Kann man bei der Bundesbank Münzen kaufen?

Kleingeldwechsel bei der Bundesbank

24/07/2021

Rating: 4.4 (8269 votes)

Viele Menschen sammeln im Laufe der Zeit eine beträchtliche Menge an Kleingeld an oder finden noch alte D-Mark-Bestände. Da stellt sich oft die Frage, wohin damit? Eine Anlaufstelle, die vielen in den Sinn kommt, ist die Deutsche Bundesbank. Doch kann man dort einfach mit einer Tüte voller Münzen oder alten Scheinen auftauchen und diese wechseln oder umtauschen lassen? Die kurze Antwort lautet: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich. Die Bundesbank bietet für Privatpersonen, die keine Bargeldgeschäftspartner sind, ein sogenanntes „Jedermanngeschäft“ an. Dieses umfasst verschiedene Dienstleistungen rund ums Bargeld, wenn auch in eingeschränktem Umfang.

Kann man bei der Bundesbank Kleingeld umtauschen?
Stückelungswechsel (Fachterminus „Umwechslung“) Die Bundesbank ermöglicht grundsätzlich jeder Person die Umwechslung von Euro-Münzen in Euro-Banknoten, Euro-Banknoten in Euro-Münzen und von Euro-Münzen bzw. Euro-Banknoten in solche anderer Stückelung(en).
Übersicht

Das Jedermanngeschäft: Bargeldservices für Nicht-Geschäftspartner

Die Deutsche Bundesbank wickelt Transaktionen in kleinen Mengen auch mit Kunden ab, die keine offiziellen Bargeldgeschäftspartner sind. Dies betrifft in erster Linie Privatpersonen. Im Gegenzug für die entfallenden Mindestanforderungen, die sonst für Bargeldgeschäftspartner gelten, ist das Dienstleistungsangebot für diese Gruppe jedoch spezifisch und begrenzt. Neben der Abgabe von Gedenk- und Sammlermünzen zum Nennwert und der Annahme von beschädigtem oder als falsch verdächtigem Geld sind insbesondere zwei Dienstleistungen für Besitzer von Kleingeld oder Altgeld relevant: die Umwechslung von Euro-Bargeld und der Umtausch von D-Mark.

Euro-Kleingeld wechseln (Stückelungswechsel)

Der Fachterminus für das Wechseln von Banknoten und Münzen in andere Stückelungen ist „Umwechslung“. Die Bundesbank ermöglicht grundsätzlich jeder Person den sogenannten Stückelungswechsel. Das bedeutet, Sie können:

  • Euro-Münzen in Euro-Banknoten wechseln.
  • Euro-Banknoten in Euro-Münzen wechseln.
  • Euro-Münzen oder Euro-Banknoten in andere Stückelungen von Euro-Münzen oder -Banknoten wechseln.

Diese Dienstleistung ist besonders nützlich, wenn Sie beispielsweise eine große Menge an kleinen Euro-Münzen gesammelt haben und diese gerne in Scheine umtauschen möchten, oder umgekehrt, wenn Sie für bestimmte Zwecke viele Münzen benötigen. Beachten Sie jedoch, dass die Bundesbank sich das Recht vorbehält, in Abhängigkeit vom Kundenaufkommen und den lokalen Gegebenheiten Mengenbegrenzungen für die Abwicklung dieser Transaktionen festzulegen. Das bedeutet, es kann sein, dass sehr große Mengen nicht sofort Zug-um-Zug gewechselt werden können. Bargeld, das die festgelegten Mengen überschreitet, nimmt die Bundesbank unter Umständen nur gegen eine vorläufige Quittung entgegen. Der Gegenwert wird Ihnen dann zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt oder überwiesen.

