Ist ein Handy eine Betriebsausgabe?

Büroausstattung buchen: So geht's richtig

20/08/2015

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Jedes Unternehmen, ob klein oder groß, benötigt eine funktionierende Infrastruktur. Dazu gehören Büromöbel, Computer, Drucker und vieles mehr – die sogenannte Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA). Doch die Anschaffung dieser Gegenstände wirft oft Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die korrekte buchhalterische Erfassung. Wie wird BGA bewertet? Wann muss sie aktiviert werden? Und auf welche Konten werden die Ausgaben gebucht? Eine korrekte Buchung ist nicht nur für die finanzielle Übersicht unerlässlich, sondern auch entscheidend für die steuerliche Behandlung und die Gewinnermittlung.

Auf welches Konto buche ich Büroausstattung?
ZU DEN BGA-KONTEN GEHÖREN:Betriebsausstattung, Konto 400 (SKR03)Geschäftsausstattung, Konto 410 (SKR03)Pkw, Konto 320 (SKR03)Büroeinrichtung, Konto 420 (SKR03)Werkzeuge, Konto 440 (SKR03)

In diesem Artikel tauchen wir tief in die Welt der BGA-Buchhaltung ein. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Büroausstattung richtig erfassen, bewerten und abschreiben, um alle steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und Fehler zu vermeiden.

Übersicht

Was genau versteht man unter Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)?

Die Betriebs- und Geschäftsausstattung, oft kurz BGA oder BuGA genannt, ist ein zentraler Bestandteil des Anlagevermögens eines Unternehmens. Es handelt sich dabei um das Sachvermögen, das zur Aufrechterhaltung, zum Betrieb und zur Weiterentwicklung des Unternehmens benötigt wird, ohne direkt in den Produktionsprozess einzugehen (falls Produktion stattfindet). Man könnte sagen, es ist das „Werkzeug“ des Unternehmens, das den Rahmen für die eigentliche Geschäftstätigkeit bildet.

Traditionell unterscheidet man zwischen zwei Hauptkategorien:

  • Betriebsausstattung: Hierzu zählen Vermögenswerte, die eher im technischen oder produktionsnahen Bereich eingesetzt werden. Beispiele sind Werkzeuge für handwerkliche Betriebe, Einrichtungsgegenstände für Produktionshallen, Lagerregale, Kantinenausstattung oder auch der Fuhrpark. Sie dienen direkt dem ursprünglichen Unternehmenszweck.
  • Geschäftsausstattung: Diese Kategorie umfasst Vermögenswerte, die im kaufmännischen, administrativen oder vertrieblichen Bereich genutzt werden. Dazu gehören klassische Büroausstattung wie Schreibtische, Stühle, Aktenschränke, aber auch Computer, Laptops, Monitore, Drucker, Kopierer oder auch die Ausstattung von Geschäftsräumen, Schaufensterdekorationen oder Messestände.

In der Bilanz werden diese beiden Kategorien oft zusammengefasst und erscheinen auf der Aktivseite unter dem Posten „andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung”. Auch bestimmte feste Einbauten in eigenen oder gemieteten Immobilien können zur BGA zählen, vorausgesetzt, sie sind beweglich und können nach vorübergehendem Gebrauch wiederverwendet werden.

Wann und wie wird BGA in der Bilanz aktiviert?

Die Aktivierung von BGA in der Bilanz ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Grundsätzlich dürfen Sie Vermögensgegenstände nur dann bilanzieren, wenn sie zum Betriebsvermögen gehören. Dies ist der Fall, wenn die betriebliche Nutzung des Gegenstandes mehr als 50% beträgt.

Bei Gegenständen, die sowohl betrieblich als auch privat genutzt werden (wie z.B. ein Firmenwagen), gibt es bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 50% und 90% ein Wahlrecht (gewillkürtes Betriebsvermögen). Der Unternehmer kann entscheiden, ob er den Gegenstand dem Betriebs- oder dem Privatvermögen zuordnet. Beträgt die private Nutzung mehr als 90%, darf der Gegenstand nicht als Betriebsvermögen bilanziert werden.

Die Aktivierung erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem das Unternehmen das wirtschaftliche Eigentum an dem Vermögensgegenstand erwirbt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Kaufvertrag erfüllt ist und das Risiko sowie die Chancen aus dem Eigentum auf den Käufer übergegangen sind. Bei einem Eigentumsvorbehalt, bei dem der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer bleibt, darf die BGA erst nach vollständiger Bezahlung aktiviert werden.

