Wie verbucht man Bewirtungskosten?

Abziehbare Vorsteuer buchen leicht gemacht

03/05/2012

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Jedes Unternehmen tätigt Ausgaben, sei es für Büromaterial, Miete, Dienstleistungen oder andere betriebliche Notwendigkeiten. Auf vielen dieser Ausgaben ist Umsatzsteuer ausgewiesen, die für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen als sogenannte abziehbare Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Die korrekte Buchung dieser Vorsteuer ist entscheidend für die finanzielle Gesundheit und die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften. In der modernen Buchhaltung spielen Softwarelösungen eine zentrale Rolle, deren reibungslose Funktion auch von der genutzten technischen Umgebung, wie beispielsweise dem Browser, abhängt.

Welches Konto KUG SKR 03?
2.1.3.1 Saison-Kurzarbeitergeld/MWG/ZWG und SV-ErstattungSachverhaltFeldnameKonto für SKR03Erstattung Saison-Kug/Mehraufwands- und Zuschuss-WintergeldErtragskonto4110Forderungskonto1544Erstattung Krankengeld in Höhe Saison-KugErtragskonto8605Forderungskonto1520
Übersicht

Was ist abziehbare Vorsteuer?

Die abziehbare Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die Ihnen von anderen Unternehmen auf deren Rechnungen in Rechnung gestellt wurde, wenn Sie Waren oder Dienstleistungen für Ihr eigenes Unternehmen beziehen. Als Unternehmer, der selbst umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt (und nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt), haben Sie das Recht, diese gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückzufordern. Dies geschieht im Rahmen Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung oder der jährlichen Umsatzsteuererklärung.

Warum ist die korrekte Buchung so wichtig?

Eine fehlerhafte Buchung der Vorsteuer kann zu erheblichen Problemen führen. Dazu gehören:

  • Verlust des Vorsteuerabzugs (wenn formale Fehler vorliegen oder die Buchung nicht korrekt erfolgt)
  • Rückforderungen vom Finanzamt bei Betriebsprüfungen
  • Nachzahlungen und Zinsen
  • Aufwand für Korrekturen

Die exakte Erfassung stellt sicher, dass Sie den Ihnen zustehenden Betrag vom Finanzamt zurückerhalten und Ihre Steuerlast korrekt berechnet wird.

Das Buchungsprinzip: Soll und Haben

Die Buchung der Vorsteuer folgt den allgemeinen Prinzipien der doppelten Buchführung. Wenn Sie eine Eingangsrechnung erhalten, buchen Sie den Netto-Betrag auf das entsprechende Aufwands- oder Bestandskonto. Die darauf ausgewiesene Umsatzsteuer, die Sie als Vorsteuer abziehen dürfen, wird auf einem separaten Vorsteuerkonto erfasst. Die gesamte Rechnungssumme (Brutto-Betrag) wird als Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten gebucht.

Der typische Buchungssatz lautet:

Aufwandskonto / Bestandskonto (Netto)
Vorsteuer (Soll)
an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Haben)

Wenn die Rechnung bezahlt wird, lautet der Buchungssatz:

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Soll)
an Bank / Kasse (Haben)

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Buchung

Nehmen wir an, Sie kaufen Büromaterial für 100 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer (19 €). Der Brutto-Betrag beträgt 119 €.

  1. Rechnung prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Rechnung alle gesetzlichen Anforderungen für den Vorsteuerabzug erfüllt (§ 14 UStG). Dazu gehören Angaben zum leistenden Unternehmen, zum Leistungsempfänger, Rechnungsdatum, Leistungsdatum, Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Bruttobetrag.
  2. Aufwand erfassen: Buchen Sie den Netto-Betrag von 100 € auf das entsprechende Aufwandskonto, z.B. "Büromaterial".
  3. Vorsteuer erfassen: Buchen Sie die 19 € Vorsteuer auf das Konto "Abziehbare Vorsteuer".
  4. Verbindlichkeit erfassen: Buchen Sie den Brutto-Betrag von 119 € als Verbindlichkeit auf das Konto "Verbindlichkeiten aus L. u. L.".

Der komplette Buchungssatz wäre in Ihrer Software oder manuell:

Büromaterial 100 € (Soll)
Abziehbare Vorsteuer 19 € (Soll)
an Verbindlichkeiten aus L. u. L. 119 € (Haben)

Sobald Sie die Rechnung bezahlen:

Verbindlichkeiten aus L. u. L. 119 € (Soll)
an Bank 119 € (Haben)

Buchhaltungssoftware und technische Anforderungen

Moderne Buchhaltungssoftware automatisiert viele dieser Schritte und reduziert das Fehlerrisiko erheblich. Sie müssen lediglich die Rechnungsdaten eingeben oder idealerweise die Rechnung digital hochladen und die Software schlägt die passenden Konten vor oder bucht sogar automatisch nach vordefinierten Regeln. Programme wie die von DATEV, SAP, Lexware oder sevDesk sind darauf ausgelegt, die komplexen Anforderungen des deutschen Steuerrechts abzubilden.

