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Wirtschaftsgüter: Was wird 5 Jahre abgeschrieben?

14/04/2020

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Jede Investition in Ihr Unternehmen, sei es ein neuer Schreibtisch, ein Laptop oder andere notwendige Gegenstände, unterliegt einem natürlichen Wertverlust im Laufe der Zeit. Dieser Wertverlust muss in der Buchhaltung korrekt erfasst werden. Genau hier kommt die Abschreibung ins Spiel. Die Abschreibung spiegelt die Wertminderung von Vermögensgegenständen wider und stellt sicher, dass die Bilanz den tatsächlichen Wert der Unternehmensressourcen korrekt darstellt. Würden Sie beispielsweise einen Computer nicht abschreiben, stünde er nach vielen Jahren immer noch mit seinem ursprünglichen Kaufpreis in den Büchern, obwohl sein realer oder buchhalterischer Wert längst gegen Null tendiert.

Was wird 5 Jahre abgeschrieben?
3. Wirtschaftsgüter zwischen 150 Euro und 1.000 Euro netto. können jahresweise in einem Sammelposten zusammengefasst und dann pauschal für 5 Jahre abgeschrieben werden. Diese Form der Abschreibung lohnt sich vor allem für alljene Anschaffungen, deren durchsch.

Aber die Abschreibung ist nicht nur eine Notwendigkeit zur korrekten Bilanzierung. Sie ist auch ein wertvolles Instrument zur Steueroptimierung. Da Abschreibungen als Betriebsausgaben gelten, verringern sie den zu versteuernden Gewinn Ihres Unternehmens, was direkt zu einer Steuerersparnis führt. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass diese Abschreibungen nicht willkürlich vorgenommen werden dürfen. Das Bundesfinanzministerium gibt klare Richtlinien vor, welche Güter in welcher Höhe, wann und über welchen Zeitraum abgeschrieben werden dürfen.

Übersicht

Die verschiedenen Abschreibungsmethoden im Überblick

Es existieren mehrere Methoden zur Abschreibung von Wirtschaftsgütern. Die Wahl der Methode hängt oft vom Wert des Wirtschaftsguts und dessen Art ab. Hier sind die gängigsten Varianten, die Sie kennen sollten:

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) unter 150 Euro netto: Diese können direkt im Jahr der Anschaffung als sofortiger Betriebsaufwand verbucht werden. Dies ist die einfachste Form und betrifft typisches Büromaterial oder kleine Werkzeuge.
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) zwischen 150 Euro und 410 Euro netto: Auch diese können im Jahr des Kaufs voll abgeschrieben werden. Allerdings müssen sie zunächst im Anlagevermögen erfasst und erst am Jahresende zusammen mit anderen Abschreibungen verbucht werden. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist, dass das Gut selbstständig nutzbar ist. Ein Laptop erfüllt diese Bedingung, ein externer Bildschirm, der nur mit einem Computer funktioniert, hingegen nicht.
  • Wirtschaftsgüter zwischen 150 Euro und 1.000 Euro netto: Für diese Kategorie gibt es eine spezielle Regelung: den sogenannten Sammelposten. Anschaffungen in diesem Wertbereich können in einem Sammelposten zusammengefasst und pauschal über fünf Jahre abgeschrieben werden. Diese Methode kann besonders vorteilhaft sein.
  • Lineare Abschreibung: Dies ist die wohl bekannteste und am häufigsten angewandte Methode. Sie ist auf fast alle beweglichen (wie Maschinen, Fahrzeuge, Möbel) und unbeweglichen (wie Gebäude, Patente) Wirtschaftsgüter anwendbar.

Der Sammelposten: Wann wird über fünf Jahre abgeschrieben?

Die pauschale Abschreibung über fünf Jahre ist das zentrale Merkmal des Sammelpostens für Wirtschaftsgüter, deren Nettowert zwischen 150 Euro und 1.000 Euro liegt. Diese Methode wurde eingeführt, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren. Anstatt jedes einzelne Wirtschaftsgut dieser Kategorie separat über seine individuelle Nutzungsdauer abzuschreiben, werden alle Anschaffungen eines Geschäftsjahres, die in diesen Wertbereich fallen, in einem einzigen Posten zusammengefasst.