Die Bewertung der BGA in der Bilanz erfolgt zu den Anschaffungskosten. Diese umfassen alle Aufwendungen, die notwendig sind, um den Gegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu gehören:

  • Der Nettokaufpreis
  • Anschaffungsnebenkosten (z.B. Transportkosten, Montagekosten, Installationskosten)
  • Nachträgliche Anschaffungskosten (z.B. Kosten für notwendige Anpassungen vor Inbetriebnahme)
  • Anschaffungspreisminderungen (z.B. Skonti, Rabatte)

Wichtig: Die Umsatzsteuer gehört in der Regel nicht zu den aktivierungsfähigen Anschaffungskosten, wenn das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Für Kleinunternehmer nach § 19 UStG, die keine Vorsteuer abziehen dürfen, gehört die gezahlte Umsatzsteuer jedoch zu den Anschaffungskosten.

Finanzierungskosten oder Zinsen, die für die Anschaffung anfallen, dürfen nicht als Teil der Anschaffungskosten aktiviert werden, sondern sind als laufende Betriebsausgaben zu buchen.

Wird BGA selbst erstellt (z.B. eine spezielle Werkbank nach eigenen Plänen gefertigt), so wird sie zu den Herstellungskosten angesetzt.

Besonderheiten bei der Bewertung: Das Festwertverfahren

Für bestimmte Arten von Betriebs- und Geschäftsausstattung, die in großer Zahl vorhanden sind, geringwertig sind und sich im Bestand relativ konstant halten, gibt es eine Bewertungsvereinfachung: das Festwertverfahren. Dieses Verfahren kann für Vermögensgegenstände wie Werkzeuge, Geschirr, Wäsche oder Gerüstteile angewendet werden.

Beim Festwertverfahren werden diese Gegenstände nicht einzeln, sondern als Gesamtbestand erfasst und mit einem festen Wert in der Bilanz angesetzt. Voraussetzung ist, dass der Bestand in Art, Menge und Wert keinen wesentlichen Schwankungen unterliegt. Der Festwert muss in der Regel nur alle drei Jahre körperlich aufgenommen und überprüft werden. Unterjährige Zu- und Abgänge werden nicht einzeln gebucht, da man annimmt, dass sie sich weitgehend ausgleichen. Dies vereinfacht die Inventur und die Buchhaltung erheblich, da auch keine regelmäßige Abschreibung auf Einzelgegenstände erfolgt.

Die Abschreibung von BGA: Wertverlust steuerlich geltend machen

Anlagevermögen wie BGA unterliegt im Laufe der Zeit einem Wertverlust durch Abnutzung, Verschleiß oder technischen Fortschritt. Dieser Wertverlust wird buchhalterisch durch die Abschreibung (AfA - Absetzung für Abnutzung) erfasst. Die Abschreibung ist eine Betriebsausgabe und mindert somit den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens.

Für die planmäßige Abschreibung von BGA mit einem Wert von über 1.000 € netto (Grenze kann steuerrechtlich abweichen, aktuelle Grenze prüfen!) gilt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die in der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums nachzulesen ist. Die Abschreibung verteilt die Anschaffungskosten über diese Nutzungsdauer.

Es gibt verschiedene Abschreibungsmethoden:

  • Lineare Abschreibung: Die Anschaffungskosten werden gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt. Dies ist die gebräuchlichste Methode.
  • Degressive Abschreibung: Hierbei werden in den ersten Jahren höhere Beträge abgeschrieben, die in den folgenden Jahren sinken. Steuerrechtlich ist die degressive Abschreibung nur für bewegliche Anlagegegenstände zulässig und war nicht immer verfügbar. Die aktuelle steuerliche Zulässigkeit sollte geprüft werden.
  • Leistungsabschreibung: Diese Methode ist sinnvoll, wenn die Abnutzung stark von der tatsächlichen Nutzung abhängt (z.B. Fahrzeuge nach Kilometern, Maschinen nach Betriebsstunden).

Für digitale Wirtschaftsgüter (wie Computerhardware und Software) gibt es seit 2021 eine steuerliche Besonderheit: Sie dürfen wahlweise im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben werden, unabhängig von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle. Dies ist eine attraktive Möglichkeit, den Gewinn schnell zu mindern.

