Welche Ausgaben können Studenten als Werbungskosten absetzen?

Bürobedarf steuerlich absetzen leicht gemacht

02/08/2020

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Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer entstehen im Laufe des Jahres diverse Kosten, die direkt mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Diese Ausgaben, die dazu dienen, Einnahmen zu erzielen, zu sichern oder zu erhalten, werden steuerlich als Werbungskosten bezeichnet. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens, da sie Ihre Steuerlast mindern können. Eine häufige und oft unterschätzte Kategorie von Werbungskosten sind Ausgaben für Bürobedarf, Schreibwaren und ähnliche Arbeitsmittel.

Kann ich Bürobedarf von der Steuer absetzen?
Gegenstände mit einem Netto-Einkaufswert von unter 410 Euro können direkt von der Steuer abgesetzt werden. Ist ein Gegenstand, etwa ein Schreibtisch, in seinem Wert über diesen 410 Euro, muss er über eine feste Dauer abgeschrieben werden. In diesem konkreten Fall wären es zum Beispiel 13 Jahre.3. März 2025

Gerade in Zeiten flexibler Arbeitsmodelle, wie dem Homeoffice, kaufen viele Arbeitnehmer Büromaterialien selbst ein. Von Kugelschreibern und Notizblöcken über Druckerpapier bis hin zu Tintenpatronen oder Toner – diese Kosten summieren sich schnell. Die gute Nachricht ist: Diese Ausgaben können Ihre Steuererklärung positiv beeinflussen. Doch wie genau funktioniert das und was müssen Sie dabei beachten?

Übersicht

Was genau sind Werbungskosten?

Gemäß der Definition sind Werbungskosten alle Ausgaben, die durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sind. Das bedeutet, es muss ein klarer und direkter Zusammenhang zwischen der Ausgabe und Ihrer beruflichen Tätigkeit bestehen. Ziel dieser Ausgaben ist es, Ihre Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit zu erwirtschaften, zu sichern oder zu erhalten. Das Steuerrecht erkennt an, dass nicht alle Einnahmen direkt versteuert werden sollten, wenn Kosten anfallen, um diese Einnahmen überhaupt erst möglich zu machen.

Das Spektrum der Werbungskosten ist breit gefächert und umfasst beispielsweise Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Beiträge zu Berufsverbänden, Fortbildungskosten, doppelte Haushaltsführung oder auch Aufwendungen für Arbeitsmittel. Und genau hier kommt der Bürobedarf ins Spiel.

Bürobedarf als absetzbare Arbeitsmittel

Büromaterialien, Schreibwaren und Druckerzubehör fallen unter die Kategorie der Arbeitsmittel. Arbeitsmittel sind Gegenstände, die Sie zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen. Wenn Sie diese Arbeitsmittel selbst kaufen und nicht von Ihrem Arbeitgeber gestellt bekommen, können die Kosten dafür als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie im Büro Ihres Arbeitgebers arbeiten, im Homeoffice tätig sind oder eine Mischform praktizieren.

Typische Beispiele für Büromaterialien, deren Kosten prinzipiell als Werbungskosten absetzbar sein können, umfassen:

  • Stifte (Kugelschreiber, Bleistifte, Textmarker)
  • Papier (Druckerpapier, Notizblöcke)
  • Ordner und Hefter
  • Briefumschläge und Briefmarken (falls beruflich genutzt)
  • Schreibunterlagen
  • Klebeband, Schere, Locher, Tacker
  • Druckerpatronen und Toner
  • USB-Sticks oder externe Festplatten (wenn beruflich genutzt)

Wichtig ist stets der Nachweis, dass diese Gegenstände tatsächlich für berufliche Zwecke verwendet wurden. Bei typischem Verbrauchsmaterial wie Papier oder Tinte ist dies oft unproblematisch, insbesondere im Homeoffice. Bei Gegenständen, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden könnten, wie z.B. einem USB-Stick, kann das Finanzamt unter Umständen eine Aufteilung verlangen, falls die private Nutzung ins Gewicht fällt. In der Praxis wird bei geringwertigen Arbeitsmitteln oft eine überwiegend berufliche Nutzung (mehr als 90%) unterstellt, wenn dies plausibel ist.

