Welche Ausgaben können Studenten als Werbungskosten absetzen?

Steuererklärung für Studenten: Kosten absetzen

14/02/2014

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Als Student bist du oft nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, besonders wenn dein jährliches Einkommen unter dem jährlichen Steuerfreibetrag liegt. Im Jahr 2020 betrug dieser beispielsweise 9.408 Euro. Doch selbst wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist, kann es sich enorm lohnen, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen. Warum? Weil du viele Kosten, die während deines Studiums anfallen, steuerlich geltend machen kannst. Diese Kosten werden vom Finanzamt als eine Art Steuerbonus oder Verlust vermerkt und verrechnet, sobald du später im Berufsleben deine erste verpflichtende Steuererklärung abgibst. So kannst du deine zukünftige Steuerlast senken und potenziell Geld zurückbekommen. Die Möglichkeit, Kosten geltend zu machen, kann dir einen erheblichen finanziellen Vorteil verschaffen.

Welche Pauschbeträge sind steuerlich absetzbar?
Nichtselbstständige Arbeit: WerbungskostenNichtselbstständige Arbeit: Werbungskosten2024Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 EuroSofort-AfA für Arbeitsmittel (ohne Umsatzsteuer)800 EuroKilometerpauschalenEntfernungspauschale für Wege Wohnung–erste Tätigkeitsstätte0,30 Euro pro Entfernungs-km
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Erstausbildung vs. Zweitausbildung: Kosten richtig absetzen

Je nachdem, ob du dich in deiner ersten oder zweiten Ausbildung befindest, behandelt das Finanzamt deine Studienkosten unterschiedlich. Dies ist ein entscheidender Punkt, um deine Ausgaben optimal steuerlich geltend zu machen.

Kosten in der Erstausbildung (Bachelor)

Befindest du dich in deiner ersten Berufsausbildung oder deinem ersten Studium, also in der Regel deinem Bachelor, kannst du anfallende Kosten als sogenannte Sonderausgaben beim Finanzamt angeben. Dies ist jedoch nur möglich, wenn du im selben Jahr steuerpflichtige Einkünfte hattest, die dich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichten. Solche Einkünfte könnten beispielsweise aus einem Nebenjob stammen. Der Höchstbetrag, den du hierbei absetzen kannst, ist auf 6.000 Euro pro Jahr begrenzt. Diese Kosten mindern direkt dein zu versteuerndes Einkommen im aktuellen Jahr.

Kosten in der Zweitausbildung (Master, Duales Studium, Bachelor nach Ausbildung)

Wenn du dich hingegen in einer Zweitausbildung befindest – dazu zählen Masterstudiengänge, ein duales Studium oder auch ein Bachelorstudium, nachdem du bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hast – kannst du deine Studienkosten als Werbungskosten geltend machen. Der große Vorteil der Werbungskosten ist, dass sie nicht auf 6.000 Euro begrenzt sind und vor allem, dass du sie auch dann geltend machen kannst, wenn du im betreffenden Jahr keine oder nur geringe Einkünfte hattest. Die dabei entstehenden "Verluste" (deine Kosten übersteigen deine Einkünfte) werden vom Finanzamt festgestellt und in die Zukunft vorgetragen. Dies nennt man einen Verlustvortrag. Diese vorgetragenen Verluste werden dann mit deinen ersten zukünftigen steuerpflichtigen Einkünften verrechnet und senken so deine Steuerlast erheblich.

Eine freiwillige Steuererklärung ist daher besonders für Studenten in der Zweitausbildung sehr empfehlenswert, da sie so die Basis für zukünftige Steuererstattungen schaffen können.

Welche Studienkosten kannst du steuerlich geltend machen?

Die Liste der absetzbaren Kosten ist lang und vielfältig. Hier sind die wichtigsten Ausgaben, die du in deiner Steuererklärung angeben kannst (besonders relevant als Werbungskosten in der Zweitausbildung):

  • Semesterbeiträge und eventuelle Studiengebühren
  • Kosten für Fachliteratur und Fachzeitschriften
  • Bibliotheksgebühren
  • Fahrtkosten für den täglichen Weg zur Universität, zur Bibliothek oder zu Lerngruppen
  • Kosten für Praktika, Auslandssemester und Exkursionen (inkl. Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten)
  • Mietkosten für eine Zweitwohnung am Studienort (sofern die Kriterien erfüllt sind, z.B. erste Wohnung am Elternhaus)
  • Kosten für Umzüge, die studienbedingt sind
  • Kosten für die Kontoführung (pauschal oder nachweisbar)
  • Und natürlich: Kosten für deine Arbeitsmittel

Es ist ratsam, Belege für alle deine Ausgaben aufzubewahren. Das Finanzamt kann stichprobenartig Nachweise verlangen.