Sonderregeln für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und Sammelposten

Für BGA mit geringerem Wert gibt es vereinfachte Abschreibungsregeln:

  • Sofortabschreibung: Gegenstände mit Anschaffungskosten bis einschließlich 250 € netto (steuerrechtliche Grenze, handelsrechtlich oft die 1.000 € Grenze der AfA) müssen nicht aktiviert werden, sondern können sofort im Jahr der Anschaffung als sonstige Betriebsausgabe gebucht werden. Sie gehören betriebswirtschaftlich nicht zum Anlagevermögen.
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Bewegliche, abnutzbare und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250,01 € und 800 € netto (steuerrechtliche Grenze) können wahlweise sofort im Jahr der Anschaffung zu 100% abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2 EStG). Dies ist die sogenannte GWG-Sofortabschreibung.
  • Sammelposten (Poolabschreibung): Alternativ zur GWG-Sofortabschreibung können Unternehmen für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250,01 € und 1.000 € netto (steuerrechtliche Grenze) einen Sammelposten bilden. Alle Wirtschaftsgüter, die in einem Geschäftsjahr in diesem Wertebereich angeschafft wurden, werden in einem Pool zusammengefasst und über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abgeschrieben, unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzungsdauer. Jährlich werden 20% des Gesamtwerts des Sammelpostens abgeschrieben.

Unternehmen müssen sich für ein Geschäftsjahr entweder für die GWG-Sofortabschreibung oder die Poolabschreibung entscheiden. Ein Wechsel innerhalb des Jahres oder nur für bestimmte Gegenstände ist nicht möglich.

MerkmalSofortabschreibung (<= 250 €)GWG-Sofortabschreibung (> 250 € bis 800 €)Sammelposten (> 250 € bis 1.000 €)
Wertgrenze (netto)Bis 250 €> 250 € bis 800 €> 250 € bis 1.000 €
BuchungSofort als BetriebsausgabeSofort als GWG, dann AbschreibungIn Sammelposten aufnehmen
AbschreibungsdauerSofort (1 Jahr)Sofort (1 Jahr)5 Jahre (linear, 20% p.a.)
Anlagevermögen?Nein (Betriebsausgabe)Ja, aber sofort abgeschriebenJa, wird als Pool abgeschrieben
GeltungsbereichAlle UnternehmenWahlrecht (statt Sammelposten)Wahlrecht (statt GWG)

Neben der planmäßigen Abschreibung kann es auch zu außerplanmäßigen Abschreibungen kommen, wenn der Wert der BGA aufgrund unvorhergesehener Ereignisse (z.B. Beschädigung, technischer Fortschritt, Insolvenz des Herstellers) dauerhaft gemindert ist.

Sonderabschreibung für kleinere Unternehmen

Kleinere Unternehmen, deren Gewinn im Vorjahr 200.000 € nicht überschritten hat, können unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Sonderabschreibung auf neu angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (dazu gehört BGA) in Anspruch nehmen (§ 7g EStG). Diese Sonderabschreibung beträgt bis zu 40% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und kann auf das Jahr der Anschaffung/Herstellung und die folgenden vier Jahre verteilt werden. Voraussetzung ist, dass der Gegenstand im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr in einer inländischen Betriebsstätte genutzt wird und die private Nutzung nicht mehr als 10% beträgt. Die Sonderabschreibung bietet eine flexible Möglichkeit, die Steuerlast zu mindern.

Auf welches Konto buche ich Betriebs- und Geschäftsausstattung? (SKR03)

Die konkreten Konten, auf die Sie BGA buchen, hängen vom verwendeten Kontenrahmen ab. Im in Deutschland weit verbreiteten Standardkontenrahmen SKR03 gibt es verschiedene Konten im Bereich des Anlagevermögens (Kontenklasse 0), die für BGA relevant sind. Hier werden Zugänge, Abgänge und die Wertminderung (Abschreibung) erfasst.

