Welche Pauschbeträge sind steuerlich absetzbar?

Steuer-Pauschalen für Studierende erklärt

22/03/2025

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Wenn ihr eure Steuererklärung erstellt, stoßt ihr unweigerlich auf den Begriff Werbungskosten. Doch keine Sorge, hier geht es nicht um Ausgaben für Marketing, sondern um Kosten, die euch durch euren Beruf entstehen. Da das Studium im weiteren Sinne als eine Form der beruflichen Tätigkeit betrachtet wird, können auch Studierende diese Werbungskosten geltend machen. Um euch das mühsame Sammeln und Einreichen unzähliger kleiner Belege zu ersparen, gibt es sogenannte Pauschalen. Diese festen Beträge erkennt das Finanzamt ohne Einzelnachweise an und erleichtern euch die Steuererklärung erheblich. Im Folgenden stellen wir euch die wichtigsten Pauschalen vor, die für Studierende relevant sind.

Kann ich Bürobedarf von der Steuer absetzen?
Gegenstände mit einem Netto-Einkaufswert von unter 410 Euro können direkt von der Steuer abgesetzt werden. Ist ein Gegenstand, etwa ein Schreibtisch, in seinem Wert über diesen 410 Euro, muss er über eine feste Dauer abgeschrieben werden. In diesem konkreten Fall wären es zum Beispiel 13 Jahre.3. März 2025
Übersicht

Die Arbeitsmittelpauschale: Was gehört dazu?

Eine der bekanntesten und für Studierende besonders nützlichen Pauschalen ist die Arbeitsmittelpauschale. Derzeit beträgt dieser Pauschalbetrag 110 Euro pro Jahr. Aber was genau zählt eigentlich zu diesen Arbeitsmitteln? Darunter fallen beispielsweise klassische Schreibwaren wie Kugelschreiber, Notizblöcke, Ordner oder Textmarker. Denkt an all die Ausgaben, die während Vorlesungen, bei der Erstellung von Seminararbeiten oder in den intensiven Klausurenphasen anfallen – da kommt über das Jahr verteilt einiges zusammen.

Genau deshalb hat das Finanzamt diese Pauschale eingeführt: Sie soll euch das zeitaufwendige Zusammentragen und Einreichen jedes einzelnen Kassenbons für Bleistifte oder Hefter ersparen. Ihr könnt die 110 Euro pauschal geltend machen, ohne einen einzigen Beleg vorlegen zu müssen.

Elektronische Geräte als Arbeitsmittel

Doch die Arbeitsmittelpauschale beschränkt sich nicht nur auf Papier und Stifte. Auch elektronische Arbeitsgeräte sind hier relevant. Ein neuer Laptop, der für das Studium benötigt wird, kann steuerlich abgesetzt werden. Das Gleiche gilt für Peripheriegeräte, also Geräte, die ihr in Verbindung mit eurem Laptop nutzt. Typische Beispiele hierfür sind Drucker, externe Tastaturen oder ein zusätzlicher Bildschirm. Bei solchen Anschaffungen überschreitet ihr schnell die Pauschale von 110 Euro.

Wichtig: Wenn eure Ausgaben für Arbeitsmittel über 110 Euro liegen, solltet ihr unbedingt alle Belege aufbewahren! In diesem Fall könnt ihr die tatsächlichen, höheren Kosten geltend machen, anstatt nur die Pauschale. Allerdings müsst ihr beachten, dass elektronische Geräte, die ihr auch privat nutzt, nur anteilig steuerlich geltend gemacht werden können. Ihr müsst dem Finanzamt glaubhaft versichern können, dass es sich bei euren Anschaffungen überwiegend um Arbeitsgeräte handelt. Bei einem neuen Smartphone beispielsweise dürfte es schwierig werden, dies als überwiegend beruflich/studienbedingt zu deklarieren.

