10/08/2017
Werbeartikel sind seit Langem beliebte Mittel, um Beziehungen zu Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern zu pflegen. Sie dienen als elegante Geste, stärken das Branding und können einfach eine große Freude bereiten. Sie sind eine unaufdringliche Möglichkeit zur Kontaktaufnahme und tragen dazu bei, Geschäftsbeziehungen auf eine persönlichere Ebene zu heben.

Doch beim Thema Werbegeschenke tauchen schnell Fragen auf: Sind sie überhaupt erlaubt? Welche Regeln muss ich beachten, damit ich nicht in rechtliche oder steuerliche Schwierigkeiten gerate? Glücklicherweise gibt es klare Richtlinien und Gesetze, die Ihnen Orientierung bieten. Wir haben die wichtigsten Aspekte für Sie zusammengefasst, damit Sie sicher und erfolgreich werben können.
Grundsätzlich gilt: Werbegeschenke sind nicht verboten! Sie sind ein legitimes Marketinginstrument, solange bestimmte Regeln eingehalten werden. Diese Regeln basieren oft auf ethischen Grundsätzen, Compliance-Kodizes von Unternehmen und steuerrechtlichen Bestimmungen.
- Werbemittel & Compliance-Richtlinien: Geschenke als Aufmerksamkeit
- Werbeartikel vs. persönliche Zuwendungen: Die Abgrenzung ist wichtig
- Werbegeschenke & Steuerrecht: Was muss versteuert werden?
- Kennzeichnungspflicht von Werbeartikeln
- Checkliste für Werbegeschenke
- Welche Werbegeschenke kommen am besten an? Beliebte Klassiker und moderne Favoriten
- Häufig gestellte Fragen zu Werbegeschenken
- Fazit: Mit Kenntnis der Regeln zum Erfolg mit Werbeartikeln
Werbemittel & Compliance-Richtlinien: Geschenke als Aufmerksamkeit
Die rechtliche Einordnung von Werbepräsenten wird maßgeblich von sogenannten Compliance-Kodizes beeinflusst. Compliance beschreibt die Einhaltung von Gesetzen und internen sowie externen ethischen Richtlinien durch ein Unternehmen. Ein wichtiger Aspekt der Compliance ist die Vermeidung von Korruption und Bestechung, wozu auch die unzulässige Beeinflussung durch persönliche Zuwendungen zählen kann.
Erfreulicherweise werden Werbeartikel im Allgemeinen nicht als kritische persönliche Zuwendungen betrachtet, sondern vielmehr als unverfängliche kleine Aufmerksamkeiten. Dies ist ein zentraler Punkt, der Werbegeschenke grundsätzlich erlaubt macht. Der Kodex der Corporate Compliance, der die internen Verhaltensregeln eines Unternehmens umfasst, sieht dies in der Regel so vor.
Es ist jedoch entscheidend, die spezifischen Compliance-Regeln des Unternehmens zu kennen, an das das Geschenk gerichtet ist. Besonders in der öffentlichen Verwaltung gibt es oft sehr klare und teilweise strenge Vorschriften bezüglich des Werts von Geschenken, die Mitarbeiter annehmen dürfen. Prüfen Sie daher immer, welche Wertgrenze für Werbegeschenke oder Give-aways das jeweilige Unternehmen in seinen Compliance-Richtlinien festgelegt hat. Wenn Ihr Geschenk diesen Richtlinien entspricht, darf der Empfänger es in der Regel auch annehmen.
Werbeartikel vs. persönliche Zuwendungen: Die Abgrenzung ist wichtig
Um erlaubte von nicht erlaubten Geschenken zu unterscheiden, hilft es, den Zweck und den Wert des Geschenks genau zu betrachten. Die Unterscheidung zwischen Werbemitteln und persönlichen Zuwendungen ist hierbei zentral:
- Zweck von Werbemitteln: Der Hauptzweck ist die Förderung des eigenen Unternehmens. Dazu gehören die Stärkung des Brandings, das Bleiben im Gedächtnis von Kunden und Geschäftspartnern sowie das Wecken positiver Emotionen im Zusammenhang mit der eigenen Marke. Werbemittel sind Teil der Marketingstrategie.
- Zweck von persönlichen Zuwendungen: Diese zielen darauf ab, die persönliche, rechtliche oder wirtschaftliche Lage des Empfängers direkt zu verbessern oder ihn durch einen besonders hohen Warenwert zu überzeugen und potenziell zu beeinflussen. Solche Zuwendungen legen die Annahme von Bestechung nahe und sind daher kritisch zu betrachten oder sogar untersagt.
