01/02/2024
Fast jeder kennt sie oder hat schon einmal daran teilgenommen: Eine Tupperparty oder eine ähnliche Veranstaltung, bei der Produkte im privaten Umfeld präsentiert und verkauft werden. Ob die berühmten Kunststoffbehälter von Tupperware, die beliebte Küchenmaschine Thermomix, Kosmetikprodukte, Schmuck oder Nahrungsergänzungsmittel – der Direktvertrieb ist eine weit verbreitete Form des Verkaufs. Doch wer als Beraterin oder Verkäufer im Direktvertrieb tätig ist, steht schnell vor der Frage: Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden?
Die klare Antwort lautet: Ja. Wer Waren im Direktvertrieb verkauft, übt in der Regel eine gewerbliche Tätigkeit aus. Das bedeutet, dass eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Amt erforderlich ist. Diese Pflicht betrifft nicht nur den Verkauf von Tupperware, sondern auch den Vertrieb vieler anderer Produkte im Direktmarketing.

- Was genau ist ein Gewerbe in Deutschland?
- Direktvertrieb erfüllt die Kriterien einer gewerblichen Tätigkeit
- Wann muss die Gewerbeanmeldung erfolgen?
- Hobby oder Gewerbe? Die Unterscheidung
- Ablauf und Kosten der Gewerbeanmeldung
- Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
- Hauptgewerbe vs. Nebengewerbe
- Die Kleinunternehmerregelung – eine steuerliche Besonderheit
- Was passiert bei fehlender Gewerbeanmeldung?
- Häufig gestellte Fragen zur Gewerbeanmeldung im Direktvertrieb
- Fazit: Rechtssicher im Direktvertrieb starten
Was genau ist ein Gewerbe in Deutschland?
Um zu verstehen, warum der Direktvertrieb als Gewerbe gilt, muss man sich ansehen, was das deutsche Recht unter einem Gewerbe versteht. Laut § 14 der Gewerbeordnung (GewO) sowie der allgemeinen Definition liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Die Tätigkeit wird selbstständig ausgeübt: Sie arbeiten auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung.
- Sie wird auf eigene Rechnung ausgeübt: Sie tragen das wirtschaftliche Risiko selbst.
- Es besteht die Absicht, Gewinn zu erzielen: Die Tätigkeit ist nicht nur zum Selbstkostenpreis oder aus Liebhaberei gedacht, sondern soll Einnahmen generieren, die über die Kosten hinausgehen.
- Die Tätigkeit ist auf Dauer angelegt und wird regelmäßig ausgeübt: Es handelt sich nicht um eine einmalige oder gelegentliche Aktion, sondern um eine fortlaufende Betätigung.
- Die Tätigkeit ist nach außen erkennbar: Sie treten am Markt auf und bieten Ihre Waren oder Dienstleistungen öffentlich an (auch im privaten Rahmen einer Party).
- Es handelt sich nicht um Land- und Forstwirtschaft oder einen freien Beruf: Bestimmte Berufe (wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater) und landwirtschaftliche Urproduktion sind von der Gewerbepflicht ausgenommen.
Sobald diese Kriterien zutreffen, liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor.
Direktvertrieb erfüllt die Kriterien einer gewerblichen Tätigkeit
Betrachtet man die Tätigkeit einer Tupperware-Beraterin, eines Thermomix-Vorführers oder eines Verkäufers von Kosmetik im Direktvertrieb, so erfüllen diese Tätigkeiten in der Regel alle genannten Kriterien. Man verkauft Produkte im eigenen Namen, trägt das Risiko (z. B. für bestellte Ware), hat die klare Absicht, durch den Verkauf Geld zu verdienen (Provision, Gewinnspanne) und führt die Tätigkeit regelmäßig durch (organisiert Partys, nimmt Bestellungen auf). Auch wenn die Verkäufe hauptsächlich im privaten Umfeld oder über persönliche Kontakte stattfinden, handelt es sich um eine nach außen gerichtete wirtschaftliche Betätigung. Deshalb gilt der Verkauf im Direktvertrieb als gewerblich.