D-Mark in Euro umtauschen

Eine weitere wichtige Dienstleistung, die direkt das Thema „Altgeld“ betrifft, ist der Umtausch von D-Mark in Euro. Die Deutsche Bundesbank tauscht D-Mark-Banknoten und -Münzen weiterhin um. Das Besondere hierbei: Dieser Umtausch ist ohne zeitliche und betragliche Begrenzung möglich. Das gilt sowohl für den persönlichen Umtausch in den Filialen als auch für den Umtausch auf dem Postweg über die Filiale Mainz.

Der amtliche Umrechnungskurs, der dabei angewendet wird, ist fest und unveränderlich: 1 Euro entspricht 1,95583 DM.

Welche D-Mark-Bestände werden angenommen?

Grundsätzlich werden folgende D-Mark-Bestände zum Umtausch akzeptiert:

  • Banknoten der Bank deutscher Länder (BdL)
  • Banknoten der Deutschen Bundesbank
  • Auf Deutsche Mark oder Pfennig lautende Bundesmünzen

Welche D-Mark-Bestände werden NICHT angenommen?

Es gibt auch einige Ausnahmen. Folgende alte deutsche Währungszeichen werden nicht mehr zum Umtausch in Euro angenommen:

  • Die 2-DM-Münze der 1. Ausgabe (Prägedatum 1951)
  • Die 5-DM-Münze der 1. Ausgabe (Prägedatum 1951)
  • Banknoten und Münzen, die vor dem 20. Juni 1948 emittiert wurden (wie zum Beispiel Reichsmark)
  • Mark der DDR

Eine spezielle Regelung gilt für die 50-Mark-BdL-Note II (grün) mit Ausstellungsdatum 1948. Diese wird nicht direkt umgetauscht, kann aber mit einem Erstattungsantrag beim Nationalen Analysezentrum in der Hauptverwaltung Mainz oder in jeder anderen Filiale der Bundesbank eingereicht werden.

Umtausch per Post

Für viele ist der persönliche Besuch einer Bundesbank-Filiale nicht immer praktikabel. Glücklicherweise bietet die Bundesbank den Umtausch von D-Mark auch auf dem Postweg an. Hierfür müssen Sie das umzutauschende Bargeld zusammen mit dem speziellen Antragsformular „Umtausch von DM in Euro“ an die im Antrag angegebene Adresse der Filiale Mainz senden.

Nachdem die Bundesbank den D-Mark-Betrag ermittelt hat, wird dieser zum offiziellen Kurs in Euro umgerechnet und auf das von Ihnen im Antragsformular angegebene Konto überwiesen. Es erfolgt in der Regel keine gesonderte Benachrichtigung über die Überweisung. Achten Sie daher unbedingt auf die korrekte Angabe Ihrer IBAN.

Beim Versand von Bargeld per Post gibt es einige wichtige Hinweise zu beachten:

  • Bei Einreichungen von DM-Bargeld im Gegenwert von 15.000 Euro oder mehr ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Bundesbank erforderlich. Sie erhalten dann Informationen, welche zusätzlichen Angaben oder Unterlagen benötigt werden.
  • Die Bundesbank übernimmt keine Haftung für eventuelle Verluste auf dem Versandweg. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich beim gewählten Post- oder Kurierdienst über die Möglichkeit des Bargeldversands (insbesondere bei Münzen), die korrekte und transportsichere Verpackung, die Deklaration und eventuelle Versicherungsmöglichkeiten zu informieren.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Sendung ausschließlich D-Mark-Banknoten und -Münzen enthält. Andere Währungen oder Euro-Gedenkmünzen anderer Mitgliedstaaten, die nur in ihrem Ausgabeland gesetzliches Zahlungsmittel sind, können nicht umgetauscht werden.
  • Nicht ausreichend frankierte Sendungen oder Sendungen, für die Zollgebühren anfallen würden, werden von der Bundesbank abgelehnt.