Werbeartikel konzentrieren sich klar auf den Branding-Effekt und stehen in keinem Zusammenhang mit Bestechlichkeit. Ein entscheidendes Kriterium zur Abgrenzung ist der Wert des Geschenks. Die Corporate Compliance vieler Unternehmen gibt hier eine Orientierung: Liegt der Wert eines Werbemittels nicht über 50 €, wird es oft als sachgerecht und unproblematisch eingestuft. Diese 50 €-Grenze ist eine häufig empfohlene Richtlinie, aber keine gesetzliche Vorgabe im Compliance-Sinne. Sie bezieht sich auf den Wert pro einzelnem Werbeartikel, nicht auf einen Jahreswert pro Person. Auch hochwertige Werbemittel wie Bluetooth-Lautsprecher können unter Umständen unter dieser Grenze liegen und somit unbedenklich sein.
Interessanterweise ist es in vielen Fällen auch möglich, Geschenke mit einem Wert über 50 € zu überreichen, insbesondere wenn dies mit Genehmigung durch Vorgesetzte des Empfängers geschieht. Dies zeigt, dass Kommunikation und Transparenz wichtige Faktoren im Umgang mit Werbegeschenken sind.
Werbegeschenke & Steuerrecht: Was muss versteuert werden?
Neben den Compliance-Richtlinien spielt das Steuerrecht eine wichtige Rolle beim Verschenken von Werbeartikeln. Die Frage, ob Werbeartikel versteuert werden müssen, hängt ebenfalls vom Wert ab. Das deutsche Steuerrecht unterscheidet hierbei verschiedene Wertgrenzen:
- Unter 10 €: Werbeartikel mit einem Wert unter 10 € gelten laut Finanzamt als sogenannte Streuwerbeartikel. Sie sind in der Regel für den Empfänger steuerfrei. Typische Beispiele für solche Streuwerbeartikel sind Kugelschreiber, einzelne Werbetassen, einfache USB-Sticks, Sonnenbrillen, Strohhüte oder kleine Naschereien. Wichtig ist, dass diese Grenze pro einzelnem Give-away gilt. Wenn Sie auf einer Messe mehrere verschiedene Artikel verschenken, wird der Wert nicht addiert.
- Zwischen 10 € und 35 € (Geschäftspartner) bzw. zwischen 10 € und 60 € (eigene Mitarbeiter): Liegt der Wert eines einzelnen Werbemittels in diesem Bereich, müsste der Empfänger den Warenwert prinzipiell als Einnahme versteuern. Der Schenkende ist angehalten, die Kontaktdaten des Empfängers festzuhalten. Um dem Empfänger diese Steuerpflicht zu ersparen, kann das schenkende Unternehmen eine freiwillige Pauschalsteuer von 30 % auf den Wert des Werbeartikels übernehmen. Durch die Zahlung dieser Pauschalsteuer wird das Präsent für den Beschenkten steuerfrei. Beachten Sie hierbei: Die 30 % Steuer zählen in den Wert des Werbemittels mit ein, wenn Sie die Grenze von 35 € bzw. 60 € überprüfen.
- Über 35 € (Geschäftspartner) bzw. über 60 € (Mitarbeiter): Werbeartikel, die diese Werte überschreiten, gelten steuerlich nicht mehr als steuermindernde Betriebsausgaben im Sinne der Werbung. Sie werden stattdessen als Entnahme aus dem Betriebsvermögen betrachtet. Auch hier besteht jedoch die Möglichkeit, die 30 % Pauschalsteuer zu zahlen, damit der Empfänger steuerlich nicht belastet wird.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die steuerliche Absetzbarkeit der Ausgaben für Werbeartikel durch das schenkende Unternehmen. Werbemittel bis zu einem Wert von 35 € (netto) pro Empfänger und Wirtschaftsjahr können unkompliziert als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Es ist ratsam, diese Ausgaben gesondert als Werbezwecke zu dokumentieren, um sie vom Finanzamt anerkennen zu lassen.
Häufig wird die Frage gestellt, ob sich die 35 €-Grenze für die Absetzbarkeit auf den Netto- oder Brutto-Wert bezieht. Grundsätzlich ist hier der Netto-Wert gemeint, also die reinen Anschaffungskosten ohne Mehrwertsteuer. Wenn jedoch die freiwillige Pauschalsteuer von 30 % gezahlt wird, wird dieser Betrag zu den Anschaffungskosten hinzugerechnet und dann die 35 €-Grenze (gesamt) geprüft.