Der entscheidende Punkt ist, dass dieser Sammelposten dann unabhängig von der tatsächlichen oder der laut AfA-Tabelle vorgesehenen individuellen Nutzungsdauer der einzelnen Güter über einen festen Zeitraum von fünf Jahren mit jeweils 20% des Sammelpostenwertes abgeschrieben wird. Dies kann sich als Vorteil erweisen, wenn die individuelle Nutzungsdauer eines Gutes laut AfA-Tabelle länger als fünf Jahre wäre, wie es oft bei Büromöbeln der Fall ist (deren Nutzungsdauer laut Tabelle oft bei über 10 Jahren liegt). In diesem Fall profitieren Sie von einer schnelleren Abschreibung und somit früherer Steuerersparnis.

Allerdings kann der Sammelposten auch Nachteile haben. Betrachten wir das Beispiel eines Laptops. Laut der AfA-Tabelle hat ein Laptop eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von nur drei Jahren. Fällt der Laptop in den Wertbereich zwischen 150 Euro und 1.000 Euro netto und wird er in den Sammelposten aufgenommen, verlängert sich seine Abschreibungsdauer auf fünf Jahre. Das bedeutet, die steuerliche Absetzung erfolgt langsamer, als es bei der linearen Abschreibung über drei Jahre der Fall wäre.

Wichtig ist, dass, sobald Sie sich für die Bildung eines Sammelpostens entscheiden, *ausnahmslos* alle in diesem Geschäftsjahr angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter zwischen 150 Euro und 1.000 Euro netto in diesen Posten aufgenommen werden müssen. Sie können nicht selektiv entscheiden, welche Güter in den Sammelposten kommen und welche linear abgeschrieben werden.

Die Entscheidung, ob Sie im jeweiligen Geschäftsjahr einen Sammelposten bilden möchten oder die lineare Abschreibung für Güter zwischen 150 Euro und 1.000 Euro (falls deren individuelle Nutzungsdauer kürzer ist) anwenden, können Sie jedes Jahr aufs Neue treffen. Bereits gebildete Sammelposten aus Vorjahren müssen jedoch weiterhin über die volle Fünf-Jahres-Frist abgeschrieben werden.

Die Lineare Abschreibung: Nutzungsdauer und AfA-Tabellen

Die lineare Abschreibung ist die Standardmethode, wenn die Kriterien für GWG oder den Sammelposten nicht zutreffen oder wenn Sie sich bewusst gegen den Sammelposten entscheiden. Bei dieser Methode werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts gleichmäßig über seine gesamte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt.

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist der Zeitraum, über den ein Wirtschaftsgut nach Einschätzung des Gesetzgebers (bzw. des Bundesfinanzministeriums) im Betrieb genutzt werden kann. Diese Dauern sind in den sogenannten AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) festgelegt. Für nahezu jedes gängige Wirtschaftsgut gibt es in diesen Tabellen einen Richtwert. Zum Beispiel beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Computerhardware (ohne Software) oft 3 Jahre, während Büromöbel eine Nutzungsdauer von 10 Jahren oder mehr haben können. Ein Handy hat laut AfA-Tabelle eine Nutzungsdauer von fünf Jahren.

Die lineare Abschreibung berechnet sich denkbar einfach: Anschaffungskosten geteilt durch die Anzahl der Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Dieser Betrag wird dann jedes Jahr steuerlich geltend gemacht, bis das Wirtschaftsgut vollständig abgeschrieben ist. Am Ende der Nutzungsdauer beträgt der buchhalterische Restwert in der Regel 0 Euro. Viele Unternehmen belassen jedoch einen symbolischen Erinnerungswert von 1 Euro in den Büchern, insbesondere wenn das Gut weiterhin genutzt wird.

Eine Besonderheit bei der linearen Abschreibung ist die zeitanteilige (pro-rata) Abschreibung im ersten und letzten Jahr, wenn das Wirtschaftsgut nicht am ersten Tag des Geschäftsjahres angeschafft wurde. Die Abschreibung im Anschaffungsjahr und im Jahr der vollständigen Abschreibung berechnet sich dann nur für die Monate, in denen das Gut im Unternehmen genutzt wurde.

Was bedeutet 'Nutzungsdauer' eigentlich?

