09/02/2021
Die Vorfreude auf den lang ersehnten Urlaub oder die anstehende Geschäftsreise steigt, der Koffer ist gepackt und die Flugtickets sind bereit. Doch bevor es zum Flughafen geht, steht das Packen des Handgepäcks an – ein Bereich, der oft Fragen aufwirft, insbesondere wenn es um Flüssigkeiten geht. Die Regeln sind streng und klar definiert, um die Sicherheit an Bord zu gewährleisten. Eine der häufigsten Fragen betrifft dabei die Mitnahme von Desinfektionsmitteln, die in den letzten Jahren für viele zu einem unverzichtbaren Begleiter geworden sind.

Die gesetzlichen Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck sind EU-weit einheitlich geregelt. Sie besagen, dass Flüssigkeiten nur in Behältern mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 ml mitgeführt werden dürfen. Diese Behälter müssen wiederum in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter transportiert werden. Pro Person ist nur ein solcher Beutel erlaubt, und dieser muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
- Die EU-Richtlinie für Flüssigkeiten im Handgepäck
- Was zählt als Flüssigkeit im Handgepäck?
- Handdesinfektionsmittel im Handgepäck: Was ist zu beachten?
- Tipps für ein stressfreies Reisen mit Flüssigkeiten
- Ausnahmeregelungen: Wann gelten die 100 ml nicht?
- Spezifische Airline-Bestimmungen prüfen
- Nachhaltigkeits-Tipps für die Reise
- Häufig gestellte Fragen
Die EU-Richtlinie für Flüssigkeiten im Handgepäck
Die geltenden Regeln beziehen sich nicht nur auf Getränke, sondern auf eine Vielzahl von Produkten, die als flüssig oder gelartig eingestuft werden. Entscheidend ist dabei immer das auf dem Behälter angegebene Fassungsvermögen, nicht die tatsächlich enthaltene Menge. Selbst wenn eine Creme in einem 200ml-Behälter nur noch halb voll ist, darf sie nicht im Handgepäck mitgenommen werden, da das maximale Fassungsvermögen die erlaubten 100 ml überschreitet. Das Umfüllen in kleinere Behälter ist daher oft notwendig.
Der vorgeschriebene Plastikbeutel muss transparent und wiederverschließbar sein. Viele Supermärkte bieten spezielle Zipper-Beutel an, die den Anforderungen entsprechen und auf denen oft das maximale Fassungsvermögen von einem Liter angegeben ist. Es ist ratsam, einen solchen Beutel bereits zu Hause zu packen, um am Flughafen Zeit und Nerven zu sparen.

Was zählt als Flüssigkeit im Handgepäck?
Die Definition von Flüssigkeit oder gelartigem Produkt ist weit gefasst. Neben offensichtlichen Flüssigkeiten wie Wasser oder Saft fallen auch viele Kosmetik- und Hygieneartikel unter diese Regelung. Hier ist eine Liste von Produkten, die typischerweise in den transparenten 1-Liter-Beutel gehören:
- Deodorants (auch Spray-Dosen)
- Haarsprays
- Zahnpasta
- Cremes und Lotionen
- Make-Up (wie Foundation, Mascara)
- Parfums
- Shampoos und Duschgels
- Getränke (müssen am Flughafen gekauft oder unter 100ml sein)
- Handdesinfektionsmittel
Jeder einzelne dieser Artikel muss in einem Behälter mit maximal 100 ml Fassungsvermögen sein, um im Handgepäck erlaubt zu sein.
Handdesinfektionsmittel im Handgepäck: Was ist zu beachten?
Gerade Handdesinfektionsmittel sind für viele Reisende wichtig. Die gute Nachricht ist: In den meisten Fällen dürfen Sie Handdesinfektionsmittel im Handgepäck mitnehmen. Die entscheidende Grenze liegt hier beim Alkoholgehalt. Stoffe mit einem Alkoholgehalt von über 70 % gelten als leicht entzündliche Gefahrstoffe und dürfen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.
Viele gängige Handdesinfektionsmittel unterschreiten diesen Wert jedoch bewusst. Ein Alkoholgehalt zwischen 60 % und 70 % ist in der Regel ausreichend wirksam gegen Bakterien und Viren. Zudem enthalten viele Produkte weitere Stoffe, die die Haut vor dem Austrocknen schützen. Solange das Desinfektionsmittel also das Kriterium des Alkoholgehalts von unter 70 % erfüllt und in einem Behälter mit maximal 100 ml Fassungsvermögen verpackt ist, kann es problemlos im vorgeschriebenen Plastikbeutel im Handgepäck mitgeführt werden.
Tipps für ein stressfreies Reisen mit Flüssigkeiten
Um Schwierigkeiten bei der Sicherheitskontrolle zu vermeiden, gibt es einige einfache Tricks. Die einfachste Methode ist, so wenig Flüssigkeiten wie möglich im Handgepäck mitzunehmen. Für viele Produkte gibt es mittlerweile feste Alternativen:
- Feste Shampoos und Duschgele
- Feste Deodorants
- Zahnputz-Tabletten statt Zahnpasta
Diese festen Produkte fallen nicht unter die Flüssigkeitsregelung und können das Reisen erheblich erleichtern. Sie sind oft auch nachhaltiger verpackt und haben den Vorteil, dass nichts in der Tasche auslaufen kann.

