Darf man Kugelschreiber aus Hotels mitnehmen?

Hotel-Knigge: Was darf man mitnehmen?

16/03/2024

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Jeder kennt es: Man packt am Ende eines Hotelaufenthalts seine Koffer und sieht die kleinen Annehmlichkeiten, die das Zimmer bietet. Ein kleiner Kugelschreiber mit dem Hotellogo, winzige Fläschchen mit Shampoo und Duschgel, vielleicht ein Notizblock oder Einmalslipper. Eine Frage drängt sich auf: Darf ich diese Dinge einfach mitnehmen? Oder begehe ich damit streng genommen einen Diebstahl? Dieses Thema sorgt oft für Unsicherheit. Was ist erlaubt, was nicht? Ein Blick auf die Regeln, Expertentipps und sogar kuriose Anekdoten aus der Hotelwelt bringt Licht ins Dunkel.

Darf man einen Stift aus einem Hotelzimmer mitnehmen?
Stift und Papier Wenn Sie Stift und Notizblock mit nach Hause nehmen möchten, können Sie das gerne tun .

Die allgemeine Verwirrung ist verständlich. Hotels stellen diese Gegenstände zur Verfügung, um den Aufenthalt angenehmer zu gestalten. Doch sind sie ein Geschenk, das man behalten darf, oder nur Leihgaben für die Dauer des Aufenthalts? Die Antwort ist nicht immer ganz schwarz und weiß, aber die rechtliche Lage ist überraschend eindeutig.

Übersicht

Die goldene Regel: Was sagt der Knigge und das Gesetz?

Laut Rechtsexperten und erfahrenen Hoteliers gibt es eine klare, wenn auch oft übersehene Regel: Grundsätzlich darf man aus Hotelzimmern gar nichts mitnehmen. Alle Gegenstände im Zimmer, von Möbeln und Elektronik bis hin zu Handtüchern, Bademänteln und selbst kleinen Toilettenartikeln und Schreibutensilien, sind Eigentum des Hotels. Der Gast mietet das Zimmer und hat das Recht, die darin befindlichen Gegenstände während seines Aufenthalts zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht endet jedoch mit dem Check-out.

Die Bereitstellung bestimmter Artikel dient dem Komfort des Gastes während seines Aufenthalts. Kleine Shampoofläschchen, Seifenstücke, Duschgels, Notizblöcke und Kugelschreiber gehören dazu. Sie sollen genutzt werden, solange man im Hotel ist. Das automatische Mitnehmen beim Verlassen des Hotels ist rechtlich gesehen nicht gestattet.

Kugelschreiber, Shampoo & Co.: Was ist erlaubt – oder wird toleriert?

Auch wenn die strenge juristische Auslegung besagt, dass nichts mitgenommen werden darf, gibt es in der Praxis eine weit verbreitete Toleranz bei bestimmten kleinen Artikeln. Hier muss man unterscheiden zwischen Dingen, die eindeutig für den Verbleib im Hotel gedacht sind, und solchen, bei denen das Hotel ein Mitnehmen stillschweigend duldet oder sogar begrüßt.

Der Kugelschreiber und Notizblock

Der Kugelschreiber mit dem Hotellogo und der passende Notizblock sind klassische Beispiele für Gegenstände, die oft als Souvenir mitgenommen werden. Sie sind relativ kostengünstig für das Hotel und dienen gleichzeitig als Werbemittel. Obwohl sie streng genommen Eigentum des Hotels sind, wird das Mitnehmen eines einzelnen Stiftes oder Notizblocks von den meisten Hotels toleriert und ist kaum Grund für rechtliche Konsequenzen. Viele Gäste sehen dies als eine Art kleines Geschenk des Hauses.

Kleine Fläschchen und Seifen

Die kleinen Flaschen mit Shampoo, Conditioner, Bodylotion und Duschgel sowie Seifenstücke sind für den einmaligen Gebrauch oder die Nutzung während eines kurzen Aufenthalts konzipiert. Ein wichtiger Punkt ist hier, ob die Produkte bereits geöffnet und benutzt wurden. Ein angebrochenes Shampoofläschchen wird das Hotel aus hygienischen Gründen nicht dem nächsten Gast zur Verfügung stellen. Daher wird das Mitnehmen solcher bereits benutzten oder angebrochenen Produkte von vielen Hoteliers stillschweigend akzeptiert. Ungeöffnete Fläschchen mitzunehmen, fällt eher in die Kategorie des unerlaubten Mitnehmens, wird aber bei den kleinen Probiergrößen oft nicht verfolgt.

