Welche Buchführung für Freiberufler?

Buchhaltung für Freiberufler: Der Leitfaden

13/01/2025

Rating: 4.25 (6101 votes)

„Wie soll ich das alles schaffen?“ – diese Frage stellen sich nicht wenige Selbstständige, wenn es um die Buchführung geht. Bist auch Du in der Situation, dass sich Dein Geschäft gerade gut entwickelt, aber die Buchhaltung sich plötzlich auftürmt? Keine Panik! Als Freiberufler hast Du oft deutlich einfachere Pflichten als Gewerbetreibende. In diesem Ratgeber zeigen wir Dir, wie die Buchhaltung für Freiberufler funktioniert, was Du dabei beachten musst und welche Möglichkeiten Du hast, um sie effizient zu gestalten.

Welche Buchführung für Freiberufler?
Freiberufler dürfen ihre Buchführung immer in Form einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) anfertigen. Sie müssen also keine doppelte Buchführung und einen kompletten Jahresabschluss (Bilanz und GuV) durchführen.

Das Thema Buchhaltung mag auf den ersten Blick einschüchternd wirken, doch mit dem richtigen Wissen und den passenden Werkzeugen wird es schnell überschaubar. Der Schlüssel liegt darin zu verstehen, welche spezifischen Regeln für Dich als Freiberufler gelten und wie Du diese am besten umsetzt. Lass uns Schritt für Schritt die Welt der Finanzen für freie Berufe erkunden.

Übersicht

Was bedeutet Freiberufler eigentlich?

Selbstständige Tätigkeiten sind in der heutigen Arbeitswelt vielfältig. Freiberufler bilden dabei eine besondere Gruppe innerhalb dieser Selbstständigen. Eigentlich bezeichnet Freiberuflichkeit vor allem einen besonderen steuerlichen Status, der in §18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) beschrieben wird. Dort werden bestimmte Berufsgruppen genannt, die der Gesetzgeber als freiberuflich anerkennt.

Als Freiberufler gehörst Du zu den Personen, die eine eigenverantwortliche berufliche Tätigkeit ausüben. Diese ist in der Regel durch Deine Qualifikation und Fachkenntnisse geprägt. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden sind Freiberufler nicht auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet. Stattdessen bieten sie oft Dienstleistungen in kreativen, wissenschaftlichen, technischen oder beratenden Bereichen an.

Diese Kriterien charakterisieren einen Freiberufler:

  • Qualifikation: Freiberufler verfügen über spezialisierte Qualifikationen oder Fachkenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich. Beispiele sind hier Ärzte, Anwälte, Ingenieure oder Künstler. Sie sind entweder kreativ tätig oder haben für ihren Beruf eine langwierige Ausbildung (im Normalfall ein Studium) absolviert.
  • Selbstständigkeit: Als Freiberufler übst Du Deine Tätigkeit eigenverantwortlich aus. Zwar kannst Du Angestellte beschäftigen, musst aber selbst im Kerngeschäft leitend mitarbeiten. Sobald Du Dich aus diesem Bereich verabschiedest und nur noch unternehmerisch tätig wirst, erlischt im Normalfall Dein Status als Freiberufler.

Es ist enorm wichtig, Deinen Status genau zu klären. Bist Du unsicher, ob Du Freiberufler bist oder nicht, solltest Du Dich an das Finanzamt wenden oder einen Steuerberater konsultieren. Die Klassifizierung erfolgt anhand der sogenannten Katalogberufe und der katalogähnlichen Berufe gemäß §18 EStG.

Worin unterscheiden sich Gewerbetreibende von Freiberuflern – und warum ist das für die Buchhaltung wichtig?

Der Unterschied zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern hat direkte Auswirkungen auf Deine Buchführungspflichten und steuerlichen Belastungen. Das ist der Hauptgrund, warum die korrekte Einordnung so entscheidend ist.

Der wichtigste Unterschied liegt in der Art der geforderten Buchführung und der Gewerbesteuerpflicht:

  • Buchführungspflicht: Gewerbetreibende sind unter bestimmten Voraussetzungen (abhängig von Umsatz und Gewinn) zur doppelten Buchführung und zur Erstellung einer Bilanz sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) verpflichtet. Freiberufler hingegen dürfen ihre Buchführung immer in Form einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) anfertigen, unabhängig von Umsatz oder Gewinn.
  • Gewerbesteuer: Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit. Gewerbetreibende müssen diese Steuer zahlen, sofern ihr jährlicher Gewinn über einem bestimmten Freibetrag liegt.