Weitere wichtige Pauschalen für Studierende

Neben der Arbeitsmittelpauschale gibt es noch weitere Pauschalen, die euch bei der Steuererklärung helfen können:

Bewerbungskostenpauschale

Im Laufe des Studiums werdet ihr euch sicher für Praktika oder Volontariate bewerben. Die Vorbereitung und Durchführung einer Bewerbung kostet nicht nur Zeit, sondern auch Geld – sei es für Bewerbungsfotos, das Zusammenstellen einer Bewerbungsmappe oder die Kosten für Online-Bewerbungen. Das Finanzamt unterstützt euch dabei, indem es eine Pauschale für Bewerbungskosten gewährt: 8,50 Euro pro schriftlicher Bewerbungsmappe und 2,50 Euro bei Online-Bewerbungen.

Fahrtkostenpauschale (Entfernungspauschale)

Ob ihr zum Nebenjob fahrt oder zur Universität – in beiden Fällen entstehen Kosten für den Weg. Egal ob mit dem Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln oder sogar dem Fahrrad, diese Fahrtkosten könnt ihr steuerlich geltend machen. Über die Fahrtkostenpauschale, auch Entfernungspauschale genannt, könnt ihr pro gefahrenem Kilometer 30 Cent absetzen. Dabei dürft ihr jedoch nur die einfache Entfernung angeben, also entweder den Hinweg oder den Rückweg, nicht beide zusammen.

Kontoführungspauschale

Jeder Student benötigt ein Bankkonto, und oft fallen dafür Gebühren an. Um diese Kosten abzudecken, gibt es eine jährliche Pauschale von 16 Euro für Kontoführungsgebühren, die ihr in eurer Steuererklärung angeben könnt.

Fachliteraturpauschale

Streng genommen gibt es keine offizielle "Fachliteraturpauschale", sondern eher eine Nichtbeanstandungsgrenze. Das bedeutet, dass viele Finanzämter Ausgaben für Fachbücher oder Fachjournale bis zu einem Betrag von 80 Euro pro Jahr in der Regel ohne weitere Nachweise akzeptieren. Ihr könnt diesen Betrag als Richtwert verwenden, wenn ihr Kosten für Fachliteratur absetzen möchtet.

Telefon- und Internetpauschale

Ähnlich wie bei der Fachliteratur gibt es auch hier eine Nichtbeanstandungsgrenze. Monatliche Grundgebühren für Festnetz, Internet und auch Ausgaben für euer Smartphone könnt ihr mit bis zu 20 Euro pro Monat steuerlich geltend machen. Das sind bis zu 240 Euro im Jahr, die ihr ohne detaillierte Nachweise angeben könnt.

Umzugskostenpauschale

Oft zieht man zu Beginn oder während des Studiums in eine neue Stadt. Ein solcher Umzug ist teuer, aber er ist notwendig, weil ihr eurem Studium an einem anderen Ort nachgeht. Wenn ihr aus studienbedingten Gründen umzieht, wird euch ein Freibetrag gewährt. Für Singles beträgt dieser Freibetrag derzeit 820 Euro. Dieser Betrag wird gewährt, unabhängig davon, ob euch Freunde geholfen haben oder ihr ein professionelles Umzugsunternehmen beauftragt habt.

Verpflegungspauschale

Studierende sind oft nicht permanent an ihrem Wohnort. Praktika, Auslandsaufenthalte, Exkursionen – all das führt zu zusätzlichen Verpflegungskosten. Diesen sogenannten Verpflegungsmehraufwand könnt ihr steuerlich geltend machen, sobald ihr euch außerhalb eures Lebensmittelpunkts aufhaltet. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Dauer der Abwesenheit. Es gibt unterschiedliche Tagessätze für kurze Abwesenheiten (bis 8 Stunden), ganztägige Abwesenheiten, Übernachtungen sowie An- und Abreisetage. Wichtig ist hierbei, dass die Verpflegungspauschalen auf eine Höchstdauer von drei Monaten begrenzt sind. Haltet ihr euch länger als drei Monate ununterbrochen am selben Ort auf, könnt ihr die zusätzlichen Tage nicht mehr mit der Verpflegungspauschale absetzen.