Die Werbungskostenpauschale – Eine wichtige Vereinfachung

Das deutsche Steuerrecht sieht eine wichtige Vereinfachung für Arbeitnehmer vor: die Werbungskostenpauschale. Hierbei handelt es sich um einen festen Betrag, den das Finanzamt automatisch als Werbungskosten anerkennt, ohne dass Sie einzelne Ausgaben nachweisen müssen. Diese Pauschale wird bei der Berechnung Ihrer Lohnsteuer und in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung berücksichtigt.

Der Sinn dieser Pauschale ist es, den Verwaltungsaufwand sowohl für die Steuerzahler als auch für das Finanzamt zu minimieren. Viele Arbeitnehmer haben Werbungskosten, deren Gesamthöhe die Pauschale nicht überschreitet. In diesen Fällen müssen sie keine Belege sammeln und keine detaillierten Aufstellungen ihrer Ausgaben einreichen. Die Pauschale wird automatisch vom Gesamtbetrag Ihrer Bruttoeinnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen, bevor die Steuer berechnet wird.

Es ist wichtig zu verstehen: Die Werbungskostenpauschale deckt *alle* Arten von Werbungskosten ab, nicht nur Bürobedarf. Dazu gehören beispielsweise auch die Kosten für die Fahrten zur Arbeit, Beiträge zur Gewerkschaft oder Berufsverband, Bewerbungskosten etc. Wenn die Summe all Ihrer nachgewiesenen Werbungskosten die Höhe der Pauschale nicht übersteigt, zieht das Finanzamt automatisch die Pauschale ab. Ihre tatsächlichen Ausgaben unterhalb dieses Betrags spielen dann für die Steuer keine Rolle.

Mehr als die Pauschale geltend machen: Einzelnachweis

Was passiert aber, wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten die Pauschale überschreiten? In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, alle Ihre Ausgaben einzeln nachzuweisen und diese in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Das Finanzamt berücksichtigt dann nicht die Pauschale, sondern die von Ihnen geltend gemachten und nachgewiesenen höheren Kosten. Dies führt zu einer größeren Minderung Ihres zu versteuernden Einkommens und somit zu einer höheren Steuererstattung oder einer geringeren Steuernachzahlung.

Um Werbungskosten über der Pauschale geltend zu machen, ist es unerlässlich, sorgfältig Belege zu sammeln. Für Bürobedarf bedeutet das, Quittungen und Rechnungen für alle gekauften Materialien aufzubewahren. Es ist ratsam, diese Belege nach Steuerjahren zu sortieren und aufzubewahren, bis Ihr Steuerbescheid bestandskräftig ist. Das Finanzamt kann die Vorlage dieser Belege anfordern, um Ihre Angaben zu überprüfen.

Eintragung in die Steuererklärung: Anlage N

Die Geltendmachung von Werbungskosten erfolgt in der Einkommensteuererklärung auf der Anlage N. Diese Anlage ist speziell für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vorgesehen. Hier tragen Sie Ihre Bruttoeinnahmen sowie alle einzelnen Werbungskosten ein, die Sie über der Pauschale geltend machen möchten.

In der Anlage N gibt es spezifische Zeilen für verschiedene Arten von Werbungskosten. Für Bürobedarf und andere Arbeitsmittel gibt es in der Regel eine eigene Zeile oder einen Bereich, in dem Sie die Gesamtsumme Ihrer Ausgaben für Arbeitsmittel eintragen können. Es ist nicht notwendig, jede einzelne Kugelschreiber-Quittung dem Finanzamt unaufgefordert zuzusenden, aber Sie müssen die Gesamtsumme korrekt angeben und die Einzelbelege für eine mögliche Prüfung bereithalten.