Darf man Schlappen aus dem Hotel mitnehmen?
Badelatschen aus dem Hotel mitnehmen Handtücher und Bademantel würden zwar auch zur Verfügung gestellt, aber es ist ein absolutes No Go, die einzupacken. "Anders sieht es bei Frottee-Schlappen aus, die werden nicht gewaschen und da ist es dem Hotel lieber, wenn Sie die mitnehmen und daheim tragen.

Einmalslipper

Gerade in Hotels mit Wellnessbereich findet man oft Einmalslipper aus Frottee. Diese sind explizit für den Gebrauch durch einen einzelnen Gast gedacht und werden nach dessen Abreise entsorgt, selbst wenn sie unbenutzt blieben. Hier ist die Situation eindeutig: Hotels begrüßen es oft sogar, wenn der Gast die Slipper mitnimmt, da sie andernfalls weggeworfen würden. Das Mitnehmen von Einmalslippern ist also unproblematisch und wird vom Hotel erwartet oder zumindest toleriert.

Weitere kleine Annehmlichkeiten

Neben den genannten Artikeln stellen Hotels oft noch weitere Kleinigkeiten bereit, die für den Gebrauch im Zimmer gedacht sind. Dazu gehören Nähkits, Schuhputzschwämme, oft auch einfache Postkarten, Kaffeepads oder Teebeutel sowie Zucker und Milch. Auch hier gilt meist: Kleine, eindeutig für den einmaligen Gebrauch oder als Service gedachte Artikel werden beim Mitnehmen toleriert. Dinge wie Haartrockner, Wasserkocher oder Bügeleisen gehören selbstverständlich nicht dazu.

Was Sie definitiv NICHT mitnehmen dürfen

Während bei kleinen Gebrauchsgegenständen oft eine gewisse Toleranz herrscht, gibt es andere Dinge im Hotelzimmer, deren Mitnahme eindeutig Diebstahl ist und rechtliche Konsequenzen haben kann. Hierzu gehören alle größeren oder wertvolleren Gegenstände sowie Textilien, die nicht für den einmaligen Gebrauch bestimmt sind:

  • Handtücher
  • Bademäntel
  • Bettwäsche und Kissen
  • Decken
  • Föns und andere Elektrogeräte
  • Fernbedienungen
  • Batterien (oft aus Fernbedienungen oder anderen Geräten)
  • Lampen und Leuchtmittel
  • Geschirr und Besteck
  • Vasen und andere Dekorationsgegenstände
  • Kunstwerke (Bilder etc.)
  • Möbel
  • Minibar-Inhalt (dieser ist kostenpflichtig und wird beim Check-out abgerechnet)

Die Mitnahme solcher Gegenstände ist kein Kavaliersdelikt, sondern schlichtweg Diebstahl. Hotels können und werden dies verfolgen, indem sie die Kreditkarte des Gastes belasten oder rechtliche Schritte einleiten.

Rechtliche Grauzone vs. gelebte Praxis

Die Diskrepanz zwischen der strengen rechtlichen Definition (Nichts mitnehmen) und der gelebten Praxis (Kleine Dinge werden toleriert) führt oft zu Verwirrung. Die Bereitstellung von Kugelschreibern mit Logo, kleinen Shampooflaschen oder Einmalslippern ist Teil des Kundenservice und Marketings. Hotels kalkulieren den Schwund bei diesen kleinen, kostengünstigen Artikeln ein. Sie sind eher verärgert über das Mitnehmen von Handtüchern oder Bademänteln, da dies einen erheblichen Kostenfaktor darstellt.

Die Rechtsanwältin Dr. Ines Kilian betont, dass man aus juristischer Sicht wirklich nichts mitnehmen darf, da alle Gegenstände Eigentum des Hotels sind und nur zur Nutzung vor Ort bereitgestellt werden. Die Etikette-Expertin Karin Schleines rät ebenfalls, im Zweifel lieber an der Rezeption nachzufragen. Das ist höflich und man ist auf der sicheren Seite. Oft wird das Mitnehmen kleiner, angebrochener Artikel oder der Einmalslipper bereitwillig gestattet.

