Was bedeutet es, auf Kommission zu kaufen?

Kommissionsgeschäfte: Was Sie wissen müssen

27/04/2013

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Kommissionsgeschäfte stellen eine besondere Form des Handels dar, bei der eine Partei, der sogenannte Kommissionär, im eigenen Namen, aber auf Rechnung einer anderen Partei, des Kommittenten, Güter kauft oder verkauft. Dieses Modell unterscheidet sich grundlegend vom direkten Kauf oder Verkauf zwischen zwei Parteien und bietet spezifische Vorteile und Herausforderungen für die Beteiligten.

Wie funktioniert der Kommissionsverkauf?
Bei einer Kommissionsvereinbarung kauft oder verkauft der Kommissionär gewerbsmäßig als selbstständiger Kaufmann im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Auftraggebers (Kommittent), die von diesem bestimmten Güter. Der Vertrag kann als Einkaufskommission oder Verkaufskommission ausgestaltet werden.

Während Verbraucher im Alltag selten direkt mit Kommissionsgeschäften konfrontiert werden, sind sie im Geschäftsleben, insbesondere in bestimmten Branchen, durchaus relevant. Die rechtliche Grundlage für diese Geschäfte findet sich im deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), genauer in den Paragraphen 383 bis 406.

Übersicht

Was bedeutet Kommission?

Der Begriff „Kommission“ bezeichnet im Wesentlichen ein Geschäft, das jemand (der Kommissionär) für jemand anderen (den Kommittenten) durchführt. Dabei tritt der Kommissionär nach außen hin in eigenem Namen auf, agiert aber wirtschaftlich für Rechnung des Kommittenten. Es gibt zwei Hauptarten von Kommissionsgeschäften:

  • Einkaufskommission: Hier kauft der Kommissionär im eigenen Namen Güter für Rechnung des Kommittenten.
  • Verkaufskommission: Hier verkauft der Kommissionär im eigenen Namen Güter für Rechnung des Kommittenten.

Im Kern agiert der Kommissionär als eine Art stiller Vertreter des Kommittenten im Außenverhältnis, wobei das Geschäft wirtschaftlich dem Kommittenten zugutekommt oder diesen belastet.

Der Kommissionskauf im Detail

Der Kommissionskauf ist ein spezifisches Kommissionsgeschäft, bei dem eine Person oder ein Unternehmen (der Kommittent) ein Produkt kaufen möchte, aber kein direktes Rechtsverhältnis zum Verkäufer eingehen will. Dies kann verschiedene Gründe haben, beispielsweise der Wunsch nach Anonymität oder die Nutzung der Expertise und Solvenz eines Mittelsmanns.

Der Kommittent beauftragt einen Kommissionär damit, das gewünschte Gut zu erwerben. Der Kommissionär führt den Kaufvertrag mit dem tatsächlichen Verkäufer in seinem eigenen Namen aus. Nach außen hin erscheint der Kommissionär als der Käufer. Wirtschaftlich jedoch erfolgt der Kauf „auf fremde Rechnung“, nämlich die des Kommittenten. Nach dem erfolgreichen Kauf ist der Kommissionär zunächst Eigentümer der Ware, muss diese aber im zweiten Schritt an den Kommittenten übereignen.

Was bedeutet Bestellung auf Kommission?
Mit der Kommission können Sie eine Bestellung nummerisch einem konkreten Projekt zuordnen und so die Rechnungsabwicklung / Lieferscheinzuordnung vereinfachen. Kommissionsnummern (auch Kontierung genannt) werden durch Nutzen des Buttons "Kommission wählen" im Warenkorb einer Bestellung zugeordnet.

Die Beziehung zwischen Kommittent und Kommissionär im Rahmen des Kommissionskaufs ist im HGB geregelt und legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest.