Wichtiger Hinweis: Tragen Sie nur die Kosten ein, die Sie tatsächlich selbst getragen haben und die beruflich veranlasst waren. Kosten, die Ihr Arbeitgeber erstattet hat, dürfen nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Unterschied Pauschale vs. Einzelnachweis – Wann lohnt sich was?

Die Entscheidung, ob Sie die Pauschale in Anspruch nehmen oder Ihre tatsächlichen Kosten einzeln nachweisen, ist einfach: Wenn die Summe Ihrer nachweisbaren Werbungskosten die Pauschale übersteigt, lohnt sich der Einzelnachweis. Ansonsten ist die Pauschale die bessere oder zumindest einfachere Option, da sie automatisch gewährt wird.

Hier eine kleine vergleichende Übersicht:

KriteriumWerbungskostenpauschaleTatsächliche Kosten (Einzelnachweis)
Summe der KostenUnterhalb oder genau in Höhe der PauschaleOberhalb der Pauschale
Nachweis erforderlich?Nein (wird automatisch berücksichtigt)Ja (Belege müssen gesammelt und ggf. eingereicht werden)
AufwandGering (keine Belegsammlung nötig)Höher (systematische Belegsammlung und -aufbewahrung)
Eintragung in Anlage NKein spezifischer Eintrag für einzelne Kosten nötig (Pauschale wird automatisch berücksichtigt, wenn keine höheren Kosten geltend gemacht werden)Detaillierte Eintragung der einzelnen Kostenarten und Summen erforderlich
Steuerliche WirkungMinderung des Einkommens um die PauschaleMinderung des Einkommens um die tatsächlichen Kosten (wenn höher als Pauschale)

Für Arbeitnehmer mit geringen beruflichen Ausgaben bietet die Pauschale eine unkomplizierte Steuerersparnis. Wer jedoch hohe Fahrtkosten hat, viel für Fortbildungen ausgibt oder eben auch regelmäßig und in größerem Umfang Bürobedarf für berufliche Zwecke kauft, sollte unbedingt alle Belege sammeln, um seine tatsächlichen Kosten nachweisen und steuerlich geltend machen zu können.

Strategien zur Maximierung der Steuerersparnis durch Bürobedarf

Um sicherzustellen, dass Sie keine potenziellen Steuerersparnisse durch Bürobedarf verschenken, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Belege systematisch sammeln: Führen Sie eine Mappe oder einen digitalen Ordner speziell für berufsbedingte Ausgaben. Legen Sie alle Quittungen für Büromaterial, Tinte/Toner, Papier etc. ab, sobald sie anfallen.
  2. Kosten bewusst tätigen: Wenn Sie wissen, dass Sie ohnehin Bürobedarf benötigen, kaufen Sie ihn im relevanten Steuerjahr. Überlegen Sie bei größeren Anschaffungen, ob diese ins aktuelle oder nächste Jahr fallen sollen, je nachdem, wie sich Ihre gesamten Werbungskosten voraussichtlich entwickeln.
  3. Nutzung dokumentieren: Bei Gegenständen, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden könnten, versuchen Sie, die berufliche Nutzung klar darzulegen oder zu dokumentieren, falls dies notwendig werden sollte. Kaufen Sie idealerweise separate Artikel für die Arbeit, wenn möglich.
  4. Gesamtkosten im Blick behalten: Rechnen Sie gegen Jahresende oder vor Erstellung der Steuererklärung alle gesammelten Werbungskosten zusammen. Prüfen Sie, ob die Summe die aktuelle Werbungskostenpauschale übersteigt. Nur dann lohnt sich der Aufwand des Einzelnachweises.
  5. Anlage N korrekt ausfüllen: Tragen Sie die ermittelten Kosten für Arbeitsmittel in der dafür vorgesehenen Zeile der Anlage N ein.

Selbst kleine Beträge für Büromaterial können in der Summe relevant werden, besonders wenn sie zusammen mit anderen Werbungskosten die Pauschale überschreiten. Jeder Cent, der als Werbungskosten anerkannt wird, mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen und somit Ihre Steuerlast.

