27/06/2022
Die Buchhaltung – für viele Unternehmer eine Notwendigkeit, die oft als lästig empfunden wird. Besonders kleinere Unternehmen und Freiberufler greifen hier gerne auf bekannte und vermeintlich einfache Tools zurück. Ganz vorne mit dabei: Microsoft Excel. Das Tabellenkalkulationsprogramm ist weit verbreitet, die meisten Menschen sind damit vertraut und die Software ist oft bereits vorhanden oder kostengünstig verfügbar. Die Idee, die Einnahmen und Ausgaben einfach in einer Tabelle zu erfassen und zu verwalten, erscheint zunächst logisch und unkompliziert. Doch so verlockend diese Einfachheit auch sein mag, sie birgt eine entscheidende Frage: Ist eine Buchhaltung, die ausschließlich auf Excel basiert, überhaupt rechtlich zulässig?
Die Antwort ist, wie so oft im Steuerrecht, nicht ganz einfach. Es gibt klare Regeln und Grundsätze, die bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen in Deutschland beachtet werden müssen. Diese Regeln sind in den sogenannten GoBD verankert. Und genau hier liegt oft das Problem bei der reinen Excel-Lösung. Lassen Sie uns genauer betrachten, was die GoBD bedeuten und welche Herausforderungen sich daraus für die Nutzung von Excel in der Buchhaltung ergeben.

- Was sind die GoBD und warum sind sie so wichtig?
- Das Dilemma: Warum Excel allein die GoBD nicht erfüllt
- Excel GoBD-konform gestalten: Zusätzliche Maßnahmen sind nötig
- Weitere Herausforderungen: Umsatzsteuer, EÜR und ELSTER
- Die Lösung: Professionelle Vorlagen und Software-Integration
- Excel als Vorerfassungstool nutzen
- Unterschied zwischen EÜR und doppelter Buchführung
- Häufig gestellte Fragen zur Buchhaltung mit Excel
- Fazit
Was sind die GoBD und warum sind sie so wichtig?
Die Abkürzung GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Dieses Regelwerk wurde vom Bundesfinanzministerium erlassen und bildet die Grundlage für die digitale Buchführung in Deutschland. Es soll sicherstellen, dass die Buchführung des Steuerpflichtigen jederzeit nachvollziehbar und prüfbar ist und den steuerlichen Anforderungen entspricht.
Kernpunkte der GoBD sind unter anderem:
- Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufzeichnungen.
- Die zeitgerechte Erfassung aller Geschäftsvorfälle.
- Die Ordnung der Unterlagen.
- Die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen.
- Die Aufbewahrungspflicht über einen gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum.
- Der Datenzugriff für die Finanzverwaltung.
Besonders der Punkt der Unveränderbarkeit ist im Zusammenhang mit digitalen Aufzeichnungen, wie sie in Excel-Dateien vorliegen, von zentraler Bedeutung. Die GoBD verlangen, dass elektronische Aufzeichnungen so aufbewahrt werden, dass sie nicht mehr verändert werden können, ohne dass diese Veränderungen dokumentiert und nachvollziehbar sind. Änderungen dürfen zudem nicht vor Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht werden können. Dies soll Manipulationen verhindern und die Integrität der Buchführung gewährleisten.
Das Dilemma: Warum Excel allein die GoBD nicht erfüllt
Hier zeigt sich das Hauptproblem bei der ausschließlichen Nutzung von Excel für die Buchhaltung. Standard-Excel-Listen sind naturgemäß sehr flexibel und leicht veränderbar. Mit wenigen Klicks können Einträge gelöscht, geändert oder hinzugefügt werden, ohne dass diese Änderungen automatisch protokolliert und nachvollziehbar gemacht werden. Für das Finanzamt und die GoBD ist aber genau diese Nachvollziehbarkeit von Änderungen unerlässlich. Wenn eine Prüferin oder ein Prüfer nicht erkennen kann, ob und wann ein Eintrag in Ihrer Buchhaltung verändert wurde, kann die Ordnungsmäßigkeit der gesamten Buchführung angezweifelt werden.
Die in Form von einfachen Excel-Listen geführten Buchungen bieten daher keinerlei Gewähr für die fortlaufende, vollständige und richtige Erfassung aller Geschäftsvorfälle im Sinne der GoBD. Die leichte Manipulierbarkeit ohne sichtbare Spuren widerspricht direkt dem Grundsatz der Unveränderbarkeit.
