10/01/2014
Die Behandlung von Anschaffungen für Ihr Unternehmen hat direkte Auswirkungen auf Ihre Buchhaltung und Ihre Steuerlast. Eine besonders wichtige Regelung, die viele Unternehmer und Selbstständige betrifft, ist die sogenannte GWG-Grenze. Diese Grenze bestimmt, welche geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) Sie sofort in voller Höhe steuerlich absetzen können, anstatt sie über mehrere Jahre abschreiben zu müssen. Das Jahr 2024 bringt hierbei spezifische Gegebenheiten mit sich, die es zu beachten gilt. Das Verständnis der aktuellen GWG-Grenze ist entscheidend für eine effiziente Finanzplanung und eine vereinfachte Buchführung.

Die Frage, wie hoch die GWG-Grenze 2024 ist, beschäftigt viele. In diesem Artikel beleuchten wir die aktuellen Regelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr 2024, erklären, was genau unter GWG zu verstehen ist, welche Abschreibungsoptionen Ihnen zur Verfügung stehen und geben praktische Tipps, wie Sie die GWG-Regeln optimal für Ihr Geschäft nutzen können. Wir stützen uns dabei ausschließlich auf die verfügbaren Informationen.
- Was versteht man unter geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)?
- Was versteht man unter der GWG-Grenze 2024?
- GWG-Grenze 2024: Aktuelle Regelungen und Historie
- Abschreibungsoptionen in Abhängigkeit von den Anschaffungskosten
- Praktische Tipps zur Nutzung der GWG-Grenze im Jahr 2024
- Häufig gestellte Fragen zur GWG-Grenze 2024
- Wie hoch ist die GWG-Grenze für die Sofortabschreibung im Jahr 2024?
- Hat sich die GWG-Grenze 2024 im Vergleich zu 2023 geändert?
- Welche Kriterien muss ein Gegenstand erfüllen, um als GWG zu gelten?
- Zählen alle Büroartikel als GWG?
- Was passiert, wenn ein Wirtschaftsgut mehr als 800 Euro netto kostet?
- Muss ich ein Verzeichnis für meine GWG führen?
- Fazit
Was versteht man unter geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)?
Um die GWG-Grenze zu verstehen, müssen wir zunächst definieren, was geringwertige Wirtschaftsgüter überhaupt sind. Laut § 6 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) handelt es sich bei einem GWG um einen Gegenstand, der bestimmte Kriterien erfüllt. Diese Kriterien sind:
- Das Wirtschaftsgut muss beweglich sein. Das bedeutet, es darf nicht fest mit einem Gebäude oder Grundstück verbunden sein.
- Es muss abnutzbar sein. Dies trifft auf die meisten Gebrauchsgüter zu, die sich im Laufe der Zeit durch Nutzung oder Alter abnutzen.
- Es muss selbstständig nutzbar sein. Das ist ein entscheidendes Kriterium. Ein Gegenstand ist selbstständig nutzbar, wenn er ohne die Verbindung mit anderen Wirtschaftsgütern seinen Zweck erfüllen kann.
Ein klassisches Beispiel, das oft zur Veranschaulichung herangezogen wird, ist der Bürostuhl. Ein Bürostuhl ist beweglich (er kann verschoben werden), unterliegt der Abnutzung (durch Gebrauch) und ist selbstständig nutzbar (man kann darauf sitzen, ohne dass er an etwas anderes angeschlossen sein muss). Daher kann ein Bürostuhl, wenn seine Anschaffungskosten die GWG-Grenze nicht überschreiten, als geringwertiges Wirtschaftsgut behandelt und nach dem dafür vorgesehenen Verfahren abgeschrieben werden.
Im Gegensatz dazu stehen Gegenstände wie eine Computermaus, eine Tastatur oder ein Monitor. Obwohl diese ebenfalls beweglich und abnutzbar sind, sind sie in der Regel nicht selbstständig nutzbar. Sie benötigen eine Systemeinheit (Computer), um ihren eigentlichen Zweck zu erfüllen. Solche unselbstständigen Bestandteile können daher nicht einzeln als geringwertige Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden.