Kommissionsware und Kommissionsverkauf

Der Kommissionsverkauf, oft auch im Zusammenhang mit „Kommissionsware“ genannt, ist die Spiegelung des Kommissionskaufs. Hierbei überlässt ein Eigentümer (der Kommittent) einem Händler (dem Kommissionär) Waren zum Verkauf. Der Kommissionär verkauft diese Waren im eigenen Namen an Endkunden, aber die Rechnung des Verkaufs geht an den Kommittenten.

Das Besondere an Kommissionsware ist, dass der Händler die Ware vom Lieferanten (Kommittenten) zunächst kostenlos erhält. Er bezahlt den Lieferanten erst, nachdem die Ware tatsächlich verkauft wurde. Für den Verkauf erhält der Händler eine vorab vereinbarte Provision oder einen Kommissionsrabatt. Ein großer Vorteil für den Händler ist dabei, dass er nicht verkaufte Ware in der Regel ohne eigene Kosten an den Kommittenten zurückgeben kann.

Ein klassisches Praxisbeispiel ist ein Saatguthersteller (Kommittent), der Sämereien an Supermärkte (Kommissionär) liefert. Der Hersteller stellt die Ständer auf und bestückt sie. Der Supermarkt muss keine Waren vorfinanzieren. Am Ende der Saison rechnet der Supermarkt nur die verkauften Packungen ab, behält seine Provision ein und gibt die unverkauften Samen an den Hersteller zurück.

Was bedeutet es, Produkte auf Kommission zu verkaufen?
Definition Was ist Kommissionsware? Von Kommissionsware spricht man, wenn ein Händler von einem Lieferanten kostenlos Güter erhält, diese verkauft und anschließend eine bestimmte Provison ausgezahlt bekommt. Überschüssige Ware kann er später einfach und ohne eigene Kosten zurückgeben.

Beim Kommissionsverkauf bleibt der Kommittent so lange Eigentümer der Ware, bis diese durch den Kommissionär an einen Endkunden verkauft wurde. Der Kommissionär wird also nicht Eigentümer der Kommissionsware, sondern verwahrt sie lediglich und hat die Aufgabe, sie zu veräußern.

Rechtliche Grundlagen und der Kommissionsvertrag

Wie erwähnt, sind Kommissionsgeschäfte in den §§ 383-406 HGB detailliert geregelt. Die Basis für ein Kommissionsgeschäft bildet der Kommissionsvertrag, eine spezielle Form des Vertriebsvertrages. Dieser Vertrag regelt die Beziehung zwischen Kommittent und Kommissionär und legt die Rahmenbedingungen fest, wie z.B. die Art der zu handelnden Güter, Preisvorgaben, die Höhe der Provision und die Abwicklungsmodalitäten.

Der Ablauf eines typischen Kommissionsgeschäfts lässt sich meist in drei Phasen unterteilen:

  1. Vereinbarung: Kommittent und Kommissionär schließen den Kommissionsvertrag ab und legen die Konditionen fest. Im Falle einer Verkaufskommission übergibt der Kommittent die Ware an den Kommissionär.
  2. Ausführung: Der Kommissionär führt das eigentliche Geschäft mit dem Dritten durch. Beim Kommissionskauf schließt er den Kaufvertrag mit dem Verkäufer, beim Kommissionsverkauf mit dem Endkunden. Dies geschieht immer im Namen des Kommissionärs.
  3. Abwicklung: Nach Ausführung des Geschäfts wird die Kommissionsbeziehung abgewickelt. Beim Kommissionskauf übereignet der Kommissionär die Ware an den Kommittenten und erhält seine Provision. Beim Kommissionsverkauf rechnet der Kommissionär mit dem Kommittenten ab: Er zahlt den erzielten Verkaufspreis (abzüglich seiner Provision) an den Kommittenten aus und gibt ggf. unverkäufliche Ware zurück.