Häufig gestellte Fragen zu Bürobedarf und Werbungskosten

Hier beantworten wir einige gängige Fragen rund um das Thema Bürobedarf und dessen Absetzbarkeit:

F: Muss ich jeden einzelnen Kugelschreiber als Werbungskosten angeben?
A: Nein. Sie sammeln die Belege für alle gekauften Büromaterialien eines Jahres und tragen die Gesamtsumme für Arbeitsmittel in die Anlage N ein, wenn Sie Ihre tatsächlichen Kosten geltend machen. Sie müssen nicht jeden Artikel einzeln auflisten, aber die Einzelbelege aufbewahren.

F: Was ist, wenn mein Arbeitgeber mir Büromaterial stellt?
A: Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen das benötigte Büromaterial kostenlos zur Verfügung stellt, entstehen Ihnen keine eigenen Kosten. In diesem Fall können Sie diese Materialien nicht als Werbungskosten geltend machen.

F: Gilt die Werbungskostenpauschale auch, wenn ich gar keine Werbungskosten hatte?
A: Ja, die Pauschale wird automatisch berücksichtigt, sobald Sie Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit hatten, es sei denn, Sie machen höhere Kosten geltend. Sie müssen also keine Werbungskosten nachweisen, um von der Pauschale zu profitieren.

F: Kann ich auch größere Anschaffungen wie einen Bürostuhl oder Schreibtisch als Werbungskosten absetzen?
A: Ja, auch solche Gegenstände können Arbeitsmittel sein, die als Werbungskosten absetzbar sind, wenn sie beruflich genutzt werden. Hierbei gibt es jedoch spezielle Regelungen bezüglich der Abschreibung, insbesondere für teurere Gegenstände. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis zu einem bestimmten Betrag können sofort vollständig abgesetzt werden, teurere müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Dies geht über das reine "Bürobedarf"-Thema hinaus, zeigt aber das Prinzip der Arbeitsmittel.

F: Wie lange muss ich die Belege für Büromaterial aufbewahren?
A: Es wird generell empfohlen, Belege so lange aufzubewahren, bis der Steuerbescheid des betreffenden Jahres bestandskräftig ist. Dies ist in der Regel einige Wochen bis Monate nach Erhalt des Bescheids. Falls Sie jedoch höhere Einkünfte haben oder bestimmte Bedingungen erfüllen, können längere Aufbewahrungsfristen gelten. Sicherheitshalber bewahren viele Steuerzahler die Belege für einige Jahre auf.

F: Kann ich auch Software oder Fachbücher als Werbungskosten absetzen?
A: Ja, auch Software oder Fachliteratur, die Sie speziell für Ihre berufliche Tätigkeit benötigen und selbst bezahlen, können als Werbungskosten im Bereich Arbeitsmittel geltend gemacht werden.

Fazit

Die Ausgaben für Büromaterialien, Schreibwaren und Druckerzubehör mögen im Einzelnen gering erscheinen, können sich aber über das Jahr summieren und einen relevanten Betrag erreichen. Als Arbeitnehmer haben Sie die Möglichkeit, diese Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Ob Sie von der automatischen Werbungskostenpauschale profitieren oder Ihre tatsächlichen höheren Kosten mittels Belegen nachweisen, hängt von der Gesamthöhe all Ihrer beruflich veranlassten Ausgaben ab.

Eine sorgfältige Sammlung von Belegen für Büromaterial ist der Schlüssel, um im Falle von Werbungskosten über der Pauschale keine Steuervorteile zu verschenken. Nutzen Sie die Anlage N Ihrer Steuererklärung, um Ihre Arbeitsmittel und andere Werbungskosten korrekt anzugeben und so Ihre Steuerlast zu optimieren. Die Investition in gutes Büromaterial ist nicht nur wichtig für effizientes Arbeiten, sondern kann sich am Ende des Jahres auch finanziell durch eine geringere Steuerbelastung auszahlen.

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