Typische Gegenstände, die oft als geringwertige Wirtschaftsgüter qualifizieren, sofern sie die Kostenkriterien erfüllen, sind beispielsweise:
- Telefone und Smartphones
- Laptops und Tablets
- Bücher (für den geschäftlichen Gebrauch)
- Bürostühle oder andere kleine Möbelstücke
- Schreibtischlampen
- Papierkörbe
- Kaffeemaschinen (für das Büro)
- Werkzeuge
Diese Art von Wirtschaftsgütern, die auch als Büromaterialien oder Werkzeuge bezeichnet werden können, sind oft essentielle Hilfsmittel für den täglichen Betrieb eines Unternehmens. Sie tragen maßgeblich zur Effizienz der Arbeitsabläufe bei und sind notwendig, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben.
Was versteht man unter der GWG-Grenze 2024?
Die GWG-Grenze ist der finanzielle Schwellenwert, der festlegt, bis zu welchem Betrag die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts liegen dürfen, damit es als geringwertiges Wirtschaftsgut gilt und somit von der Möglichkeit der Sofortabschreibung profitiert. In Deutschland bezieht sich diese Grenze auf die „Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter“ im steuerlichen Sinne.
Diese Grenze ist von großer Bedeutung, da sie bestimmt, ob ein Unternehmen den vollen Kaufpreis eines qualifizierenden Wirtschaftsguts sofort im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe geltend machen kann oder ob der Betrag über mehrere Jahre abgeschrieben werden muss. Die Sofortabschreibung ist die einfachste und schnellste Methode, die Anschaffungskosten steuerlich zu berücksichtigen.
Für das Jahr 2024 liegt die maßgebliche GWG-Grenze für die Sofortabschreibung bei 800 Euro netto. Der Nettobetrag ist hierbei entscheidend, also der Preis ohne die anfallende Mehrwertsteuer. Wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines beweglichen, abnutzbaren und selbstständig nutzbaren Wirtschaftsguts diesen Betrag von 800 Euro netto nicht überschreiten, kann das Unternehmen die gesamten Kosten im Jahr des Kaufs vollständig als Aufwand verbuchen. Dies hat den Vorteil, dass der Gewinn im Anschaffungsjahr gemindert wird und sich somit die Steuerlast reduziert.
Die Nutzung der Sofortabschreibung für GWG vereinfacht die Buchhaltung erheblich. Anstatt für jedes einzelne Wirtschaftsgut eine langfristige Abschreibung über die Nutzungsdauer nach der AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung) berechnen und verfolgen zu müssen, kann der gesamte Betrag sofort als Ausgabe erfasst werden. Dies spart administrativen Aufwand und macht die Finanzverwaltung für Unternehmen und Selbstständige übersichtlicher.
Unternehmer haben in der Regel verschiedene Optionen, wie sie Wirtschaftsgüter, je nach ihren Anschaffungskosten, steuerlich behandeln. Die Wahl zwischen dem sofortigen Abzug als Betriebsausgabe (Sofortabschreibung), der Bildung eines Sammelpostens (Poolabschreibung) oder der linearen Abschreibung über die Nutzungsdauer hängt vom Wert des Wirtschaftsguts ab. Die GWG-Grenze von 800 Euro netto ist dabei ein zentraler Schwellenwert.
GWG-Grenze 2024: Aktuelle Regelungen und Historie
Die Höhe der GWG-Grenze ist nicht in Stein gemeißelt. Sie wird von der Bundesregierung und dem Gesetzgeber von Zeit zu Zeit überprüft und angepasst. Dies geschah auch in der Vergangenheit mehrfach, um den wirtschaftlichen Gegebenheiten oder politischen Zielen Rechnung zu tragen. Im Vorfeld des Jahres 2024 gab es Überlegungen, die GWG-Grenze im Rahmen des sogenannten Wachstumschancengesetzes anzuheben. Solche geplanten Änderungen zielen oft darauf ab, Investitionen kleinerer und mittlerer Unternehmen zu fördern und die Bürokratie zu verringern.