Excel GoBD-konform gestalten: Zusätzliche Maßnahmen sind nötig
Heißt das nun, dass Excel für die Buchhaltung gänzlich unbrauchbar ist? Nicht unbedingt, aber es bedeutet, dass zusätzliche Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Anforderungen der GoBD zu erfüllen. Eine GoBD-konforme Buchhaltung nur mit Excel-Dateien ist nämlich nicht möglich. Sie müssen die Daten, die Sie in Excel erfassen, zusätzlich so sichern, dass ihre Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit gewährleistet ist.
Eine gängige Methode, um die Unveränderbarkeit zu erreichen, ist das sogenannte Festschreibung der Daten. Das bedeutet, die in Excel erfassten Buchungen zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Format zu speichern, das nachträgliche Änderungen ausschließt oder zumindest revisionssicher protokolliert. Eine praktikable Möglichkeit, die im Text erwähnt wird, ist das Speichern der Excel-Tabelle als PDF/A-Datei. PDF/A ist ein spezielles Format für die Langzeitarchivierung elektronischer Dokumente, bei dem nachträgliche Änderungen in der Regel nicht mehr möglich sind.
Wichtig ist hierbei: Sie müssen die Excel-Datei erstellen UND zusätzlich die Daten unveränderbar als PDF/A-Datei speichern (festschreiben) und aufbewahren. Die reine Excel-Datei behält ihre Veränderbarkeit, aber die zusätzlich erzeugte PDF/A-Datei dient als revisionssichere Momentaufnahme Ihrer Buchungen zu einem bestimmten Zeitpunkt. Nur durch diese zusätzliche Speicherung erfüllen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Unveränderbarkeit.

Neben dem Speichern als PDF/A kann die Festschreibung auch durch andere Prozesse erfolgen, beispielsweise durch die Übernahme der Daten in ein revisionssicheres System wie eine professionelle Buchhaltungssoftware. Einige Anbieter von Online-Buchhaltungssoftware bieten Schnittstellen, über die Sie Ihre Excel-Daten importieren und dort festschreiben lassen können.
Weitere Herausforderungen: Umsatzsteuer, EÜR und ELSTER
Selbst wenn Sie die GoBD-Anforderungen durch zusätzliche Maßnahmen wie das Speichern als PDF/A erfüllen, gibt es weitere Aspekte der steuerlichen Buchführung, die mit einer reinen Excel-Lösung komplex werden können. Zum Beispiel die Umsatzsteuer.
Unternehmer müssen nicht nur Aufzeichnungen nach dem Einkommensteuergesetz führen, sondern auch die spezifischen Aufzeichnungspflichten nach dem Umsatzsteuergesetz beachten. Dazu gehört in vielen Fällen die regelmäßige Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung. Diese muss elektronisch übermittelt werden, in Deutschland in der Regel über das ELSTER-System der Finanzverwaltung.
Eine einfache Excel-Tabelle kann zwar Einnahmen und Ausgaben erfassen, aber die korrekte Ermittlung der abzuführenden oder zu erstattenden Umsatzsteuer, die Zuordnung zu den richtigen Steuersätzen und die Erstellung des elektronischen Datensatzes für ELSTER sind mit einer Standard-Excel-Tabelle sehr aufwendig oder gar nicht möglich. Dies erfordert in der Regel spezielle Formulare oder Software.
Auch für Einnahmen-Überschussrechner (Unternehmer, die ihren Gewinn vereinfacht ermitteln dürfen) wird es mit Excel schnell unübersichtlich. Sie müssen am Ende des Jahres eine Anlage EÜR beim Finanzamt einreichen. Die Anlage EÜR hat eine vorgegebene Struktur, in der Einnahmen und Ausgaben bestimmten Konten oder Kategorien zugeordnet werden müssen. Die manuelle Zuordnung jeder einzelnen Einnahme und Ausgabe zu den korrekten Konten in Excel ist aufwändig und fehleranfällig. Eine fehlende oder falsche Zuordnung kann zu Problemen bei der Gewinnermittlung und der Erstellung der Anlage EÜR führen.