Wichtige Hinweise für das Jedermanngeschäft

Wie auch Kreditinstitute ist die Bundesbank gesetzlich verpflichtet, bei der Abwicklung von Transaktionen Prüfungen durchzuführen und Aufzeichnungen zu erstellen. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie bei Ihrem Besuch oder bei der Einreichung per Post folgende Punkte beachten:

  • Legitimation: Halten Sie ein gültiges amtliches Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Reisepass) bereit, um sich ausweisen zu können.
  • Nachweise: Sofern vorhanden, sollten Sie Nachweise zur Herkunft des Geldes und/oder zur Verfügungsberechtigung vorlegen können, falls dies verlangt wird.
  • Bankverbindung: Sollte die Transaktion nicht sofort abgeschlossen werden können (z. B. bei großen Mengen), kann die Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN und BIC) den späteren Abschluss erleichtern.

Diese Maßnahmen dienen der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der Sicherheit aller Beteiligten.

Euro-Gedenkmünzen und Sammlermünzen

Im Zusammenhang mit Münzen wird oft auch nach Gedenk- und Sammlermünzen gefragt. Die Bundesbank gibt Gedenk- und Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland in prägefrischer Qualität zum Nennwert aus. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die jährlichen 10-Euro-Sammlermünzen.

Besonders bekannt sind auch die 2-Euro-Umlaufmünzen mit Gedenkcharakter. Diese werden von den Euro-Teilnehmerstaaten herausgegeben und zeigen besondere Motive, wie die Münzen der Bundesländer-Serie oder gemeinsame europäische Ausgaben zu Jahrestagen. Es ist wichtig zu wissen, dass diese 2-Euro-Münzen trotz ihres besonderen Motivs normale Umlaufmünzen sind. Sie werden sukzessive geprägt und bedarfsorientiert in Umlauf gebracht, im Gegensatz zu den 10-Euro-Sammlermünzen, die oft in voller Auflage am Ausgabetag verfügbar sind. Das bedeutet, dass Sie die neuesten 2-Euro-Gedenkmünzen nicht unbedingt in jeder Filiale der Bundesbank in großen Mengen kaufen können, sondern diese eher über den normalen Zahlungsverkehr in Umlauf gelangen.

Einzahlungen für öffentliche Verwaltungen

Ein weiterer Service, der im Rahmen des Jedermanngeschäfts erwähnt wird, ist die Möglichkeit, Einzahlungen zugunsten eines bei der Bundesbank geführten Kontos einer öffentlichen Verwaltung vorzunehmen. Dies betrifft beispielsweise die Zahlung eines Bußgeldes oder anderer Gebühren in bar. Solche Einzahlungen sind grundsätzlich von jeder Person möglich, nicht nur vom Kontoinhaber selbst, sofern der Kontoinhaber der endbegünstigte Zahlungsempfänger ist.

Einzahlungen können mittels eines Zahlscheins (Vordruck 3179) oder unter Verwendung von neutralen Überweisungs-/Zahlscheinvordrucken vorgenommen werden. Wichtig ist, dass der Vordruck für ein Bundesbankkonto vorgesehen ist. Die Bundesbank nimmt keine Einzahlungen zugunsten von Konten entgegen, die bei anderen Kreditinstituten geführt werden.

Wie viel verdient der Präsident der Bundesbank?
Dr. Joachim Nagel, Präsident der Deutschen Bundesbank, bezog im Jahr 2023 inklusive der pauschalen Dienstaufwandsentschädigung ein Einkommen in Höhe von rund 495.795 Euro. Nagel fungiert seit Januar 2022 als Vorsitzender der Deutschen Bundesbank und hat darüber hinaus einen Platz im Rat der Europäischen Zentralbank.

Für die Abwicklung einer solchen Bareinzahlung wird ein Entgelt erhoben (aktuell 3,- €), das zusammen mit dem Einzahlungsbetrag sofort in bar zu entrichten ist. Zahlt der Kontoinhaber selbst zugunsten seines Kontos ein, kann er dies auch mittels Einlieferungsbeleg (Vordruck 3030-1) entgeltfrei tun, allerdings ohne Angabe eines Verwendungszwecks.

