Stoffe oder Gegenstände, die während des Transports eine Gefahr für die Sicherheit von Personen, die Infrastruktur oder die Umwelt darstellen können. Diese Definition ist sehr weit gefasst und schliesst mehr ein, als man auf den ersten Blick vermuten würde. Es geht um potenzielle Risiken, die unter den Bedingungen des Transports – wie Druck- und Temperaturschwankungen, Vibrationen, oder Stöße – auftreten können und eine unkontrollierte Reaktion des Materials auslösen könnten.
Diese Güter können potenziell explosiv, leicht entzündbar, giftig oder ätzend sein. Selbst geringe Mengen oder bestimmte Verpackungsformen können aus einem harmlosen Alltagsgegenstand ein Versandrisiko machen, das besondere Vorsicht erfordert.
Beispiele für alltägliche Artikel, die als Gefahrgut gelten können
Es ist überraschend, welche Gegenstände auf der Liste der potenziell gefährlichen Güter stehen können. Basierend auf ihren Eigenschaften zählen dazu auch Artikel, die in vielen Haushalten oder Büros zu finden sind. Der Text nennt hierzu spezifische Beispiele, die verdeutlichen, wie alltäglich Gefahrgut sein kann:
- Parfum: Enthält oft einen hohen Alkoholanteil und ist daher leicht entzündbar.
- Mobiltelefone: Enthalten Lithium-Ionen-Akkus, die bei Beschädigung, Überhitzung oder Kurzschluss brennen oder sogar explodieren können. Auch andere elektronische Geräte mit solchen Akkus fallen oft unter diese Kategorie.
- Alkohol: Insbesondere hochprozentiger Alkohol ist leicht entzündbar und kann in grösseren Mengen ein erhebliches Risiko darstellen.
Diese Liste ist nicht abschliessend, zeigt aber, dass Vorsicht geboten ist, selbst bei scheinbar unproblematischen Dingen, die man täglich benutzt. Es ist die chemische oder physikalische Eigenschaft des Artikels, die ihn zum Gefahrgut macht.
Rechtliche Grundlagen für den Postversand von Gefahrgut
Der Versand von Gefahrgut ist weltweit und national durch klare Gesetze und Verordnungen geregelt. Diese Vorschriften sind komplex und international harmonisiert, um die Sicherheit im globalen Warenverkehr zu gewährleisten. Im internationalen Postverkehr sind die Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) massgebend. Hierzu gehören insbesondere die 'Dangerous Goods Regulation' (DGR), die detaillierte Anweisungen zur Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation von Gefahrgut enthält, sowie der Annex 18 zum Chicagoer Abkommen, der die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr regelt.
In der Schweiz gelten zusätzlich die Bestimmungen der Schweizerischen Lufttransportverordnung (LtV), insbesondere Art. 16. Diese nationalen Regeln ergänzen und konkretisieren die internationalen Vorgaben für den Versand innerhalb und aus der Schweiz per Luftpost und stellen sicher, dass die spezifischen nationalen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Gemäss diesen strengen Vorschriften ist es der Post grundsätzlich untersagt, gefährliche Güter per Luftpost zu transportieren. Dies dient der Maximierung der Sicherheit an Bord von Flugzeugen. Es gibt nur sehr wenige, eng definierte Ausnahmen, die spezifische Verpackungs-, Mengen- und Deklarationsanforderungen haben und oft nur mit speziellen Verträgen oder Genehmigungen versendet werden dürfen. Die Post befördert ausschliesslich Sendungen, die diesen gesetzlichen Vorgaben vollumfänglich entsprechen. Sendungen, die nicht konform sind, dürfen nicht transportiert werden und können abgewiesen oder zurückgehalten werden.