Die Lösung: Professionelle Vorlagen und Software-Integration
Um diese Herausforderungen zu meistern und die Buchhaltung mit Excel praktikabler und konformer zu gestalten, greifen viele auf professionelle Excel-Vorlagen zurück, die speziell für Buchhaltungszwecke entwickelt wurden. Solche Vorlagen bieten oft:
- Einen hinterlegten Kontenrahmen, der die Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben zu den korrekten steuerlichen Konten erleichtert.
- Automatisierte Berechnungen für die Gewinnermittlung.
- Vorbereitete Strukturen für die Anlage EÜR.
- Möglicherweise Funktionen zur Generierung von Auswertungen, die für die Umsatzsteuer-Voranmeldung oder betriebswirtschaftliche Analysen (BWA) nützlich sind.
Auch mit einer professionellen Excel-Vorlage müssen Sie jedoch weiterhin die GoBD-Anforderungen an die Unveränderbarkeit beachten, indem Sie die Daten festschreiben (z. B. als PDF/A speichern oder in ein anderes System übertragen). Die Vorlage vereinfacht die Erfassung und Organisation der Daten, ersetzt aber nicht die Notwendigkeit der revisionssicheren Archivierung.
Ein weiterer Vorteil professioneller Vorlagen oder spezialisierter Online-Tools, die mit Excel zusammenarbeiten, ist die Möglichkeit, die Daten für die elektronische Übermittlung vorzubereiten. Gute Vorlagen können die Basis für die Erstellung der Anlage EÜR liefern, die Sie dann über ELSTER einreichen können. Online-Buchhaltungsprogramme können oft direkt die Umsatzsteuervoranmeldung generieren und übermitteln.

Excel als Vorerfassungstool nutzen
Selbst wenn Sie Ihre gesamte Buchhaltung nicht ausschließlich in Excel führen möchten oder können (z. B. weil Sie zur doppelten Buchführung verpflichtet sind), kann Excel als nützliches Vorerfassungstool dienen. Sie können Ihre täglichen oder wöchentlichen Einnahmen und Ausgaben zunächst in einer Excel-Liste festhalten. Diese Liste können Sie dann Ihrem Steuerberater zur Verfügung stellen. Viele Steuerberater arbeiten digital und können Daten aus gut strukturierten Excel-Dateien leichter in ihre eigenen Systeme übernehmen, was potenziell Kosten sparen kann.
Ebenso kann eine Excel-Liste als Basis für den Import in eine professionelle Buchhaltungssoftware dienen. Einige Online-Buchhaltungsprogramme bieten Importfunktionen, die das Übertragen der in Excel erfassten Daten ermöglichen. Dies kann den Einstieg in eine Software erleichtern und die doppelte Erfassung von Daten vermeiden.
Unterschied zwischen EÜR und doppelter Buchführung
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Einnahmenüberschussrechnung (Einnahmenüberschussrechnung) eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung ist. Sie basiert auf dem Zufluss- und Abflussprinzip von Einnahmen und Ausgaben. Die doppelte Buchführung, die für bestimmte Unternehmensformen und ab bestimmten Größenordnungen verpflichtend ist, ist deutlich komplexer und erfordert die Führung von Konten nach Soll und Haben sowie die Erstellung einer Bilanz. Eine reine Excel-Tabelle ist für die doppelte Buchführung im GoBD-Sinne nicht ordnungsgemäß nutzbar, da die komplexen Anforderungen an die Kontenführung und die Unveränderbarkeit ohne spezielle Software nicht erfüllt werden können. Die Erfassung in Excel kann hier maximal als Vorerfassung dienen, die Daten müssen aber zwingend in ein GoBD-konformes Buchführungssystem übertragen und dort revisionssicher verarbeitet und archiviert werden.
Für Einnahmen-Überschussrechner ist die Nutzung von Excel mit den beschriebenen Zusatzmaßnahmen (Festschreibung als PDF/A oder Übertragung in ein revisionssicheres System) eher denkbar, insbesondere mit einer professionellen Vorlage, die die Struktur der Anlage EÜR berücksichtigt.
Häufig gestellte Fragen zur Buchhaltung mit Excel
Hier beantworten wir einige gängige Fragen zum Thema:
Ist Excel für die Buchhaltung grundsätzlich erlaubt?