Der Begriff der Nutzungsdauer ist zentral für die Abschreibung. Im Steuerrecht und in der Betriebswirtschaftslehre bezeichnet er den Zeitraum, in dem ein Vermögensgegenstand im Betrieb genutzt wird oder genutzt werden kann. Man kann die Nutzungsdauer auch als den Zeitraum zwischen der Investition in ein Gut und dessen Desinvestition (Verkauf, Verschrottung etc.) verstehen, wobei das Ende der Nutzungsdauer auch vor der tatsächlichen Desinvestition liegen kann (z.B. bei Stilllegung).

Die voraussichtliche Nutzungsdauer muss geschätzt werden, wobei Erfahrungswerte und die Vorgaben der AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums die Grundlage bilden. Diese Tabellen liefern die Richtwerte für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die für die steuerliche Abschreibung maßgeblich ist.

Ist Kugelschreibertinte auf der Haut schädlich?
Die einfache Antwort lautet: Nein. Selbstbemalung mit herkömmlichen Stiften, Markern oder anderen ungiftigen Tinten verursacht keinen direkten Hautkrebs . Hautkrebs, darunter Plattenepithelkarzinome und Basalzellkarzinome, wird in erster Linie durch Sonneneinstrahlung, insbesondere UV-Strahlung, und nicht durch das Bemalen der Haut verursacht.

Man unterscheidet generell verschiedene Arten der Nutzungsdauer:

  • Technische Nutzungsdauer: Wie lange kann ein Gegenstand technisch funktionieren? Sie hängt von Materialqualität, Verarbeitung, Abnutzung und Verschleiß ab und kann durch Instandhaltung verlängert werden.
  • Wirtschaftliche Nutzungsdauer: Wie lange kann ein Gegenstand rentabel im Betrieb eingesetzt werden? Sie endet, wenn das Gut unwirtschaftlich wird (z.B. durch hohe Reparaturkosten oder geringe Produktivität im Vergleich zu moderneren Alternativen). Diese ist meist kürzer als die technische Nutzungsdauer.
  • Rechtliche Nutzungsdauer: Ergibt sich aus der Laufzeit von Verträgen oder Schutzrechten (z.B. Patente, Lizenzen).

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, wie sie in den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums festgelegt ist, ist der für die steuerliche Abschreibung relevante Richtwert. Sie basiert auf Erfahrungswerten und Branchenstandards.

Neben der geschätzten oder geplanten Nutzungsdauer (Basis für die reguläre Abschreibung) gibt es auch die tatsächliche Nutzungsdauer. Diese steht erst fest, wenn das Gut tatsächlich außer Betrieb genommen wird. Sie wird von vielen Faktoren beeinflusst, darunter die Qualität des Gutes, die Art der Nutzung, Umweltbedingungen, menschliche Einflüsse (Abnutzung durch Gebrauch) und insbesondere die Qualität und Regelmäßigkeit der Instandhaltung (Wartung, Reparatur).

Beispiel: Die lineare Abschreibung eines Handys über fünf Jahre

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die lineare Abschreibung, insbesondere wenn die Nutzungsdauer fünf Jahre beträgt und das Gut nicht zu Jahresbeginn gekauft wird.

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen im Juli 2014 ein neues Handy für netto 486 Euro. Da dieser Betrag über der GWG-Grenze von 410 Euro liegt und wir hier das Beispiel der linearen Abschreibung betrachten (nicht den Sammelposten), wenden Sie diese Methode an. Laut der AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für ein Handy fünf Jahre. Das bedeutet, die jährliche Abschreibungsrate beträgt 20% des Nettokaufpreises (100% / 5 Jahre = 20%).

Die jährliche reguläre Abschreibung wäre 486 Euro * 20% = 97,20 Euro.

Nun betrachten wir die Abschreibung über die Jahre:

JahrNutzungsmonateBerechnungAbschreibungsbetragRestbuchwert (Ende des Jahres)
2014 (Kauf im Juli)697,20 Euro * (6 / 12)48,60 Euro486,00 Euro - 48,60 Euro = 437,40 Euro
20151297,20 Euro * (12 / 12)97,20 Euro437,40 Euro - 97,20 Euro = 340,20 Euro
20161297,20 Euro * (12 / 12)97,20 Euro340,20 Euro - 97,20 Euro = 243,00 Euro
20171297,20 Euro * (12 / 12)97,20 Euro243,00 Euro - 97,20 Euro = 145,80 Euro
20181297,20 Euro * (12 / 12)97,20 Euro145,80 Euro - 97,20 Euro = 48,60 Euro
2019 (Ende der Nutzungsdauer)6Restbetrag: 48,60 Euro48,60 Euro48,60 Euro - 48,60 Euro = 0,00 Euro

