Kann jeder in die HU-Bibliothek?

Zugang zur HU Universitätsbibliothek

23/03/2025

Rating: 3.92 (5294 votes)

Die Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin ist eine öffentliche wissenschaftliche Bibliothek. Das bedeutet, dass sie nicht nur Studierenden und Mitarbeitenden der HU offensteht, sondern grundsätzlich allen Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Gemäß der Benutzungsordnung der Bibliothek kann sich jede Person anmelden, die mindestens 16 Jahre alt ist und ein wissenschaftliches Interesse hat. Dieser offene Zugang ermöglicht es einer breiten Öffentlichkeit, die umfangreichen Bestände und Ressourcen der Bibliothek für Forschungs-, Studien- oder persönliche Weiterbildungszwecke zu nutzen.

Übersicht

Anmeldung und Nutzung des Bibliothekskontos

Die Anmeldung für die Nutzung der Universitätsbibliothek ist unkompliziert gestaltet und kann auf verschiedenen Wegen erfolgen, um den Bedürfnissen unterschiedlicher Nutzergruppen gerecht zu werden. Ob persönlich vor Ort in einer der Zweigstellen oder bequem von zu Hause aus per Online-Sprechstunde via Zoom – die Bibliothek bietet flexible Optionen. Nach der erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie Zugang zu Ihrem persönlichen Bibliothekskonto, das für die Verwaltung Ihrer Ausleihen und Vormerkungen zentral ist.

Wie viele Bücher hat das Grimm-Zentrum?
Die Privatbibliothek der Brüder Jacob und Wilhelm Grimm befindet sich zum größten Teil im Grimm-Zentrum. Der Bestand dort umfasst knapp 6.000 Bände.

Zugang für Studierende der HU

Für Studierende der Humboldt-Universität ist der Zugang zur Bibliothek besonders einfach geregelt. In der Regel ist keine separate Anmeldung erforderlich. Ihre CampusCard fungiert automatisch als Ihr Bibliotheksausweis. Um Medien ausleihen zu können, müssen HU-Studierende sich lediglich mit ihrem HU-Account in ihrem Bibliothekskonto anmelden. Dort legen sie eine persönliche vierstellige PIN fest. Diese PIN wird später für die Ausleihautomaten benötigt, um Bücher und andere Medien selbstständig zu entleihen.

Zugang für Mitarbeitende der HU

Mitarbeitende der Humboldt-Universität können ihr Bibliothekskonto online aktivieren. Hierfür ist es notwendig, sich im HU-Netz zu befinden. Nach der Online-Aktivierung ist ein Besuch an einer der Servicetheken erforderlich. Dort müssen Mitarbeitende ihren Personalausweis oder Reisepass zusammen mit einer deutschen Meldebestätigung vorlegen, um einen Bibliotheksausweis zu erhalten. Dieser Ausweis bietet erweiterte Ausleihberechtigungen, die den dienstlichen Anforderungen entsprechen.

Studentische Hilfskräfte fallen nicht unter die Kategorie der Mitarbeitenden mit Anspruch auf einen solchen Ausweis. Für dienstliche Belange wird stattdessen auf das Haupt- und Vertreter:innenausweis-System verwiesen, das weiter unten erläutert wird.

Zugang für Charité-Angehörige

Angehörige der Charité haben in der Universitätsbibliothek einen ähnlichen Status wie HU-Angehörige, müssen sich jedoch gesondert registrieren, um die Angebote nutzen zu können. Studierende der Charité weisen ihren Status an der Servicetheke mit ihrem Studierendenausweis nach. Mitarbeitende der Charité legen hierfür ihren Arbeitsvertrag vor. Zusätzlich ist bei der Anmeldung die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit deutscher Meldebestätigung erforderlich. Aus technischen Gründen melden sich Charité-Angehörige im Bibliothekskonto als Nicht-HU-Angehörige an.

Zugang für Nicht-HU-Angehörige und Studierende anderer Hochschulen

Personen, die weder an der HU studieren noch dort beschäftigt sind, einschließlich Studierender anderer Hochschulen, sind ebenfalls willkommen. Sie nutzen ein spezifisches Anmeldeformular. Nach dem Ausfüllen des Formulars ist der Anmeldeprozess durch Vorlage der erforderlichen Dokumente an einer Servicetheke abzuschließen. Benötigt werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit deutscher Meldebestätigung sowie gegebenenfalls der Studierendenausweis der eigenen Hochschule. Die Registrierung für diese Nutzergruppe ist kostenfrei.