Die Verantwortung liegt beim Absender
Ein ganz entscheidender Punkt, der oft unterschätzt wird, ist die Verantwortung des Absenders. Die Post handelt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, aber es liegt in Ihrer Pflicht als Absender, sich vor dem Versand über die geltenden Bestimmungen zu informieren und sicherzustellen, dass der Inhalt Ihrer Sendung nicht gegen die Gefahrgutvorschriften verstösst. Sie sind dafür verantwortlich, den Inhalt Ihrer Sendung klar, eindeutig und wahrheitsgemäss zu deklarieren. Eine ungenaue, unvollständige oder gar falsche Inhaltsangabe ist nicht nur fahrlässig, sondern hat auch ernsthafte rechtliche Konsequenzen, da sie die Sicherheit gefährdet.
Die Inhaltsdeklaration muss so präzise sein, dass jeder, der mit der Sendung in Berührung kommt – vom Postmitarbeiter über Sicherheitspersonal bis hin zum Transporteur – genau weiss, was sich darin befindet und welche Vorsichtsmaßnahmen gegebenenfalls zu treffen sind. Indem Sie eine Sendung zur Beförderung aufgeben, bestätigen Sie implizit, dass Sie diese Vorgaben kennen und einhalten, dass Ihre Sendung im Rahmen von Sicherheitskontrollen geöffnet und überprüft werden darf und dass Sie die Konsequenzen einer falschen Deklaration tragen.
Mögliche Folgen bei Nichteinhaltung der Regeln
Die Missachtung der Gefahrgutvorschriften kann schwerwiegende Folgen haben, nicht nur für den Absender, sondern potenziell für die gesamte Transportkette und die Öffentlichkeit. Neben der offensichtlichen Gefahr für die Sicherheit während des Transports müssen Sie als Absender mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- Öffnung und Kontrolle der Sendung: Ihre Sendung kann von Sicherheitsbehörden oder der Post geöffnet werden, um den Inhalt zu überprüfen. Dies ist eine Routine-Sicherheitsmassnahme, insbesondere im Luftverkehr.
- Rücksendung oder Vernichtung: Wenn verbotene Gegenstände gefunden werden, die nicht transportiert werden dürfen, kann die Sendung auf Ihre Kosten an Sie zurückgesandt oder im schlimmsten Fall sicher entsorgt bzw. vernichtet werden, ohne Anspruch auf Erstattung des Inhaltswertes oder der Versandkosten.
- Haftung für Schäden: Sie können für alle direkten und indirekten Schäden haftbar gemacht werden, die durch die von Ihnen versendeten gefährlichen Güter entstehen. Dies umfasst Schäden am Transportmittel, an anderen Sendungen, an der Infrastruktur sowie Personenschäden. Diese Haftung kann sehr weitreichend sein.
- Strafrechtliche Verfolgung: Eine falsche Deklaration oder der vorsätzliche Versand verbotener Gefahrgüter gilt als Verstoss gegen Transport- und Sicherheitsgesetze und kann eine strafrechtliche Untersuchung und Verfolgung nach sich ziehen. Dies kann zu empfindlichen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen führen.
Diese potenziellen Konsequenzen unterstreichen die immense Wichtigkeit der sorgfältigen Prüfung und korrekten Deklaration jeder Sendung, bevor sie aufgegeben wird.
Beispiele und potenzielle Gefahren
Basierend auf der Definition von Gefahrgut und den genannten Beispielen können alltägliche Gegenstände folgende Eigenschaften aufweisen, die sie für den Postversand, insbesondere per Luftpost, problematisch machen:
Artikel | Potenzielle Gefahr | Grund (im Kontext des Versands) |
---|---|---|
Parfum | Leicht entzündbar | Hoher Alkoholgehalt, kann bei Bruch auslaufen und sich entzünden. |
Mobiltelefone | Explosiv / Leicht entzündbar | Lithium-Ionen-Akku kann bei Beschädigung oder Kurzschluss gefährlich reagieren. |
Alkohol | Leicht entzündbar | Hoher Prozentgehalt macht Flüssigkeit entzündlich, Risiko bei Bruch oder Auslaufen. |
Diese Tabelle dient als Veranschaulichung der im Text genannten Beispiele im Zusammenhang mit ihrer gefährlichen Eigenschaft.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Um Unklarheiten zu vermeiden und Ihnen bei der Vorbereitung Ihrer Sendungen zu helfen, hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Gefahrgut im Postversand, basierend auf den bereitgestellten Informationen:
Was genau zählt als Gefahrgut im Postversand?