Allerdings wurden die im Entwurf des Wachstumschancengesetzes vorgesehenen Änderungen bezüglich der GWG-Grenze im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens gestrichen. Dies bedeutet konkret, dass für das Steuerjahr 2024 die bisherigen, bereits seit 2018 geltenden Grenzwerte weiterhin Anwendung finden. Es gibt also im Vergleich zu den Vorjahren keine Änderung bei der GWG-Grenze 2024.
Die im Jahr 2018 angehobene Grenze von 800 Euro netto bleibt somit auch für Anschaffungen im Jahr 2024 bestehen. Dies sorgt für Kontinuität bei der steuerlichen Behandlung von geringwertigen Wirtschaftsgütern, auch wenn eine weitere Anhebung von einigen erhofft wurde.
Wie sich die Grenzwerte in den vergangenen Jahren entwickelt haben, zeigt die folgende Tabelle, die die GWG-Grenze sowohl netto (ohne Mehrwertsteuer) als auch brutto (inklusive 19% Mehrwertsteuer) darstellt:
| Jahr | GWG-Grenze netto | GWG-Grenze brutto (19% USt) |
|---|---|---|
| 2024 | 800 € | 952 € |
| 2023 | 800 € | 952 € |
| 2022 | 800 € | 952 € |
| 2021 | 800 € | 952 € |
| 2020 | 800 € | 952 € |
| 2019 | 800 € | 952 € |
| 2018 | 800 € | 952 € |
| 2017 | 410 € | 488 € |
Diese Tabelle macht deutlich, dass die Grenze seit 2018 stabil bei 800 Euro netto liegt. Die Erhöhung von 410 € auf 800 € im Jahr 2018 war eine signifikante Anpassung, die vielen Unternehmen mehr Spielraum bei der Sofortabschreibung gab. Für 2024 bleibt diese Regelung unverändert.
Abschreibungsoptionen in Abhängigkeit von den Anschaffungskosten
Die steuerliche Behandlung von Wirtschaftsgütern richtet sich nach ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die GWG-Regelung mit der Sofortabschreibung ist nur eine von mehreren Möglichkeiten. Je nach Wert des angeschafften Gegenstands stehen Unternehmen verschiedene Abschreibungsoptionen zur Verfügung. Unternehmer können in der Regel zwischen dem sofortigen Abzug, der Bildung eines Sammelpostens oder der regulären Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wählen.
Die folgende Übersicht, basierend auf den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (bzw. dem Einlagewert) ohne Umsatzsteuer, zeigt die möglichen Abschreibungsarten:
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten (netto) | Abschreibungsmöglichkeiten |
|---|---|
| bis 250 Euro | Sofortabschreibung (kein separates Verzeichnis erforderlich) |
| zwischen 250,01 Euro und 800 Euro | Sofortabschreibung (mit separatem Verzeichnis) oder Poolabschreibung |
| zwischen 250,01 Euro und 1.000 Euro | Kein GWG im engeren Sinne für Sofortabschreibung, aber Poolabschreibung oder Regelabschreibung möglich |
| über 1.000 € | Kein GWG, Aktivierung und Regelabschreibung über Nutzungsdauer erforderlich |
Diese Tabelle verdeutlicht die verschiedenen Schwellenwerte und die damit verbundenen Optionen. Insbesondere der Bereich zwischen 250,01 Euro und 800 Euro ist der klassische Bereich für die GWG-Sofortabschreibung, wobei hier ein Verzeichnis geführt werden muss.
Sofortabschreibung für Wirtschaftsgüter bis 800 € netto
Dies ist die Kernregelung für geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr 2024. Wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines beweglichen, abnutzbaren und selbstständig nutzbaren Wirtschaftsguts 800 Euro netto nicht überschreiten, können Sie die Kosten im Jahr der Zahlung vollständig als Betriebsausgaben geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn das Wirtschaftsgut erst gegen Ende des Geschäftsjahres angeschafft wird.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung der Sofortabschreibung:
Angenommen, Ihr Unternehmen kauft einen neuen Bürostuhl, der alle Kriterien eines GWG erfüllt. Der Bruttokaufpreis beträgt 833 €, inklusive 19% Umsatzsteuer.