Beispiele für Produkte, deren Verkauf im Direktvertrieb in der Regel eine Gewerbeanmeldung erfordert, sind unter anderem:
- Tupperware (Haushaltswaren)
- Thermomix (Küchenmaschinen)
- Avon, Younique, Ringana, Mary Kay (Kosmetik)
- Pippa & Jean, Papillon, Pierre Lang (Schmuck, Accessoires)
- Juice Plus+, Nu Skin (Nahrungsergänzungsmittel, Diätprodukte)
- Scentsy (Kerzen)
- Provin, H2O at Home (Reinigungsmittel)
- Eiweißprodukte, Proteine (Sportnahrung)
Für all diese Tätigkeiten ist die Gewerbeanmeldung notwendig.
Wann muss die Gewerbeanmeldung erfolgen?
Die Gewerbeanmeldung muss grundsätzlich *vor* Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit erfolgen. Das ist im § 14 GewO klar geregelt. Sobald Sie mit der Absicht beginnen, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht Produkte im Direktvertrieb zu verkaufen, müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden. Es gibt keinen Freibetrag oder eine Umsatzgrenze, bis zu der man ohne Anmeldung gewerblich tätig sein darf. Selbst wenn Sie zunächst nur nebenberuflich starten, ist die Anmeldung eines Nebengewerbes notwendig.
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann erforderlich, wenn:
- eine neue gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird,
- ein bestehender Gewerbebetrieb übernommen wird,
- ein Gewerbebetrieb verlegt wird (Gewerbeummeldung),
- eine neue Zweigstelle gegründet wird,
- die Art des Gewerbes geändert wird.
Die Anmeldung erfolgt durch das Ausfüllen eines Formulars beim zuständigen Gewerbeamt.
Hobby oder Gewerbe? Die Unterscheidung
Ein häufiger Punkt der Unsicherheit ist die Abgrenzung zwischen einem Hobby und einer gewerblichen Tätigkeit. Der entscheidende Unterschied liegt in der Gewinnerzielungsabsicht und der Regelmäßigkeit. Wenn Sie gelegentlich auf einem Flohmarkt alte Sachen verkaufen oder ein paar selbstgemachte Dinge an Freunde verschenken und dafür vielleicht die Materialkosten erhalten, handelt es sich in der Regel um ein Hobby oder private Verkäufe (sogenannte „Liebhaberei“). Hier steht nicht die Absicht im Vordergrund, systematisch Einnahmen zu erzielen, die den Lebensunterhalt sichern oder deutlich über die Ausgaben hinausgehen und dies regelmäßig zu tun.
Beim Direktvertrieb ist die Situation anders. Die Teilnahme an Partys, das Anwerben von Kunden, das Bestellen und Verkaufen von Produkten ist darauf ausgelegt, regelmäßig Einnahmen zu erzielen und einen Gewinn zu erwirtschaften. Auch wenn die Einnahmen anfangs gering sind oder die Tätigkeit nur wenige Stunden pro Woche in Anspruch nimmt, liegt die Absicht auf Gewinnerzielung vor. Daher gilt der Verkauf im Direktvertrieb fast immer als Gewerbe.

Ablauf und Kosten der Gewerbeanmeldung
Die Anmeldung Ihres Gewerbes ist ein relativ unkomplizierter Prozess. Sie erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Manchmal ist dies auch Teil des Ordnungsamtes oder Bürgeramtes. Zuständig ist das Amt am Ort, an dem Ihr Unternehmen seinen Sitz haben wird (oft Ihr Wohnort, wenn Sie von zu Hause aus arbeiten).
Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
- Das ausgefüllte Formular zur Gewerbeanmeldung.
- Gegebenenfalls weitere Unterlagen, je nach Art des Gewerbes (im Direktvertrieb meist nicht notwendig).
In vielen Kommunen ist die Gewerbeanmeldung mittlerweile auch online möglich, was den Prozess erleichtert.
Die Kosten für die Gewerbeanmeldung sind nicht bundeseinheitlich geregelt und variieren je nach Gemeinde. In der Regel liegen die Gebühren zwischen 15 und 65 Euro. Bei erlaubnispflichtigen Gewerben können zusätzliche Kosten anfallen, was aber im typischen Direktvertrieb nicht der Fall ist.
Nach der Anmeldung erhalten Sie als Bestätigung den sogenannten Gewerbeschein. Dieser dient als Nachweis, dass Sie ordnungsgemäß angemeldet sind.