Dieses Beispiel verdeutlicht den Unterschied: Ein Programmierer, der eigenständig für Kunden Software entwickelt, ist in der Regel Freiberufler. Seine Einnahmenüberschussrechnung ist ausreichend, und er zahlt keine Gewerbesteuer. Ein Softwareentwickler, der ein großes Unternehmen gründet, Mitarbeiter einstellt, die die Programmierung übernehmen, und sich selbst hauptsächlich um Management, Vertrieb und Personal kümmert, betreibt ein Gewerbe. Ab bestimmten Schwellenwerten muss er doppelte Buchführung machen und Gewerbesteuer zahlen.

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für Freiberufler

Wie bereits erwähnt, ist die EÜR die standardmäßige und in der Regel einzig notwendige Form der Gewinnermittlung für Freiberufler. Sie ist deutlich einfacher als die doppelte Buchführung.

Das Prinzip der EÜR ist denkbar simpel: Am Ende des Jahres (oder bei unterjähriger Abgabe) stellst Du Deine tatsächlichen Einnahmen den tatsächlichen Ausgaben gegenüber. Der Unterschied ist Dein Gewinn oder Verlust.

Einnahmen - Ausgaben = Gewinn (oder Verlust)

Es gibt keine komplexen Buchungssätze auf verschiedenen Konten, wie es bei der doppelten Buchführung der Fall ist. Du erfasst lediglich, wann Geld reinkommt (Einnahmen) und wann Geld rausgeht (Ausgaben). Dieses Zu- und Abflussprinzip macht die EÜR so unkompliziert.

Vereinfachte Buchhaltung dank EÜR

Da Du keine doppelte Buchführung benötigst, musst Du auch keine komplexe Finanzbuchhaltung mit Kontenrahmen oder Warenwirtschaftssystemen aufbauen (es sei denn, Du möchtest dies freiwillig tun, um einen besseren Überblick zu erhalten). Dein Hauptaugenmerk liegt auf dem Sammeln und Sortieren aller relevanten Belege.

Grundlegende Anforderungen an die Buchhaltung für Freiberufler: Die GoBD

Auch wenn die EÜR die Buchhaltung vereinfacht, bedeutet das nicht, dass Du gar keine Regeln beachten musst. Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) gelten auch für Freiberufler, die eine EÜR erstellen.

Die GoBD stellen sicher, dass Deine Aufzeichnungen für das Finanzamt nachvollziehbar, nachprüfbar und vollständig sind. Sie schreiben unter anderem folgende Prinzipien vor:

  • Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit: Deine Buchführung muss so aufgebaut sein, dass ein sachverständiger Dritter (z. B. ein Betriebsprüfer des Finanzamts) die Entstehung und Abwicklung der Geschäftsvorfälle jederzeit nachvollziehen kann. Dazu gehört auch die Aufbewahrung aller relevanten Belege.
  • Vollständigkeit und Richtigkeit: Alle Einnahmen und Ausgaben müssen erfasst werden. Es darf nichts weggelassen werden. Der Grundsatz lautet: Keine Buchung ohne Beleg.
  • Zeitgerechte Erfassung: Geschäftsvorfälle sollten zeitnah erfasst werden, um die Vollständigkeit und Richtigkeit zu gewährleisten. Bargeschäfte müssen täglich aufgezeichnet werden (Kassenbuch).
  • Unveränderbarkeit: Einmal getätigte Aufzeichnungen dürfen nicht mehr so verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr erkennbar ist. Änderungen müssen protokolliert werden.
  • Ordnung und Übersichtlichkeit: Deine Belege und Aufzeichnungen müssen systematisch geordnet sein, z. B. nach Datum, Art der Einnahme/Ausgabe oder Kunden/Lieferanten.
  • Aufbewahrungspflicht: Die meisten Belege und Aufzeichnungen (z. B. Rechnungen, Kontoauszüge) müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Handelsbriefe (sofern relevant) 6 Jahre.
  • Datenzugriff: Wenn Du Deine Buchhaltung elektronisch führst (z. B. mit Software), muss das Finanzamt im Falle einer Prüfung elektronischen Zugriff auf die Daten erhalten können (z. B. im GDPdU-Format).
  • Datensicherheit: Deine elektronischen Daten müssen vor Verlust geschützt werden (z. B. durch regelmäßige Backups).

