Familienwappen: Kosten, Suche & Recht

23/02/2017

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Familienwappen sind weit mehr als nur historische Symbole. Sie repräsentieren die Identität einer Familie, stehen für Zusammengehörigkeit und Tradition über Generationen hinweg. Viele Menschen sind fasziniert von der Idee, ein eigenes Familienwappen zu besitzen oder mehr über ein bereits existierendes zu erfahren. Doch welche Kosten sind damit verbunden? Wie findet man heraus, ob die eigene Familie bereits ein Wappen führt, und welche Regeln gelten für das Führen und Weitergeben eines solchen Zeichens?

Übersicht

Was ist ein Familienwappen?

Ein Familienwappen ist, ähnlich wie der Familienname, ein Persönlichkeitszeichen, das von Generation zu Generation vererbt wird. Es dient dazu, eine Familie unter namensgleichen Familien unverwechselbar hervorzuheben. Im Gegensatz zum Familiennamen, der von verschiedenen Familien geführt werden kann, ist das Wappen spezifisch für eine bestimmte Familie.

Woher weiß man, ob man ein Familienwappen hat?
Wenn in Ihrer Familie kein altes Familienwappen überliefert ist, können Sie bei Europa-Heraldik eine Nachforschung veranlassen, ob Ihre Vorfahren ein Wappen geführt haben, dass möglicherweise in Vergessenheit geraten ist. Ist kein altes Familienwappen aufzufinden, können Sie jederzeit eine Wappenstiftung veranlassen.

Die Wappenführung war historisch gesehen nie ein ausschließliches Privileg des Adels. Bereits ab Mitte des 13. Jahrhunderts gab es nachweislich bürgerliche Wappen. In den vergangenen Jahrhunderten waren sogar 90% der wappenführenden Familien bürgerlicher Abstammung.

Wer darf ein Familienwappen führen?

Grundsätzlich ist jeder berechtigt, ein Familienwappen zu führen, auch wenn die Vorfahren keines besaßen. Wenn in Ihrer Familie bereits ein altes Wappen existiert, erben Sie dieses. Hat Ihre Familie bisher kein Wappen geführt, können Sie jederzeit ein neues stiften.

Das Recht, ein bestimmtes Wappen zu führen, basiert auf dem Nachweis, dass es nachweislich der eigenen Familie gehört. Bei einem bereits vorhandenen Wappen ist man führungsberechtigt, wenn es den Vorfahren rechtmäßig verliehen oder rechtmäßig angenommen wurde.

Was kostet es, ein Familienwappen erstellen zu lassen?

Die Kosten für die Erstellung oder Wiederherstellung eines Familienwappens können variieren. Dies hängt davon ab, ob Sie ein völlig neues Wappen gestalten lassen möchten oder ein bestehendes Wappen digital restaurieren lassen. Die Preise setzen sich aus der grafischen Arbeit, der Lieferung und gegebenenfalls zusätzlichen Dienstleistungen zusammen.

Hier ist eine Übersicht der Kosten basierend auf den verfügbaren Informationen:

LeistungKostenMwSt.Details
Neu kreiertes Familienwappen (Standard)Ab 650 Euro7%Grafische Gestaltung, Lieferung digital (JPG/Vektor) und auf Fotopapier (A4/A3), kostenfreie Korrekturen, kostenfreier weltweiter Versand.
Digitale Restauration bestehendes Wappen190 Euro19%Restauration zu klaren Konturen und Füllungen.

Die Bearbeitungsdauer für ein neu kreiertes Wappen beträgt in der Regel 14 Tage bis 3 Wochen. Ein Express Service für die digitale Lieferung innerhalb von 7 Tagen wird ebenfalls angeboten. Versandkosten sind weltweit kostenfrei, ebenso wie Korrekturen.