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Mit der Gewerbeanmeldung ist es nicht getan, aber viele weitere Schritte erfolgen automatisch durch die Behörden. Das Gewerbeamt informiert im Rahmen der gesetzlichen Meldepflichten verschiedene andere Institutionen über die Aufnahme Ihrer Tätigkeit. Dazu gehören:
- Das Finanzamt: Dieses wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusenden. Darin machen Sie Angaben zu Ihrer geplanten Tätigkeit und Ihrem voraussichtlichen Umsatz. Hier können Sie auch angeben, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten. Das Finanzamt teilt Ihnen dann Ihre Steuernummer und gegebenenfalls eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit.
- Die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK): Als Gewerbetreibender werden Sie automatisch Mitglied der zuständigen IHK oder HWK, sofern Ihr Gewerbe in deren Zuständigkeitsbereich fällt. Die Mitgliedschaft ist gesetzlich vorgeschrieben und mit Beiträgen verbunden. Der Verkauf im Direktvertrieb fällt in der Regel unter die IHK-Zuständigkeit.
- Die Berufsgenossenschaft: Dies ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie müssen sich bei der für Ihre Branche zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden.
- Das Statistische Landesamt: Dieses kann Sie für statistische Erhebungen kontaktieren.
Einige dieser Institutionen werden Ihnen automatisch Formulare zusenden. Es ist wichtig, diese auszufüllen und zurückzusenden, um alle gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.
Hauptgewerbe vs. Nebengewerbe
Bei der Gewerbeanmeldung müssen Sie angeben, ob Sie die Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb ausüben möchten. Für die Pflicht zur Gewerbeanmeldung selbst spielt dies keine Rolle – beide Formen erfordern eine Anmeldung. Der Unterschied liegt hauptsächlich in den sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen.
Ein Nebengewerbe liegt in der Regel vor, wenn:
- Sie die Tätigkeit nicht in Vollzeit ausüben.
- Ihre wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Stunden liegt.
- Sie Ihren Lebensunterhalt überwiegend aus einer anderen Quelle (z. B. einer Festanstellung) bestreiten.
Wenn Sie bereits angestellt sind und ein Nebengewerbe gründen, müssen Sie Ihren Arbeitgeber in der Regel nicht informieren, es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag vorgeschrieben, Sie konkurrieren direkt mit Ihrem Arbeitgeber, vernachlässigen Ihre Haupttätigkeit oder nutzen Arbeitszeit/Urlaub für das Nebengewerbe. Eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber ist oft ratsam.

Der Hauptvorteil eines Nebengewerbes neben einer Festanstellung ist, dass Sie weiterhin über Ihre Hauptanstellung krankenversichert sind und keine zusätzlichen Beiträge für das Gewerbe zahlen müssen (solange es ein echtes Nebengewerbe bleibt). Bei einem Hauptgewerbe müssen Sie sich selbst um Ihre Kranken- und Rentenversicherung kümmern, was höhere Kosten verursacht. Ein Nebengewerbe kann jederzeit in ein Hauptgewerbe umgewandelt werden.
Die Kleinunternehmerregelung – eine steuerliche Besonderheit
Die Kleinunternehmerregelung ist keine eigene Gewerbeart, sondern eine *steuerliche* Vereinfachung für Unternehmer mit geringem Umsatz. Sie hat nichts mit der Pflicht zur Gewerbeanmeldung zu tun – auch als Kleinunternehmer müssen Sie ein Gewerbe anmelden.
Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, müssen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Im Gegenzug dürfen Sie die Ihnen von anderen Unternehmen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (Vorsteuer) nicht vom Finanzamt zurückfordern. Diese Regelung kann sinnvoll sein, wenn Ihre Kunden überwiegend Privatpersonen sind und Sie nur geringe Ausgaben mit Vorsteuer haben.
Die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung (Stand 2025) sind:
- Umsatz im Vorjahr: maximal 25.000 Euro (brutto)
- Umsatz im laufenden Jahr: maximal 100.000 Euro (brutto)
Bei einer Neugründung ist nur die Grenze von 25.000 Euro im laufenden Jahr relevant. Wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind oder bei Neugründung die 25.000 Euro voraussichtlich nicht überschritten werden, können Sie die Regelung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragen. Beachten Sie, dass ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung für fünf Kalenderjahre bindend ist.
Was passiert bei fehlender Gewerbeanmeldung?
Wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, ohne diese anzumelden, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann vom Gewerbeamt mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Dauer der Verspätung und den Umständen ab.
