01/02/2014
In der Buchhaltung ist die korrekte Zuordnung von Ausgaben zu den passenden Konten entscheidend für eine transparente und fehlerfreie Finanzübersicht. Bestimmte Gebühren und Abgaben, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit anfallen, werden oft auf spezielle Konten gebucht. Eine häufige Frage, insbesondere im Gastgewerbe oder bei anderen erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, betrifft die Verbuchung von Konzessions- oder Erlaubnisgebühren. Hier kommt das Konto 6430 im SKR 04 oder das Konto 4390 im SKR 03 ins Spiel.

Dieses Konto ist für 'Sonstige Abgaben' vorgesehen und dient dazu, verschiedene betriebliche Gebühren zu erfassen, die nicht unter spezifischere Konten fallen. Ein typisches Beispiel, das auf dieses Konto gebucht wird, sind die Gebühren, die für die Erteilung einer Gaststättenkonzession oder einer Schankerlaubnis anfallen. Diese Kosten sind notwendige betriebliche Aufwendungen, um die entsprechende Tätigkeit legal ausüben zu dürfen.
- Was bedeutet "Sonstige Abgaben" auf Konto 6430/4390?
- Die Gebühr für die Gaststättenkonzession / Schankerlaubnis
- So kontieren Sie die Gebühr richtig
- Warum ist eine Schankerlaubnis erforderlich?
- Die Kosten der Schankerlaubnis
- Häufig gestellte Fragen zur Buchung von Konzessionsgebühren
- Auf welches Konto buche ich die Gebühr für eine Gaststättenkonzession?
- Wie lautet der Buchungssatz für die Zahlung der Schankerlaubnisgebühr?
- Sind die Gebühren für die Schankerlaubnis betriebliche Aufwendungen?
- Wie hoch kann die Gebühr für eine Schankerlaubnis sein?
- Wird eine Schankerlaubnis immer benötigt, wenn ich Getränke verkaufe?
- Zusammenfassung
Was bedeutet "Sonstige Abgaben" auf Konto 6430/4390?
Das Konto mit der Nummer 6430 im Standardkontenrahmen SKR 04 oder 4390 im SKR 03 trägt die Bezeichnung "Sonstige Abgaben". Wie der Name bereits andeutet, werden auf diesem Konto verschiedene Arten von Abgaben und Gebühren verbucht, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit anfallen, aber nicht zu den typischen Steuern (wie Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer) oder anderen spezifischen Abgaben gehören. Es handelt sich um ein Sammelkonto für diverse betriebliche Aufwendungen dieser Art.
Im Kontext der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden die auf diesem Konto erfassten Beträge den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zugeordnet. Dies unterstreicht ihren Charakter als notwendige Ausgaben zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs.
Die Gebühr für die Gaststättenkonzession / Schankerlaubnis
Wer in Deutschland eine Gaststätte betreiben möchte, die den Ausschank alkoholischer Getränke vorsieht, benötigt in der Regel eine behördliche Erlaubnis – die sogenannte Gaststättenkonzession oder Schankerlaubnis. Die Erteilung dieser Erlaubnis ist nicht kostenfrei. Es fallen Gebühren an, deren Höhe variieren kann. Diese Gebühr ist eine einmalige oder regelmäßige (je nach Art der Erlaubnis und lokalen Vorschriften) Zahlung an die zuständige Behörde, um die Genehmigung für den Betrieb zu erhalten.
Genau diese Gebühr für die Erteilung einer Schankerlaubnis oder einer Gaststättenkonzession ist ein klassischer Fall für die Verbuchung auf dem Konto für "Sonstige Abgaben". Es ist eine behördliche Abgabe, die direkt mit der Erlaubnis zur Ausübung der Geschäftstätigkeit verbunden ist.
So kontieren Sie die Gebühr richtig
Die korrekte Verbuchung der Gebühr für die Gaststättenkonzession oder Schankerlaubnis ist unkompliziert, wenn man die richtigen Konten kennt. Wie bereits erwähnt, wird die Gebühr als Aufwand auf das Konto "Sonstige Abgaben" gebucht.
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto, von dem aus die Zahlung geleistet wurde. In den meisten Fällen wird die Gebühr per Banküberweisung bezahlt. Daher ist das Gegenkonto in der Regel das Bankkonto.
Die relevanten Konten in den Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 sind:
| Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Bilanz/GuV |
|---|---|---|---|
| Sonstige Abgaben | 4390 | 6430 | GuV (Sonstige betriebliche Aufwendungen) |
| Bank | 1200 | 1800 | Bilanz (Umlaufvermögen) |
Der Buchungssatz lautet demnach:
Sonstige Abgaben an Bank
Im Soll steht das Aufwandskonto "Sonstige Abgaben", da hier ein Wertverbrauch (die gezahlte Gebühr) stattfindet. Im Haben steht das Konto "Bank", da der Bankbestand durch die Zahlung abnimmt.
Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung
Betrachten wir ein konkretes Beispiel, um die Buchung zu verdeutlichen.
