26/06/2023
Die Universität Augsburg ist eine renommierte Bildungseinrichtung in Deutschland. Sie bietet eine breite Palette an Studiengängen und zeichnet sich in verschiedenen Fachbereichen durch akademische Qualität und Forschungsstärke aus. Besonders hervorzuheben sind hierbei die Leistungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

Im globalen Ranking of Academic Subjects 2022, das von Shanghai durchgeführt wird, konnte die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Augsburg bemerkenswerte Platzierungen erreichen. Im Bereich Management zählt sie zu den besten 14 Fakultäten in Deutschland. Auch im Bereich Economics wird die Fakultät unter den besten 28 gelistet. Diese Rankings basieren auf der Forschungsstärke der Universitäten, gemessen an Indikatoren wie der Anzahl und dem Einfluss von Publikationen. Dies unterstreicht die akademische Exzellenz und die Bedeutung der Universität Augsburg im Bereich der Wirtschaftswissenschaften.
- Prüfungen und Studienorganisation an der Universität Augsburg
- Anmeldung und Abmeldung von Prüfungen
- Wiederholung von Prüfungen
- Krankheit und Nicht-Teilnahme an Prüfungen
- Prüfungen im Urlaubssemester
- Anerkennung von Studienleistungen
- Nachteilsausgleich
- Noten und Noteneintragung
- Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeit)
- Zeugnis und Studienabschluss
- Wichtige Hinweise zur Studienorganisation
- Fazit
Prüfungen und Studienorganisation an der Universität Augsburg
Ein wichtiger Aspekt des Studiums an der Universität Augsburg sind die Prüfungsmodalitäten. Das Prüfungsamt ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um Prüfungen, Anmeldungen, Anerkennungen und Zeugnisse. Es ist essentiell, sich mit den geltenden Regelungen vertraut zu machen, um das Studium erfolgreich zu gestalten.
Anmeldung und Abmeldung von Prüfungen
Die Anmeldung zu Prüfungen erfolgt in der Regel online über das Studis-System innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen. Es ist unerlässlich, sich vor der Anmeldung im Modulhandbuch über die Zuordnung der gewünschten Prüfung zu informieren, da dies die verbindliche Grundlage für die Anmeldung ist. Sollten technische Probleme bei der Anmeldung auftreten, ist es wichtig, sich innerhalb der Anmeldefrist per E-Mail an das Prüfungsamt zu wenden, unter Angabe aller relevanter Daten und der Fehlermeldung.
Eine nachträgliche Anmeldung nach Ablauf der Frist ist nur in begründeten Härtefällen möglich, die unverschuldet eingetreten sind. Hierfür muss ein schriftlicher Antrag mit entsprechenden Nachweisen spätestens 14 Tage nach Ende der Anmeldefrist beim Prüfungsamt eingereicht werden. Über solche Anträge entscheidet der Prüfungsausschuss.
Eine Abmeldung von einer Prüfung ist nur während der offiziellen An- und Abmeldephase möglich. Danach ist eine manuelle Abmeldung durch das Prüfungsamt nicht vorgesehen.
Wiederholung von Prüfungen
Die Frage, wie oft Prüfungen an der Universität Augsburg wiederholt werden dürfen, ist für viele Studierende von großer Bedeutung. In den allermeisten Studiengängen gibt es keine Begrenzung der Versuche im Sinne einer Versuchszählung. Das bedeutet: Jede Prüfung kann so oft abgelegt werden, bis sie bestanden ist.
Diese Regelung gilt jedoch nur, solange keine Fristen überschritten werden, wie beispielsweise die Frist für die Orientierungsprüfung oder die maximale Studienzeit des Studiengangs. Wird eine Prüfung nicht bestanden („nicht bestanden“) oder nimmt man an einer angemeldeten Prüfung nicht teil („nicht teilgenommen“), hat dies in der Regel keine direkten Konsequenzen für die Anzahl der möglichen Wiederholungen.
Wichtig zu wissen ist der Unterschied zwischen „nicht teilgenommen“ und „nicht bestanden“:
- Nicht teilgenommen: Sie waren zur Prüfung angemeldet, sind aber nicht erschienen.
- Nicht bestanden: Sie haben an der Prüfung teilgenommen, aber die erforderliche Leistung zum Bestehen nicht erbracht.
Eine erneute Anmeldung zu einem Modul, dessen Prüfung Sie zuvor nicht bestanden oder an der Sie nicht teilgenommen haben, ist erst möglich, nachdem das Ergebnis des vorherigen Versuchs im Studis-System als „nicht bestanden“ oder „nicht teilgenommen“ verbucht wurde. Stellen Sie kurz vor der Prüfungszeit fest, dass ein früheres Ergebnis noch nicht verbucht ist, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an den entsprechenden Lehrstuhl.