Warum Hotels bestimmte Artikel bereitstellen

Die Bereitstellung von Annehmlichkeiten im Hotelzimmer hat verschiedene Gründe:

  • Komfort und Service: Kleine Toilettenartikel, ein Notizblock und Stift oder Slipper erhöhen den Komfort des Gastes.
  • Hygiene: Einmalslipper und kleine, versiegelte Toilettenartikel gewährleisten Hygiene für jeden neuen Gast. Angebrochene Produkte werden entsorgt.
  • Marketing: Kugelschreiber und Notizblöcke mit dem Hotellogo sind Werbeträger. Sie erinnern den Gast später an seinen Aufenthalt.
  • Standard: In vielen Hotelkategorien gehören bestimmte Annehmlichkeiten einfach zum erwarteten Standard.

Das Verständnis dieser Gründe hilft, die Intention des Hotels besser einzuschätzen und zu erkennen, welche Artikel eher für den Verbleib im Zimmer gedacht sind und welche als kleine Geste für den Gast angesehen werden können.

Der beste Tipp: Einfach nachfragen

Um jegliche Unsicherheit zu vermeiden und stets korrekt zu handeln, ist der Rat von Karin Schleines goldwert: Fragen Sie nach! Wenn Sie ein angebrochenes Shampoofläschchen oder die Einmalslipper mitnehmen möchten, fragen Sie kurz an der Rezeption nach, bevor Sie das Hotel verlassen. In den meisten Fällen wird man Ihnen die Erlaubnis geben, insbesondere bei Dingen, die ohnehin entsorgt würden. Dieser einfache Schritt vermeidet Missverständnisse und zeigt gute Manieren.

Was wird am häufigsten im Hotel geklaut?
Wellness Heaven hat 2018 mehr als 1.000 Hoteliers befragt, welche Gegenstände am häufigsten entwendet werden. Trauriger Spitzenplatz mit 77,5 Prozent: Handtücher lassen Hotelgäste am häufigsten mitgehen. Platz zwei (65,1 Prozent) bei Diebstählen belgen laut der befragten Hoteliers Bademäntel.

Was wird am häufigsten geklaut? Eine Umfrage gibt Aufschluss

Das Hotelbewertungsportal Wellness Heaven führt regelmäßig Umfragen unter Hoteliers durch, um herauszufinden, welche Gegenstände am häufigsten von Gästen entwendet werden. Die Ergebnisse sind aufschlussreich:

RangGegenstandProzentsatz der Hoteliers, die Diebstahl meldeten
1Handtücher77,5%
2Bademäntel65,1%
3Kleiderbügel49,3%
4Stifte39,1%
5Kosmetik (Shampoo, Seife etc.)33,6%
6Besteck27,5%
7Kunstwerke / Deko20,2%
8Plaids / Decken19,1%
9Tablet Computer (in 5*-Hotels häufiger)18,3%
10Kissen17,4%

Die Umfrage zeigt deutlich, dass Textilien wie Handtücher und Bademäntel mit großem Abstand am häufigsten gestohlen werden. Aber auch kleinere Gegenstände wie Kleiderbügel, Stifte und Kosmetik finden sich weit oben in der Liste. Interessanterweise gibt es auch Unterschiede im Diebstahlverhalten je nach Nationalität und Hotelkategorie (4- oder 5-Sterne). Gäste von 5-Sterne-Hotels neigen demnach eher dazu, teurere Gegenstände wie Tablets oder Kunstwerke mitzunehmen, während 4-Sterne-Gäste häufiger Handtücher, Kleiderbügel oder Batterien entwenden.

Kuriose Diebstähle und Hoteliers-Erlebnisse

Neben den alltäglichen „Mitbringseln“ berichten Hoteliers auch von äußerst ungewöhnlichen und dreisten Diebstählen. Dazu gehören entwendete Badarmaturen, Toilettensitze, ein ganzes Waschbecken oder sogar ein ausgestopfter Wildschweinkopf. Ein besonders spektakuläres Beispiel ist der Diebstahl eines Pianos aus der Lobby eines italienischen Hotels. Solche Fälle zeigen, dass die Dreistigkeit mancher Gäste keine Grenzen kennt.

Auch Hoteliers wie Stefan Wild haben kuriose Geschichten auf Lager, etwa von einem Gast, der versuchte, einen Fernseher in einem bestellten Karton einzupacken, oder von Gästen, die Perlator-Aufsätze von Wasserhähnen oder einfach nur die Batterien aus der Fernbedienung entwenden. Diese Anekdoten unterstreichen, wie vielfältig das Spektrum der entwendeten Gegenstände ist, auch wenn kleine Dinge wie Batterien oder Stifte oft unter dem Radar bleiben, weil der Aufwand der Verfolgung zu hoch wäre.

