Was kann man als Masterstudent absetzen?

Steuern sparen im Masterstudium: So geht's

03/05/2020

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Ein Masterstudium ist oft eine wichtige Investition in die berufliche Zukunft, bringt aber auch erhebliche Kosten mit sich. Glücklicherweise können viele dieser Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden, insbesondere wenn es sich um ein Zweitstudium handelt. Das Finanzamt betrachtet ein Zweitstudium, wie beispielsweise ein Masterstudium nach einem Bachelor, in der Regel als Fortbildung oder Weiterbildung. Dies hat entscheidende Vorteile bei der steuerlichen Absetzbarkeit der entstandenen Kosten. In diesem Artikel erfahren Sie detailliert, welche Ausgaben Sie als Masterstudent geltend machen können und worauf Sie dabei achten müssen, basierend auf den bereitgestellten Informationen.

Kann ich die Kosten für mein LLM von der Steuer absetzen?
Bei einem zweisemestrigen Auslandsstudium oder einer Weiterbildung wie einem Master, MBA (Master of Business Administration) oder LL. M. (Master of Law) können die Kosten für das Auslandssemester als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Die Geltendmachung von Studienkosten kann auf verschiedene Weise erfolgen. Eine bequeme Möglichkeit ist die Nutzung einer Steuer-App, die den Prozess vereinfacht. Alternativ können Sie Ihre Studienausgaben manuell in der Anlage N Ihrer Steuererklärung unter den Werbungskosten eintragen. Die Einordnung als Werbungskosten ist bei einem Zweitstudium besonders vorteilhaft, da diese in voller Höhe abgesetzt werden können und – anders als Sonderausgaben für ein Erststudium – nicht auf einen Höchstbetrag begrenzt sind und bei nicht ausreichenden Einkünften sogar zu einem Verlustvortrag führen können, der sich in zukünftigen Jahren steuermindernd auswirkt.

Übersicht

Welche Kosten sind absetzbar?

Die Liste der möglichen absetzbaren Kosten ist vielfältig. Sie umfasst direkte Studienkosten, aber auch Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Studium entstehen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Posten, die Sie als Masterstudent steuerlich geltend machen können:

Studiengebühren und Semesterbeiträge

Zu den zentralen Kosten gehören die Studiengebühren oder Semesterbeiträge, die von der Hochschule oder Universität erhoben werden. Diese müssen in der Regel jedes Semester im Rahmen der Rückmeldung gezahlt werden.

  • Volle Absetzbarkeit: Im Zweitstudium können Sie diese Gebühren in voller Höhe als Werbungskosten absetzen. Es gibt hier keine Obergrenze.
  • Wer zahlt, ist (fast) egal: Eine Besonderheit bei den Studiengebühren für ein Zweitstudium ist, dass auch dann, wenn Ihre Eltern oder andere Personen diese Gebühren für Sie bezahlen, Sie diese Kosten trotzdem steuerlich geltend machen können. Die einzige Bedingung hierfür ist, dass die Rechnung über die Studiengebühren auf Ihren Namen als Student ausgestellt sein muss. Beachten Sie jedoch, dass diese Ausnahme nur für die Studiengebühren selbst gilt. Alle anderen Studienkosten müssen Sie grundsätzlich selber bezahlt haben, um sie absetzen zu können.

Fahrtkosten zur Universität

Der Weg zur Hochschule ist ebenfalls ein relevanter Kostenfaktor, der steuerlich berücksichtigt werden kann. Da Ihre Universität oder Hochschule bei einem Zweitstudium als Ihre erste Tätigkeitsstätte gilt, können Sie die Fahrten dorthin absetzen.

  • Entfernungspauschale: Sie können für jeden Studientag, an dem Sie zur Universität gefahren sind, die Entfernungspauschale geltend machen. Diese beträgt 0,30 Euro pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und der Universität.
  • Erhöhte Pauschale bei längeren Strecken: Ist die Strecke besonders lang, erhöht sich die Pauschale ab dem 21. Kilometer auf 0,38 Euro pro Kilometer.
  • Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die Berechnungsgrundlage immer die einfache Entfernung ist, nicht der Hin- und Rückweg. Sie zählen also nur die Kilometer einer Strecke (entweder von Wohnung zur Uni oder Uni zur Wohnung) und multiplizieren diese mit der Anzahl der Studientage und der entsprechenden Pauschale.