Schwerwiegender ist das Risiko steuerlicher Konsequenzen. Da das Finanzamt nicht über Ihre Tätigkeit informiert ist, zahlen Sie keine Steuern auf Ihre Einnahmen. Dies kann als Steuerhinterziehung gewertet werden, was zu hohen Steuernachzahlungen, Zinsen und sogar einem Strafverfahren führen kann. Auch die fehlende Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft kann im Falle eines Unfalls zu Problemen führen.
Die rechtzeitige und korrekte Gewerbeanmeldung ist daher unerlässlich, um rechtssicher im Direktvertrieb tätig zu sein und unangenehme Folgen zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen zur Gewerbeanmeldung im Direktvertrieb
Hier finden Sie Antworten auf einige häufige Fragen:
Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich nur sehr wenig verkaufe?
Ja, die Pflicht zur Gewerbeanmeldung besteht, sobald Sie die Tätigkeit regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben. Es gibt keine Mindestumsatzgrenze für die Anmeldung selbst. Ob Sie dann Steuern zahlen müssen oder unter die Kleinunternehmerregelung fallen, ist eine andere Frage, die vom tatsächlichen Umsatz abhängt.
Kann ich ein Gewerbe rückwirkend anmelden?
Eine rückwirkende Anmeldung ist möglich, um die rechtliche Situation zu klären. Allerdings kann das Gewerbeamt ein Bußgeld wegen verspäteter Anmeldung verhängen.
Was ist der Unterschied zwischen privatem Verkauf und gewerblichem Verkauf?
Privater Verkauf (z. B. auf Kleinanzeigen-Portalen) ist der Verkauf von gebrauchten Gegenständen aus dem eigenen Haushalt, der nicht regelmäßig und nicht mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. Gewerblicher Verkauf ist darauf ausgelegt, systematisch und regelmäßig Einnahmen zu erzielen, oft durch den Ankauf und Weiterverkauf oder den Verkauf neuwertiger Produkte. Die Kriterien wie Anzahl und Regelmäßigkeit der Verkäufe, Professionalität des Auftritts und die Absicht des Ankaufs zum Weiterverkauf helfen bei der Abgrenzung. Im Direktvertrieb liegt fast immer ein gewerblicher Verkauf vor.
Muss ich als Nebengewerbetreibender auch Beiträge an die IHK zahlen?
Ja, die Mitgliedschaft in der IHK (oder HWK) ist für alle Gewerbetreibenden, deren Tätigkeit in den Zuständigkeitsbereich fällt, gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt jedoch oft Beitragsbefreiungen oder -reduzierungen für Kleinunternehmer oder Nebengewerbetreibende mit geringem Gewinn.
Welche Bezeichnung wähle ich bei der Gewerbeanmeldung für den Direktvertrieb?
Eine passende Bezeichnung könnte „Handel mit Haushaltswaren im Direktvertrieb“, „Direktvertrieb von Kosmetik“ oder allgemeiner „Handel mit Waren verschiedener Art“ sein. Wichtig ist, dass die Tätigkeit klar beschrieben wird.
Was passiert, wenn ich meinen Online-Shop betreibe, ohne ein Gewerbe anzumelden?
Der Betrieb eines Online-Shops ist eine klassische gewerbliche Tätigkeit und erfordert zwingend eine Gewerbeanmeldung. Das Fehlen der Anmeldung kann zu Bußgeldern und steuerlichen Konsequenzen führen, ähnlich wie beim Direktvertrieb im Offline-Bereich.
Fazit: Rechtssicher im Direktvertrieb starten
Der Verkauf von Produkten im Direktvertrieb, sei es auf Partys oder über andere Kanäle, ist eine Form der selbstständigen Tätigkeit, die in Deutschland als Gewerbe gilt. Die Gewerbeanmeldung ist daher ein notwendiger erster Schritt, um diese Tätigkeit legal auszuüben. Unabhängig davon, ob Sie dies haupt- oder nebenberuflich tun und ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen können, die Anmeldepflicht besteht. Durch die ordnungsgemäße Anmeldung vermeiden Sie nicht nur Bußgelder und Probleme mit dem Finanzamt, sondern legen auch den Grundstein für eine professionelle und erfolgreiche Tätigkeit im Direktvertrieb. Informieren Sie sich beim zuständigen Gewerbeamt und erledigen Sie diesen administrativen Schritt, damit Sie sich voll und ganz auf den Aufbau Ihres Geschäfts konzentrieren können.
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