28/09/2025
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist für viele kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler eine beliebte und vor allem unkomplizierte Methode, um ihren Gewinn zu ermitteln. Sie stellt eine wesentliche Vereinfachung im Vergleich zur Bilanzierung dar. Bisher waren die Möglichkeiten zur Nutzung der EÜR jedoch durch bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen beschränkt. Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes ergeben sich hier nun erhebliche Änderungen, die für viele Betriebe von großem Vorteil sein können.

Diese Gesetzesänderung erweitert den Kreis der Steuerpflichtigen, die von der vereinfachten Gewinnermittlung Gebrauch machen dürfen. Betriebe, die bisher aufgrund ihrer Größe – gemessen an Umsatz und Gewinn – zur aufwendigeren Buchführung und Bilanzierung verpflichtet waren, könnten nun unter die neuen, höheren Schwellenwerte fallen und somit zur EÜR wechseln. Dies bedeutet potenziell weniger bürokratischen Aufwand und eine einfachere Steuererklärung.
- Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?
- Die bisherigen Grenzwerte für die EÜR
- Das Wachstumschancengesetz und die Anhebung der Schwellenwerte
- Die neuen EÜR-Grenzwerte ab 2024
- Bedeutung der Anhebung für Unternehmen
- Wer darf die EÜR nutzen?
- Was passiert, wenn die Grenzen überschritten werden?
- Vorteile der EÜR im Überblick
- Häufig gestellte Fragen zur EÜR und den neuen Grenzwerten
- Was bedeutet EÜR?
- Wann gelten die neuen EÜR-Grenzwerte?
- Wie hoch sind die neuen Grenzen für die EÜR ab 2024?
- Muss ich zur Bilanzierung wechseln, wenn ich eine Grenze überschreite?
- Kann jede Unternehmensform die EÜR nutzen?
- Woher weiß ich, ob ich die Grenzen überschreite?
- Was ist das Wachstumschancengesetz?
- Fazit
Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?
Bevor wir uns den neuen Grenzwerten widmen, ist es wichtig, kurz zu verstehen, was die EÜR eigentlich ist. Im Kern ist die EÜR eine sehr einfache Form der Gewinnermittlung. Der Gewinn wird hierbei schlicht als die Differenz zwischen den Betriebseinnahmen und den Betriebsausgaben ermittelt. Einnahmen werden erfasst, wenn sie tatsächlich zugeflossen sind (Zuflussprinzip), und Ausgaben werden erfasst, wenn sie tatsächlich abgeflossen sind (Abflussprinzip). Dieser Ansatz unterscheidet sich grundlegend von der doppelten Buchführung (Bilanzierung), bei der Einnahmen und Ausgaben periodengerecht erfasst werden, unabhängig vom tatsächlichen Geldfluss, und bei der Vermögen und Schulden in einer Bilanz abgebildet werden müssen.
Die EÜR erfordert keine Inventur, keine Bestandsbewertung und keine Erstellung einer Bilanz oder einer Gewinn- und Verlustrechnung im Sinne der handelsrechtlichen Vorschriften. Dies spart nicht viel Zeit, sondern auch Kosten, beispielsweise für den Steuerberater.
Die bisherigen Grenzwerte für die EÜR
Bislang durften Unternehmen und Freiberufler die EÜR verwenden, solange sie bestimmte Grenzwerte nicht überschritten. Diese Grenzen waren im Einkommensteuergesetz festgelegt und dienten dazu, größere oder komplexere wirtschaftliche Einheiten zur Bilanzierung zu verpflichten. Die bisherigen Schwellenwerte, die für die Geschäftsjahre bis einschließlich 2023 galten, waren:
- Ein jährlicher Umsatz von nicht mehr als 600.000 Euro.
- Ein jährlicher Gewinn von nicht mehr als 60.000 Euro.
Wurde auch nur eine dieser Grenzen überschritten, war der Steuerpflichtige in der Regel verpflichtet, zur doppelten Buchführung zu wechseln und fortan Bilanzen zu erstellen. Dies war oft ein bedeutender Schritt, der mit erhöhtem administrativem Aufwand und komplexeren Prozessen verbunden war.
Das Wachstumschancengesetz und die Anhebung der Schwellenwerte
Mit dem sogenannten Wachstumschancengesetz, das zum Ziel hat, die deutsche Wirtschaft zu stärken und Bürokratie abzubauen, wurden auch die Schwellenwerte für die EÜR angehoben. Diese Änderung ist ab dem Veranlagungszeitraum 2024 wirksam. Das bedeutet, dass für alle Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2024 beginnen, die neuen, höheren Grenzen gelten.