Wiederholung bestandener Prüfungen zur Notenverbesserung
Die freiwillige Wiederholung einer bereits bestandenen Prüfung zur Notenverbesserung ist gemäß §18 Abs. 2 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APrüfO) grundsätzlich nicht gestattet. Eine Ausnahme hiervon besteht nur, wenn die spezifische Prüfungsordnung oder Fachprüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs in einem eigenen Paragraphen explizit eine einmalige Wiederholung bestandener Prüfungen zulässt. Dies ist jedoch nicht die Regel und muss in der jeweiligen Ordnung nachgelesen werden.
Krankheit und Nicht-Teilnahme an Prüfungen
Können Sie aus wichtigen Gründen, wie zum Beispiel Krankheit, nicht an einer angemeldeten Prüfung teilnehmen, sollten Sie dies unverzüglich ärztlich feststellen und bestätigen lassen. Ein ärztliches Attest, das den Krankheitszeitraum bestätigt und den Stempel der Arztpraxis trägt, ist als Nachweis erforderlich. Bewahren Sie solche Nachweise sorgfältig auf, da sie unter Umständen für Anträge auf Fristverlängerung (z.B. bei der Orientierungsprüfung oder der maximalen Studienzeit) benötigt werden können.
Prüfungen im Urlaubssemester
Während eines Urlaubssemesters dürfen grundsätzlich keine Prüfungs- oder Studienleistungen an der Universität Augsburg erbracht werden. Ausnahmen hiervon bestehen bei Beurlaubung aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit, Pflege sowie für Wiederholungsprüfungen mit Zustimmung des Zentralen Prüfungsamtes. Wenn Sie während eines Urlaubssemesters eine Wiederholungsprüfung ablegen möchten, müssen Sie sich hierfür innerhalb der Anmeldezeit per E-Mail beim Prüfungsamt anmelden, da eine Online-Anmeldung im Studis-System nicht möglich ist.

Als Wiederholungsprüfung in diesem Zusammenhang gilt die Prüfung, die unmittelbar auf eine nicht bestandene Prüfung folgt, also die nächstmögliche Prüfungsmöglichkeit seit dem Nichtbestehen.
Anerkennung von Studienleistungen
Leistungen, die in einem anderen Studiengang, an einer anderen Universität oder durch einschlägige Tätigkeiten (wie Praktika) erbracht wurden, können unter bestimmten Umständen anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die Leistungen gleichwertig sind und gemäß dem Modulhandbuch zugeordnet werden können. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss. Ein Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen muss mit den entsprechenden Nachweisen in zweifacher Ausfertigung beim Prüfungsamt eingereicht werden.
Es ist zu beachten, dass anerkannte Leistungspunkte Auswirkungen auf die „Hochstufung“ im Fachsemester haben können, insbesondere wenn die Leistungen vor der Immatrikulation im aktuellen Studiengang oder während eines Urlaubssemesters erbracht wurden.
Nachteilsausgleich
Studierende mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachteilsausgleich beantragen. Dies kann beispielsweise eine Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Klausuren oder die Bereitstellung von Klausurvorlagen in größerer Schrift umfassen. Anträge sind mit den entsprechenden Nachweisen, wie einem ärztlichen Attest, beim Prüfungsamt einzureichen. Bei dauerhaften Beeinträchtigungen kann ein Nachteilsausgleich für das gesamte Studium beantragt werden.
Noten und Noteneintragung
Die Eintragung der Noten ins Studis-System erfolgt durch die Lehrstühle. Nachdem die Noten eingetragen wurden, muss der verantwortliche Prüfer die ausgedruckte Notenliste prüfen und unterschreiben, bevor sie an das Prüfungsamt weitergeleitet wird. Erst nach Eingang der unterschriebenen Liste beim Prüfungsamt können die Noten zur Einsicht im Internet freigeschaltet werden. Für Auskünfte zum Stand der Noteneintragung sollten sich Studierende an das Sekretariat des zuständigen Lehrstuhls wenden.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Anmeldung zur Wiederholungsprüfung erst möglich ist, wenn das Ergebnis des vorherigen Versuchs im Studis-System verbucht wurde. Ist dies kurz vor der Anmeldefrist noch nicht geschehen, ist der Lehrstuhl für die Verbuchung zuständig.
Sollten Sie einen Fehler bei der eingetragenen Note feststellen, müssen Sie sich ebenfalls umgehend an den zuständigen Lehrstuhl wenden, da nur dieser eine Korrektur veranlassen kann.
Bei Unzufriedenheit mit einer Note bieten die Lehrstühle in der Regel Termine zur Klausureinsicht an, die auf den Lehrstuhlseiten, im Digicampus oder direkt beim Lehrstuhl/Dozenten erfragt werden können.
Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeit)
Die Anmeldung einer Bachelor- oder Masterarbeit erfolgt nicht über das Studis-System während der allgemeinen Anmeldefristen, sondern mittels eines speziellen Anmeldeformulars. Dieses Formular wird vom Studierenden ausgefüllt und beim Erstprüfer (Betreuer) eingereicht, der das Thema und den Zweitprüfer einträgt und unterschreibt. Anschließend wird das Formular vom Prüfungsamt an den Prüfungsausschussvorsitzenden zur Genehmigung weitergeleitet.