Die Einhaltung dieser Grundsätze ist essenziell, um Probleme bei einer Betriebsprüfung zu vermeiden.

Praktische To-Dos in der Buchhaltung als Freiberufler

Auch mit der einfachen EÜR kommen einige wiederkehrende Aufgaben auf Dich zu. Wenn Du diese von Anfang an konsequent erledigst, sparst Du Dir am Ende des Jahres viel Stress:

  • Belege sammeln: Jeder Euro, der reingeht oder rausgeht, muss durch einen Beleg nachgewiesen werden können. Das sind Eingangsrechnungen von Lieferanten, Ausgangsrechnungen an Kunden, Quittungen für Büromaterial, Tankbelege, Kontoauszüge etc. Sammle alles sorgfältig.
  • Belege sortieren und erfassen: Sortiere Deine Belege regelmäßig (z. B. monatlich) nach Einnahmen und Ausgaben. Erfasse die Daten entweder manuell in einer Tabelle, in einem Notizbuch oder digital in einer Software.
  • Kassenbuch führen: Wenn Du viele Bareinnahmen hast (z. B. als Therapeut oder Markthändler), musst Du ein tägliches Kassenbuch führen, das den Bargeldbestand tagesaktuell wiedergibt.
  • Umsatzsteuer beachten: Sofern Du nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst (Umsatz im Vorjahr max. 22.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich max. 50.000 €), musst Du Umsatzsteuer auf Deine Einnahmen erheben und abführen.
  • Umsatzsteuervoranmeldungen (UStVA) erstellen und abgeben: Die erhobene Umsatzsteuer (Ausgangsumsatzsteuer) und die gezahlte Vorsteuer (Eingangs-Umsatzsteuer) musst Du regelmäßig (meist monatlich oder quartalsweise) dem Finanzamt melden und die Differenz abführen oder erstattet bekommen. Dazu dient die UStVA, die elektronisch über Elster übermittelt wird.
  • Rechnungen korrekt schreiben: Deine Ausgangsrechnungen müssen bestimmte gesetzliche Angaben enthalten (Name/Adresse von Dir und Kunde, Steuernummer/USt-ID, Rechnungsdatum, Leistungsdatum, Leistungsbeschreibung, Betrag netto, Umsatzsteuersatz/Vermerk bei Steuerbefreiung/Kleinunternehmen, Bruttobetrag) und eine fortlaufende Rechnungsnummer haben.
  • Wirtschaftsgüter richtig abschreiben: Größere Anschaffungen, die Du langfristig nutzt (z. B. Laptop, Büromöbel), müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden, wenn ihr Nettowert über 800 Euro liegt. Die Regeln zur Abschreibung (AfA - Absetzung für Abnutzung) musst Du beachten.

Wahl des Buchführungssystems: EÜR oder doppelte Buchführung?

Als Freiberufler hast Du die Wahl: Du kannst die gesetzlich vorgesehene einfache Buchführung (EÜR) nutzen oder freiwillig die doppelte Buchführung mit Bilanz und GuV erstellen. Im Normalfall fällt diese Wahl leicht: Die einfache Buchführung ist deutlich weniger aufwändig und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen für Freiberufler.

Du sparst also Zeit und Geld, wenn Du auf die doppelte Buchführung verzichtest. Die EÜR ist für die meisten Freiberufler völlig ausreichend und liefert die notwendigen Informationen für die Einkommensteuererklärung.

Wann könnte die doppelte Buchführung für einen Freiberufler sinnvoll sein? Dies ist selten der Fall, aber bei sehr komplexen Geschäftsvorfällen, hohem Umsatz oder dem Wunsch nach einem detaillierteren Überblick über Vermögen und Schulden (was die EÜR nicht direkt zeigt) könnte eine freiwillige Bilanzierung in Betracht gezogen werden. Dies sollte jedoch immer in Absprache mit einem Steuerberater erfolgen, da der Aufwand erheblich höher ist.