Berechnung der Nettokosten:
- Bruttokaufpreis: 833 €
- Umsatzsteuer (19% von 700 €): 133 €
- Nettokaufpreis: 700 €
Da der Nettobetrag von 700 € unter der GWG-Obergrenze von 800 € liegt, kann das Unternehmen die gesamten 700 € sofort als Betriebsausgabe im Jahr der Anschaffung abschreiben. Die Umsatzsteuer von 133 € kann, sofern das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, als Vorsteuer vom Finanzamt zurückgefordert oder mit der eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnet werden. Der steuerliche Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung beträgt somit 700 € im Anschaffungsjahr.
Die Sofortabschreibung bietet Liquiditätsvorteile, da sie den steuerpflichtigen Gewinn und damit die zu zahlende Steuer bereits im Jahr der Investition reduziert.
Poolabschreibung (Sammelabschreibung)
Für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto zwischen 250,01 Euro und 1.000 Euro liegen, haben Unternehmen eine alternative Abschreibungsmöglichkeit: die Bildung eines Sammelpostens, auch Poolabschreibung genannt. Bei dieser Methode werden alle in einem Geschäftsjahr angeschafften Wirtschaftsgüter, die in diese Kostenspanne fallen, in einem gemeinsamen „Pool“ zusammengefasst.
Dieser Sammelposten wird dann nicht individuell über die voraussichtliche Nutzungsdauer der einzelnen Güter abgeschrieben, sondern pauschal über einen Zeitraum von fünf Jahren mit jeweils 20% des Gesamtwerts des Pools pro Jahr. Diese Methode kann sinnvoll sein, wenn viele Wirtschaftsgüter im mittleren Preissegment angeschafft werden, da sie ebenfalls eine Vereinfachung gegenüber der individuellen Abschreibung darstellt. Allerdings verteilt sie die steuerliche Entlastung über fünf Jahre, im Gegensatz zur sofortigen Entlastung bei der GWG-Sofortabschreibung (bis 800 €).
Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Poolabschreibung auf Wirtschaftsgüter im Wertbereich zwischen 250,01 € und 1.000 € netto bezieht. Innerhalb dieses Bereichs überschneidet sich die Option der Poolabschreibung mit der Option der Sofortabschreibung für GWG bis 800 €. Für Wirtschaftsgüter zwischen 250,01 € und 800 € kann das Unternehmen wählen, ob es die Sofortabschreibung (mit Verzeichnis) oder die Poolabschreibung anwendet. Für Wirtschaftsgüter über 800 € bis 1.000 € ist die Sofortabschreibung als GWG nicht mehr möglich, hier stehen nur noch die Poolabschreibung oder die Regelabschreibung zur Wahl.
Regelabschreibung (Lineare Abschreibung)
Für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto über 1.000 Euro liegen, ist die Sofortabschreibung als GWG und auch die Poolabschreibung keine Option mehr. Diese Wirtschaftsgüter müssen aktiviert werden, das heißt, sie werden als Vermögenswerte des Unternehmens bilanziert. Die Kosten werden dann über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Gegenstands verteilt abgeschrieben. Die gängigste Methode hierfür ist die lineare Abschreibung, bei der die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die Jahre der Nutzungsdauer verteilt werden. Die Nutzungsdauern sind in den amtlichen AfA-Tabellen festgelegt, können aber bei Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer angepasst werden.
Beispiel für die Berechnung der Regelabschreibung:
Angenommen, ein Unternehmen kauft einen Computer für 1.600 € netto. Laut AfA-Tabelle wird für Computer in der Regel eine Nutzungsdauer von 3 Jahren angesetzt.