Rechte und Pflichten im Kommissionsgeschäft

Die klare Definition der Rechte und Pflichten ist entscheidend für eine funktionierende Kommissionsbeziehung. Das HGB regelt diese detailliert:

Pflichten des Kommissionärs:

  • Befolgungspflicht: Der Kommissionär muss die Weisungen des Kommittenten genau befolgen, insbesondere hinsichtlich Preisvorgaben. Abweichungen können zu Schadensersatzansprüchen führen.
  • Sorgfaltspflicht: Er muss das Geschäft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns führen, die Interessen des Kommittenten wahren und relevante Umstände mitteilen.
  • Anzeigepflicht: Er muss den Kommittenten unverzüglich über die Ausführung des Geschäfts informieren.
  • Haftung für Ausführung: Er haftet gegenüber dem Kommittenten dafür, dass das mit dem Dritten geschlossene Geschäft auch tatsächlich erfüllt wird.
  • Abrechnungspflicht: Er muss das Geschäft korrekt abrechnen und dem Kommittenten alle Vorteile (z.B. günstigere Einkaufspreise) zukommen lassen.
  • Herausgabepflicht: Er muss dem Kommittenten alles herausgeben, was er im Rahmen der Geschäftsabwicklung erlangt hat.
  • Offenlegungspflicht: Auf Verlangen muss er die Identität des Dritten (Käufer/Verkäufer) offenlegen.

Rechte des Kommissionärs:

  • Kostenersatz: Anspruch auf Ersatz der ihm entstandenen Kosten und Auslagen.
  • Provisionsanspruch: Anspruch auf die vereinbarte Provision nach Abwicklung des Geschäfts.
  • Pfandrecht/Zurückbehaltungsrecht: Er kann Kommissionsware zurückhalten oder ein Pfandrecht daran geltend machen, um seine Ansprüche gegen den Kommittenten zu sichern.
  • Selbsteintrittsrecht: Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Kommissionär die Kommissionsware selbst kaufen oder eigene Ware als Kommissionsware an den Kommittenten verkaufen (im eigenen Namen).
  • Rückgaberecht: Er kann unverkäufliche Kommissionsware an den Kommittenten zurückgeben und sich so vom Geschäft lösen.

Pflichten des Kommittenten:

  • Abnahme der Kommissionsgüter: Er muss die gekaufte Ware abnehmen (beim Kommissionskauf).
  • Zahlung der Provision: Er muss die vereinbarte Provision an den Kommissionär zahlen.

Rechte des Kommittenten:

  • Weisungsrecht: Er kann dem Kommissionär Weisungen erteilen.
  • Auskunftsrecht: Er kann vom Kommissionär Auskunft über den Stand des Geschäfts verlangen.
  • Anspruch auf Anzeige: Anspruch auf unverzügliche Benachrichtigung über den Abschluss des Geschäfts.
  • Anspruch auf Herausgabe: Anspruch auf alles, was der Kommissionär aus dem Geschäft erlangt hat.
  • Anspruch auf Offenlegung: Anspruch auf Kenntnis der Identität des Dritten.

Vorteile von Kommissionsgeschäften

Kommissionsgeschäfte bieten für beide Parteien spezifische Vorteile, die sie in bestimmten Situationen attraktiv machen:

Vorteile für den Kommittenten:

  • Marktzugang: Nutzung des bestehenden Netzwerks, der Erfahrung und des Kundenstamms des Kommissionärs.
  • Einsparung von Kosten: Vermeidung von Lagerkosten, Kosten für den Aufbau eines eigenen Vertriebsnetzes oder die Erschließung neuer Märkte.
  • Anonymität: Der Kommittent tritt nach außen hin nicht in Erscheinung.
  • Risikoteilung (eingeschränkt): Das Absatzrisiko (beim Verkauf) oder Beschaffungsrisiko (beim Kauf) wird teilweise auf den Kommissionär verlagert, auch wenn das wirtschaftliche Risiko letztlich beim Kommittenten liegt.
  • Vorteile durch günstigere Konditionen: Erzielt der Kommissionär bessere Konditionen als vorgegeben, kommt dieser Vorteil dem Kommittenten zugute.

