Unter was bucht man Visitenkarten?

Visitenkarten buchen: Bürobedarf oder Werbung?

27/03/2013

Rating: 4.87 (2007 votes)

Jeder Unternehmer kennt das: Rechnungen müssen sortiert und korrekt verbucht werden. Doch nicht immer ist klar, in welche Kategorie eine Ausgabe gehört. Besonders bei Artikeln, die sowohl intern genutzt als auch extern verteilt werden, wie zum Beispiel Visitenkarten, kann die korrekte Zuordnung Fragen aufwerfen. Gehören Visitenkarten zum klassischen Bürobedarf oder sind sie doch eher als Werbeaufwand zu sehen? Diese Unterscheidung ist nicht nur für die Übersichtlichkeit Ihrer Finanzen wichtig, sondern hat auch steuerliche Relevanz.

Unter was bucht man Visitenkarten?
Im Prinzip solltest du die Visitenkarten über 6600 Werbeaufwand und das Briefpapier über 6500 Büromaterial buchen. Allfällige Versandspesen müssten über 6510 Porti gebucht werden.
Übersicht

Die Kernfrage: Bürobedarf oder Werbeaufwand?

Die grundlegende Frage bei der Buchung von Visitenkarten lautet: Dienen sie dem internen Gebrauch und der allgemeinen Büroorganisation, oder sind sie primär dafür gedacht, Ihr Unternehmen nach außen zu präsentieren und neue Kunden zu gewinnen? Die Antwort auf diese Frage bestimmt maßgeblich, auf welches Konto die Kosten gebucht werden sollten.

Klassischer Bürobedarf umfasst in der Regel Verbrauchsmaterialien und Gegenstände, die für den täglichen Geschäftsbetrieb im Büro benötigt werden. Dazu zählen zum Beispiel Kugelschreiber, Papier für den Drucker, Notizblöcke, Ordner, Locher oder Tacker. Diese Dinge erleichtern die interne Arbeit und Organisation.

Werbeaufwand hingegen bezeichnet Ausgaben, die getätigt werden, um das Unternehmen, seine Produkte oder Dienstleistungen bekannt zu machen und den Umsatz zu steigern. Hierzu gehören Kosten für Anzeigen in Zeitungen oder Online-Medien, Werbeprospekte, Messestände, Sponsoring und eben auch Werbegeschenke oder andere Materialien, die zur Außendarstellung dienen.

Die deutsche Buchungspraxis

In der deutschen Buchhaltung gibt es typische Kontenrahmen, wie zum Beispiel SKR03 oder SKR04, die Unternehmen als Vorlage für ihre Kontenpläne nutzen. Die konkreten Kontonummern können je nach verwendetem Kontenrahmen und individuellen Anpassungen variieren, aber die Prinzipien der Zuordnung sind ähnlich.

Nach gängiger Meinung und Praxis werden Visitenkarten in der Regel als Werbeaufwand verbucht. Der Hauptzweck von Visitenkarten ist die Weitergabe an potenzielle Kunden, Geschäftspartner oder Kontakte bei Networking-Veranstaltungen, um das eigene Unternehmen vorzustellen und im Gedächtnis zu bleiben. Sie sind somit ein Instrument der Unternehmenskommunikation und Akquise.

Ein häufig verwendetes Konto für Werbeaufwand ist beispielsweise das Konto 6600 (SKR03) oder 4600 (SKR04) „Werbeaufwand“. Hier werden typischerweise Ausgaben für Anzeigen, Prospekte, Flyer, Online-Marketing und eben auch Visitenkarten erfasst.

Andere Artikel, die dem Bürobetrieb dienen, wie z. B. Briefpapier, werden hingegen oft als Büromaterial gebucht. Hierfür existieren Konten wie 6500 (SKR03) oder 4900 (SKR04) „Büromaterial“. Der Unterschied liegt im primären Verwendungszweck: Briefpapier wird oft für die allgemeine Geschäftskorrespondenz genutzt, auch wenn es das Unternehmenslogo trägt, während Visitenkarten gezielt zur Kontaktanbahnung und Selbstdarstellung eingesetzt werden.

Kosten für den Versand von Geschäftspapieren, wozu theoretisch auch der Versand von Visitenkarten in Einzelfällen gehören könnte (z. B. als Beilage zu einem Brief), werden üblicherweise auf Portokosten-Konten verbucht, wie z. B. 6510 (SKR03) oder 4910 (SKR04) „Porto“.

Bei sehr geringen Beträgen, insbesondere wenn die Unterscheidung schwierig erscheint oder der Aufwand der genauen Zuordnung unverhältnismäßig wäre, könnte unter Umständen auch eine Buchung auf einem Konto für „übriger Betriebsaufwand“ in Betracht gezogen werden. Dies sollte jedoch die Ausnahme bleiben und nur bei tatsächlich unwesentlichen Beträgen angewendet werden, um die Aussagekraft der Buchhaltung nicht zu beeinträchtigen.