Schritte zur Berechnung der jährlichen linearen Abschreibung:
- Anschaffungspreis (netto): 1.600 €
- Voraussichtliche Nutzungsdauer: 3 Jahre
Die jährliche Abschreibung berechnet sich wie folgt:
Jährliche Abschreibung = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer
Jährliche Abschreibung = 1.600 € / 3 = ca. 533,33 €
Die jährliche Abschreibung beträgt also etwa 533,33 €. Über die drei Jahre verteilt wird der Computer steuerlich wie folgt berücksichtigt:
- Jahr 1: 533,33 €
- Jahr 2: 533,33 €
- Jahr 3: 533,34 € (um den Gesamtbetrag von 1.600 € vollständig abzuschreiben, kann im letzten Jahr eine geringfügige Anpassung notwendig sein)
Diese Methode ist im Vergleich zur Sofortabschreibung administrativer aufwendiger, da die Abschreibung über mehrere Jahre verfolgt werden muss.
Praktische Tipps zur Nutzung der GWG-Grenze im Jahr 2024
Die effektive Nutzung der GWG-Regelung kann Ihnen helfen, Ihre Steuerlast zu optimieren und die Liquidität Ihres Unternehmens zu verbessern. Der große Vorteil der Sofortabschreibung von GWG bis 800 € netto ist, dass Sie diese Anschaffungen immer in voller Höhe als Betriebsausgabe im laufenden Steuerjahr absetzen können. Dies reduziert den steuerpflichtigen Gewinn sofort und entlastet Ihre Buchhaltung erheblich im Vergleich zur mehrjährigen Abschreibung.
Hier sind einige praktische Tipps, wie Sie die GWG-Regelung für eine effektive Steuerplanung im Jahr 2024 nutzen können:
- Investitionen planen: Ziehen Sie in Erwägung, geplante Investitionen in geringwertige Wirtschaftsgüter, die die Kriterien erfüllen, gegen Ende des Haushaltsjahres zu tätigen. Eine Anschaffung im Dezember kann die Steuerlast für das gesamte Jahr reduzieren, da die Sofortabschreibung unabhängig vom Zeitpunkt der Anschaffung im Jahr der Bezahlung in voller Höhe möglich ist.
- Sorgfältige Dokumentation: Bewahren Sie alle Quittungen und Rechnungen für angeschaffte Wirtschaftsgüter, die als GWG oder im Sammelposten abgeschrieben werden, sorgfältig auf. Für GWG mit Anschaffungskosten zwischen 250,01 € und 800 € netto ist die Führung eines separaten GWG-Verzeichnisses gesetzlich vorgeschrieben. Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist unerlässlich und wichtig für mögliche Prüfungen durch das Finanzamt.
- Grenzen genau beachten: Achten Sie genau darauf, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer die Grenze von 800 € netto nicht übersteigen, wenn Sie die Sofortabschreibung nutzen möchten. Liegen die Kosten nur geringfügig darüber, ist die Sofortabschreibung nicht möglich, und Sie müssen auf die Poolabschreibung oder die Regelabschreibung ausweichen. Dies kann einen erheblichen Unterschied in der steuerlichen Behandlung im Anschaffungsjahr bedeuten.
- Sammelposten als Alternative: Wenn Sie viele preiswerte Gegenstände im Bereich zwischen 250,01 € und 1.000 € netto kaufen, kann die Option der Poolabschreibung eine Überlegung wert sein. Anstatt jedes einzelne Wirtschaftsgut separat im GWG-Verzeichnis zu führen oder einzeln abzuschreiben (falls über 800 €), fassen Sie alle qualifizierenden Anschaffungen des Jahres im Sammelposten zusammen. Dies kann die Verwaltung vereinfachen, auch wenn die steuerliche Entlastung über fünf Jahre gestreckt wird.