Möglichkeiten der Buchhaltung für Freiberufler

Wie setzt Du die notwendigen To-Dos und Anforderungen nun praktisch um? Dir stehen verschiedene Wege offen:

1. Buchhaltung selbst machen (manuell oder mit Tabellenkalkulation)

Gerade am Anfang, wenn die Anzahl der Belege überschaubar ist, entscheiden sich viele Freiberufler dafür, ihre Buchhaltung selbst zu machen. Dies kann manuell (z. B. in einem Notizbuch) oder digital (z. B. mit Excel oder Google Sheets) geschehen. Du sammelst die Belege, sortierst sie und erfasst sie in Deiner Liste der Einnahmen und Ausgaben. Am Jahresende überträgst Du die Summen in das offizielle Formular für die Einnahmenüberschussrechnung, das Du mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichst.

Vorteile: Geringe Kosten.

Nachteile: Hoher Zeitaufwand, fehleranfällig, Einhaltung der GoBD kann schwierig sein (insbesondere Unveränderbarkeit, Datenzugriff, Datensicherheit), UStVA muss separat erstellt werden, kein einfacher Überblick über die Finanzen.

2. Buchhaltungssoftware nutzen

Eine speziell für Freiberufler und Kleinunternehmer entwickelte Buchhaltungssoftware kann viele Aufgaben automatisieren und vereinfachen. Du erfasst Deine Einnahmen und Ausgaben direkt in der Software, oft durch das Hochladen oder Scannen von Belegen. Gute Software kann auch Rechnungen erstellen, die UStVA vorbereiten oder sogar direkt an Elster übermitteln und die Daten für die EÜR aufbereiten.

Vorteile: Zeitersparnis durch Automatisierung, Unterstützung bei GoBD-Konformität, einfache Erstellung von Rechnungen und UStVA, guter Überblick über Einnahmen und Ausgaben, Daten sind für den Steuerberater oft einfacher aufzubereiten (z. B. über DATEV-Schnittstelle).

Nachteile: Kosten (monatliche oder jährliche Gebühr), Einarbeitungszeit.

3. Einen Buchhalter beauftragen

Ein Buchhalter (im Gegensatz zum Steuerberater) darf die laufende Buchführung (Sortieren und Buchen der Belege, Erstellung der UStVA) übernehmen. Er darf jedoch keine Steuerberatung leisten oder den Jahresabschluss (die EÜR oder Bilanz) erstellen und beim Finanzamt einreichen. Die EÜR müsstest Du dann selbst erstellen oder dafür zusätzlich einen Steuerberater beauftragen.

Vorteile: Entlastung bei der laufenden Belegverarbeitung, professionelle Erfassung.

Nachteile: Kosten, eingeschränkter Leistungsumfang (keine Steuerberatung, keine EÜR/Bilanz), oft ist zusätzlich ein Steuerberater nötig.

4. Einen Steuerberater beauftragen

Ein Steuerberater kann das komplette Spektrum abdecken: Er erledigt die laufende Buchführung, erstellt die UStVA, die EÜR oder Bilanz und reicht sie beim Finanzamt ein. Er erstellt Deine komplette Steuererklärung und berät Dich in steuerlichen Fragen. Dies ist die Option mit dem geringsten eigenen Aufwand.

Vorteile: Maximale Entlastung, professionelle Expertise, Steuerberatung, Sicherheit bei Prüfungen.

Nachteile: Höchste Kosten.

Was sollte eine gute Buchhaltungssoftware für Freiberufler leisten?

