31/03/2025
In der Welt des Handels und der Dienstleistungen ist die korrekte Abwicklung von Zahlungsvorgängen das A und O. Doch die Vorschriften rund um Kassenführung, Belege und Aufzeichnungen können komplex sein und sich ändern. Viele Unternehmer fragen sich, welche Kassenlösungen aktuell zulässig sind und welche Anforderungen sie erfüllen müssen. Insbesondere die sogenannte offene Ladenkasse wirft immer wieder Fragen auf, ebenso wie die Bedeutung bestimmter Dokumente wie des Z-Bons. Dieser Artikel beleuchtet die aktuelle Rechtslage, die bevorstehenden Änderungen und gibt Ihnen praktische Tipps für eine rechtssichere Kassenführung.

- Die offene Ladenkasse: Status Quo und Zukunft
- Der Z-Bon: Ein unverzichtbares Dokument
- Betriebsprüfung und Kassennachschau: Das Risiko bei Mängeln
- Vorteile eines modernen Kassensystems
- Wichtige To-Dos für Ihre Kassenführung
- Häufig gestellte Fragen
- Ist die offene Ladenkasse 2025 noch erlaubt?
- Gibt es eine generelle Registrierkassenpflicht in Deutschland?
- Muss ich einen Z-Bon täglich erstellen?
- Wie lange muss ich Z-Bons aufbewahren?
- Kann ich Einzelaufzeichnungen nach dem Druck des Z-Bons löschen?
- Gilt die Belegausgabepflicht für offene Ladenkassen?
- Fazit
Die offene Ladenkasse: Status Quo und Zukunft
Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass Unternehmer in Deutschland verpflichtet seien, eine elektronische Registrierkasse zu nutzen. Doch die Realität sieht (noch) anders aus. Tatsächlich gibt es derzeit keine generelle Pflicht zur Nutzung eines elektronischen Kassensystems, weder für den Einzelhandel noch für die Gastronomie oder andere Branchen. Das bedeutet, die offene Ladenkasse ist grundsätzlich weiterhin erlaubt.
Allerdings wurde im Koalitionsvertrag eine wichtige Änderung beschlossen: Ab dem 01. Januar 2027 wird eine Registrierkassenpflicht für alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro eingeführt. Dies betrifft einen Großteil der Betriebe und bedeutet, dass ab diesem Stichtag die offene Ladenkasse für umsatzstärkere Unternehmen keine Option mehr sein wird. Kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 100.000 Euro sind von dieser spezifischen Pflicht ausgenommen, müssen aber weiterhin andere strenge Regeln beachten.
Die Anforderungen an die offene Ladenkasse
Auch wenn keine Pflicht zur elektronischen Kasse besteht, ist die Führung einer offenen Ladenkasse keineswegs frei von Vorschriften. Im Gegenteil: Die Anforderungen an die Dokumentation sind sehr hoch und erfordern äußerste Sorgfalt. Die wichtigsten Punkte, die Sie bei einer offenen Ladenkasse unbedingt beachten müssen:
- Einzelaufzeichnungspflicht: Jeder einzelne Geschäftsvorfall muss lückenlos, chronologisch und detailliert aufgezeichnet werden. Dazu gehören nicht nur Einnahmen, sondern auch Ausgaben, Entnahmen und Einlagen.
- Inhalt der Aufzeichnungen: Aus den Aufzeichnungen müssen der Vorgangsinhalt (was wurde verkauft?), der Name des Geschäftspartners (falls bekannt, bei unbekannten Kunden entfällt dies), der Zeitpunkt und der Betrag klar hervorgehen.
- Tägliches Zählprotokoll: Sie müssen täglich ein Kassenprotokoll erstellen, in dem der Kassenbestand bei Geschäftsschluss ermittelt und dokumentiert wird. Dieses Protokoll sollte unterschrieben werden.
- Kassenberichte: Die täglichen Kassenberichte, die aus den Einzelaufzeichnungen und dem Zählprotokoll resultieren, müssen fortlaufend nummeriert und chronologisch abgelegt werden.
- Unveränderbarkeit: Die Aufzeichnungen dürfen nachträglich nicht verändert werden. Dies ist der Grund, warum handschriftliche Kassenbücher oft als sicherer gelten als z. B. Excel-Tabellen, die leicht manipulierbar sind.