Die internationale Perspektive (USA)

Auch in anderen Ländern, wie zum Beispiel den USA, wird die Klassifizierung von Geschäftsausgaben ähnlich betrachtet, insbesondere im Hinblick auf die steuerliche Absetzbarkeit. Die US-amerikanische Steuerbehörde (IRS) betrachtet die meisten Kosten für Werbung und Marketing als abzugsfähige Betriebsausgaben.

Visitenkarten werden dort ebenfalls ganz klar den Werbe- oder Marketingausgaben zugeordnet. Die Begründung ist dieselbe: Sie werden bei Netzwerkveranstaltungen oder im direkten Kundenkontakt verteilt, um neue Geschäfte zu generieren und die Bekanntheit zu steigern. Alles, was dazu dient, das Unternehmen zu bewerben und Aufmerksamkeit zu erregen, gilt als Werbung oder Marketing.

Die Unterscheidung zwischen Marketing und Werbung wird in diesem Zusammenhang oft so getroffen: Marketing ist der breitere Begriff und umfasst alle Strategien zur Einkommensgenerierung, einschließlich Marktforschung, PR, Website-Pflege, etc. Werbung ist eine spezifische Marketingstrategie, die bezahlte oder öffentliche Promotion nutzt.

Beispiele für Ausgaben, die in den USA als Marketing- und Werbeaufwand gelten und steuerlich absetzbar sind, umfassen eine breite Palette von Aktivitäten, die über Visitenkarten hinausgehen:

  • Visitenkarten
  • Domainnamen und Website-Hosting
  • Printwerbung (Zeitungen, Zeitschriften)
  • Radio- und Fernsehwerbung
  • Marktforschung
  • Kosten für Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations)
  • Gedruckte Werbematerialien (Kugelschreiber, Tassen, Notizblöcke mit Logo)
  • Online-Werbung (Pay-per-Click, Social Media Ads)
  • Gehälter der Marketingabteilung
  • E-Mail-Newsletter
  • Direktmarketing
  • Außenwerbung (Plakate, Werbetafeln)
  • Werbung auf Fahrzeugen
  • Kataloge und Broschüren
  • Kosten für die Einrichtung einer Website (E-Commerce-Websites können auch als Verkaufskosten gelten)
  • Werbekosten für besondere Veranstaltungen
  • Sponsoring lokaler Veranstaltungen

Es gibt jedoch auch im US-Steuerrecht Ausnahmen für nicht abzugsfähige Werbeausgaben, wie z. B. Kosten, die primär persönlicher Natur sind (Einladung von Kunden zu einer privaten Feier) oder Kosten für Werbung im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung neuer Produkte (diese sind anders zu behandeln).

Sind Visitenkarten Büromaterial oder Werbung?
Werbe- und Marketingkosten sind Betriebsausgaben und können daher von der Steuer abgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Kosten für eine Visitenkarte zu den Werbe-/Marketingausgaben zählen.

Warum die richtige Zuordnung wichtig ist

Die korrekte Buchung von Ausgaben ist aus mehreren Gründen wichtig:

  1. Klare Finanzberichte: Eine saubere Trennung hilft Ihnen, Ihre Kostenstrukturen besser zu verstehen. Sie können genau sehen, wie viel Sie für Werbung ausgeben und ob diese Investitionen sich auszahlen.
  2. Steuerliche Richtigkeit: Die Zuordnung zu den richtigen Konten ist entscheidend für die Erstellung Ihrer Steuererklärung. Werbeaufwand ist in der Regel voll abzugsfähig und mindert Ihren steuerpflichtigen Gewinn. Eine falsche Zuordnung könnte im schlimmsten Fall zu Problemen bei einer Betriebsprüfung führen.
  3. Budgetkontrolle: Wenn Sie Budgets für verschiedene Bereiche wie Bürobedarf und Marketing haben, ermöglicht die korrekte Buchung eine genaue Überwachung der Ausgaben innerhalb dieser Budgets.

Die Unterscheidung zwischen Bürobedarf und Werbeaufwand mag bei kleinen Beträgen marginal erscheinen, wird aber mit wachsender Unternehmensgröße und steigenden Ausgaben immer relevanter.

Verwandte Materialien: Briefpapier und Co.

Wie bereits erwähnt, werden andere bedruckte Geschäftspapiere oft anders behandelt als Visitenkarten. Briefpapier, auch wenn es das Unternehmenslogo und die Kontaktdaten enthält, dient primär der schriftlichen Kommunikation im Geschäftsverkehr (Angebote, Rechnungen, allgemeine Schreiben). Da es für den internen und externen Schriftverkehr im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit verwendet wird, fällt es typischerweise unter Büromaterial.

Auch Umschläge mit Firmenaufdruck, Notizblöcke für den internen Gebrauch oder ähnliche Artikel, die nicht primär als Werbemittel verteilt werden, sind eher dem Bürobedarf zuzuordnen.