Kennzeichnungspflicht von Werbeartikeln
Bestimmte Arten von Produkten unterliegen gesetzlichen Kennzeichnungspflichten, unabhängig davon, ob sie als Werbeartikel oder im regulären Handel vertrieben werden. Ein klassisches Beispiel sind Lebensmittel. Bei Lebensmitteln müssen zwingend Angaben zu Zutaten, Nährwerten, Allergenen und oft auch das Mindesthaltbarkeitsdatum vorhanden sein. Dies gilt auch, wenn Sie Süßigkeiten, Gebäck oder andere Esswaren als Werbegeschenke verteilen.
Um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Vorschriften einhalten, ist es empfehlenswert, Werbeartikel, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen, ausschließlich bei spezialisierten und seriösen Händlern für Werbeartikel zu beziehen. Diese Anbieter sind mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut und können garantieren, dass die Produkte korrekt gekennzeichnet sind. Das Verschenken nicht ordnungsgemäß gekennzeichneter Produkte kann zu rechtlichen Problemen führen.
Checkliste für Werbegeschenke
Um Ihnen die Auswahl und den Einsatz von Werbeartikeln zu erleichtern, haben wir eine Checkliste basierend auf den genannten Punkten erstellt. Gehen Sie diese Fragen durch, bevor Sie Ihre Werbemittel für Kunden, Geschäftspartner oder Mitarbeiter auswählen:
- Welchen Wert hat der einzelne Werbeartikel? Dieser Wert ist entscheidend für Compliance-Richtlinien (oft 50 € Empfehlung) und Steuerfragen (10 € und 35 €/60 € Grenzen).
- Muss der Empfänger den Werbeartikel versteuern? Artikel unter 10 € (Streuwerbeartikel) sind meist steuerfrei. Bei Werten darüber können Sie als Schenkender die 30 % Pauschalsteuer zahlen, um den Empfänger zu entlasten.
- Kann ich die Ausgaben für den Werbeartikel steuerlich absetzen? Ausgaben bis 35 € (netto) pro Empfänger und Jahr sind als Betriebsausgabe absetzbar.
- Besteht für das Produkt eine Kennzeichnungspflicht? Dies betrifft insbesondere Lebensmittel. Achten Sie auf korrekte Angaben, idealerweise durch Bezug von einem spezialisierten Händler.
- Entspricht das Geschenk den Compliance-Richtlinien des Empfänger-Unternehmens? Klären Sie interne Wertgrenzen des beschenkten Unternehmens, besonders im öffentlichen Sektor.
Welche Werbegeschenke kommen am besten an? Beliebte Klassiker und moderne Favoriten
Nachdem die rechtlichen und steuerlichen Fragen geklärt sind, stellt sich die praktische Frage: Welche Werbeartikel eignen sich am besten? Die Auswahl ist riesig und reicht von klassischen Give-aways bis hin zu modernen, hochwertigen Präsenten. Viele Unternehmen setzen auf bewährte Werbeklassiker, die seit Jahren erfolgreich eingesetzt werden. Diese Artikel sind oft praktisch, vielseitig und bieten viel Fläche für Ihr Logo oder Ihre Werbebotschaft.
Zu den Top-Werbeartikeln gehören traditionell Schreibgeräte wie Kugelschreiber. Hier gibt es eine enorme Vielfalt, von günstigen Streuartikeln bis hin zu hochwertigen Marken-Kugelschreibern oder Sets. Auch Tassen und Flaschen sind sehr beliebt, da sie täglich genutzt werden und somit eine hohe Sichtbarkeit für Ihr Branding bieten. Taschen, von der einfachen Einkaufstasche bis zum Laptop-Rucksack, sind ebenfalls praktische und oft genutzte Werbeträger.

Im Bereich der Technologie sind USB-Sticks nach wie vor gefragt, auch wenn ihre Formate immer kleiner und handlicher werden (z.B. im Scheckkartenformat oder als Twister-Modell). Moderne Tech-Artikel wie Powerbanks, Wireless-Charger oder Bluetooth-Kopfhörer sind beliebte, höherwertige Werbegeschenke, die oft auf großen Anklang stoßen.