Arbeitsmittel

Für das Studium benötigte Arbeitsmittel können ebenfalls abgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Fachbücher, Skripte, Schreibwaren, aber auch spezifisches Equipment.

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Arbeitsmittel, deren Anschaffungskosten (inklusive Mehrwertsteuer) einen bestimmten Betrag nicht überschreiten, können in der Regel im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden. Die bereitgestellte Information nennt hier eine Grenze von 952 Euro.
  • Abschreibung (AfA): Kosten für Arbeitsmittel, die mehr als 952 Euro (inkl. MwSt.) kosten, müssen über die übliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden (Absetzung für Abnutzung). Das bedeutet, der Betrag wird nicht auf einmal, sondern über mehrere Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht.
  • Private Nutzung: Es ist in Ordnung, wenn Sie das Equipment auch privat nutzen. Allerdings sollte der überwiegende Anteil der Nutzung (mehr als 50%) für Ihr Studium gedacht sein.

Besonderheit bei Computer und Software

Für Computer, Software und Computerzubehör gibt es seit dem 01. Januar 2021 eine spezielle Regelung, die die Absetzung vereinfacht.

  • Sofortige Absetzung: Unabhängig von den Anschaffungskosten können diese Anschaffungen seit dem Steuerjahr 2021 komplett in einem Jahr abgeschrieben werden. Die bisherige Regelung, die eine Aufteilung der Abschreibung bei Kosten über der GWG-Grenze vorsah, entfällt hier.
  • Proportional zur Nutzung: Auch hier gilt, dass nur der Anteil der Kosten abgesetzt werden darf, der beruflich oder für das Studium genutzt wird. Wenn Sie den Computer beispielsweise zu 70% für das Studium und zu 30% privat nutzen, können Sie 70% der Kosten absetzen.

Doppelte Haushaltsführung

Wenn Sie für Ihr Masterstudium an einen anderen Ort ziehen, dort eine Zweitwohnung haben und regelmäßig an Ihren Hauptwohnsitz (z. B. bei Ihren Eltern) pendeln, können Sie die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Dies setzt voraus, dass Sie weiterhin einen eigenen Hausstand am Hauptwohnsitz unterhalten und von dort aus die Zweitwohnung aufsuchen.

Unter die doppelte Haushaltsführung fallen folgende Ausgaben:

  • Miete für die Zweitwohnung: Die Kosten für die Unterkunft am Studienort sind bis zu einem bestimmten Höchstbetrag pro Monat absetzbar (die bereitgestellte Information nennt den Höchstbetrag nicht, bestätigt aber die Absetzbarkeit der Miete).
  • Fahrten zum Hauptwohnsitz: Sie können pro Woche eine Heimfahrt zum Hauptwohnsitz absetzen. Auch hier gilt die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer (ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro). Es wird die einfache Entfernung zugrunde gelegt.
  • Verpflegungspauschale: Für die ersten drei Monate nach Bezug der Zweitwohnung können Sie eine Verpflegungspauschale für die Tage geltend machen, an denen Sie sich von Ihrem Hauptwohnsitz entfernt aufhalten. Diese Pauschale dient dazu, die höheren Kosten für Verpflegung am Zweitwohnsitz auszugleichen.

Details zur Verpflegungspauschale

Die Verpflegungspauschale ist gestaffelt nach der Abwesenheitsdauer vom Hauptwohnsitz:

  • 14 Euro pro Tag: Bei einer Abwesenheit von 8 bis unter 24 Stunden vom Hauptwohnsitz.
  • 28 Euro pro Tag: Bei einer Abwesenheit von 24 Stunden oder länger vom Hauptwohnsitz.

Diese Pauschale kann für maximal drei Monate ab dem Zeitpunkt des Einzugs in die Zweitwohnung steuerlich geltend gemacht werden.

Arbeitszimmer

Nutzen Sie in Ihrer Wohnung ein separates Zimmer ausschließlich für Ihr Studium, können Sie die Kosten für dieses Arbeitszimmer absetzen. Es ist entscheidend, dass das Zimmer tatsächlich nur für das Studium genutzt wird und nicht gleichzeitig als Schlaf- oder Wohnzimmer dient. Ein Schreibtisch im Schlafzimmer erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Zu den absetzbaren Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer gehören unter anderem:

  • Der anteilige Anteil der Miete für das Arbeitszimmer (berechnet nach dem Flächenanteil des Zimmers an der Gesamtwohnfläche).
  • Anteilige Stromkosten und Heizkosten.
  • Möbel, die speziell für das Arbeitszimmer angeschafft wurden.

