21/05/2017
Für jedes Unternehmen, das in Österreich tätig ist, spielen die Regeln der Rechnungslegung eine zentrale Rolle. Sie bestimmen, wie Vermögen, Schulden, Einnahmen und Ausgaben erfasst und dargestellt werden. Zwei der wichtigsten Regelwerke sind das österreichische Unternehmensgesetzbuch (UGB) und die International Financial Reporting Standards (IFRS). Obwohl beide darauf abzielen, ein Bild der finanziellen Lage eines Unternehmens zu zeichnen, unterscheiden sie sich grundlegend in ihrer Philosophie und ihren Vorgaben. Auch die unscheinbarsten Posten, wie Ihr Büromaterial oder die Toner für Ihren Drucker, sind von diesen Regeln betroffen, insbesondere im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Inventur.

- Das Unternehmensgesetzbuch (UGB) und seine Prinzipien
- International Financial Reporting Standards (IFRS)
- Wesentliche Unterschiede zwischen UGB und IFRS
- Die Inventur: Herzstück der Bestandsaufnahme nach UGB
- Zeitpunkte für die Inventur
- Arten der Inventur
- Inventur von Büromaterial und Verbrauchsgütern
- Körperliche Inventur vs. Buchinventur
- Analyse von Abschlüssen nach UGB und IFRS
- Häufig gestellte Fragen zur Inventur und Büromaterial
- Fazit
Das Unternehmensgesetzbuch (UGB) und seine Prinzipien
Der Einzelabschluss eines Unternehmens in Österreich wird maßgeblich durch das Unternehmensgesetzbuch (UGB) bestimmt. Das UGB verfolgt primär das Vorsichtsprinzip und den Gläubigerschutz. Was bedeutet das in der Praxis? Es bedeutet, dass noch nicht realisierte Gewinne im Jahresabschluss nicht ausgewiesen werden dürfen. Vermögensgegenstände werden höchstens zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Diese Vorgehensweise führt bewusst zur Bildung von „stillen Reserven“. Ziel ist es, eine Ausschüttung von Gewinnen, die noch nicht wirklich verdient wurden, und damit einen vorzeitigen Kapitalabzug zu vermeiden. Das UGB gibt zudem ein strenges Gliederungsschema für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) vor, was für eine klare Struktur sorgt.
International Financial Reporting Standards (IFRS)
Die IFRS, herausgegeben vom International Accounting Standards Board (IASB), sind ein internationales Regelwerk, das vor allem auf den Kapitalmarkt ausgerichtet ist. Der Jahresabschluss nach IFRS soll Investoren einen Überblick über die Rentabilität des Unternehmens verschaffen und ihnen helfen, zukünftige Ausschüttungen oder Kurssteigerungen einzuschätzen. Im Gegensatz zum UGB führen die IFRS tendenziell zu einem zeitlich früheren Gewinnausweis, einem höheren Vermögensausweis und damit zu einem höheren Eigenkapital. Sie erlauben unter bestimmten Umständen die Bewertung von Vermögensgegenständen über die Anschaffungs- oder Herstellungskosten hinaus (z.B. Fair Value-Bewertung). Während das UGB detaillierte Gliederungsvorgaben macht, geben die IFRS nur eine Mindestgliederung vor; Detailinformationen finden sich oft im Anhang.
Wesentliche Unterschiede zwischen UGB und IFRS
Die Unterschiede zwischen UGB und IFRS sind vielfältig und können erhebliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens haben. Hier sind einige Kernunterschiede:
- Ausrichtung: UGB ist gläubigerschutzorientiert und vorsichtig; IFRS ist kapitalmarkt- und investorenorientiert.
- Gewinnrealisierung: IFRS erlauben oft eine frühere Gewinnrealisierung als das UGB.
- Bewertung: UGB basiert auf Anschaffungs-/Herstellungskosten und dem Niederstwertprinzip; IFRS ermöglichen unter Umständen höhere Bewertungen (z.B. Fair Value).
- Gliederung: UGB hat strenge Gliederungsschemata; IFRS haben eine Mindestgliederung.
- Zusatzinformationen: IFRS verlangen verpflichtend eine Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung, bei Börsennotierung auch einen Segmentbericht.
- Bilanzierungsspielräume: IFRS bieten teils mehr Ermessensspielräume (z.B. bei Neubewertung oder Aktivierung von Entwicklungskosten), was den Einfluss des Abschlusserstellers erhöht und die Rolle des Wirtschaftsprüfers bei der Beurteilung dieser Spielräume betont.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Größe und Relevanz dieser Unterschiede vom Einzelfall abhängen. Nicht jedes Unternehmen führt Geschäftsvorgänge durch, die nach UGB und IFRS unterschiedlich behandelt werden (z.B. langfristige Auftragsfertigung, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, Firmenwerte).