Die Anhebung der Grenzen ist eine direkte Reaktion auf die gestiegenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und soll mehr Betrieben die Möglichkeit geben, die Vorteile der einfacheren EÜR zu nutzen. Dies betrifft insbesondere viele Handwerksbetriebe, Dienstleister und kleinere Handelsunternehmen, deren Umsatz oder Gewinn in den letzten Jahren leicht angestiegen ist und die bisher knapp über den alten Grenzen lagen.
Die neuen EÜR-Grenzwerte ab 2024
Ab dem Geschäftsjahr 2024 gelten folgende, erhöhte Grenzwerte für die Anwendung der EÜR:
- Ein jährlicher Umsatz von nicht mehr als 800.000 Euro.
- Ein jährlicher Gewinn von nicht mehr als 80.000 Euro.
Diese Erhöhung um jeweils 200.000 Euro beim Umsatz und 20.000 Euro beim Gewinn ist signifikant. Sie verschafft vielen Unternehmen, die sich bisher an der Schwelle zur Bilanzierung befanden, mehr Spielraum und erlaubt ihnen, weiterhin die Vorteile der EÜR zu genießen.
Vergleich der alten und neuen Grenzwerte
Um die Änderung zu verdeutlichen, hilft eine tabellarische Gegenüberstellung:
| Kriterium | Grenzwerte bis 2023 | Grenzwerte ab 2024 |
|---|---|---|
| Jährlicher Umsatz | ≤ 600.000 € | ≤ 800.000 € |
| Jährlicher Gewinn | ≤ 60.000 € | ≤ 80.000 € |
Ein Betrieb, der beispielsweise im Jahr 2023 einen Umsatz von 700.000 € erzielte und einen Gewinn von 70.000 € erwirtschaftete, war zur Bilanzierung verpflichtet. Derselbe Betrieb darf bei identischen Zahlen im Jahr 2024 weiterhin die EÜR nutzen, da sowohl Umsatz (700.000 € < 800.000 €) als auch Gewinn (70.000 € < 80.000 €) innerhalb der neuen Grenzen liegen.
Bedeutung der Anhebung für Unternehmen
Die Anhebung der EÜR-Grenzwerte hat eine direkte und positive Auswirkung auf eine Vielzahl von Unternehmen in Deutschland. Für Betriebe, deren Umsatz oder Gewinn bisher knapp über den alten Grenzen lag, entfällt nun die Verpflichtung zur Umstellung auf die doppelte Buchführung. Dies spart nicht nur den Aufwand für die Systemumstellung, sondern auch laufende Kosten für komplexere Buchhaltungssoftware oder den Steuerberater.
Die EÜR ist im Vergleich zur Bilanzierung einfacher zu verstehen und umzusetzen. Sie erfordert weniger detaillierte Aufzeichnungen und weniger komplexe Bewertungen (z.B. von Vorräten oder Anlagevermögen). Dies entlastet insbesondere kleinere Betriebe, bei denen der Unternehmer oft selbst oder mit geringer Unterstützung die Buchhaltung erledigt.
Darüber hinaus bedeutet die einfachere Gewinnermittlung auch eine schnellere Übersicht über die aktuelle finanzielle Situation, da Einnahmen und Ausgaben direkt erfasst und verrechnet werden. Während eine Bilanzierung einen tieferen Einblick in die Vermögens-, Schulden- und Eigenkapitalstruktur gibt, ist die EÜR für viele Zwecke ausreichend und liefert die notwendigen Informationen für die Steuererklärung.
Wer darf die EÜR nutzen?
Die EÜR steht grundsätzlich bestimmten Personengruppen und Unternehmensformen offen, sofern sie die genannten Grenzwerte nicht überschreiten. Dazu gehören in erster Linie:
- Freiberufler (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Journalisten, Künstler)
- Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind (z.B. viele Einzelunternehmer und Gesellschaften bürgerlichen Rechts - GbRs)
- Land- und Forstwirte unter bestimmten Voraussetzungen
Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die AG sind unabhängig von Umsatz und Gewinn immer zur Bilanzierung verpflichtet. Auch im Handelsregister eingetragene Kaufleute (e.K., OHG, KG) sind grundsätzlich bilanzierungspflichtig, es sei denn, sie fallen unter bestimmte Befreiungsvorschriften für Kleinstunternehmer (die sich aber ebenfalls an Umsatz- und Gewinngrenzen orientieren, die ähnlich, aber nicht identisch sind).
Was passiert, wenn die Grenzen überschritten werden?
Sollte ein Unternehmen die neuen Schwellenwerte für Umsatz (über 800.000 €) oder Gewinn (über 80.000 €) in einem Geschäftsjahr überschreiten, tritt die Verpflichtung zur Bilanzierung in der Regel erst im übernächsten Wirtschaftsjahr ein. Das Finanzamt informiert den Steuerpflichtigen normalerweise schriftlich über die bevorstehende Umstellung. Dies gibt dem Unternehmen Zeit, sich auf die Umstellung vorzubereiten, die notwendige Software anzuschaffen und gegebenenfalls einen Steuerberater zu konsultieren, der Erfahrung mit der doppelten Buchführung hat.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Verpflichtung zur Bilanzierung eintritt, sobald eine der beiden Grenzen überschritten wird. Das bedeutet, selbst wenn der Umsatz unter 800.000 € bleibt, aber der Gewinn über 80.000 € liegt, ist die Bilanzierungspflicht ausgelöst.