Die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit beginnt erst mit der Erstellung des Bescheides durch das Prüfungsamt, in dem das Thema und das späteste Abgabedatum festgelegt sind. Vor Erhalt dieses Bescheides darf nicht mit der Bearbeitung begonnen werden.
Sollte eine fristgerechte Abgabe der Arbeit aus wichtigen Gründen nicht möglich sein (z.B. Krankheit, Probleme bei der Literaturbeschaffung), kann rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vor Ablauf der Bearbeitungszeit) ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Über die Genehmigung und Dauer einer Verlängerung entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Bearbeitungszeit endet in jedem Fall mit dem Ablauf der maximalen Studienzeit des Studiengangs, es sei denn, eine Studienzeitverlängerung wurde explizit beantragt und genehmigt.
Die Form der Abgabe der Abschlussarbeit (Anzahl der schriftlichen Ausfertigungen, elektronische Version) sowie eventuell einzureichende Erklärungen (z.B. zur Eigenständigkeit der Arbeit) sind in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt und verbindlich einzuhalten.

Zeugnis und Studienabschluss
Nachdem alle erforderlichen Leistungen für den Studiengang, einschließlich der Abschlussarbeit und eventueller Kolloquien, erbracht und im Studis-System verbucht wurden, kann der Antrag auf Zeugniserstellung gestellt werden. Das Zeugnis wird nicht automatisch erstellt, sondern nur auf Antrag.
Die Erstellung des Zeugnisses dauert in der Regel etwa 4-8 Wochen, da die Dokumente verschiedene Stationen durchlaufen (Kontrolle, Unterschriften). Das Datum auf dem Zeugnis ist der Tag der letzten Prüfungsleistung, meist der Abgabetag der Abschlussarbeit.
Welche Dokumente Sie erhalten (Zeugnis, Anlage zum Zeugnis/Transcript of Records, Urkunde, Diploma Supplement) und wie die Gesamtnote berechnet wird, ist in Ihrer Prüfungsordnung geregelt. Erst mit Erhalt der Urkunde wird Ihnen der akademische Grad (z.B. Bachelor of Arts, Master of Arts) verliehen, und Sie dürfen diesen führen.
Die Abholung des Zeugnisses ist persönlich gegen Vorlage eines Lichtbildausweises oder durch eine bevollmächtigte Person möglich. Eine Zusendung per Post ist auf Antrag ebenfalls möglich, wobei jedoch das Risiko einer Beschädigung auf dem Postweg besteht.
Wichtige Hinweise zur Studienorganisation
Aus Datenschutzgründen können personenbezogene Auskünfte per E-Mail oder Telefon vom Prüfungsamt nicht erteilt werden. Es wird empfohlen, regelmäßig die Daten im Studis-System zu überprüfen, da viele Fragen dort bereits beantwortet werden können.
Der Status „Kein Abschluss erworben“ im Studis-System bedeutet lediglich, dass noch kein Zeugnisantrag gestellt oder bearbeitet wurde, auch wenn bereits alle Leistungen erbracht sind. Dieser Status ändert sich erst mit der Berechnung des Zeugnisses.
Es wird empfohlen, bis zur Zeugnisübergabe an der Universität immatrikuliert zu bleiben. Eine fehlende Rückmeldung kann unter anderem den Zugriff auf das Studis-System beeinträchtigen, die Möglichkeit zur Nachholung fehlender Anmeldungen verhindern oder bei einer nicht bestandenen Abschlussarbeit die Wiederholung unmöglich machen.
Fragen zu Einschreibungen, Umschreibungen, Exmatrikulationen und Beurlaubungen werden von der Studierendenkanzlei beantwortet. Es ist ratsam, sich auf den Seiten der Studierendenkanzlei zu informieren.
Die Struktur der Studiengänge, insbesondere die Kombination von Hauptfach, Nebenfach und Wahlbereich in vielen Bachelorstudiengängen der Philologisch-Historischen Fakultät, ist in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt.
Eine Zulassung zu einem Masterstudiengang verlängert nicht automatisch die maximale Studienzeit im Bachelor. Das Bachelorzeugnis muss fristgerecht bei der Studierendenkanzlei vorgelegt werden, auch bei vorliegender Masterzulassung. Die genauen Fristen und Anforderungen (z.B. erforderlicher Notendurchschnitt) sind in der Prüfungsordnung des angestrebten Masterstudiengangs geregelt.
Fazit
Die Universität Augsburg ist eine akademisch starke Institution, insbesondere in den Wirtschaftswissenschaften. Das Studium erfordert eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den Prüfungsmodalitäten, die vom Prüfungsamt verwaltet werden. Von der flexiblen Wiederholungsmöglichkeit nicht bestandener Prüfungen bis hin zur detaillierten Organisation von Abschlussarbeiten und der Zeugnisvergabe – die Universität bietet klare Strukturen, deren Verständnis für ein erfolgreiches Studium unerlässlich ist. Die bereitgestellten Informationen geben einen fundierten Einblick in die wichtigsten organisatorischen Aspekte des Studierens in Augsburg.
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