Bürokratie minimieren: Kostenpauschalen für Studierende

Um dir das Sammeln und Einreichen unzähliger Einzelbelege zu ersparen, bietet das Finanzamt verschiedene Pauschalen an. Mit diesen Pauschalen kannst du bestimmte Ausgaben ohne detaillierten Nachweis bis zu einem bestimmten Betrag geltend machen. Das vereinfacht die Steuererklärung erheblich.

Die wichtigsten Pauschalen für Studierende sind:

  • Umzugskostenpauschale: 820 Euro (gültig ab März 2020)
  • Fahrtkostenpauschale: 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer (für den Weg zur Uni, etc.)
  • Fachliteraturpauschale: 80 Euro pro Jahr
  • Telefon- und Internetkostenpauschale: 20 Euro pro Monat (also 240 Euro pro Jahr)
  • Kontoführungspauschale: 16 Euro pro Jahr
  • Bewerbungskostenpauschale: 8,50 Euro pro Bewerbungsmappe, 2,50 Euro pro Online-Bewerbung
  • Verpflegungspauschale (bei Praktika, Auslandssemestern, Exkursionen): Im Inland 12 Euro für An- und Abreisetag sowie für Tage mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 24 Euro für volle 24 Stunden Abwesenheit. Pauschalen für Auslandsaufenthalte variieren je nach Land.

Die Arbeitsmittelpauschale für Studenten

Ein zentraler Punkt für viele Studierende sind die Kosten für Arbeitsmittel. Hierfür gibt es ebenfalls eine Pauschale. Die Arbeitsmittelpauschale beträgt 110 Euro pro Jahr. Mit dieser Pauschale kannst du Ausgaben für typische Arbeitsmittel wie Stifte, Blöcke, Ordner, aber auch kleinere technische Geräte oder Software bis zu diesem Betrag geltend machen, ohne jeden einzelnen Kassenbon vorlegen zu müssen.

Liegen deine tatsächlichen Ausgaben für Arbeitsmittel über diesem Betrag von 110 Euro pro Jahr, lohnt es sich, die Belege zu sammeln und die höheren Kosten einzeln nachzuweisen. Typische Arbeitsmittel können sein:

  • Schreibwaren (Kugelschreiber, Bleistifte, Textmarker)
  • Hefter, Ordner, Notizblöcke
  • Fachbücher (über die Fachliteraturpauschale hinausgehend)
  • Druckerpapier, Toner, Tinte
  • Anteile an Kosten für Laptop, Tablet, Drucker (wenn diese überwiegend für das Studium genutzt werden)
  • Software (z.B. für Statistik, Office-Anwendungen)
  • Taschenrechner
  • Druckkosten für Skripte oder Hausarbeiten

Denke daran, dass du bei der Geltendmachung höherer Kosten über 110 Euro die Belege bereithalten musst. Wenn du aber nur kleinere Beträge ausgibst, ist die Pauschale von 110 Euro eine einfache Möglichkeit, zumindest einen Teil deiner Ausgaben ohne großen Aufwand abzusetzen.

Wichtige Fristen für deine Steuererklärung

Auch bei der Steuererklärung gibt es Fristen, die du beachten musst:

  • Sonderausgaben (Erstausbildung): Diese müssen im selben Kalenderjahr, in dem sie angefallen sind, geltend gemacht und verrechnet werden.
  • Werbungskosten / Verlustvortrag (Zweitausbildung): Der große Vorteil hier ist, dass du die Steuererklärung und den damit verbundenen Verlustvortrag rückwirkend einreichen kannst. Dies ist für bis zu sieben Jahre möglich. Das bedeutet, du kannst auch für vergangene Studienjahre, in denen du Kosten hattest, jetzt noch eine Steuererklärung abgeben und dir diese Kosten für die Zukunft sichern.

Diese lange Frist für den Verlustvortrag gibt dir viel Flexibilität, falls du es in einem Jahr nicht geschafft hast, die Erklärung einzureichen.