Übersicht wichtiger Pauschalen für Studierende

PauschaleBetragHinweis
Arbeitsmittelpauschale110 € pro JahrFür höhere Ausgaben Belege sammeln
Bewerbungskostenpauschale8,50 € (Mappe), 2,50 € (Online)Pro Bewerbung
Fahrtkostenpauschale (Entfernungspauschale)0,30 € pro kmEinfache Entfernung
Kontoführungspauschale16 € pro Jahr
Fachliteratur (Nichtbeanstandungsgrenze)ca. 80 € pro JahrOft ohne Belege akzeptiert
Telefon & Internet (Nichtbeanstandungsgrenze)Bis zu 20 € pro MonatMax. 240 € pro Jahr
Umzugskostenpauschale820 € (für Singles)Bei studienbedingtem Umzug
VerpflegungspauschaleTagessätze (je nach Dauer)Max. 3 Monate

Häufig gestellte Fragen zu Pauschalen für Studierende

Hier beantworten wir einige häufige Fragen rund um das Thema Werbungskosten und Pauschalen für Studierende:

Was sind Werbungskosten für Studierende?

Werbungskosten sind Ausgaben, die euch durch euer Studium entstehen. Da das Studium als eine Art Berufsausbildung gilt, könnt ihr viele Kosten, die im Zusammenhang damit stehen, steuerlich geltend machen. Dazu gehören zum Beispiel Ausgaben für Arbeitsmittel, Fahrtkosten zur Uni oder Kosten für Fachliteratur.

Warum sollte ich Pauschalen nutzen?

Pauschalen sparen euch Zeit und Aufwand. Ihr müsst nicht jeden einzelnen Beleg sammeln und einreichen. Bis zur Höhe der Pauschale akzeptiert das Finanzamt die Ausgaben ohne Nachweis. Das ist besonders praktisch für viele kleine Ausgaben wie Stifte, Blöcke oder Fahrtickets.

Kann ich auch höhere Kosten als die Pauschale absetzen?

Ja, das ist möglich. Wenn eure tatsächlichen Kosten höher sind als die jeweilige Pauschale (z.B. bei teuren Arbeitsmitteln wie einem Laptop oder hohen Fahrtkosten), könnt ihr diese höheren Kosten geltend machen. Dafür müsst ihr aber die entsprechenden Belege sammeln und dem Finanzamt vorlegen können.

Zählen elektronische Geräte immer als Arbeitsmittel?

Elektronische Geräte wie Laptops, Drucker oder Bildschirme können als Arbeitsmittel abgesetzt werden, wenn ihr sie für euer Studium benötigt. Nutzt ihr die Geräte auch privat, können die Kosten nur anteilig geltend gemacht werden. Ihr müsst glaubhaft machen, dass die Nutzung für das Studium überwiegt oder zumindest relevant ist. Ein Smartphone ausschließlich als Arbeitsmittel zu deklarieren, kann schwierig sein.

Muss ich alle Belege sammeln, auch wenn ich die Pauschale nutze?

Wenn ihr sicher seid, dass eure Ausgaben unterhalb der Pauschale bleiben und ihr die Pauschale nutzen möchtet, müsst ihr in der Regel keine Belege einreichen. Es kann aber immer hilfreich sein, Belege für größere Anschaffungen aufzubewahren, falls ihr doch mehr ausgeben solltet als gedacht oder für den Fall einer Nachfrage durch das Finanzamt. Wenn ihr höhere Kosten als die Pauschale geltend machen wollt, ist das Sammeln der Belege unerlässlich.

Wie mache ich die Pauschalen in der Steuererklärung geltend?

Die Pauschalen werden in den entsprechenden Zeilen für Werbungskosten in der Steuererklärung eingetragen. Für Studierende ist oft die Anlage N (für Arbeitnehmer, was im Steuerrecht weit gefasst ist) oder die Anlage Kind (falls relevant) wichtig. Viele Studierende machen ihre Ausgaben als vorweggenommene Werbungskosten im Rahmen einer Ausbildung geltend. Es gibt spezielle Steuerprogramme oder Online-Dienste, die euch dabei helfen, die richtigen Felder zu finden und die Pauschalen sowie eure tatsächlichen Kosten korrekt einzutragen.

Die Nutzung dieser Pauschalen kann eure Steuerlast spürbar senken und euch eine Rückerstattung vom Finanzamt bescheren. Informiert euch gut und nutzt die Möglichkeiten, die euch zustehen!

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