- Aufbewahrungspflicht: Alle Aufzeichnungen und Belege zur Kassenführung, einschließlich der Kassenberichte und Zählprotokolle, müssen mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
Die Einhaltung dieser Regeln ist entscheidend. Finanzbehörden prüfen die Kassenführung sehr genau, und Mängel können zu erheblichen Steuernachzahlungen und Strafen führen.
Belegausgabepflicht bei der offenen Ladenkasse?
Für die offene Ladenkasse gilt grundsätzlich *nicht* die allgemeine Belegausgabepflicht, die für elektronische Kassensysteme seit dem 01. Januar 2020 besteht. Das bedeutet, Sie müssen nicht zu jedem Barverkauf unaufgefordert einen Beleg ausstellen. ABER: Wenn ein Kunde einen Beleg verlangt, sind Sie verpflichtet, eine Quittung auszustellen. Für elektronische Kassen gilt diese Pflicht immer, unabhängig davon, ob der Kunde einen Beleg wünscht.
Der Z-Bon: Ein unverzichtbares Dokument
Neben der allgemeinen Kassenführung ist der sogenannte Z-Bon, auch Kassenabschlussbeleg genannt, von zentraler Bedeutung, insbesondere wenn Sie eine elektronische Kasse nutzen oder zukünftig nutzen müssen. Aber auch bei einer offenen Kasse kann eine vergleichbare tägliche Zusammenfassung hilfreich sein, auch wenn der Begriff "Z-Bon" technisch eher mit elektronischen Systemen verbunden ist.
Was ist ein Z-Bon?
Der Z-Bon ist ein Bericht, der am Ende des Geschäftstages oder einer Schicht erstellt wird, um alle im Kassensystem erfassten Umsätze und Vorgänge zusammenzufassen und die Kasse auf Null zu setzen (daher das 'Z' für 'Null'). Er dient als Nachweis für die täglichen Einnahmen und ist ein wichtiger Bestandteil der ordnungsgemäßen Buchführung.
Welche Angaben muss der Z-Bon enthalten?
Ein rechtskonformer Z-Bon muss spezifische Informationen enthalten, um bei einer Prüfung anerkannt zu werden. Dazu gehören üblicherweise:
- Datum und Uhrzeit der Erstellung des Z-Bons.
- Eine fortlaufende, lückenlose Nummerierung, die automatisch vom Kassensystem generiert wird.
- Der Name und die Steuernummer des Unternehmens.
- Die Bruttoeinnahmen des Tages, aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Umsatzsteuersätzen (z. B. 7 % und 19 %).
- Umsätze aus unbaren Zahlungen (Kartenzahlungen).
- Informationen zu Stornobuchungen.
- Angaben zu gewährten Rabatten.
- Dokumentation von Entnahmen (Geld, das aus der Kasse genommen wurde).
- Dokumentation von Privateinlagen (Geld, das in die Kasse gelegt wurde).
- Informationen zum Nullstellungszähler, der belegt, dass die Kasse nach dem Tagesabschluss auf Null gesetzt wurde.
Diese detaillierte Auflistung stellt sicher, dass der tägliche Umsatz transparent und nachvollziehbar dokumentiert ist.

Tägliche Erstellung und Aufbewahrung des Z-Bons
Der Z-Bon muss täglich erstellt werden. Dies ist der Abschluss des Geschäftstages und die Basis für die weitere Buchführung. Eine periodische Erstellung (z. B. nur einmal pro Woche) ist nicht zulässig und führt zu Mängeln in der Kassenführung.
Wie alle relevanten Geschäftsunterlagen unterliegt auch der Z-Bon der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren. Er sollte zusammen mit dem Kassenbuch bzw. den Kassenberichten archiviert werden. Achten Sie darauf, dass die Ausdrucke leserlich bleiben. Eine zusätzliche digitale Speicherung oder Kopien können sinnvoll sein, um die Lesbarkeit über den gesamten Aufbewahrungszeitraum zu gewährleisten. Die fortlaufende Nummerierung ist hierbei besonders wichtig, da sie dem Finanzamt ermöglicht, schnell zu erkennen, ob ein Tagesabschluss fehlt.