Gefahrgut sind Stoffe oder Gegenstände, die während des Transports eine Gefahr für Personen, Infrastruktur oder Umwelt darstellen können. Dazu zählen auch viele scheinbar harmlose Dinge, die Eigenschaften wie Explosivität, Entzündbarkeit, Giftigkeit oder Ätzwirkung aufweisen.
Welche Beispiele für alltägliche Artikel werden im Text genannt, die als Gefahrgut gelten können?
Der Text nennt explizit die Beispiele Parfum, Mobiltelefone und Alkohol.
Darf ich gar keine Gefahrgüter per Post verschicken?
Für den Luftpostverkehr gilt gemäss ICAO- und nationalen Vorschriften ein grundsätzliches Verbot mit nur sehr wenigen, streng geregelten Ausnahmen. Für den Versand auf dem Land- oder Seeweg können andere Regeln gelten, die jedoch nicht Gegenstand des bereitgestellten Textes sind.
Warum gibt es diese strengen Regeln für den Postversand?
Die Regeln dienen in erster Linie der Sicherheit des Transports und aller daran beteiligten Personen sowie dem Schutz der Transportmittel und der Umwelt. Unkontrolliert versendetes Gefahrgut stellt ein erhebliches Risiko dar.
Wer trägt die Verantwortung, wenn etwas schief geht oder eine Sendung verbotenes Gefahrgut enthält?
Die volle Verantwortung für die Einhaltung der Regeln, die korrekte Klassifizierung und die wahrheitsgemässe Deklaration des Inhalts liegt immer beim Absender.
Was sind die möglichen Konsequenzen einer falschen Deklaration oder des Versands verbotener Artikel?
Ihre Sendung kann geöffnet und kontrolliert werden. Sie kann zurückgesandt oder vernichtet werden. Ausserdem haften Sie für alle entstandenen Schäden und können strafrechtlich verfolgt werden. Diese Haftung kann erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen haben.
Können Sendungen für Sicherheitskontrollen geöffnet werden?
Ja, Sendungen können im Rahmen von Sicherheitskontrollen geöffnet werden, um den Inhalt zu überprüfen und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Als Absender erklären Sie sich damit einverstanden.
Fazit
Der Versand von Gütern per Post erfordert Sorgfalt und die Beachtung der geltenden Vorschriften. Insbesondere die Regeln für Gefahrgut sind komplex und müssen unbedingt beachtet werden, um die Sicherheit zu gewährleisten und rechtliche Probleme zu vermeiden. Auch scheinbar harmlose Gegenstände wie Parfum, Mobiltelefone oder Alkohol können unter diese Kategorie fallen und sind vom Versand ausgeschlossen, insbesondere per Luftpost. Die volle Verantwortung für die Einhaltung der Regeln und die korrekte Deklaration liegt beim Absender. Eine Missachtung kann ernste Folgen von der Haftung für Schäden bis zur strafrechtlichen Verfolgung haben. Es ist daher unerlässlich, sich vor jedem Versand gründlich über die erlaubten Inhalte zu informieren und im Zweifel immer direkt bei der Post nachzufragen, ob ein bestimmter Artikel versendet werden darf. Ihre Sorgfaltspflicht schützt nicht nur Sie, sondern trägt auch zur Sicherheit des gesamten Postverkehrs bei.
Wenn du mehr spannende Artikel wie „Was nicht in die Post darf: Gefahrgut-Regeln“ entdecken möchtest, schau doch mal in der Kategorie Bürobedarf vorbei!