Was darf nicht an Kinder verkauft werden?

Was ein Kiosk verkaufen darf: Jugendschutz

09/08/2021

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Ein Kiosk ist oft mehr als nur ein Ort, um schnell eine Zeitung oder Süßigkeiten zu kaufen. Er ist ein wichtiger Teil des lokalen Lebens, der eine breite Palette von Produkten anbietet. Doch nicht alles darf an jeden verkauft werden. Insbesondere beim Verkauf an Kinder und Jugendliche gibt es strenge Regeln, die im Jugendschutzgesetz (JuSchG) festgelegt sind. Diese Regeln zu kennen und einzuhalten, ist für jeden Kioskbetreiber unerlässlich, um rechtliche Probleme zu vermeiden und vor allem junge Menschen zu schützen.

Welche Waren darf ein Kiosk verkaufen?
Während andere Läden nur eingeschränkte Öffnungszeiten haben, bekommen Sie am Kiosk meist rund um die Uhr nahezu alles, was Sie brauchen. Angefangen beim klassischen Kiosk Warensortiment wie Getränke, Süßwaren, Tabakwaren und Zeitschriften werden mittlerweile auch Lebensmittel, Backwaren oder Hygieneartikel verkauft.

Das Jugendschutzgesetz gilt an öffentlichen Orten wie eben auch in Ladengeschäften oder bei Veranstaltungen. Es legt fest, welche Produkte und Medien an Minderjährige abgegeben werden dürfen und unter welchen Voraussetzungen. Als Verkäufer tragen Sie eine große Verantwortung dafür, diese Bestimmungen korrekt umzuhalten.

Übersicht

Das Jugendschutzgesetz im Kioskalltag

Das Kernziel des Jugendschutzgesetzes ist es, Kinder und Jugendliche vor potenziellen Gefahren und negativen Einflüssen zu bewahren. Für Sie als Betreiber oder Mitarbeiter eines Kiosks bedeutet dies, dass Sie bei bestimmten Produkten genau prüfen müssen, an wen Sie diese verkaufen. Die wichtigsten Bereiche, die das JuSchG regelt, sind der Verkauf von Alkohol, Tabakwaren und bestimmten Medien.

Verkauf von Alkohol: Altersgrenzen und Ausnahmen

Die Regeln für den Verkauf alkoholischer Getränke sind gestaffelt und hängen vom Alter der Person ab:

  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren: An diese Altersgruppe darf überhaupt kein Alkohol verkauft oder ausgeschenkt werden. Dies schließt jegliche Art von alkoholischen Getränken ein, unabhängig vom Alkoholgehalt. Der Grund ist einfach und wichtig: Alkohol ist für die Entwicklung von Kindern besonders gefährlich. Ihre Leber kann Alkohol noch nicht effizient abbauen, und selbst geringe Mengen können schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben, bis hin zur Bewusstlosigkeit oder Organ- und Hirnschäden. Auch Lebensmittel, die Alkohol enthalten, wie zum Beispiel Weinbrandbohnen oder bestimmtes Speiseeis, dürfen an diese Altersgruppe nicht verkauft werden. Selbst wenn ein Kind behauptet, im Auftrag der Eltern zu handeln, ist der Verkauf untersagt.
  • Jugendliche ab 16 Jahren: An Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen Bier, Biermischgetränke, Wein, Sekt und weinhaltige Getränke verkauft werden. Wichtig ist hierbei die Unterscheidung: Spirituosen und branntweinhaltige Getränke sind weiterhin verboten. Dazu gehören Wodka, Schnaps, Liköre sowie auch fertige Mischgetränke wie Wodka-Lemon, Cola-Rum oder sogenannte Alkopops.
  • Jugendliche ab 14 Jahren in Begleitung: Es gibt eine kleine Ausnahme für Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren. Sie dürfen Bier, Wein oder Sekt konsumieren, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person (in der Regel die Eltern) begleitet werden. Der Verkauf an diese Altersgruppe ohne Begleitung ist jedoch weiterhin untersagt.
  • Personen ab 18 Jahren (Volljährige): Erst ab 18 Jahren dürfen alle Arten von alkoholischen Getränken verkauft werden, einschließlich Spirituosen und branntweinhaltigen Mischgetränken.

Es ist ratsam, Spirituosen und Alkopops getrennt von Bier und Wein zu lagern, um Verwechslungen zu vermeiden. Bei alkoholhaltigen Lebensmitteln muss der Branntweinanteil „nicht nur geringfügig“ sein, damit das Verkaufsverbot für unter 18-Jährige greift. Die genaue Definition von „geringfügig“ kann im Einzelfall schwierig sein, im Zweifel sollte hier Vorsicht geboten sein.