Fazit: Was Sie wirklich mitnehmen dürfen (und was nicht)

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die strenge rechtliche Antwort auf die Frage, was man aus dem Hotelzimmer mitnehmen darf, lautet: Nichts. Alle Gegenstände im Zimmer sind Eigentum des Hotels und nur zur Nutzung während des Aufenthalts gedacht. Das unerlaubte Mitnehmen ist Diebstahl.

In der Praxis wird das Mitnehmen von sehr kleinen, kostengünstigen und oft als Werbemittel gedachten Artikeln wie Kugelschreibern, Notizblöcken oder einzelnen, angebrochenen Toilettenartikeln sowie Einmalslippern jedoch von vielen Hotels toleriert. Besonders bei Einmalslippern wird das Mitnehmen oft sogar begrüßt, da sie sonst entsorgt würden.

Große oder wertvolle Gegenstände wie Handtücher, Bademäntel, Elektronik oder Dekorationsgegenstände mitzunehmen, ist eindeutig Diebstahl und kann rechtliche Konsequenzen haben. Auch der Inhalt der Minibar ist kostenpflichtig.

Im Zweifel gilt stets: Nachfragen ist der beste Weg. So vermeiden Sie peinliche Situationen und handeln stets korrekt und höflich.

Darf man Kugelschreiber aus Hotels mitnehmen?
Viele Hoteliers möchten ihren Gästen den Aufenthalt so angenehm wie möglich gestalten, indem sie ihnen Duschgels, kleine Shampoofläschchen oder auch Nähkits, wie auch Kugelschreiber oder Notizblock bereitstellen. Diese Dinge dürfen im Zimmer genutzt werden, das heißt aber nicht, dass man sie mitnehmen darf.16. Mai 2019

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf ich wirklich gar nichts aus dem Hotelzimmer mitnehmen?

Rein rechtlich gesehen sind alle Gegenstände im Hotelzimmer Eigentum des Hotels und nur zur Nutzung während Ihres Aufenthalts vorgesehen. Das unerlaubte Mitnehmen stellt Diebstahl dar. In der Praxis werden jedoch kleine, kostengünstige und oft werbliche Artikel wie Kugelschreiber, Notizblöcke oder Einmalslipper oft toleriert.

Kann ich angebrochene Shampoofläschchen einstecken?

Angebrochene kleine Toilettenartikel (Shampoo, Duschgel, Seife) werden vom Hotel in der Regel nicht wiederverwendet und nach Ihrer Abreise entsorgt. Daher wird das Mitnehmen solcher bereits benutzten Produkte von vielen Hotels stillschweigend toleriert. Bei ungeöffneten Fläschchen ist die Toleranz geringer, aber oft wird auch hier kein Problem gemacht.

Wie sieht es mit den Einmalslippern aus?

Einmalslipper sind für den einmaligen Gebrauch durch einen Gast gedacht und werden anschließend entsorgt. Hotels begrüßen es oft, wenn Gäste diese Slipper mitnehmen, da sie andernfalls im Müll landen würden. Das Mitnehmen von Einmalslippern ist in der Regel unproblematisch.

Darf ich den Bademantel oder Handtücher mitnehmen?

Nein, Bademäntel und Handtücher sind eindeutig Eigentum des Hotels und nicht für die Mitnahme bestimmt. Das Entwenden dieser Textilien ist Diebstahl und gehört zu den am häufigsten gemeldeten Diebstählen in Hotels. Hotels können hierfür Kosten nachberechnen oder rechtliche Schritte einleiten.

Warum legen Hotels überhaupt Stifte oder Seifen ins Zimmer?

Hotels stellen diese Artikel aus verschiedenen Gründen bereit: Sie erhöhen den Komfort für den Gast, dienen bei bedruckten Artikeln wie Kugelschreibern oder Notizblöcken als Werbemittel und bei Hygieneartikeln wie Seifen und kleinen Shampoos als hygienische Einzellösungen für jeden Gast.

Was passiert, wenn ich etwas mitnehme, das nicht erlaubt ist?

Wenn Sie Gegenstände mitnehmen, die nicht zur kostenlosen Mitnahme bestimmt sind (z. B. Handtücher, Bademäntel, Elektronik, Minibar-Inhalt), kann das Hotel Ihnen die Kosten für diese Gegenstände in Rechnung stellen, oft über die hinterlegte Kreditkarte. Bei wertvolleren Gegenständen oder systematischem Diebstahl können auch rechtliche Konsequenzen drohen.

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