Professionelle Hilfe und Unterstützung

Eine Steuererklärung kann auf den ersten Blick kompliziert erscheinen. Doch du musst diesen Weg nicht alleine gehen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung zu erhalten:

  • Steuerberater: Du kannst einen Steuerberater beauftragen, der deine Erklärung für dich erstellt. Dies ist oft kostenpflichtig, aber bei komplexen Fällen sehr hilfreich.
  • Lohnsteuerhilfevereine: Diese bieten ebenfalls Hilfe bei der Steuererklärung an, oft gegen einen Mitgliedsbeitrag.
  • Kostenlose Steuerseminare für Studenten: Wie im Text erwähnt, gibt es Initiativen wie die Hochschulinitiative Deutschland, die speziell für Studierende zugeschnittene kostenlose Seminare anbieten. Hier lernst du das Wichtigste über die Steuererklärung während des Studiums, anrechenbare Kosten, Pauschalen und Fristen. Manchmal gibt es auch Kooperationen mit Steuersoftware-Anbietern, die Rabatte anbieten (z.B. Taxfix mit 50% Rabatt auf die Übermittlungsgebühr, wie im Beispiel genannt).
  • Steuersoftware und Online-Tools: Es gibt zahlreiche Programme und Webseiten, die dich Schritt für Schritt durch die Steuererklärung führen.

Nutze die verfügbaren Hilfsangebote, um sicherzustellen, dass du alle relevanten Kosten geltend machst und keine Fehler machst.

Pauschalen im Überblick

Hier findest du noch einmal die wichtigsten Pauschalen für Studierende zusammengefasst:

PauschaleBetragHinweis
Arbeitsmittelpauschale110 Euro/JahrFür Stifte, Papier, kleinere Geräte etc.
Fahrtkostenpauschale0,30 Euro/kmWeg zur Uni etc.
Fachliteraturpauschale80 Euro/JahrFür Bücher, Zeitschriften
Telefon- und Internetkostenpauschale20 Euro/Monat (240 Euro/Jahr)
Kontoführungspauschale16 Euro/Jahr
Umzugskostenpauschale820 EuroAb März 2020, bei studienbedingtem Umzug
Bewerbungskostenpauschale8,50 Euro/Mappe, 2,50 Euro/Online
Verpflegungspauschale12/24 Euro (Inland)Bei Praktika, Auslandssemestern, Exkursionen (Abwesenheit)

Denke daran: Wenn deine tatsächlichen Kosten eine Pauschale überschreiten, kannst du in der Regel die höheren Kosten mit Belegen nachweisen und absetzen.

Häufig gestellte Fragen zur Steuererklärung für Studenten

Muss ich als Student eine Steuererklärung abgeben?
Nicht unbedingt. Wenn dein jährliches Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (z.B. 9.408 Euro im Jahr 2020) und du keine anderen Gründe hast (z.B. bestimmte Lohnersatzleistungen), bist du nicht zur Abgabe verpflichtet. Eine freiwillige Abgabe lohnt sich aber oft, um Kosten geltend zu machen.
Was ist der Unterschied zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten?
Sonderausgaben kannst du in der Erstausbildung geltend machen, wenn du steuerpflichtige Einkünfte hattest, die dich zur Abgabe verpflichten. Sie sind auf 6.000 Euro begrenzt und mindern das Einkommen im aktuellen Jahr. Werbungskosten machst du in der Zweitausbildung geltend. Sie sind nicht begrenzt und können als Verlustvortrag in die Zukunft mitgenommen werden, auch wenn du keine oder nur geringe Einkünfte hattest.
Was bedeutet Verlustvortrag?
Wenn deine Werbungskosten deine Einkünfte in einem Jahr übersteigen, stellt das Finanzamt einen "Verlust" fest. Dieser Verlust wird in die folgenden Jahre übertragen (vorgetragen) und mindert dann deine zukünftigen steuerpflichtigen Einkünfte, sobald du diese erzielst. So sparst du später Steuern.
Wie hoch ist die Arbeitsmittelpauschale?
Die Arbeitsmittelpauschale für Studierende beträgt 110 Euro pro Jahr.
Kann ich auch höhere Kosten für Arbeitsmittel absetzen?
Ja. Wenn deine tatsächlichen Ausgaben für Arbeitsmittel über 110 Euro pro Jahr liegen, kannst du diese mit entsprechenden Belegen nachweisen und in voller Höhe als Werbungskosten (in der Zweitausbildung) geltend machen.
Wie lange kann ich Kosten rückwirkend geltend machen?
Kosten, die du als Werbungskosten (in der Zweitausbildung) geltend machst und die zu einem Verlustvortrag führen, kannst du bis zu sieben Jahre rückwirkend einreichen.
Muss ich für alle Kosten Belege sammeln?
Für Pauschalen benötigst du keine Belege. Wenn du aber höhere tatsächliche Kosten als die Pauschale geltend machst oder andere Kosten ohne Pauschale angibst, solltest du die entsprechenden Belege für eine mögliche Prüfung durch das Finanzamt aufbewahren.

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