Dieser Service ist zwar ein Bargeldgeschäft, betrifft aber nicht den Umtausch oder Wechsel von privatem Kleingeld im herkömmlichen Sinne, sondern die Begleichung von Forderungen öffentlicher Stellen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich bei der Bundesbank Euro-Münzen in Scheine wechseln lassen?

Ja, im Rahmen der „Umwechslung“ können Sie Euro-Münzen in Euro-Banknoten wechseln lassen. Es kann jedoch mengenmäßige Begrenzungen geben.

Kann ich D-Mark-Münzen und -Scheine noch umtauschen?

Ja, D-Mark-Banknoten und -Münzen können unbefristet und ohne betragliche Begrenzung bei allen Filialen der Bundesbank oder per Post umgetauscht werden. Der Kurs beträgt 1 Euro = 1,95583 DM.

Werden alle alten D-Mark-Münzen angenommen?

Nein, die 2-DM-Münze (1951) und die 5-DM-Münze (1951) der ersten Ausgabe sowie Reichsmark und DDR-Mark werden nicht mehr umgetauscht.

Kann ich Fremdwährungen bei der Bundesbank umtauschen?

Nein, die Bundesbank tauscht keine anderen Euro-Vorläuferwährungen (außer DM) oder sonstige Fremdwährungen um. Dies ist gegebenenfalls nur bei der Notenbank des jeweiligen Herkunftslandes möglich, sofern die Fristen noch nicht abgelaufen sind.

Muss ich mich ausweisen, wenn ich Geld wechsle oder umtausche?

Ja, zur schnelleren Abwicklung und aufgrund gesetzlicher Pflichten sollten Sie sich mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument legitimieren können.

Gibt es Mengenlimits beim Kleingeldwechsel oder Umtausch?

Ja, die Bundesbank behält sich vor, Mengenbegrenzungen festzulegen, insbesondere beim Stückelungswechsel von Euro. Größere Mengen können eventuell nur gegen Quittung zur späteren Abwicklung angenommen werden.

Kann ich D-Mark per Post zum Umtausch einsenden?

Ja, der Umtausch ist auch per Post an die Filiale Mainz möglich. Beachten Sie dabei die Hinweise zu Versandrisiko, Versicherung und erforderlicher vorheriger Kontaktaufnahme bei Beträgen über 15.000 Euro Gegenwert.

Kann ich bei der Bundesbank 2-Euro-Gedenkmünzen kaufen?

2-Euro-Gedenkmünzen sind normale Umlaufmünzen. Sie werden bedarfsorientiert in Umlauf gebracht. Während Sammlermünzen (z.B. 10-Euro) oft am Ausgabetag in Filialen verfügbar sind, gelangen 2-Euro-Gedenkmünzen eher über den normalen Zahlungsverkehr in Ihren Besitz.

Fazit

Die Deutsche Bundesbank ist tatsächlich eine Anlaufstelle für das Wechseln von Euro-Kleingeld (Umwechslung) und insbesondere für den Umtausch von alter D-Mark in Euro. Das „Jedermanngeschäft“ bietet hierfür die notwendige Grundlage. Während der DM-Umtausch ohne zeitliche oder betragliche Limits möglich ist (mit wenigen Ausnahmen bei sehr alten Münzen/Scheinen), kann es beim Wechsel von Euro-Kleingeld zu Mengenbegrenzungen kommen. Wichtig ist immer die Bereitschaft zur Legitimation und gegebenenfalls zur Vorlage von Nachweisen. Für den Umtausch von D-Mark per Post sind zudem spezielle Vorsichtsmaßnahmen beim Versand zu beachten. Wer also noch D-Mark besitzt oder größere Mengen Euro-Kleingeld wechseln möchte, findet bei der Bundesbank die offizielle Möglichkeit dazu.

Wenn du mehr spannende Artikel wie „Kleingeldwechsel bei der Bundesbank“ entdecken möchtest, schau doch mal in der Kategorie Bürobedarf vorbei!

Go up