Zugang für Professor:innen der HU

Lehrstuhlinhaberinnen und Lehrstuhlinhaber der Humboldt-Universität haben die Möglichkeit, zusätzlich zu ihrem persönlichen Zugang einen Haupt- und Vertreter:innenausweis zu beantragen. Dieses System erlaubt es ihnen, bestimmte Mitarbeitende oder studentische Hilfskräfte zu autorisieren, in ihrem Namen Ausleihen vorzunehmen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die volle Haftung für die ausgeliehenen Medien beim Inhaber des Hauptausweises verbleibt. Bei Interesse an dieser Option wird gebeten, direkt Kontakt mit der Bibliothek aufzunehmen.

Die Gültigkeitsdauer dieser speziellen Ausweise beträgt zwei Jahre und kann per E-Mail oder über die Online-Sprechstunde verlängert werden.

Zugang für Gastwissenschaftler:innen und Lehrbeauftragte

Gastwissenschaftlerinnen und Lehrbeauftragte an der HU können ebenfalls einen Bibliotheksausweis mit erweiterten Ausleihberechtigungen erhalten. Hierfür sollten sie die Bibliothek via Online-Sprechstunde oder E-Mail kontaktieren. Zur Anmeldung müssen entsprechende Dokumente vorgelegt werden, die die Tätigkeit an der HU belegen. Für Personen ohne amtlichen Wohnsitz in Deutschland ist die Ausleihe von Medien nur gegen Vorlage einer Haftungserklärung aus der Bibliothek möglich.

Zugang für Minderjährige

Auch Minderjährige im Alter von 16 bis 18 Jahren können die Universitätsbibliothek nutzen. Sie verwenden ebenfalls das allgemeine Anmeldeformular. Zur abschließenden Anmeldung an einer Servicetheke müssen sie neben ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass mit deutscher Meldebestätigung auch eine unterschriebene Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten sowie eine Kopie von dessen Ausweis vorlegen.

Zugang für Schüler- und Studierendengruppen

Größere Gruppen, sei es von Schülern oder Studierenden, können nicht spontan und in großer Anzahl an der Servicetheke im Grimm-Zentrum angemeldet werden. Lehrkräfte oder Gruppenleiter, die einen Bibliotheksbesuch mit einer Gruppe planen, werden gebeten, sich vorab per E-Mail an das Sachgebiet Ausleihe zu wenden. Es gibt auch spezielle Angebote wie den Workshop "Recherchekompetenz für Schüler:innen", der nach vorheriger Absprache genutzt werden kann.

Bibliotheksausweis: Gültigkeitsdauer und Verlust

Die Gültigkeitsdauer des Bibliotheksausweises hängt vom Status des Nutzers ab:

  • HU-Angehörige: Für Studierende und Mitarbeitende verlängert sich der Ausweis in der Regel automatisch und wird erst mit dem Ausscheiden aus der Universität ungültig. Haupt- und Vertreter:innenausweise für Professor:innen sind zwei Jahre gültig. Die Verlängerung erfolgt über die Online-Sprechstunde unter Vorlage des gültigen Ausweises des Hauptausweisinhabers.
  • Nicht-HU-Angehörige: Der Ausweis ist in der Regel ein Jahr gültig. Eine Verlängerung ist persönlich in einer Zweigstelle oder in der Online-Sprechstunde möglich. Hierzu sind der gültige Personalausweis/Reisepass mit Meldebestätigung sowie ggf. der Studierendenausweis vorzulegen. Eine telefonische Verlängerung ist nicht möglich.

Bei Verlust Ihres Bibliotheksausweises ist es wichtig, diesen umgehend zu melden, um Missbrauch zu verhindern und den Ausweis sperren zu lassen. Dies kann persönlich an der Servicetheke oder per E-Mail erfolgen. Auf Antrag kann gegen eine Gebühr von 5,00 € ein Ersatzausweis ausgestellt werden. HU-Studierende wenden sich bei Verlust ihrer CampusCard bitte an das Immatrikulationsbüro.

Adressänderungen

Eine korrekte und aktuelle Adresse ist für die Kommunikation mit der Bibliothek unerlässlich, beispielsweise im Falle von Mahnschreiben. Es liegt im Interesse des Nutzers, jeden Wohnungswechsel unverzüglich zu melden. Andernfalls kann es zu Verzögerungen kommen, und im schlimmsten Fall muss eine kostenpflichtige Adressermittlung über das Einwohnermeldeamt eingeleitet werden.