Die Zahlungsmodalitäten unterscheiden sich je nach Wohnort. Für Deutschland, die Schweiz, Österreich und Luxemburg ist eine Zahlung von 50% Vorkasse nach Bestellung und die restlichen 50% nach Lieferung der Leistung üblich. Bei Bestellungen im Shop und für alle anderen Staaten weltweit gilt eine sofortige 100% Vorkasse. Auch bei Zusatzprodukten ist 100% Vorkasse erforderlich. Zahlung ist auch über PayPal möglich.

Wie finde ich heraus, ob meine Familie ein Wappen hat?

Wenn in Ihrer Familie kein altes Familienwappen überliefert ist, ist die Suche danach oft mühsam. Es gibt kein zentrales Wappenregister, das alle jemals geführten Wappen verzeichnet. Wappen wurden in der Vergangenheit nicht nur amtlich verliehen (vom Kaiser, Hofpfalzgrafen oder Papst), sondern sehr viele wurden auch von Bürgerlichen frei angenommen, ohne amtliche Bestätigung. Auch Hausmarken, die ins Wappenwesen einflossen, wurden kaum amtlich registriert.

Was braucht man für ein Familienwappen?
Für die Annahme und Führung eines Familienwappens bedarf es daher keiner behördlichen Mitwirkung. Es bedarf grundsätzlich auch keiner Eintragung in einer Wappenrolle. Trotzdem ist die Registrierung in einer Wappenrolle zur Dokumentation und zum Nachweis sehr ratsam und hilfreich.

Eine Nachforschung nach einem alten Familienwappen ist komplex. Sie erfordert die Durchsicht tausender Bücher – nicht nur spezifischer Wappenbücher, sondern auch Geschlechterbücher, Ortschroniken, Heimatbücher, Urkundenbücher und regionale Wappensammlungen. Viele dieser Werke haben keine Namensregister und müssen seitenweise durchgesehen werden. Die Suche wird zusätzlich erschwert durch fehlende einheitliche Rechtschreibung in früheren Zeiten, was zu verschiedenen Namensschreibweisen für dieselbe Familie über die Jahrhunderte führen kann (wie im Beispiel Plo/Plab/Blaw -> Blau).

Eine seriöse Wappenforschung kann nur von Fachpersonal mit Zugang zu umfangreicher heraldischer und genealogischer Literatur in spezialisierten Archiven oder Bibliotheken durchgeführt werden. Eine derartige Nachforschung wäre für eine Einzelperson unbezahlbar.

Die Echtheit eines Familienwappens prüfen

Wenn in Ihrer Familie ein altes Wappen existiert, ist es ratsam, dessen Echtheit prüfen zu lassen. Führungsberechtigt sind Sie nur, wenn das Wappen Ihren Vorfahren rechtmäßig verliehen oder rechtmäßig angenommen wurde. Leider wurden in der Vergangenheit Zehntausende Familienwappen von Wappenbetrügern als angebliche alte Familienwappen verkauft. Diese Praxis erlebt durch Falschinformationen im Internet und Unwissenheit über Heraldik und Wappenführung eine neue Blüte. Eine sorgfältige Prüfung durch Fachleute ist daher essenziell.

Das Wappenrecht: Regeln für Führung und Weitergabe

Das Recht, ein Familienwappen zu führen und weiterzugeben, basiert in Deutschland auf Gewohnheitsrecht, das durch die Rechtsprechung anerkannt ist. Es ist kein Teil des Namensrechts, steht aber diesem rechtsähnlichen Recht zur Kennzeichnung der eigenen Familie zur Seite. Das Deutsche Wappenrecht ist nicht explizit in Gesetzestexten geregelt, sondern beruht auf langjähriger Handhabung.

Wappenfähigkeit und Stiftung

Jede rechtsfähige natürliche Person in Deutschland kann ein Wappen für sich und die eigene Familie frei annehmen (Wappenstiftung). Die Stiftung eines Familienwappens ist eine einseitige Rechtshandlung. Um wirksam zu werden und einen Anspruch gegen Unberechtigte durchsetzen zu können, bedarf sie einer hinreichenden Publizität. Der Wille zur Führung des Wappens und die Festlegung der Berechtigten müssen nach außen erkennbar dokumentiert werden.