Entscheidend ist also immer der primäre Verwendungszweck. Wird der Artikel hauptsächlich dazu benutzt, um das Unternehmen aktiv zu bewerben und Kontakte zu knüpfen? Dann ist es Werbeaufwand. Dient er hauptsächlich der internen Organisation oder der Abwicklung des allgemeinen Schriftverkehrs? Dann ist es Bürobedarf.

Der „Zwecktest“ in der Praxis

Um die richtige Buchung vorzunehmen, stellen Sie sich bei jeder Ausgabe die Frage nach dem Hauptzweck:

  • Warum habe ich diesen Artikel gekauft?
  • Wie wird er im Unternehmen hauptsächlich eingesetzt?
  • Dient er der internen Arbeitserleichterung oder der externen Präsentation und Kundengewinnung?

Bei Visitenkarten ist die Antwort meist eindeutig: Sie werden gedruckt, um sie an potenzielle Kunden, Partner und Lieferanten weiterzugeben. Sie sind ein Aushängeschild und ein Instrument zur Geschäftsanbahnung. Daher fallen sie unter Werbeaufwand.

Ein Notizblock mit Firmenlogo, der an Kunden verschenkt wird, wäre ebenfalls Werbeaufwand (Werbegeschenk). Derselbe Notizblock, der für interne Notizen im Büro verwendet wird, wäre Bürobedarf. Auch hier zeigt sich, dass der Verwendungszweck entscheidend ist.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Hier beantworten wir einige typische Fragen zum Thema:

Fallen alle Kosten rund um die Visitenkarte unter Werbeaufwand?

Ja, die reinen Druckkosten für die Visitenkarten selbst fallen eindeutig unter Werbeaufwand. Sollten separate Kosten für das Design der Visitenkarten anfallen (z. B. durch einen Grafiker), werden diese ebenfalls dem Werbeaufwand zugerechnet.

Was ist mit den Versandkosten für die Visitenkarten?

Wenn die Druckerei die Visitenkarten an Sie versendet und die Kosten dafür separat auf der Rechnung ausgewiesen sind, können diese entweder ebenfalls dem Werbeaufwand zugerechnet werden, da sie direkt mit der Beschaffung des Werbemittels zusammenhängen, oder, wie in manchen Kontenrahmen vorgesehen, auf einem Portokonto gebucht werden, wenn es sich um reine Versandspesen handelt. Beide Zuordnungen sind argumentierbar, wobei die Buchung auf dem Werbeaufwandskonto oft die einfachere und direktere Methode ist, da die Kosten untrennbar mit der Werbemaßnahme verbunden sind.

Kann ich Visitenkarten auch als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) behandeln?

Nein. Visitenkarten sind Verbrauchsmaterialien oder Werbemittel, keine Gegenstände, die über einen längeren Zeitraum genutzt werden und deren Wert abgeschrieben wird. Daher fallen sie nicht unter die Regeln für geringwertige Wirtschaftsgüter.

Was ist, wenn ich nur eine kleine Menge Visitenkarten bestelle?

Auch bei kleinen Bestellmengen bleibt der Charakter der Visitenkarten als Werbemittel erhalten. Die Buchung sollte weiterhin als Werbeaufwand erfolgen. Die Idee, bei sehr kleinen Beträgen auf „übriger Betriebsaufwand“ auszuweichen, sollte, wie erwähnt, die Ausnahme bleiben und nur bei tatsächlich unwesentlichen Beträgen und zur Vereinfachung angewendet werden. Eine klare Zuordnung ist immer vorzuziehen.

Wo buche ich Kosten für die Gestaltung eines Logos, das auf Visitenkarten verwendet wird?

Kosten für die Erstellung oder Überarbeitung eines Logos sind in der Regel als immaterielle Wirtschaftsgüter zu aktivieren und über mehrere Jahre abzuschreiben, da ein Logo einen langfristigen Wert für das Unternehmen darstellt. Sie sind nicht dem laufenden Werbeaufwand zuzurechnen, obwohl das Logo natürlich auf Werbemitteln wie Visitenkarten verwendet wird.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Visitenkarten aufgrund ihres primären Zwecks – der Präsentation des Unternehmens und der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen – eindeutig dem Werbeaufwand zuzuordnen sind. In der deutschen Buchhaltung werden sie typischerweise auf dem entsprechenden Konto für Werbeaufwand verbucht. Briefpapier und andere Materialien für den allgemeinen Schriftverkehr oder die interne Organisation gehören hingegen zum Bürobedarf.

Die korrekte Klassifizierung Ihrer Ausgaben ist ein wichtiger Bestandteil einer sauberen Buchführung und Basis für eine korrekte Steuererklärung. Achten Sie stets auf den Verwendungszweck des jeweiligen Artikels, um die richtige Buchung vorzunehmen.

Wenn du mehr spannende Artikel wie „Visitenkarten buchen: Bürobedarf oder Werbung?“ entdecken möchtest, schau doch mal in der Kategorie Buchhaltung vorbei!

Go up