Ein weiterer praktischer Tipp betrifft Getränke. Nehmen Sie einfach eine leere, wiederverwendbare Trinkflasche mit. Nach der Sicherheitskontrolle können Sie diese an Trinkwasserspendern auffüllen oder im Duty-Free-Bereich ein Getränk kaufen. Das spart Müll und Geld.
Verwenden Sie für die erlaubten Flüssigkeiten einen wiederverwendbaren Zipper-Beutel, der den Anforderungen entspricht. Dieser kann für zukünftige Reisen aufbewahrt oder anderweitig im Haushalt genutzt werden.
Ausnahmeregelungen: Wann gelten die 100 ml nicht?
Es gibt bestimmte Flüssigkeiten, die von der strikten 100ml-Regelung ausgenommen sind und in größeren Mengen im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Hierzu zählen:
Babynahrung
Wenn Sie mit einem Kleinkind unter zwei Jahren reisen, dürfen Sie Babynahrung oder spezielle Babymilch in Mengen mitnehmen, die den Bedarf während des Fluges abdecken. Diese müssen nicht in den 100ml-Behältern transportiert und auch nicht separat im Plastikbeutel verstaut werden. Wichtig ist, dass das Kind tatsächlich mitreist und die Menge angemessen ist.

Medikamente
Notwendige flüssige Medikamente sind ebenfalls von den Beschränkungen ausgenommen. Dazu gehören beispielsweise Insulin, Asthma-Sprays, flüssige Hustenmittel oder auch Kühlakkus, die zur Lagerung von Medikamenten benötigt werden. Bei der Sicherheitskontrolle kann es sein, dass Sie die Notwendigkeit der Medikamente nachweisen müssen. Eine ärztliche Bescheinigung ist hierfür ratsam. Bei Reisen ins Ausland, insbesondere außerhalb des Schengener Abkommens, sollten Sie sich zusätzlich über die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes informieren. Für bestimmte Medikamente, wie z.B. Betäubungsmittel (zu denen auch einige starke Schmerzmittel oder Antidepressiva zählen können), sind oft spezielle, mehrsprachige Bescheinigungen erforderlich, die vom Arzt ausgestellt werden müssen.
Duty-Free-Artikel
Flüssigkeiten, die Sie nach der Sicherheitskontrolle in Duty-Free-Shops am Flughafen kaufen, dürfen Sie in der Regel mit an Bord nehmen. Sie werden Ihnen in einem speziellen, versiegelten Beutel übergeben. Bewahren Sie den Kassenbon auf, da Sie ihn eventuell vorzeigen müssen. Beachten Sie jedoch, dass einige Fluggesellschaften diese Duty-Free-Artikel als Teil Ihres Handgepäcks zählen und eventuell Gewicht- oder Größenbeschränkungen gelten können. Informieren Sie sich am besten im Voraus bei Ihrer Airline.
Spezifische Airline-Bestimmungen prüfen
Obwohl die Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck EU-weit einheitlich sind, können sich die Bestimmungen für das Handgepäck selbst – also maximale Größe und Gewicht des Gepäckstücks – je nach Fluggesellschaft erheblich unterscheiden. Um unangenehme Überraschungen, zusätzliche Kosten oder das Umpacken am Flughafen zu vermeiden, ist es unerlässlich, sich vor Reiseantritt genau über die Handgepäckregeln Ihrer spezifischen Airline zu informieren.
Nachhaltigkeits-Tipps für die Reise
Das Thema Nachhaltigkeit spielt auch beim Reisen eine immer größere Rolle. Mit ein paar einfachen Maßnahmen können Sie Ihren ökologischen Fußabdruck verringern:
- Verwenden Sie eine wiederverwendbare Trinkflasche.
- Nutzen Sie feste Kosmetikprodukte, die oft plastikfrei verpackt sind.
- Verwenden Sie wiederverwendbare Beutel für Ihre Flüssigkeiten.
- Ziehen Sie die Kompensation Ihrer Flugreise in Betracht, indem Sie einen Beitrag zu Klimaschutzprojekten leisten.
- Achten Sie bei der Wahl Ihres Gepäcks auf langlebige und nachhaltige Materialien, wie z.B. aus Recycling-Materialien gefertigte Koffer, die zudem reparaturfreundlich konzipiert sind.
Nachhaltiges Reisen bedeutet nicht nur Umweltschutz, sondern kann auch stressfreier sein, da Sie weniger Einwegprodukte benötigen und eventuell auf Flüssigkeiten im Handgepäck verzichten können, die kontrolliert werden müssen.