Die Informationen deuten darauf hin, dass die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei einem Zweitstudium in voller Höhe abgesetzt werden können, sofern es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet. Da das Masterstudium als zweite Berufsausbildung oder Weiterbildung gilt, kann das Arbeitszimmer den Mittelpunkt dieser Betätigung darstellen, wenn die wesentlichen und prägenden Tätigkeiten des Studiums dort stattfinden (z. B. Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen, Schreiben von Hausarbeiten oder Abschlussarbeiten).

Studium im Ausland steuerlich absetzen

Auch Kosten, die im Rahmen eines Auslandssemesters oder eines kompletten Masterstudiums im Ausland entstehen, können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich relevant sein.

Welche Pauschalen kann ich als Student absetzen?
Pauschalen für StudierendeWas Studenten bei der Steuererklärung absetzen können:Wie viel kann abgesetzt werden?Arbeitsmittel110 Euro pro JahrBewerbungskosten8,50 Euro bei schriftlichen Bewerbungen, 2,50 Euro bei Online-BewerbungenFahrtkosten0,30 Euro pro Kilometer, bis 4.500 Euro pro JahrKontoführung16 Euro pro Jahr
  • Fahrtkosten im Ausland: Die Fahrtkosten zwischen Ihrer Unterkunft im Ausland und der ausländischen Universität können ebenfalls als Entfernungspauschale beim Finanzamt geltend gemacht werden, analog zu den Fahrten zur Universität in Deutschland.
  • Kosten für die Unterkunft im Ausland: Die Kosten für die Unterkunft während des Auslandssemesters sind nur steuerlich absetzbar, wenn Sie weiterhin einen festen Wohnsitz in Deutschland haben und gleichzeitig an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind. Dies ist oft bei einem Auslandssemester der Fall, das als Teil des Studiums an der Heimathochschule absolviert wird.

Auslandskrankenversicherung absetzen

Eine Auslandskrankenversicherung ist bei einem Studium im Ausland, insbesondere außerhalb der EU, dringend empfohlen. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet in vielen Ländern, insbesondere in Nicht-EU-Ländern, keinen ausreichenden Schutz. Selbst in EU-Ländern werden medizinische Rücktransporte nach Deutschland oft nicht übernommen.

Eine Auslandskrankenversicherung deckt medizinische Behandlungen, Notfälle und Medikamente im Ausland ab und erstattet die Kosten. Der genaue Leistungsumfang hängt vom gewählten Tarif ab. Die gute Nachricht ist, dass die Kosten für eine Auslandskrankenversicherung für Studierende im Ausland steuerlich absetzbar sind. Sie zählen in der Regel zu den Sonderausgaben im Bereich der Versicherungsbeiträge.

Zusammenfassung absetzbarer Kosten für Masterstudenten

Um einen schnellen Überblick zu geben, fasst die folgende Tabelle die wichtigsten absetzbaren Kosten und die relevanten Regeln zusammen:

KostenartAbsetzbarkeit (Zweitstudium)Besonderheiten
Studiengebühren / SemesterbeiträgeVolle HöheAuch absetzbar, wenn von Dritten bezahlt (Rechnung auf Studentennamen).
Fahrtkosten zur Uni0,30 €/km (ab 21. km 0,38 €/km)Einfache Entfernung, Universität = erste Tätigkeitsstätte.
Arbeitsmittel (< 952 € inkl. MwSt.)Sofort im AnschaffungsjahrMuss überwiegend für Studium genutzt werden.
Arbeitsmittel (> 952 € inkl. MwSt.)Abschreibung über NutzungsdauerMuss überwiegend für Studium genutzt werden.
Computer, Software, Zubehör (seit 2021)Sofort im Anschaffungsjahr (unabhängig vom Preis)Nur studienbezogener Anteil.
Doppelte Haushaltsführung: Miete ZweitwohnungJa (bis Höchstbetrag)Voraussetzung: Hauptwohnsitz wird beibehalten.
Doppelte Haushaltsführung: Heimfahrten1x pro Woche (0,30 €/km, ab 21. km 0,38 €/km)Einfache Entfernung.
Doppelte Haushaltsführung: VerpflegungspauschaleJa (max. 3 Monate)14 € (8-24h Abwesenheit), 28 € (>24h Abwesenheit).
ArbeitszimmerJa (volle Höhe)Separates Zimmer, ausschließlich für Studium genutzt, Mittelpunkt der stud. Tätigkeit.
Fahrtkosten im Ausland (Unterkunft-Uni)0,30 €/km (ab 21. km 0,38 €/km)Einfache Entfernung.
Unterkunft im AuslandJaNur bei gleichzeitigem Wohnsitz in Deutschland und Immatrikulation an deutscher HS.
AuslandskrankenversicherungJaZählt zu Sonderausgaben.