Einige typische Konten für BGA im SKR03 sind:

  • 0400 Betriebsausstattung: Für Gegenstände der Betriebsausstattung im engeren Sinne (z.B. Werkzeuge, Lagereinrichtung).
  • 0410 Geschäftsausstattung: Ein allgemeines Konto für Geschäftsausstattung.
  • 0420 Büroeinrichtung: Spezifisch für Möbel und Ausstattung von Büroräumen (Schreibtische, Stühle, Schränke).
  • 0440 Werkzeuge: Kann genutzt werden, wenn Werkzeuge separat erfasst werden.
  • 0320 PKW: Für den Firmenwagen, der oft auch zur BGA gezählt wird.
  • 0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter: Für die Sofortabschreibung von GWG bis 800 € netto.
  • 0675 Sammelposten (§ 6 Abs. 2a EStG): Für die Poolabschreibung von Wirtschaftsgütern zwischen 250,01 € und 1.000 € netto.
  • 4820 Abschreibungen auf Sachanlagen: Das Aufwandskonto, auf dem die laufende Abschreibung gebucht wird.

Die genaue Wahl des Kontos hängt von der Struktur Ihres Kontenrahmens und den Anforderungen Ihrer Buchhaltung ab. Oft werden Büromöbel und Computer zusammen auf Konten wie 0410 oder 0420 gebucht.

Buchungsbeispiele

Um die Buchung von BGA besser zu verstehen, betrachten wir einige Beispiele:

Beispiel 1: Anschaffung eines Computers (Anschaffungskosten 1.200 € netto, nicht GWG)

Ein Unternehmen kauft einen neuen Computer für 1.200 € netto zzgl. 19% USt. (228 €), Gesamt 1.428 €. Die Zahlung erfolgt per Bank.

Buchungssatz:

Soll: 0410 Geschäftsausstattung 1.200 €

Soll: 1570 Abziehbare Vorsteuer 19% 228 €

Haben: 1200 Bank 1.428 €

(Anschaffung Computer)

Beispiel 2: Anschaffung eines Bürostuhls (Anschaffungskosten 400 € netto, GWG-Sofortabschreibung gewählt)

Ein Unternehmen kauft einen Bürostuhl für 400 € netto zzgl. 19% USt. (76 €), Gesamt 476 €. Die Zahlung erfolgt per Bank. Das Unternehmen hat die GWG-Sofortabschreibung gewählt.

Buchungssatz Anschaffung:

Soll: 0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter 400 €

Soll: 1570 Abziehbare Vorsteuer 19% 76 €

Haben: 1200 Bank 476 €

(Anschaffung Bürostuhl als GWG)

Buchungssatz Abschreibung (im selben Jahr):

Soll: 4800 Abschreibungen auf GWG 400 €

Haben: 0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter 400 €

(Abschreibung Bürostuhl als GWG)

Beispiel 3: Laufende Abschreibung des Computers aus Beispiel 1

Angenommen, die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für den Computer beträgt 3 Jahre (gemäß AfA-Tabelle oder steuerrechtliche Sonderregel). Die jährliche lineare Abschreibung beträgt 1.200 € / 3 Jahre = 400 €. Wenn der Computer am 1. Juli angeschafft wurde, beträgt die zeitanteilige Abschreibung im ersten Jahr (6 Monate) 400 € * 6/12 = 200 €.

Buchungssatz (Ende des Geschäftsjahres):

Soll: 4820 Abschreibungen auf Sachanlagen 200 €

Haben: 0410 Geschäftsausstattung 200 €

(Zeitanteilige Abschreibung Computer)

Im zweiten und dritten Jahr wird die volle Jahresabschreibung von 400 € gebucht.

Beispiel 4: Verkauf des Computers nach 2 Jahren

Der Computer aus Beispiel 1 wird nach 2 Jahren (nachdem bereits 1,5 Jahre abgeschrieben wurden, Wert 1.200 € - 200 € - 400 € = 600 € Restbuchwert) für 700 € netto zzgl. 19% USt. (133 €), Gesamt 833 €, verkauft. Die Zahlung erfolgt per Bank.

Buchungssatz Abgang (zum Buchwert):

Soll: 4830 Buchwert abgängiger Sachanlagen 600 €

Haben: 0410 Geschäftsausstattung 600 €

(Abgang Computer zum Buchwert)

Buchungssatz Verkaufserlös:

Soll: 1200 Bank 833 €

Haben: 8240 Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen (steuerpflichtig) 700 €

Haben: 1776 Umsatzsteuer 19% 133 €

(Verkaufserlös Computer)

Der Differenzbetrag zwischen Buchwert (600 €) und Verkaufserlös (700 €) ist ein Gewinn aus dem Abgang von Anlagevermögen (100 €), der auf einem separaten Konto erfasst wird (z.B. 8820 Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen). Dieser Gewinn erhöht den steuerpflichtigen Gewinn.