Betriebsprüfung und Kassennachschau: Das Risiko bei Mängeln
Die Finanzbehörden haben ihre Prüfmethoden in den letzten Jahren verschärft. Seit 2018 ist die sogenannte Kassennachschau gesetzlich verankert. Dies bedeutet, dass Prüfer des Finanzamtes unangekündigt in Ihrem Unternehmen erscheinen können, um Ihre Kassenführung zu überprüfen. Dabei werden die Aufzeichnungen, Belege und das Kassensystem (falls vorhanden) genau unter die Lupe genommen.
Stellen die Prüfer Mängel fest – sei es das Fehlen von Z-Bons, unvollständige Einzelaufzeichnungen, fehlende Belege oder eine nicht nachvollziehbare Kassenführung – können sie Hinzuschätzungen vornehmen. Diese Schätzungen basieren oft auf branchenüblichen Sätzen und können schnell eine beträchtliche Höhe erreichen, manchmal bis zu 10 % des Jahresumsatzes. Zusätzlich können Sicherheitszuschläge und Zinsen fällig werden. Die Vernachlässigung der Kassenführung ist also kein Kavaliersdelikt und kann teuer werden.
Vorteile eines modernen Kassensystems
Angesichts der komplexen Vorschriften und der strengen Prüfungen entscheiden sich immer mehr Unternehmen für die Nutzung eines modernen, elektronischen Kassensystems. Diese Systeme bieten zahlreiche Vorteile, die über die reine Zahlungsabwicklung hinausgehen:
- Automatisierte Compliance: Ein gutes Kassensystem erstellt Z-Bons automatisch, nummeriert Belege fortlaufend und speichert Einzelaufzeichnungen manipulationssicher. Viele Systeme erfüllen bereits die Anforderungen der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und verfügen über eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE).
- Zeitersparnis: Die manuelle Kassenführung ist zeitaufwendig. Ein elektronisches System beschleunigt die Prozesse am Point of Sale und bei der täglichen Abrechnung erheblich.
- Verbesserte Übersicht: Moderne Kassensysteme bieten detaillierte Auswertungen und Berichte über Umsätze, beliebte Produkte oder Zahlungsarten. Dies liefert wertvolle Einblicke für die Unternehmenssteuerung.
- Zusätzliche Funktionen: Viele Systeme integrieren Funktionen wie Lagerverwaltung, Kundenmanagement, Gutscheinverwaltung oder die Erstellung von Rechnungen, was die Geschäftsprozesse weiter optimiert.
- Vorbereitung auf die Zukunft: Mit der kommenden Registrierkassenpflicht ab 2027 sind viele Unternehmen ohnehin gezwungen, umzusteigen. Die frühzeitige Einführung eines passenden Systems kann den Übergang erleichtern.
Auch wenn die Anschaffung eines elektronischen Kassensystems eine Investition darstellt, können die Vorteile in Bezug auf Rechtssicherheit, Effizienz und Geschäftsoptimierung die Kosten schnell aufwiegen.
Wichtige To-Dos für Ihre Kassenführung
Unabhängig davon, ob Sie aktuell eine offene Ladenkasse führen oder ein elektronisches System nutzen, gibt es grundlegende Pflichten, die Sie unbedingt erfüllen müssen:
- Täglicher Kassenabschluss: Erstellen Sie jeden Tag einen Kassenabschluss (Z-Bon bei elektronischen Systemen, detaillierter Kassenbericht mit Zählprotokoll bei offener Kasse).
- Detaillierte Einzelaufzeichnung: Erfassen Sie jeden Geschäftsvorfall einzeln und mit allen nötigen Angaben.
- Ordnungsgemäßes Kassenbuch: Führen Sie ein Kassenbuch, in dem Einnahmen und Ausgaben täglich dokumentiert werden.
- Keine Buchung ohne Beleg: Sorgen Sie dafür, dass zu jeder Buchung ein Beleg existiert (Kassenbon, Rechnung, Quittung).
- Korrekte Aufbewahrung: Bewahren Sie alle relevanten Dokumente (Z-Bons, Kassenberichte, Rechnungen, Belege) über den gesetzlichen Zeitraum von 10 Jahren auf.
- Verfahrensdokumentation: Wenn Sie ein elektronisches Kassensystem nutzen, benötigen Sie eine Verfahrensdokumentation, die beschreibt, wie das System funktioniert und wie die Daten gespeichert werden.