Allerdings sind viele dieser modernen Softwarelösungen, insbesondere webbasierte oder solche mit Online-Komponenten, auf aktuelle Webstandards angewiesen. Hier kommt die Wahl des richtigen Browsers ins Spiel.

Warum moderne Browser unerlässlich sind

Die Meldung, dass "Der Internet Explorer ist veraltet und wird nicht mehr unterstützt", ist ein klares Zeichen dafür, dass die Nutzung moderner Buchhaltungstools mit alter Technologie nicht mehr möglich oder sicher ist. Veraltete Browser wie der Internet Explorer unterstützen neue Webtechnologien nicht mehr, was zu folgenden Problemen führen kann:

  • Funktionseinschränkungen: Bestimmte Features der Software funktionieren möglicherweise nicht korrekt oder gar nicht.
  • Sicherheitsprobleme: Veraltete Browser erhalten keine Sicherheitsupdates mehr und sind anfällig für Malware und Phishing-Angriffe, was im Umgang mit sensiblen Finanzdaten ein hohes Risiko darstellt.
  • Performance-Probleme: Moderne Webanwendungen sind für schnelle, effiziente Browser optimiert. Alte Browser sind oft langsam und träge.
  • Kompatibilitätsprobleme: Die Darstellung kann fehlerhaft sein, Formulare funktionieren nicht richtig, oder der Zugriff auf wichtige Funktionen wird verweigert.

Für einen uneingeschränkten Funktionsumfang und maximale Sicherheit empfiehlt es sich dringend, einen modernen Standard-Browser zu verwenden, wie z.B. Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Apple Safari.

Beispiele für Vorsteuerbuchungen

Hier sind einige gängige Beispiele, wie Vorsteuer bei verschiedenen Ausgaben gebucht wird:

AusgabeNetto-Betrag KontoVorsteuer KontoVerbindlichkeiten Konto
BüromaterialAufwand für BüromaterialAbziehbare VorsteuerVerbindlichkeiten aus L. u. L.
Mietnebenkosten (mit USt)Miete/NebenkostenAbziehbare VorsteuerVerbindlichkeiten aus L. u. L.
BeratungskostenRechts- und BeratungskostenAbziehbare VorsteuerVerbindlichkeiten aus L. u. L.
WarenkaufWareneingangAbziehbare VorsteuerVerbindlichkeiten aus L. u. L.
Anschaffung geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG)GWGAbziehbare VorsteuerVerbindlichkeiten aus L. u. L.

Häufig gestellte Fragen zur Vorsteuerbuchung

Kann ich jede Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen?
Nein. Nur Umsatzsteuer auf Rechnungen, die Sie von anderen Unternehmen erhalten und die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen (§ 14 UStG), sowie für Leistungen, die Sie für Ihr Unternehmen beziehen. Ausnahmen gelten z.B. für Bewirtungskosten (teilweise) oder bei der Nutzung von Gegenständen zu mehr als 10% privat.
Was passiert, wenn ich unter die Kleinunternehmerregelung falle?
Als Kleinunternehmer weisen Sie selbst keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen aus und können im Gegenzug auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen. Sie buchen den Brutto-Betrag der Eingangsrechnung direkt als Aufwand.
Wie wird die Vorsteuer an das Finanzamt gemeldet?
Die erfasste abziehbare Vorsteuer wird in der Umsatzsteuervoranmeldung (monatlich oder quartalsweise) und der jährlichen Umsatzsteuererklärung angegeben. Sie wird von der von Ihnen eingenommenen Umsatzsteuer abgezogen.
Muss ich Rechnungen aufbewahren?
Ja, unbedingt. Für den Vorsteuerabzug sind Rechnungen die entscheidenden Nachweise. Sie müssen revisionssicher aufbewahrt werden, in der Regel für 10 Jahre.
Welches Konto nutze ich für die Vorsteuer?
Standardkontenpläne (wie SKR03/SKR04) sehen spezifische Konten für die abziehbare Vorsteuer vor, z.B. Konto 1570 (SKR03) oder Konto 1400 (SKR04) für die allgemeine Vorsteuer 19%.

Fazit

Die korrekte Buchung der abziehbaren Vorsteuer ist ein fundamentaler Bestandteil der Unternehmensbuchhaltung. Sie sichert Ihren Anspruch auf Rückerstattung vom Finanzamt und gewährleistet steuerliche Compliance. Während die Prinzipien der Soll-und-Haben-Buchung konstant bleiben, erleichtern moderne Buchhaltungssysteme den Prozess erheblich. Um diese Tools optimal und sicher nutzen zu können, ist die Verwendung aktueller und unterstützter Browser unerlässlich. Investieren Sie Zeit in das Verständnis der Grundlagen und nutzen Sie die Möglichkeiten moderner Software in einer passenden technischen Umgebung, um Ihre Buchhaltung effizient und fehlerfrei zu gestalten.

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