Häufig gestellte Fragen
Frage: Kann man Desinfektionsmittel im Supermarkt kaufen?
Antwort: Ja, Desinfektionsmittel, insbesondere für die Hände, sind in gut sortierten Supermärkten, Apotheken und Drogerien erhältlich. Bekannte Marken wie Sagrotan sind oft dort zu finden.
Frage: Welches Desinfektionsmittel eignet sich am besten zum Reinigen von Oberflächen?
Antwort: Laut Experten sind die meisten Haushaltsreiniger wirksam zur Desinfektion. Natürliche Produkte wie Essig oder Teebaumöl töten Viren wie Coronaviren jedoch nicht zuverlässig ab. Wirksame Desinfektionsmittel für Oberflächen umfassen: eine Bleichlösung (ca. 4 Teelöffel Bleichmittel pro Liter Wasser), Reinigungsalkohol (Isopropylalkohol) oder Tücher mit mindestens 70% Alkohol, Wasserstoffperoxid sowie Seife und Wasser für mindestens 20 Sekunden Einwirkzeit auf Oberflächen. Es ist wichtig, die Reinigungslösung für etwa 30 Sekunden oder länger auf Oberflächen einwirken zu lassen, bevor sie abgewischt wird. Beachten Sie, dass verdünntes Bleichmittel mit der Zeit an Wirksamkeit verliert, mischen Sie daher nur die Menge an, die Sie für den aktuellen Gebrauch benötigen.
Produktkategorie | Beispiele | Mengenbeschränkung |
---|---|---|
Kosmetik & Hygiene | Deo, Haarspray, Zahnpasta, Cremes, Make-Up, Parfum, Shampoo, Duschgel | Max. 100 ml pro Behälter, in 1L-Beutel |
Getränke | Wasser, Saft, Softdrinks | Max. 100 ml pro Behälter (Ausnahme: Kauf nach Sicherheitskontrolle) |
Desinfektionsmittel | Handdesinfektionsmittel | Max. 100 ml pro Behälter, Alkoholgehalt unter 70%, in 1L-Beutel |
Ausgenommener Artikel | Bedingungen |
---|---|
Babynahrung | Für Kinder unter 2 Jahren, Menge passend zur Flugdauer, Kind muss mitreisen |
Medikamente | Notwendig für den Reisenden, ärztliche Bescheinigung empfohlen, internationale Regeln beachten |
Duty-Free-Artikel | Gekauft nach der Sicherheitskontrolle, in versiegeltem Beutel, Kassenbon aufbewahren (Airline-Regeln für Handgepäck beachten) |
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Mitnahme von Handdesinfektionsmittel im Handgepäck in der Regel erlaubt ist, solange es die 100ml-Grenze pro Behälter einhält, der Alkoholgehalt unter 70 % liegt und es korrekt im transparenten 1-Liter-Beutel verstaut ist. Mit guter Vorbereitung und Kenntnis der Regeln steht einer entspannten Reise nichts im Wege.
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