Für die Annahme und Führung eines Familienwappens ist keine behördliche Mitwirkung erforderlich. Auch eine Eintragung in einer Wappenrolle ist grundsätzlich nicht zwingend notwendig, wird aber zur Dokumentation und zum Nachweis dringend empfohlen.

Der Ausschließlichkeitsgrundsatz

Ein wichtiger Grundsatz des Wappenrechts ist der Ausschließlichkeitsgrundsatz: Niemand darf ein Wappen annehmen und führen, das bereits geführt wird oder geführt wurde. Namensgleichheit bedeutet nicht automatisch Wappengleichheit. Bei bereits bestehenden Wappen bedarf es stets des Nachweises der Führungsberechtigung.

Was kostet es, ein Familienwappen zu stiften?
Der Preis für ein neu kreiertes Familienwappen Standard, die einfachste Version eines Wappens, beginnt bei 650 Euro inklusive 7% Mehrwertsteuer. Eine digitale Restauration eines schon bestehenden Wappens, zu klaren Konturen und klaren Füllungen, kostet 350 Euro inklusive 19% Mehrwertsteuer.

Das Namens- und Nachkommenschaftsprinzip

Die Führungsberechtigung an einem Familienwappen ist an die Fortführung des Familiennamens der wappenstiftenden Person (Wappenname) sowie an die nachzuweisende Nachkommenschaft von dieser Person gebunden. Dieses Prinzip, auch Namensstamm genannt, stellt sicher, dass der Familienzusammenhalt der Wappenberechtigten gewahrt bleibt.

Bei neu angenommenen Wappen steht die Führungsberechtigung neben der stiftenden Person auch deren Nachkommen zu, sobald das Wappen gestiftet und publiziert wurde. Sie sind ab diesem Zeitpunkt vollwertige Führungsberechtigte. Gleiches gilt, wenn die Berechtigung ausdrücklich auf die namensgleichen Nachkommen eines Vorfahren (Stammahn) ausgedehnt wurde, sofern die stiftende Person selbst ein namensgleicher Nachkomme dieses Stammahnen ist.

Wichtig ist: Das Wappenrecht folgt dem Wappennamen und der Nachkommenschaft. Wenn der Familienname gewechselt wird (z.B. durch Heirat), geht das Recht zur Weitergabe des Wappens für diese Person verloren. Eine Weitergabe auf eine namensfremde Familie ist nicht möglich, es sei denn, das Wappen wird deutlich verändert, was faktisch die Annahme eines neuen Wappens bedeutet.

Bei einem Doppelnamen bleibt die Fortführung des Familiennamens im Sinne des Prinzips gewahrt, sofern der Wappenname Bestandteil des Doppelnamens ist.

Eine Besonderheit besteht bei bereits bestehenden Wappen vor einer Namensänderung: Nach einer Namensänderung (z.B. durch Heirat) wird eine lediglich passive persönliche Führungsberechtigung an dem elterlichen Wappen auf Lebenszeit gewohnheitsrechtlich akzeptiert. Diese Personen können das Wappen jedoch nicht an ihre Kinder weitergeben, die einen vom Wappenstifter abweichenden Namen tragen.

Führungsberechtigung der Ehepartner

Ehepartner der wappenstiftenden Person und der originär führungsberechtigten Nachkommen gelten „automatisch“ als führungsberechtigt, sofern sie den Familiennamen der wappenstiftenden Person tragen (auch als Teil eines Doppelnamens). Dies ist eine abgeleitete, ehebedingte Berechtigung. Endet die Ehe durch Tod, behält der verwitwete, namensgleiche Ehepartner das passive Recht zur Führung gewohnheitsrechtlich auf Lebenszeit (bis zu einer Wiederverheiratung).