Vorteile der EÜR im Überblick
Die fortgesetzte oder neu gewonnene Berechtigung zur Nutzung der EÜR bietet zahlreiche Vorteile:
- Einfachheit: Deutlich weniger komplexe Regeln und Verfahren als bei der doppelten Buchführung.
- Geringerer Aufwand: Weniger Buchungen, keine Inventur, keine Bilanz, keine GuV nach Handelsrecht.
- Zeitersparnis: Die Erstellung der EÜR für die Steuererklärung ist in der Regel schneller erledigt.
- Kostenersparnis: Geringere Kosten für Buchhaltungssoftware und/oder Steuerberatungskosten.
- Leichtere Verständlichkeit: Das Prinzip Einnahmen minus Ausgaben ist intuitiver.
Für viele kleinere Betriebe sind diese Vorteile entscheidend, da sie es ihnen ermöglichen, ihre Ressourcen stärker auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, anstatt sich intensiv mit komplexen Buchhaltungsvorschriften auseinanderzusetzen.
Häufig gestellte Fragen zur EÜR und den neuen Grenzwerten
Hier beantworten wir einige häufige Fragen im Zusammenhang mit der EÜR und den aktuellen Änderungen:
Was bedeutet EÜR?
EÜR steht für Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Es ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung für bestimmte Steuerpflichtige, bei der der Gewinn als Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelt wird, basierend auf dem Zu- und Abflussprinzip.
Wann gelten die neuen EÜR-Grenzwerte?
Die neuen Grenzwerte für Umsatz (800.000 €) und Gewinn (80.000 €) gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2024. Das bedeutet für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 begonnen haben.
Wie hoch sind die neuen Grenzen für die EÜR ab 2024?
Die neuen Grenzen betragen 800.000 Euro Jahresumsatz und 80.000 Euro Jahresgewinn.
Muss ich zur Bilanzierung wechseln, wenn ich eine Grenze überschreite?
Ja, wenn Sie als Freiberufler oder nicht im Handelsregister eingetragener Gewerbetreibender eine der beiden Grenzen (Umsatz über 800.000 € oder Gewinn über 80.000 €) überschreiten, sind Sie in der Regel ab dem übernächsten Geschäftsjahr zur Bilanzierung verpflichtet.
Kann jede Unternehmensform die EÜR nutzen?
Nein, Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und im Handelsregister eingetragene Kaufleute (sofern nicht von Befreiungen betroffen) sind unabhängig von Umsatz und Gewinn zur Bilanzierung verpflichtet. Die EÜR ist primär für Freiberufler und nicht bilanzierungspflichtige Gewerbetreibende gedacht.
Woher weiß ich, ob ich die Grenzen überschreite?
Sie müssen Ihre Einnahmen und Ausgaben laufend erfassen, um Ihren Umsatz und Gewinn zu ermitteln. Am Ende des Geschäftsjahres stellen Sie fest, ob Sie unter oder über den Grenzwerten liegen. Im Zweifelsfall oder bei Unsicherheiten sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.
Was ist das Wachstumschancengesetz?
Das Wachstumschancengesetz ist ein umfassendes Gesetzpaket, das von der deutschen Bundesregierung verabschiedet wurde, um die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum der deutschen Wirtschaft zu stärken. Es beinhaltet verschiedene steuerliche Entlastungen und Vereinfachungen, wozu auch die Anhebung der EÜR-Grenzwerte zählt.
Fazit
Die Anhebung der EÜR-Grenzwerte durch das Wachstumschancengesetz ist eine sehr positive Entwicklung für viele kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler in Deutschland. Sie ermöglicht es einem größeren Kreis von Steuerpflichtigen, die Vorteile der einfacheren Einnahmen-Überschuss-Rechnung weiterhin oder neu zu nutzen. Dies führt zu einer spürbaren Entlastung bei der Buchhaltung und Steuererklärung, spart Zeit und reduziert Kosten. Betriebe, die bisher knapp über den alten Grenzen lagen, sollten prüfen, ob sie nun unter die neuen Schwellenwerte fallen und somit zur EÜR wechseln dürfen. Es ist ratsam, die eigene Situation genau zu prüfen und bei Bedarf professionellen Rat einzuholen, um die für den eigenen Betrieb passende und zulässige Methode der Gewinnermittlung anzuwenden und die Chancen der Gesetzesänderung optimal zu nutzen.
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