Häufig gestellte Fragen zur Buchung von BGA

Die Buchung von BGA wirft in der Praxis oft ähnliche Fragen auf. Hier beantworten wir einige davon:

Was ist der Unterschied zwischen BGA und Vorräten?

BGA gehört zum Anlagevermögen, d.h., es sind Gegenstände, die dem Unternehmen langfristig dienen (länger als ein Jahr). Vorräte hingegen gehören zum Umlaufvermögen und sind dazu bestimmt, kurzfristig verbraucht, verarbeitet oder verkauft zu werden (z.B. Büromaterialien wie Papier, Stifte, die direkt als Verbrauchsmaterial gebucht werden).

Muss jede kleine Anschaffung aktiviert werden?

Nein. Gegenstände mit Anschaffungskosten bis einschließlich 250 € netto können und sollten sogar sofort als Betriebsausgabe gebucht werden (Sofortabschreibung). Für Gegenstände bis 800 € bzw. 1.000 € netto gibt es die vereinfachten Regeln für GWG bzw. Sammelposten.

Wie buche ich die Anschaffung von Software?

Software gehört in der Regel zu den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Sie wird ähnlich wie BGA aktiviert und über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Für Standardsoftware gilt oft eine Nutzungsdauer von 3 Jahren. Durch die steuerliche Sonderregelung für digitale Wirtschaftsgüter kann Software seit 2021 wahlweise auch komplett im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden. Die Buchung erfolgt typischerweise auf einem Konto für immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. 0100 Konzessionen, Lizenzen, ähnliche Rechte und Werte).

Kann ich gebrauchte BGA kaufen? Wie buche ich das?

Ja, gebrauchte BGA kann gekauft werden. Die Buchung erfolgt prinzipiell genauso wie bei neuer BGA, basierend auf den tatsächlichen Anschaffungskosten. Die Abschreibung richtet sich nach der verbleibenden Restnutzungsdauer des gebrauchten Gegenstands, die geschätzt werden muss. Steuerrechtlich kann die Abschreibung komplexer sein.

Was passiert, wenn BGA gestohlen wird oder kaputt geht?

Wenn BGA durch Diebstahl, Brand oder andere unvorhergesehene Ereignisse verloren geht oder dauerhaft unbrauchbar wird, liegt eine außerplanmäßige Wertminderung vor. Der Restbuchwert des Gegenstands wird dann als Aufwand aus dem Abgang von Anlagevermögen gebucht (z.B. auf Konto 4830 oder einem spezifischen Abgangskonto). Eventuelle Versicherungsleistungen werden als Ertrag gebucht.

Fazit: BGA korrekt buchen spart Steuern

Die korrekte buchhalterische Erfassung von Betriebs- und Geschäftsausstattung ist ein wichtiger Aspekt der Unternehmensführung. Sie stellt sicher, dass das Vermögen des Unternehmens korrekt abgebildet wird und ermöglicht die Inanspruchnahme steuerlicher Vorteile durch die Abschreibung.

Die Anschaffung von BGA mindert den Gewinn des Unternehmens – entweder sofort als Betriebsausgabe (für geringwertige Gegenstände) oder verteilt über die Nutzungsdauer durch die planmäßige Abschreibung. Zusätzlich können vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen und so ihre Zahllast mindern.

Das Verständnis der verschiedenen Abschreibungsmethoden (linear, GWG, Sammelposten) und der relevanten Konten (im SKR03 z.B. 0410, 0420, 4820) ist entscheidend für eine ordnungsgemäße Buchhaltung. Durch die Nutzung der steuerlichen Wahlrechte, wie z.B. der Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter oder der Sonderabschreibung für kleinere Unternehmen, können Sie Ihre Steuerlast legal optimieren.

Auch wenn die Regeln komplex erscheinen mögen, ist eine sorgfältige Dokumentation und korrekte Buchung Ihrer BGA-Anschaffungen unerlässlich. Im Zweifelsfall kann die Beratung durch einen Steuerberater oder die Nutzung moderner Buchhaltungssoftware, die viele dieser Prozesse automatisiert, sehr hilfreich sein.

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