Ein Ehegatte kann ein Wappen nicht „erheiraten“ und auf eigene Nachkommen übertragen, wenn kein genealogischer Zusammenhang mit der wappenstiftenden Person besteht. Nur die stiftende Person und ihre originär führungsberechtigten, namensgleichen Nachkommen geben das Wappen an ihre eigenen Nachkommen weiter.

Was bringt ein Familienwappen?
Ein Familienwappen drückt über die heraldischen Symbole die Werte einer Familie aus, es erzählt uns etwas über die Herkunft der Familie. Aber vor allem: Es zeigt uns, dass den Menschen, die sich für die Stiftung eines Familienwappens entscheiden, die eigene Familie wichtig ist.

Schutz des Wappenrechts

Das Recht an einem Familienwappen wird analog zu § 12 BGB (Namensschutz) geschützt. Dies wurde in langjähriger Rechtsprechung von Reichsgericht und Bundesgerichtshof anerkannt. Jeder Führungsberechtigte hat einen Unterlassungs-/Beseitigungsanspruch gegen Personen, die das Wappen unberechtigt führen. Voraussetzung für diesen Schutz ist, dass das Wappen individualisierende Unterscheidungskraft aufweist und zur konkreten Kennzeichnung geeignet ist. „Abgekupferte“ Wappen finden keinen Schutz. Der Schutz gilt nicht nur bei identischer Übernahme, sondern auch bei ähnlicher Wiedergabe, die die wesentlichen Merkmale enthält.

Die Bedeutung eines Familienwappens heute

Ein Familienwappen drückt auch heute noch viel aus. Der schottische Heraldiker James Dempster sagte einst, Heraldik sage einem nicht, wer jemand ist, sondern wie diese Menschen denken zu sein oder wie sie gerne wahrgenommen werden wollen. Dieses Zitat, ursprünglich im Kontext des 16. Jahrhunderts, als wappenführende Familien eine Art „Großunternehmen“ mit Bedarf an öffentlicher Darstellung darstellten, behält auch heute seine Relevanz.

Heute steht ein Familienwappen insbesondere für die Zusammengehörigkeit in der Familie, für den Halt und die Identität, die in einem gemeinsamen „Logo“ ausgedrückt werden. Es steht für die Tugenden „Ritterlichkeit, Großmut und Familiensinn“. Diese Werte haben sich über fast 900 Jahre nicht geändert. Über heraldische Symbole kann ein Wappen die Werte und Herkunft einer Familie ausdrücken.

Vor allem aber zeigt ein Familienwappen, dass den Menschen, die sich für die Stiftung oder Führung eines Wappens entscheiden, ihre eigene Familie wichtig ist und welchen Stellenwert sie einnimmt. Es ist ein Zeichen von Traditionsbewusstsein, ein Band der Identifikation mit den Familienwerten und eine Quelle des Stolzes auf die Familie.

Häufig gestellte Fragen zu Familienwappen

Kann ein Familienname mehrere Bedeutungen haben?

Ja, ein Familienname kann durchaus unterschiedliche Ursprünge und Bedeutungen haben, abhängig von Region, Dialekt oder historischen Entwicklungen. Dies ist eine der Schwierigkeiten bei der Namensforschung im Zusammenhang mit Wappen.

Warum muss man mehrere Namensforscher durchsehen?

Aufgrund der Komplexität der Namensentwicklung und der verschiedenen Quellen, die existieren (oder nicht existieren), kann es hilfreich sein, verschiedene Ansätze oder Archive zu konsultieren, um ein umfassendes Bild zu erhalten. Allerdings ist die Suche nach einem Wappen nicht primär eine Namensforschung, sondern eine heraldische und genealogische Forschung in Wappenarchiven und historischen Dokumenten.

Wo finde ich Familiennamenbedeutungen im Internet?

Das Internet bietet viele Quellen für Familiennamenbedeutungen, jedoch ist bei der Nutzung Vorsicht geboten. Die Qualität und Verlässlichkeit der Informationen kann stark variieren. Für seriöse heraldische Zwecke ist eine fundierte Forschung notwendig, die oft über einfache Online-Suchergebnisse hinausgeht.