Vergleich: Offene Ladenkasse vs. Elektronische Kasse (vereinfacht)
| Merkmal | Offene Ladenkasse | Elektronische Registrierkasse |
|---|---|---|
| Generelle Pflicht aktuell | Nein | Nein (aber ab 2027 für > 100.000€ Umsatz) |
| Einzelaufzeichnungspflicht | Ja (manuell) | Ja (automatisiert) |
| Täglicher Abschluss (Z-Bon/Bericht) | Ja (manuell, Zählprotokoll) | Ja (automatisiert, Z-Bon) |
| Belegausgabepflicht | Nein (nur auf Wunsch) | Ja (immer) |
| Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) | Nicht relevant | Ja (seit 01.01.2020) |
| Aufbewahrungspflicht | 10 Jahre (manuell) | 10 Jahre (digital/Archiv) |
| Risiko bei Prüfung | Hoch bei Mängeln | Geringer bei korrektem System |
| Automatisierung/Zusatzfunktionen | Kaum | Ja (Berichte, Lager, etc.) |
Häufig gestellte Fragen
Ist die offene Ladenkasse 2025 noch erlaubt?
Ja, die offene Ladenkasse ist auch im Jahr 2025 grundsätzlich noch erlaubt, da die generelle Registrierkassenpflicht erst zum 01. Januar 2027 für Unternehmen mit über 100.000 Euro Jahresumsatz kommt. Sie müssen jedoch die strengen Regeln zur Einzelaufzeichnung und Dokumentation beachten.
Gibt es eine generelle Registrierkassenpflicht in Deutschland?
Nein, aktuell gibt es keine generelle Pflicht für alle Unternehmen. Eine Pflicht zur Nutzung einer elektronischen Registrierkasse tritt ab dem 01. Januar 2027 für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro in Kraft.

Muss ich einen Z-Bon täglich erstellen?
Ja, wenn Sie ein elektronisches Kassensystem nutzen, müssen Sie den Z-Bon als Tagesabschluss täglich erstellen. Er ist ein wesentlicher Bestandteil der ordnungsgemäßen Kassenführung.
Wie lange muss ich Z-Bons aufbewahren?
Z-Bons unterliegen wie andere Buchhaltungsunterlagen einer Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren.
Kann ich Einzelaufzeichnungen nach dem Druck des Z-Bons löschen?
Nein, auf keinen Fall! Einzelaufzeichnungen müssen manipulationssicher gespeichert und ebenfalls 10 Jahre aufbewahrt werden. Das Löschen von Einzeldaten nach dem Tagesabschluss ist ein schwerwiegender Verstoß.
Gilt die Belegausgabepflicht für offene Ladenkassen?
Nein, für die offene Ladenkasse gilt die allgemeine Belegausgabepflicht nicht. Sie müssen jedoch auf Verlangen des Kunden eine Quittung ausstellen.
Fazit
Die Kassenführung ist ein zentraler Aspekt der Unternehmensbuchhaltung und unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Während die offene Ladenkasse derzeit noch zulässig ist, erfordert sie eine äußerst sorgfältige manuelle Dokumentation, um den Anforderungen der Einzelaufzeichnungspflicht gerecht zu werden. Die bevorstehende Registrierkassenpflicht ab 2027 wird für viele Unternehmen den Umstieg auf elektronische Systeme notwendig machen.
Der Z-Bon ist – insbesondere bei elektronischen Kassen – ein unerlässliches Dokument für den täglichen Abschluss und den Nachweis der Umsätze. Seine korrekte und tägliche Erstellung sowie die 10-jährige Aufbewahrung sind Pflicht. Mängel in der Kassenführung können bei Prüfungen durch das Finanzamt zu hohen Hinzuschätzungen und Strafen führen.
Ein modernes elektronisches Kassensystem kann nicht nur dabei helfen, die gesetzlichen Anforderungen leichter zu erfüllen und das Risiko bei Prüfungen zu minimieren, sondern bietet auch zahlreiche Vorteile zur Optimierung der Geschäftsprozesse. Die Investition in eine rechtssichere und effiziente Kassenlösung ist daher eine wichtige Entscheidung für die Zukunft Ihres Unternehmens.
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