Die Inventur: Herzstück der Bestandsaufnahme nach UGB
Unabhängig davon, ob ein Unternehmen nach UGB oder IFRS bilanziert, ist die Inventur ein grundlegender Prozess. Nach UGB ist die Inventur am Bilanzstichtag durchzuführen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und unerlässlich bei der Gründung, Übernahme, Schließung eines Unternehmens oder eben am Ende jedes Geschäftsjahres. Die Inventur dient dazu, alle Bestände eines Unternehmens mengenmäßig zu erfassen und schriftlich zu dokumentieren. Dieses Inventar ist die Basis für die Erstellung des Jahresabschlusses.
Die Inventur deckt alle Vermögensgegenstände ab. Dazu gehören nicht nur große Maschinen oder Warenlager, sondern auch die kleineren, oft übersehenen Posten, die für den täglichen Betrieb unerlässlich sind: die Verbrauchsmaterialien. Dazu zählen Reinigungsmaterialien, Drucksorten und eben auch Büromaterial. Diese Gegenstände des Umlaufvermögens müssen im Rahmen der körperlichen Bestandsaufnahme gemessen, gezählt oder gewogen werden.
Zeitpunkte für die Inventur
Die Inventur muss grundsätzlich am Bilanzstichtag erfolgen, meist am 31.12. Da eine vollständige körperliche Bestandsaufnahme aller Güter an einem einzigen Tag logistisch sehr anspruchsvoll sein kann, sieht das UGB Vereinfachungsverfahren vor. Für Güter im Umlaufvermögen können flexible Termine genutzt werden. Auch aus besonderen Gründen, wie einer Liquidation oder einem Verkauf des Unternehmens, kann eine Inventur zu anderen Zeitpunkten stattfinden.

Arten der Inventur
Das UGB erlaubt verschiedene Inventurmethoden, um den Gegebenheiten unterschiedlicher Unternehmen Rechnung zu tragen:
Dies ist die klassische Methode. Die Bestände werden mengenmäßig zu einem bestimmten Stichtag erfasst und in Inventurlisten dokumentiert. Die tatsächliche Aufnahme kann mit einer Frist von zehn Tagen vor oder nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Zu- und Abgänge zwischen Aufnahmetag und Stichtag werden anhand von Belegen mengen- und wertmäßig fortgeschrieben oder zurückgerechnet. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten.
Verlegte Inventur
Wenn eine Aufnahme direkt am Stichtag nicht möglich ist (z.B. wegen sehr großer Bestände), kann die Bestandsaufnahme an einem beliebigen Tag innerhalb der letzten drei Monate vor dem Bilanzstichtag oder der ersten zwei Monate danach stattfinden. Hier erfolgt die Fortschreibung oder Zurückrechnung des ermittelten Bestandes auf den Stichtag nur wertmäßig, nicht mengenmäßig.
Permanente Inventur
Bei dieser Methode kann die Bestandserfassung über das gesamte Geschäftsjahr verteilt erfolgen. Voraussetzung ist ein Lagerbuch mit nachprüfbaren Unterlagen für alle Zu- und Abgänge. Eine körperliche Inventur ist dennoch mindestens einmal pro Geschäftsjahr durchzuführen, um den Sollbestand der Lagerbuchführung mit dem tatsächlichen Ist-Bestand zu vergleichen.
Vergleich der Inventurarten:
| Inventurart | Zeitpunkt der Aufnahme | Anpassung auf Stichtag | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|
| Stichtagsinventur | Am Bilanzstichtag (oder ± 10 Tage) | Mengen- und wertmäßig | Möglichkeit zur Aufnahme am/nahe Stichtag |
| Verlegte Inventur | Innerhalb 3 Monate vor oder 2 Monate nach Stichtag | Nur wertmäßig | Große Bestände, Unzumutbarkeit der Stichtagsinventur |
| Permanente Inventur | Zeitlich verteilt über das Jahr (mind. 1x körperlich) | Soll-Ist-Vergleich | Lagerbuchführung mit lückenloser Dokumentation |
Inventur von Büromaterial und Verbrauchsgütern
Wie bereits erwähnt, gehören Verbrauchsmaterialien wie Drucksorten, Toner und Tinte oder Papierartikel zum Umlaufvermögen und müssen im Rahmen der Inventur erfasst werden. Auch wenn die Menge einzelner Artikel gering erscheint, muss der gesamte Bestand dieser Güter am Stichtag festgestellt werden. Das Zählen, Messen oder Wiegen dieser Artikel ist Teil der körperlichen Inventur. Veraltete oder nicht mehr bewertbare Waren müssen ebenfalls gesondert erfasst werden. Die korrekte Erfassung dieser Posten ist wichtig, um den tatsächlichen Wert des Umlaufvermögens zu ermitteln und Abweichungen zwischen Buchbestand und tatsächlichem Bestand festzustellen. Diese Abweichungen müssen in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt werden und können auf Schwund, Beschädigung oder fehlerhafte Buchungen hinweisen.