Wie Sie sehen, verteilt sich die Abschreibung über insgesamt fünf Jahre (2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019), wobei im ersten und letzten Jahr aufgrund des Anschaffungsdatums nur ein anteiliger Betrag abgeschrieben wird. Nach Ablauf der fünf Jahre ist das Handy vollständig abgeschrieben.

Häufige Fragen zur Abschreibung über 5 Jahre

Welche Wirtschaftsgüter werden typischerweise über 5 Jahre abgeschrieben?

Es gibt zwei Hauptfälle, in denen eine Abschreibung über fünf Jahre relevant ist: Erstens der Sammelposten für Wirtschaftsgüter zwischen 150 Euro und 1.000 Euro netto, die pauschal über fünf Jahre abgeschrieben werden. Zweitens bestimmte Wirtschaftsgüter, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle genau fünf Jahre beträgt, wie zum Beispiel Mobiltelefone oder bestimmte Büroausstattung.

Kann ich für Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro selbst entscheiden, ob ich den Sammelposten nutze?

Ja, Sie können jedes Jahr neu entscheiden, ob Sie für die Anschaffungen dieses Jahres, die in den Wertbereich von 150 Euro bis 1.000 Euro netto fallen, einen Sammelposten bilden möchten oder nicht. Wenn Sie keinen Sammelposten bilden, müssen diese Güter linear über ihre individuelle betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle abgeschrieben werden. Die Entscheidung gilt dann aber für alle entsprechenden Güter des Jahres.

Wie wird die Abschreibung im ersten Jahr berechnet, wenn ich den Sammelposten nutze?

Der Sammelposten wird pauschal über fünf Jahre abgeschrieben, unabhängig vom genauen Anschaffungsdatum der einzelnen Güter innerhalb des Jahres. Die jährliche Rate beträgt immer 20% des Gesamtwerts des Sammelpostens. Es gibt keine zeitanteilige (pro-rata) Berechnung im ersten Jahr wie bei der linearen Abschreibung eines einzelnen Gutes.

Was ist der Vorteil des Sammelpostens gegenüber der linearen Abschreibung?

Der Hauptvorteil liegt in der Vereinfachung der Buchhaltung, da viele einzelne Güter zusammengefasst werden. Steuerlich kann es vorteilhaft sein, wenn die individuelle betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der betreffenden Güter länger als fünf Jahre wäre (z.B. bei Möbeln mit 10 Jahren Nutzungsdauer). In diesem Fall ermöglicht der Sammelposten eine schnellere Abschreibung.

Was ist der Nachteil des Sammelpostens?

Der Nachteil ergibt sich, wenn die individuelle betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Gutes, das in den Sammelposten fällt, kürzer als fünf Jahre ist (z.B. ein Laptop mit 3 Jahren Nutzungsdauer). Durch die Aufnahme in den Sammelposten verlängert sich die Abschreibungsdauer auf fünf Jahre, was die steuerliche Absetzung verlangsamt.

Fazit: Abschreibung optimal nutzen

Die Abschreibung ist ein fundamentaler Bestandteil der Unternehmensbuchhaltung und bietet gleichzeitig wichtige Möglichkeiten zur Steuergestaltung. Das Verständnis der verschiedenen Methoden, insbesondere der Regeln rund um die Abschreibung über fünf Jahre – sei es durch den Sammelposten oder weil die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Gutes zufällig fünf Jahre beträgt – ist entscheidend, um die steuerliche Belastung zu optimieren. Die Wahl zwischen dem Sammelposten und der linearen Abschreibung für Güter zwischen 150 und 1.000 Euro sollte strategisch getroffen werden, basierend auf den spezifischen Anschaffungen des Jahres und deren individuellen Nutzungsdauern. Eine korrekte und planvolle Abschreibung hilft Ihnen nicht nur, Ihre Vermögenswerte realistisch abzubilden, sondern auch Ihr Unternehmensergebnis positiv zu beeinflussen.

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