Wenn Du Dich für den Weg mit Software entscheidest, achte darauf, dass sie die spezifischen Bedürfnisse von Freiberuflern abdeckt und Dir die Arbeit tatsächlich erleichtert. Wichtige Funktionen sind:

  • Rechnungsstellung: Einfaches Erstellen und Versenden von Rechnungen im korrekten Format.
  • Belegmanagement: Möglichkeit zum Hochladen, Speichern und Kategorisieren von Belegen, idealerweise GoBD-konform.
  • Einnahmen- und Ausgabenerfassung: Übersichtliche Erfassung aller Transaktionen.
  • Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA): Unterstützung bei der Erstellung, idealerweise direkte Übermittlung an Elster.
  • Vorbereitung der EÜR: Automatisches Zusammenfassen der Daten für die EÜR.
  • Bankanbindung: Automatischer Abgleich von Banktransaktionen mit erfassten Einnahmen/Ausgaben.
  • Schnittstellen: Wichtig ist eine Schnittstelle zum Steuerberater (z. B. DATEV-Schnittstelle), um die Zusammenarbeit zu erleichtern.
  • Berichtswesen: Einfache Reports und Übersichten über Deine finanzielle Situation.

Eine gute Software spart Dir nicht nur Zeit bei der Datenerfassung, sondern gibt Dir auch einen besseren Überblick über Deine Finanzen und minimiert das Risiko von Fehlern.

Vergleich der Buchführungssysteme

Hier ist ein kurzer Vergleich der EÜR und der doppelten Buchführung:

MerkmalEinnahmenüberschussrechnung (EÜR)Doppelte Buchführung (Bilanz/GuV)
Wer darf/muss?Freiberufler (immer)
Gewerbetreibende (bis zu bestimmten Umsatz-/Gewinngrenzen)
Gewerbetreibende (ab bestimmten Umsatz-/Gewinngrenzen)
Freiberufler (freiwillig)
Gesetzliche Basis§ 4 Abs. 3 EStG§ 4 Abs. 1 EStG, Handelsgesetzbuch (HGB)
ErgebnisErmittlung des Gewinns oder VerlustsErmittlung des Gewinns oder Verlusts UND der Vermögenslage (Vermögen, Schulden)
AufwandGeringer, Fokus auf Einnahmen und AusgabenHöher, komplexe Buchungssätze, Inventur, Jahresabschluss
ÜberblickFokus auf Cashflow (Zu- und Abfluss)Umfassender Einblick in die gesamte finanzielle Situation des Unternehmens
KomplexitätEinfachKomplex

Häufig gestellte Fragen zur Buchhaltung für Freiberufler

Was genau ist die EÜR?

Die EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung, bei der einfach die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt werden. Der Saldo ist der steuerpflichtige Gewinn oder Verlust.

Wie lange muss ich Belege aufbewahren?

Die Aufbewahrungsfrist für die meisten steuerlich relevanten Belege (Rechnungen, Kontoauszüge, Fahrtenbücher etc.) beträgt 10 Jahre. Handelsbriefe müssen 6 Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist.

Was sind die GoBD?

Die GoBD sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Sie regeln, wie digitale Buchführungsdaten zu behandeln sind, damit sie vom Finanzamt anerkannt werden.

Muss ich Umsatzsteuer abführen?

Das hängt davon ab, ob Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst. Wenn Dein Umsatz im Vorjahr nicht über 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt, kannst Du Dich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreien lassen. Andernfalls musst Du Umsatzsteuer auf Deine Rechnungen aufschlagen, diese vom Kunden einnehmen und (abzüglich der selbst gezahlten Vorsteuer) an das Finanzamt abführen.

Brauche ich unbedingt eine Buchhaltungssoftware?

Nein, eine Software ist keine Pflicht. Du kannst Deine Buchhaltung auch manuell oder mit einer Tabellenkalkulation machen. Allerdings erleichtern Softwarelösungen die Arbeit erheblich, helfen bei der Einhaltung der GoBD und sparen langfristig viel Zeit und Nerven, insbesondere wenn die Anzahl der Belege wächst oder Du umsatzsteuerpflichtig bist.

Die Buchhaltung als Freiberufler muss kein Albtraum sein. Mit dem Wissen über die EÜR, die GoBD und die richtigen Tools oder Unterstützung (sei es Software oder ein Steuerberater) kannst Du Deine Finanzen effizient und gesetzeskonform verwalten. Wähle den Weg, der am besten zu Deinem Geschäft und Deinem persönlichen Zeitmanagement passt.

Wenn du mehr spannende Artikel wie „Buchhaltung für Freiberufler: Der Leitfaden“ entdecken möchtest, schau doch mal in der Kategorie Buchhaltung vorbei!

Go up