Eine klare Regel ist auch, dass an erkennbar betrunkene Personen nichts mehr ausgeschenkt oder verkauft werden darf.

Muss ich das Jugendschutzgesetz im Geschäft aushängen?
Nach dem Jugendschutzgesetz ist das Gastgewerbe verpflichtet, Auszüge aus dem Jugendschutzgesetz in einem deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen. Anbei finden Sie die aktualisierte Vorlage mit dem Auszug aus dem Jugendschutzgesetz (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 135 KB).

Verkauf von Tabakwaren und nikotinhaltigen Produkten

Die Regeln für Tabak und ähnliche Produkte sind einfacher, aber ebenso streng:

  • An Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Tabakwaren verkauft werden. Dies gilt für Zigaretten, Zigarren, Tabak und verwandte Produkte.
  • Das Verbot erstreckt sich auch auf andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse.
  • Seit einiger Zeit fallen auch nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas unter dieses Abgabeverbot an Minderjährige unter 18 Jahren.

Auch Zigarettenautomaten müssen technisch so gesichert sein, dass eine Entnahme durch Minderjährige ausgeschlossen ist, was in der Praxis meist durch eine Altersprüfung per EC-Karte oder Ausweis geschieht. An Kiosken, wo der Verkauf persönlich erfolgt, ist die Altersprüfung durch den Verkäufer entscheidend.

Verkauf von Medien: Filme und Spiele

Neben Alkohol und Tabak regelt das Jugendschutzgesetz auch die Abgabe von Filmen und Computerspielen. Hier gilt:

  • Medien dürfen nur an Kinder und Jugendliche verkauft werden, wenn diese die Altersfreigabe des Mediums (FSK bei Filmen, USK bei Spielen) erreicht haben.
  • Bestimmte jugendgefährdende Medien, die indiziert wurden, dürfen überhaupt nicht an Minderjährige verkauft werden.

Tabellarische Übersicht der Altersbeschränkungen

ProduktkategorieUnter 16 Jahren16 bis unter 18 JahrenAb 18 Jahren
Bier, Wein, Sekt & deren MixgetränkeVerboten (außer 14/15 J. in Begleitung Eltern)ErlaubtErlaubt
Spirituosen, Alkopops & branntweinhaltige Getränke/Lebensmittel*VerbotenVerbotenErlaubt
Tabakwaren & nikotinhaltige Produkte (inkl. E-Zigaretten/Shishas)VerbotenVerbotenErlaubt
Filme & SpieleNur mit entsprechender AltersfreigabeNur mit entsprechender AltersfreigabeAlle (außer indizierte)

*Sofern der Branntweinanteil nicht nur geringfügig ist.

Praktische Tipps für den Verkaufsalltag

Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes kann im hektischen Kioskalltag eine Herausforderung sein. Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen:

  • Ausweisprüfung: Fordern Sie bei geringstem Zweifel immer einen Altersnachweis (Personalausweis, Reisepass) an. Prüfen Sie den Ausweis sorgfältig. Im Zweifel gilt: Nicht verkaufen! Es ist besser, einen potenziellen Verkauf zu verlieren, als gegen das Gesetz zu verstoßen.
  • Schulung der Mitarbeiter: Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter, die verkaufen, die Regeln des Jugendschutzgesetzes kennen und anwenden. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie junge Mitarbeiter beschäftigen.
  • Umgang mit schwierigen Situationen: Bleiben Sie ruhig und sachlich, auch wenn Jugendliche oder deren Begleiter aggressiv reagieren, weil Sie einen Altersnachweis verlangen. Erklären Sie freundlich, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, das Alter zu prüfen. Holen Sie im Bedarfsfall einen Kollegen hinzu oder bitten Sie andere Kunden um Unterstützung.
  • Keine Ausnahmen bei Auftrag der Eltern: Verkaufen Sie keinen Alkohol oder Tabak an Minderjährige, auch wenn diese angeben, von den Eltern geschickt worden zu sein oder eine schriftliche Erlaubnis vorlegen. Das Gesetz schützt das Kind, nicht den Auftrag der Eltern.

Pflicht zum Aushang des Jugendschutzgesetzes

Eine weitere wichtige Pflicht für Kioskbetreiber ist der Aushang des Jugendschutzgesetzes. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die für Ihr Geschäft relevanten Teile des Gesetzes an einer gut sichtbaren Stelle in lesbarer Form auszuhängen. Dies dient der Information Ihrer Mitarbeiter und Kunden.