Häufig gestellte Fragen zur Steuererklärung im Masterstudium

Im Zusammenhang mit der Steuererklärung tauchen oft ähnliche Fragen auf. Hier finden Sie Antworten auf einige typische Fragestellungen basierend auf den bereitgestellten Informationen:

Muss ich alle Belege aufheben?

Ja, es ist unerlässlich, alle Belege für die geltend gemachten Kosten aufzubewahren (Rechnungen, Quittungen, Nachweise über Fahrten etc.). Das Finanzamt kann diese jederzeit anfordern. Auch wenn Sie eine Steuer-App nutzen, müssen die Belege für den Fall einer Prüfung vorhanden sein.

Was bedeutet 'erste Tätigkeitsstätte' im Zusammenhang mit Fahrtkosten?

Für ein Zweitstudium, wie den Master, gilt die Universität oder Hochschule steuerlich als Ihre erste Tätigkeitsstätte. Dies ist wichtig, da nur die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte mit der Entfernungspauschale (0,30 € / 0,38 € pro einfachem Kilometer) angesetzt werden können. Bei einem Erststudium wäre dies anders geregelt.

Können meine Eltern meine Kosten absetzen, wenn sie diese bezahlen?

Nur die Studiengebühren für Ihr Zweitstudium können von Ihnen abgesetzt werden, auch wenn Ihre Eltern diese bezahlen, vorausgesetzt die Rechnung ist auf Ihren Namen ausgestellt. Alle anderen Kosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel etc.) müssen Sie selbst getragen haben, um sie als Ihre Werbungskosten geltend machen zu können.

Was passiert, wenn ich im Studienjahr kein oder nur wenig Einkommen hatte?

Da die Kosten für ein Zweitstudium als Werbungskosten gelten, können diese auch dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn Ihre Einkünfte im Studienjahr nicht ausreichen, um alle Kosten abzudecken. In diesem Fall entsteht ein steuerlicher Verlust, der in zukünftige Jahre vorgetragen werden kann (Verlustvortrag). Sobald Sie in den folgenden Jahren Einkünfte erzielen (z. B. im ersten Berufsjahr nach dem Studium), mindert dieser Verlustvortrag Ihre Steuerlast.

Wie weise ich die Nutzung eines Arbeitszimmers nach?

Sie müssen dem Finanzamt glaubhaft machen, dass das Zimmer ausschließlich für das Studium genutzt wird. Dies kann durch Fotos des Raumes geschehen, die zeigen, dass er wie ein Büro eingerichtet ist (Schreibtisch, Regal für Fachbücher etc.) und keine private Nutzung erkennbar ist (kein Bett, Fernseher etc.). Zudem müssen Sie den Flächenanteil des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche ermitteln, um die anteiligen Kosten korrekt berechnen zu können.

Kann ich die Verpflegungspauschale für die gesamte Studiendauer absetzen?

Nein, die Verpflegungspauschale im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung kann nur für die ersten drei Monate nach dem Einzug in die Zweitwohnung am Studienort geltend gemacht werden.

Warum ist eine Auslandskrankenversicherung für das Auslandsstudium so wichtig?

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland deckt medizinische Kosten im Ausland oft nur unzureichend oder gar nicht ab, besonders außerhalb der EU. Eine Auslandskrankenversicherung schützt Sie vor hohen Kosten im Krankheitsfall oder bei Unfällen im Ausland, einschließlich eventuell notwendiger medizinischer Rücktransporte nach Deutschland, die von der gesetzlichen Kasse in der Regel nicht übernommen werden.

Indem Sie sich gründlich über die absetzbaren Kosten informieren und Ihre Steuererklärung sorgfältig ausfüllen, können Sie als Masterstudent Ihre finanzielle Belastung deutlich reduzieren. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die das Steuerrecht für Ihr Zweitstudium bietet.

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