Ja, aber nur unter strengen Auflagen. Eine reine Excel-Liste, die einfach nur gespeichert wird, ist in der Regel nicht GoBD-konform, da sie leicht veränderbar ist. Sie müssen zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um die Unveränderbarkeit zu gewährleisten (z. B. durch Speichern als PDF/A oder Übertragung in ein revisionssicheres System).
Was bedeutet GoBD-Konformität für Excel-Dateien?
Es bedeutet, dass die in Excel erfassten Daten unveränderbar und nachvollziehbar sein müssen. Änderungen müssen dokumentiert werden können, und die Daten dürfen nicht vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden. Da Excel diese Nachvollziehbarkeit von Änderungen nicht standardmäßig und revisionssicher leistet, müssen die Daten separat festgeschrieben werden.
Wie mache ich meine Excel-Buchhaltung GoBD-konform?
Der wichtigste Schritt ist die Festschreibung der Daten. Eine gängige Methode ist das regelmäßige Speichern der Excel-Tabelle als PDF/A-Datei. Auch die Übertragung der Daten in ein revisionssicheres Buchführungsprogramm oder die Nutzung einer Online-Buchhaltungssoftware, die die Daten festschreibt, sind Wege zur Konformität.

Reicht Excel aus, um die Umsatzsteuer korrekt zu melden?
Nein. Während Sie in Excel Daten sammeln können, ist die Ermittlung der korrekten Umsatzsteuer und insbesondere die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung über ELSTER mit einer einfachen Excel-Tabelle nicht möglich. Professionelle Vorlagen können bei der Vorbereitung helfen, aber für die Meldung selbst benötigen Sie ELSTER oder eine Software, die ELSTER unterstützt.
Kann ich mit Excel eine Anlage EÜR erstellen?
Ja, das ist möglich, insbesondere mit professionellen Excel-Vorlagen, die den Aufbau der Anlage EÜR berücksichtigen und die Zuordnung zu den richtigen Konten erleichtern. Die endgültige Übermittlung an das Finanzamt erfolgt jedoch elektronisch (ELSTER), wofür Sie die Daten aus Excel in das ELSTER-Formular übertragen oder eine Software nutzen müssen.
Ist Excel für die doppelte Buchführung geeignet?
Nein, nicht als alleiniges Werkzeug. Die doppelte Buchführung ist deutlich komplexer als die Einnahmenüberschussrechnung und erfordert ein revisionssicheres System, das die GoBD-Anforderungen an die Kontenführung und die Unveränderbarkeit erfüllt. Excel kann hier maximal als Vorerfassungstool dienen, die Daten müssen dann in ein professionelles Buchführungsprogramm übertragen werden.
Fazit
Die Nutzung von Excel für die Buchhaltung ist unter kleineren Unternehmen weit verbreitet, birgt aber erhebliche Risiken hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der GoBD. Eine reine Excel-Lösung ist aufgrund der leichten Veränderbarkeit der Daten ohne revisionssichere Nachvollziehung in der Regel nicht GoBD-konform. Um Excel rechtssicher in der Buchhaltung einzusetzen, sind zusätzliche Maßnahmen wie das regelmäßige Speichern der Daten als PDF/A-Datei oder die Übertragung in ein revisionssicheres System unerlässlich.
Während Excel mit den richtigen Workarounds und eventuell einer professionellen Vorlage für die Einnahmenüberschussrechnung und als Vorerfassungstool nutzbar sein kann, stößt es bei komplexeren Anforderungen wie der Umsatzsteuer-Meldung über ELSTER oder der doppelten Buchführung schnell an seine Grenzen. In vielen Fällen bieten spezialisierte Buchhaltungssoftware-Lösungen oder Online-Buchhaltungsprogramme eine sicherere, effizientere und GoBD-konforme Alternative, die auch die elektronische Übermittlung an das Finanzamt vereinfacht.
Wer weiterhin auf Excel setzen möchte, muss sich der Notwendigkeit der zusätzlichen Schritte zur Festschreibung bewusst sein und sicherstellen, dass alle relevanten steuerlichen Pflichten, wie die elektronische Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldung und Anlage EÜR, erfüllt werden. Professionelle Vorlagen können hierbei eine wertvolle Hilfe sein.
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