Der Aushang sollte an einem Ort platziert werden, wo sowohl das Personal (z.B. im Pausenraum oder am schwarzen Brett) als auch die Kunden (z.B. in der Nähe der Kasse) ihn sehen können. Achten Sie darauf, dass der Aushang aktuell ist, da sich Gesetze ändern können. Muster-Aushänge stellen oft die zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) zur Verfügung.

Welche Waren darf ein Kiosk verkaufen?
Während andere Läden nur eingeschränkte Öffnungszeiten haben, bekommen Sie am Kiosk meist rund um die Uhr nahezu alles, was Sie brauchen. Angefangen beim klassischen Kiosk Warensortiment wie Getränke, Süßwaren, Tabakwaren und Zeitschriften werden mittlerweile auch Lebensmittel, Backwaren oder Hygieneartikel verkauft.

Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sind keine Kavaliersdelikte. Sie stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können empfindliche Folgen haben:

  • Es können hohe Bußgelder verhängt werden, die bis zu 50.000 Euro betragen können.
  • Bereits ab einem Bußgeld von 200 Euro erfolgt ein Eintrag in das Gewerbezentralregister. Dies kann zukünftige geschäftliche Tätigkeiten erschweren.

Diese Konsequenzen zeigen, wie ernst der Gesetzgeber den Jugendschutz nimmt und wie wichtig es ist, die Regeln konsequent anzuwenden.

Häufig gestellte Fragen zum Jugendschutz im Kiosk

Muss ich das gesamte Jugendschutzgesetz aushängen?
Nein, Sie müssen nur die Abschnitte aushängen, die für Ihr Geschäft relevant sind. Das sind in der Regel die Paragraphen, die sich auf den Verkauf von Alkohol, Tabak und Medien beziehen.

Wo genau muss der Aushang angebracht werden?
Der Aushang muss an einer Stelle angebracht werden, an der er für Mitarbeiter und Kunden gut sichtbar und lesbar ist. Die Nähe zur Kasse ist für Kunden ideal, ein Aushang für Mitarbeiter im Pausenraum oder Büro.

Kann ich Alkohol an einen 15-Jährigen verkaufen, wenn seine Eltern dabei sind?
Nein, der Verkauf an den 15-Jährigen ist nicht erlaubt, auch wenn die Eltern dabei sind. Die Ausnahme mit Begleitung der Eltern bezieht sich nur auf den Konsum von Bier, Wein oder Sekt an öffentlichen Orten, nicht auf den Verkauf.

Was darf man erst ab 18 kaufen?
Verkauf erst ab 18 Jahren Spirituosen und spirituosenhaltige Mischgetränke sowie branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden.18. Jan. 2024

Darf ich nikotinfreie E-Zigaretten an 16-Jährige verkaufen?
Nein. Seit einer Gesetzesänderung fallen auch nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas unter das Abgabeverbot an Personen unter 18 Jahren.

Was soll ich tun, wenn ich mir beim Alter unsicher bin?
Fordern Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) zur Altersprüfung. Wenn kein gültiger Ausweis vorgezeigt werden kann oder Sie Zweifel an der Echtheit haben, lehnen Sie den Verkauf ab. Ihre Sorgfaltspflicht hat hier oberste Priorität.

Kann die IHK Bußgelder verhängen oder Lizenzen für Jugendschutz verkaufen?
Die IHK ist für Information und Beratung zuständig, kann aber keine Bußgelder verhängen oder Lizenzen für Jugendschutz verkaufen. Seien Sie misstrauisch bei Personen, die sich als Kontrolleure ausgeben und sofort Bußgelder in bar verlangen. Wenden Sie sich im Zweifel immer direkt an Ihre zuständige IHK.

Fazit

Das Betreiben eines Kiosks erfordert ein gutes Verständnis und eine konsequente Anwendung des Jugendschutzgesetzes. Die Regeln für den Verkauf von Alkohol, Tabakwaren und Medien sind klar definiert und dienen dem Schutz junger Menschen. Durch sorgfältige Alterskontrollen, die Schulung Ihrer Mitarbeiter und den korrekten Aushang des Gesetzes leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Jugendschutz und vermeiden gleichzeitig rechtliche Konsequenzen. Seien Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst und handeln Sie entsprechend – für einen sicheren und gesetzeskonformen Betrieb Ihres Kiosks.

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