  • HU-Studierende: Aktualisieren ihre Adresse selbstständig über ihren AGNES-Account oder informieren das Immatrikulationsbüro schriftlich.
  • HU-Mitarbeitende: Melden Adressänderungen der Personalabteilung.
  • Externe Nutzer:innen: Weisen ihre aktuelle Meldeadresse an einer Servicetheke nach oder nutzen die Online-Sprechstunde.

Passwort zurücksetzen für Nicht-HU-Angehörige

Falls Sie als Nicht-HU-Angehörige Ihr Passwort für das Bibliothekskonto vergessen haben, können Sie dieses online zurücksetzen. Hierfür benötigen Sie Ihre Nutzernummer oder die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse.

Kann jeder in die HU-Bibliothek?
Die Universitätsbibliothek ist eine öffentliche wissenschaftliche Bibliothek. Daher kann sich entsprechend unserer Benutzungsordnung jede Person anmelden, die mindestens 16 Jahre alt ist und ein wissenschaftliches Interesse hat.

Hilfe und Kontakt

Bei Fragen zur Anmeldung, Problemen mit Ihrem Bibliothekskonto oder anderen Anliegen steht Ihnen die Universitätsbibliothek zur Verfügung. Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Clearingstelle Benutzerverwaltung wenden. Alternativ wird die Kontaktaufnahme via Online-Sprechstunde angeboten, was eine flexible Möglichkeit zur Klärung von Fragen bietet.

Nutzung der Bestände im Grimm-Zentrum

Das Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrum beherbergt einen bedeutenden Teil der Bibliotheksbestände. Wenn Sie spezifische Werke aus der ehemaligen Grimm-Bibliothek suchen, können Sie diese im Primus-Suchportal der Universitätsbibliothek recherchieren. Das gewünschte Werk muss anschließend über den von Ihnen genutzten Online-Katalog bestellt werden. Die Benutzung dieser Werke ist in der Regel auf den Forschungslesesaal vor Ort beschränkt. Es empfiehlt sich, vor dem Besuch im Benutzerkonto zu prüfen, ob das bestellte Buch bereits zur Abholung und Benutzung bereitgestellt wurde, um unnötige Wege zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Hier finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zum Zugang und zur Nutzung der Universitätsbibliothek:

Wer kann sich in der HU-Bibliothek anmelden?
Grundsätzlich jede Person ab 16 Jahren mit wissenschaftlichem Interesse, gemäß der Benutzungsordnung.

Müssen sich HU-Studierende anmelden?
Nein, in der Regel nicht. Ihre CampusCard ist der Ausweis. Sie müssen nur im Bibliothekskonto eine PIN festlegen.

Wie melden sich Nicht-HU-Angehörige an?
Über das Online-Anmeldeformular und anschließende Vorlage der Dokumente (Ausweis, Meldebestätigung, ggf. Studierendenausweis) an einer Servicetheke. Die Anmeldung ist kostenfrei.

Wie lange ist mein Bibliotheksausweis gültig?
Für HU-Angehörige meist automatisch bis zum Verlassen der HU. Für Nicht-HU-Angehörige in der Regel ein Jahr.

Kann ich meinen Ausweis telefonisch verlängern?
Nein, eine telefonische Verlängerung ist nicht möglich. Verlängerungen erfolgen persönlich oder via Online-Sprechstunde.

Was tun bei Verlust des Bibliotheksausweises?
Verlust umgehend persönlich oder per E-Mail melden, damit der Ausweis gesperrt wird. Ein Ersatzausweis kostet 5,00 €.

Wie melde ich eine Adressänderung?
HU-Studierende über AGNES/Immatrikulationsbüro, HU-Mitarbeitende über Personalabteilung, externe Nutzer an der Servicetheke oder via Online-Sprechstunde.

Wie kann ich mein Passwort zurücksetzen?
Als Nicht-HU-Angehörige können Sie dies online mit Ihrer Nutzernummer oder E-Mail-Adresse tun.

Wo finde ich Bücher der Grimm-Bibliothek?
Recherche im Primus-Suchportal. Bestellung über den Online-Katalog. Benutzung im Forschungslesesaal im Grimm-Zentrum.

Können Schülergruppen die Bibliothek besuchen?
Ja, aber größere Gruppen müssen vorab per E-Mail beim Sachgebiet Ausleihe angemeldet werden.

Wenn du mehr spannende Artikel wie „Zugang zur HU Universitätsbibliothek“ entdecken möchtest, schau doch mal in der Kategorie Bürobedarf vorbei!

Go up