Vorteile für den Kommissionär:

  • Erweiterung des Warenangebots: Möglichkeit, das eigene Sortiment ohne eigenes finanzielles Risiko zu erweitern (beim Kommissionsverkauf).
  • Kein Lagerrisiko für unverkäufliche Ware: Unverkaufte Kommissionsware kann zurückgegeben werden.
  • Kosten- und Auslagenersatz: Anspruch auf Erstattung der im Rahmen des Geschäfts entstandenen Aufwendungen.
  • Provisionsanspruch: Verdienstmöglichkeit durch die vereinbarte Provision.
  • Nutzung des Selbsteintrittsrechts: Möglichkeit, selbst Vertragspartner zu werden.

Bedeutung und Anwendungsbereiche heute

Auch wenn Kommissionsgeschäfte im Vergleich zu früher, insbesondere durch das Aufkommen von Handelsvertretern und Online-Plattformen, an relativer Bedeutung verloren haben, spielen sie in bestimmten Nischen und Branchen weiterhin eine wichtige Rolle.

Typische Anwendungsbereiche sind:

  • Handel mit Kunst und Antiquitäten
  • Wertpapierhandel (Banken handeln im eigenen Namen für Kunden)
  • Handel mit Wein
  • Verkauf von Konzertkarten und Veranstaltungstickets
  • Gebrauchtwagenhandel (oft auf Kommissionsbasis)
  • Handel mit Waffen oder Schmuck
  • Auslandsgeschäfte zur Risikominimierung
  • Geschäftsmodell für Start-ups zur Markteinführung neuer Produkte ohne hohes Warenrisiko.

Insbesondere im Kunst- und Antiquitätenhandel sowie im Wertpapierhandel ist das Kommissionsgeschäft nach wie vor ein vorherrschendes Modell. Es ermöglicht Flexibilität und die Nutzung spezialisierter Marktkenntnisse des Kommissionärs.

Was ist ein Kompaktbrief deutscher Post?
Wie groß darf der Briefumschlag bei einem Kompaktbrief sein? Bitte beachten Sie, dass die maximale Größe des Briefumschlages 23,5 x 12,5 x 1 cm (Länge x Breite x Höhe) nicht übersteigen darf. Nur rechteckige Umschläge dürfen als Kompaktbrief versendet werden.

FAQ zum Kommissionsvertrag und Kommissionsgeschäft

Q: Was ist ein Kommissionsvertrag?

A: Ein Kommissionsvertrag ist eine Vereinbarung, bei der ein Kommissionär (selbstständiger Kaufmann) im eigenen Namen, aber auf Rechnung eines Kommittenten, gewerbsmäßig Güter kauft oder verkauft.

Q: Welche Pflichten gibt es in einem Kommissionsvertrag?

A: Beide Parteien haben Pflichten. Der Kommissionär hat u.a. eine Befolgungs-, Sorgfalts- und Anzeigepflicht sowie die Pflicht zur korrekten Abrechnung. Der Kommittent ist u.a. zur Abnahme der Ware (beim Kauf) und zur Zahlung der Provision verpflichtet.

Q: Welche Vorteile und Risiken bietet der Kommissionsvertrag?

A: Vorteile für den Kommittenten sind Marktzugang, Kostenersparnis und Anonymität. Er ist aber vom Kommissionär abhängig. Vorteile für den Kommissionär sind die Erweiterung des Angebots ohne Warenrisiko (beim Verkauf) und der Provisionsanspruch. Ein Risiko für den Kommissionär kann sein, auf verwalteter Ware sitzen zu bleiben, wenn das Geschäft scheitert, auch wenn diese zurückgegeben werden kann, entstehen ggf. Kosten.

Kommissionsgeschäfte sind somit ein vielschichtiges Modell, das bei korrekter Anwendung und klarer vertraglicher Regelung eine effiziente Möglichkeit darstellen kann, Handel zu betreiben, Risiken zu verteilen und spezifische Marktchancen zu nutzen.

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