Für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, wie z.B. Büromöbel oder Computer, ist eine jährliche körperliche Bestandsaufnahme nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch muss der tatsächliche Bestand mindestens alle vier Jahre festgehalten werden. Auch hier gilt: Wenn ein Verfahren existiert, das nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sicherstellt, dass der Bestand nach Art, Menge und Wert auch ohne körperliche Aufnahme festgestellt werden kann, ist eine solche nicht zwingend am Stichtag erforderlich.
Körperliche Inventur vs. Buchinventur
Die körperliche Inventur befasst sich mit materiellen Vermögensgegenständen im Lager. Hier kommen Zählen, Wiegen oder Messen zum Einsatz. Bei Beständen, bei denen dies nicht möglich oder unzumutbar ist, kann eine Schätzung mit Bewertung erfolgen. Die Buchinventur hingegen erfasst immaterielle Vermögenswerte und Schulden, wie Forderungen, Verbindlichkeiten und Bankguthaben. Die Grundlage hierfür bilden Belege und Aufzeichnungen aus der Finanzbuchhaltung.
Analyse von Abschlüssen nach UGB und IFRS
Die Analyse eines Jahresabschlusses unterscheidet sich je nachdem, ob er nach UGB oder IFRS erstellt wurde. Obwohl oft dieselben Kennzahlen verwendet werden, müssen diese aufgrund der unterschiedlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften anders interpretiert werden. Die zeitliche Vorverlagerung der Gewinnerfassung und die mögliche Aktivierung stiller Reserven nach IFRS beeinflussen insbesondere die Rentabilitätskennzahlen. Die Analyse wird dadurch komplexer, da die Daten nach IFRS weniger strukturiert vorliegen können und die Auswirkungen der unterschiedlichen Methoden auf den Gewinn sich oft erst über den Zeitablauf ausgleichen.

Häufig gestellte Fragen zur Inventur und Büromaterial
Muss ich wirklich jeden einzelnen Stift bei der Inventur zählen?
Ja, alle Bestände des Umlaufvermögens, einschließlich Verbrauchsmaterialien wie Stifte, Papier oder Toner, müssen erfasst werden. Bei sehr großen Mengen gleichartiger, geringwertiger Artikel können unter Umständen vereinfachende Schätzmethoden zulässig sein, aber grundsätzlich ist eine mengenmäßige Erfassung erforderlich, um den Wert korrekt zu bestimmen.
Was mache ich mit Büromaterial, das ich nicht mehr brauche oder das beschädigt ist?
Solche Artikel gelten als veraltet oder nicht mehr bewertbar. Sie müssen bei der Inventur gesondert erfasst und gegebenenfalls abgeschrieben werden. Dies beeinflusst den Wert des Umlaufvermögens.
Kann ich die Inventur von Büromaterial zu einem anderen Zeitpunkt als dem Bilanzstichtag durchführen?
Ja, für Umlaufvermögen können Vereinfachungsverfahren wie die verlegte Inventur oder die permanente Inventur genutzt werden, die eine Bestandsaufnahme außerhalb des Bilanzstichtags ermöglichen. Die Stichtagsinventur selbst erlaubt eine Frist von ± 10 Tagen.
Warum ist die Inventur von Verbrauchsmaterialien für die Bilanz wichtig?
Der Wert des vorhandenen Verbrauchsmaterials am Bilanzstichtag ist Teil des Umlaufvermögens auf der Aktivseite der Bilanz. Die Bestandsveränderung (Anfangsbestand + Zugänge - Endbestand = Verbrauch) beeinflusst zudem den Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung und damit das Ergebnis des Unternehmens.
Was passiert, wenn die gezählte Menge an Büromaterial nicht mit der Buchhaltung übereinstimmt?
Abweichungen zwischen dem Sollbestand (Buchhaltung) und dem Istbestand (Inventur) müssen untersucht und korrigiert werden. Fehlbestände führen zu einem Aufwand und mindern den Gewinn, während Überbestände den Gewinn erhöhen können (sofern sie werthaltig sind). Diese Differenzen müssen im Jahresabschluss berücksichtigt werden.
Fazit
Die Rechnungslegung nach UGB oder IFRS bildet die finanzielle Realität eines Unternehmens ab. Die Inventur ist ein unverzichtbarer Prozess, um die Grundlage für diese Darstellung zu schaffen. Sie stellt sicher, dass alle Vermögenswerte, von großen Maschinen bis hin zu kleinen Posten wie Bolzenschneider, Toner und Tinte oder Druckerpapier, korrekt erfasst und bewertet werden. Auch wenn die Inventur von Verbrauchsmaterialien mühsam erscheinen mag, ist sie gesetzlich vorgeschrieben und essenziell für einen korrekten Jahresabschluss. Ein sauberes Inventar hilft nicht nur bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten, sondern bietet auch wertvolle Einblicke in den Materialverbrauch und die Lagerhaltung.
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