Was kostet es, ein Familienwappen zu stiften?
Der Preis für ein neu kreiertes Familienwappen Standard, die einfachste Version eines Wappens, beginnt bei 650 Euro inklusive 7% Mehrwertsteuer. Eine digitale Restauration eines schon bestehenden Wappens, zu klaren Konturen und klaren Füllungen, kostet 350 Euro inklusive 19% Mehrwertsteuer.

Ich habe mir ein Familiennamenbuch gekauft, aber meinen Namen nicht gefunden?

Das ist nicht ungewöhnlich. Es gibt Hunderte von Familiennamenbüchern und Tausende von anderen historischen Werken. Kein einzelnes Buch oder Archiv enthält alle Namen oder alle Wappen. Viele bürgerliche Wappen wurden nie in gedruckten Wappenbüchern veröffentlicht. Eine umfassende Suche erfordert Zugang zu spezialisierten Archiven und Fachkenntnisse.

Sind alle Wappen in Wappenbüchern aufgezeichnet?

Nein, bei weitem nicht. Es gibt Hunderte von Wappenbüchern und noch mehr historische Werke (Ortssippenbücher, Geschlechterbücher, Heimatbücher etc.), in denen Wappen verzeichnet sind. Der überwiegende Teil der Bürgerwappen wurde nie in einem Wappenbuch veröffentlicht.

In welcher Bibliothek finde ich alle Wappenbücher?

In jeder großen Bibliothek finden Sie mehr oder weniger Wappenbücher oder Wappensammlungen. Es gibt jedoch keine einzelne Bibliothek, die alle relevanten Werke enthält. Spezialisierte Archive und Sammlungen, die über Jahrzehnte aufgebaut wurden, sind für eine umfassende Forschung unerlässlich.

Warum ist es so schwierig, ein Familienwappen zu finden?

Die Suche ist schwierig, weil es nie ein zentrales Wappenzentralregister gab. Wappen wurden verliehen, aber auch frei angenommen. Unterlagen gingen verloren oder wurden vernichtet. Regionale Sammlungen können Wappen von Personen enthalten, die dort nur kurzzeitig auftraten (z.B. durch Briefverkehr oder Militäreinsätze), während am eigentlichen Wohnort keine Spur des Wappens zu finden ist. Hinzu kommen die unterschiedlichen historischen Schreibweisen von Namen und die Tatsache, dass viele relevante Dokumente keine Register haben.

Darf das Wappen einer ausgestorbenen Familie unverändert übernommen werden?

Nein. Eine Familie mag aussterben, aber ihr Wappen bleibt das Kennzeichen genau dieser Familie mit ihrem Wappennamen. Gemäß dem Ausschließlichkeitsgrundsatz darf ein bereits geführtes oder geführtes Wappen nicht unverändert von einer anderen Familie übernommen werden.

Kann ich die Führungsberechtigung auf einen Vorfahren ausdehnen?

Ja, eine wappenstiftende Person kann die Berechtigung auf einen namensgleichen Vorfahren (Stammahn) und dessen namensgleiche Nachkommen ausdehnen, sofern die stiftende Person selbst ein namensgleicher Nachkomme dieses Stammahnen ist und dessen Namen führt. Dies muss öffentlich dokumentiert werden, z.B. durch Eintragung in einer Wappenrolle.

Zusammenfassung

Das Familienwappen ist ein tief verwurzeltes Symbol für familiäre Identität und Tradition. Es zu stiften oder ein altes zu finden, erfordert oft Fachkenntnisse und Recherche. Die Kosten für eine Neuschaffung beginnen bei 650 Euro. Das Recht zur Führung und Weitergabe folgt dem Namens- und Nachkommenschaftsprinzip, basiert auf Gewohnheitsrecht und wird ähnlich dem Namensrecht geschützt. Ein Wappen ist ein bleibendes Zeichen für Familiensinn und Stolz.

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