- Professionellen Rat einholen: Die steuerlichen Regelungen können komplex sein, und die optimale Strategie hängt von den individuellen Umständen Ihres Unternehmens ab. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, die besten Strategien zur Nutzung der GWG-Regeln zu entwickeln, die Unterschiede zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten für Ihre Situation zu bewerten und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Durch die bewusste Anwendung dieser Tipps können Sie die Vorteile der GWG-Regelung voll ausschöpfen und Ihre Steuerlast im Jahr 2024 aktiv mitgestalten.
Häufig gestellte Fragen zur GWG-Grenze 2024
Die Regelungen rund um geringwertige Wirtschaftsgüter und ihre Abschreibung werfen oft Fragen auf. Hier beantworten wir einige der häufigsten, basierend auf den Informationen in diesem Artikel:
Wie hoch ist die GWG-Grenze für die Sofortabschreibung im Jahr 2024?
Die GWG-Grenze für die Sofortabschreibung liegt im Jahr 2024 bei 800 Euro netto (ohne Umsatzsteuer). Bis zu diesem Betrag können bewegliche, abnutzbare und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Hat sich die GWG-Grenze 2024 im Vergleich zu 2023 geändert?
Nein, die GWG-Grenze hat sich im Jahr 2024 nicht geändert. Sie beträgt weiterhin 800 Euro netto, wie bereits seit 2018.
Welche Kriterien muss ein Gegenstand erfüllen, um als GWG zu gelten?
Ein Gegenstand muss beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar sein. Zusätzlich dürfen seine Anschaffungs- oder Herstellungskosten (netto) im Jahr 2024 nicht mehr als 800 Euro betragen, um für die Sofortabschreibung als GWG in Frage zu kommen.
Zählen alle Büroartikel als GWG?
Nicht alle Büroartikel zählen automatisch als GWG. Nur solche, die die Kriterien der Beweglichkeit, Abnutzbarkeit und selbstständigen Nutzbarkeit erfüllen und deren Netto-Kosten im Rahmen der GWG-Grenze liegen, können als GWG abgeschrieben werden. Verbrauchsmaterialien wie Papier oder Toner sind in der Regel keine GWG, sondern werden direkt als Betriebsausgabe erfasst.
Was passiert, wenn ein Wirtschaftsgut mehr als 800 Euro netto kostet?
Wenn die Netto-Anschaffungskosten über 800 Euro, aber bis zu 1.000 Euro liegen, können Sie das Wirtschaftsgut entweder über die Regelabschreibung oder im Rahmen eines Sammelpostens (Poolabschreibung über 5 Jahre) abschreiben. Liegen die Kosten über 1.000 Euro netto, ist ausschließlich die Regelabschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer möglich.
Muss ich ein Verzeichnis für meine GWG führen?
Ja, für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto zwischen 250,01 Euro und 800 Euro liegen und die Sie sofort abschreiben, müssen Sie ein gesondertes Verzeichnis führen. Bei Anschaffungen bis 250 Euro netto ist kein Verzeichnis erforderlich. Bei der Poolabschreibung wird ein Verzeichnis für den gesamten Sammelposten geführt.
Fazit
Die Regelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter sind ein wichtiges Instrument zur Vereinfachung der Buchhaltung und zur Steuerung der Steuerlast für Unternehmen und Selbstständige. Im Jahr 2024 bleibt die zentrale GWG-Grenze für die Sofortabschreibung bei 800 Euro netto unverändert. Das bedeutet, dass Investitionen in qualifizierende Wirtschaftsgüter bis zu diesem Wert weiterhin im Anschaffungsjahr vollständig steuerlich geltend gemacht werden können.
Die Kenntnis und bewusste Anwendung der GWG-Regeln sowie der alternativen Abschreibungsmöglichkeiten wie der Poolabschreibung und der Regelabschreibung sind entscheidend für eine effiziente Finanzverwaltung. Durch die sorgfältige Dokumentation und gegebenenfalls die Einholung professionellen Rates können Unternehmen sicherstellen, dass sie die für sie günstigste Methode wählen und alle steuerlichen Vorschriften einhalten. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen die aktuelle GWG-Grenze bietet, um Ihre betrieblichen Investitionen steuerlich optimal zu gestalten.
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