Für den süßen Zahn gibt es eine riesige Auswahl an bedruckbaren Süßigkeiten und Knabbereien, von Schokolade über Gummibärchen bis hin zu Keksen. Diese eignen sich hervorragend als kleine Aufmerksamkeiten auf Messen oder Events.
Weitere beliebte Artikel sind Schlüsselanhänger, Feuerzeuge (auch Markenfeuerzeuge) und sogar spezifische Artikel für bestimmte Branchen wie der Zollstock für Handwerker. Viele dieser Artikel, auch die Klassiker, sind mittlerweile in Varianten aus nachhaltigen Materialien erhältlich, was bei umweltbewussten Kunden immer besser ankommt.
Die Wahl des richtigen Werbeartikels hängt stark von Ihrer Zielgruppe, dem Anlass (Messe, Event, Dankeschön, Weihnachten etc.) und Ihrem Budget ab. Ob Sie sich für günstige Streuartikel oder hochwertigere Präsente entscheiden, wichtig ist, dass der Artikel zu Ihrem Unternehmen passt und Ihr Logo oder Ihre Botschaft gut zur Geltung kommt. Die meisten Werbeartikel können individuell bedruckt, graviert oder anderweitig veredelt werden.
Häufig gestellte Fragen zu Werbegeschenken
Hier beantworten wir einige oft gestellte Fragen zum Thema Werbegeschenke:
Sind Werbegeschenke grundsätzlich legal?
Ja, Werbegeschenke sind grundsätzlich legal und ein anerkanntes Marketinginstrument, solange sie als "kleine Aufmerksamkeiten" eingestuft werden und keine unzulässige Beeinflussung darstellen (Stichwort: Bestechung). Die Einhaltung von Compliance-Regeln ist dabei entscheidend.
Welche Wertgrenze ist bei Compliance zu beachten?
Viele Unternehmen und Compliance-Kodizes empfehlen eine Wertgrenze von 50 € pro Werbeartikel als Orientierung. Geschenke bis zu diesem Wert gelten oft als unbedenklich. Dies ist jedoch eine Empfehlung und kann je nach Unternehmen variieren, besonders im öffentlichen Sektor.
Ab welchem Wert muss der Empfänger ein Werbegeschenk versteuern?
Werbegeschenke mit einem Wert von unter 10 € gelten als Streuwerbeartikel und sind meist steuerfrei für den Empfänger. Ab einem Wert von 10 € müsste der Empfänger das Geschenk prinzipiell als Einnahme versteuern, es sei denn, der Schenkende übernimmt die Pauschalsteuer.
Kann ich als schenkendes Unternehmen die Steuer für den Empfänger übernehmen?
Ja, Sie können eine Pauschalsteuer von 30 % auf den Wert des Werbeartikels zahlen. Dadurch wird das Geschenk für den Empfänger steuerfrei. Beachten Sie, dass diese Steuer bei der Prüfung der steuerlichen Wertgrenzen (35 €/60 €) mitgezählt wird.
Bis zu welchem Wert kann ich Werbegeschenke als Betriebsausgabe absetzen?
Ausgaben für Werbegeschenke können bis zu einem Wert von 35 € (netto) pro Empfänger und Wirtschaftsjahr als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden.
Muss ich alle Werbegeschenke kennzeichnen?
Eine Kennzeichnungspflicht besteht nur für bestimmte Produktgruppen, insbesondere für Lebensmittel. Achten Sie bei solchen Artikeln unbedingt auf die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben.
Fazit: Mit Kenntnis der Regeln zum Erfolg mit Werbeartikeln
Werbeartikel sind ein mächtiges Werkzeug im Marketingmix. Sie helfen Ihnen, im Gedächtnis zu bleiben, Beziehungen zu stärken und positive Emotionen mit Ihrer Marke zu verbinden. Indem Sie die relevanten rechtlichen und steuerlichen Bestimmungen kennen und beachten, können Sie die vielfältigen Vorteile von Werbegeschenken bedenkenlos nutzen.
Halten Sie die Wertgrenzen für Compliance und Steuerrecht im Blick, prüfen Sie gegebenenfalls die Compliance-Richtlinien des Empfängers und stellen Sie sicher, dass kennzeichnungspflichtige Artikel korrekt deklariert sind. Ob Sie sich für kostengünstige Streuartikel oder exklusivere Präsente entscheiden – mit der richtigen Planung und Beachtung der Regeln steht Ihrem Erfolg mit Werbeartikeln nichts im Wege. Sie können Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter gleichermaßen begeistern und die Bindung zu Ihrem Unternehmen stärken.
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