Hans Groß hat sich entschlossen, als Gastwirt tätig zu werden. Um seinen Betrieb eröffnen zu dürfen, hat er die notwendige Schankerlaubnis beantragt und erhalten. Für die Erteilung dieser Erlaubnis musste er eine Gebühr in Höhe von 2.000 EUR an die zuständige Behörde entrichten. Die Zahlung erfolgte von seinem betrieblichen Bankkonto.
Die Buchung dieses Geschäftsvorfalls erfolgt wie folgt:
| Konto SKR 03/04 (Soll) | Kontenbezeichnung (Soll) | Betrag (Soll) | Konto SKR 03/04 (Haben) | Kontenbezeichnung (Haben) | Betrag (Haben) |
|---|---|---|---|---|---|
| 4390 / 6430 | Sonstige Abgaben | 2.000 EUR | 1200 / 1800 | Bank | 2.000 EUR |
Dieser Buchungssatz erfasst den Aufwand für die Gebühr korrekt auf dem Konto "Sonstige Abgaben" und reduziert gleichzeitig den Saldo auf dem Bankkonto um den gezahlten Betrag.
Warum ist eine Schankerlaubnis erforderlich?
Die Notwendigkeit einer Schankerlaubnis, auch Gaststättenerlaubnis genannt, ergibt sich aus dem Gaststättengesetz. Sie ist erforderlich für Betriebe, die gewerbsmäßig Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen wollen. Dies betrifft vor allem den Ausschank alkoholischer Getränke.
Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen keine Schankerlaubnis benötigt wird:
- Verabreichung ausschließlich alkoholfreier Getränke.
- Abgabe unentgeltlicher Kostproben.
- Verabreichung zubereiteter Speisen.
- Verabreichung von Getränken und zubereiteten Speisen an Hausgäste in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb (z.B. Hotel).
Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Dazu gehören:
- Mangelnde Zuverlässigkeit des Antragstellers (z.B. bei Alkoholismus oder Förderung des Missbrauchs geistiger Getränke).
- Die Räumlichkeiten entsprechen nicht den Vorschriften für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
- Die Lage oder Verwendung der Gaststätte widerspricht dem öffentlichen Interesse.
Zusätzlich zur Erlaubnis selbst benötigen Antragsteller oft eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) über ihre Kenntnisse der Grundzüge des Lebensmittelrechts.
Die Kosten der Schankerlaubnis
Die Höhe der Gebühr für eine Schankerlaubnis ist nicht pauschal festgelegt, sondern kann je nach Bundesland, Kommune und den spezifischen Gegebenheiten des Betriebs variieren. Die Gebühr setzt sich typischerweise aus verschiedenen Komponenten zusammen, wie einem Grundbetrag, einem Flächenbetrag (abhängig von der Größe der Gaststätte) und möglichen Zuschlägen, die von der Betriebsart und der Lage abhängen können.
Die obere Grenze für die Gebühr wird in den jeweiligen Gebührenordnungen festgelegt und beträgt laut der vorliegenden Information höchstens 5.000 EUR. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Behörde oder der örtlichen IHK über die konkret anfallenden Kosten zu informieren.
Häufig gestellte Fragen zur Buchung von Konzessionsgebühren
Auf welches Konto buche ich die Gebühr für eine Gaststättenkonzession?
Die Gebühr für eine Gaststättenkonzession oder Schankerlaubnis wird auf das Konto "Sonstige Abgaben" gebucht. Dies ist das Konto 4390 im SKR 03 oder 6430 im SKR 04.
Wie lautet der Buchungssatz für die Zahlung der Schankerlaubnisgebühr?
Der Buchungssatz lautet: Sonstige Abgaben an Bank. Im Soll steht Konto 4390 (SKR 03) oder 6430 (SKR 04), im Haben Konto 1200 (SKR 03) oder 1800 (SKR 04).
Sind die Gebühren für die Schankerlaubnis betriebliche Aufwendungen?
Ja, die Gebühren für die Erteilung einer Schankerlaubnis sind notwendige Ausgaben, um den Betrieb legal führen zu dürfen. Sie werden den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zugeordnet.
Wie hoch kann die Gebühr für eine Schankerlaubnis sein?
Die Höhe der Gebühr ist variabel und kann je nach Kommune und den spezifischen Gegebenheiten des Betriebs variieren. Sie beträgt laut der vorliegenden Information höchstens 5.000 EUR.
Wird eine Schankerlaubnis immer benötigt, wenn ich Getränke verkaufe?
Eine Schankerlaubnis ist in erster Linie für den gewerbsmäßigen Ausschank alkoholischer Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle erforderlich. Für alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, Speisen oder für Hausgäste in Beherbergungsbetrieben wird sie in der Regel nicht benötigt.
Zusammenfassung
Die korrekte Verbuchung von behördlichen Gebühren ist ein wichtiger Aspekt der betrieblichen Buchführung. Die Gebühr für die Erteilung einer Gaststättenkonzession oder Schankerlaubnis gehört zu den "Sonstigen Abgaben" und wird daher auf das Konto 4390 (SKR 03) oder 6430 (SKR 04) gebucht. Die Gegenbuchung erfolgt typischerweise auf das Bankkonto. Das Verständnis der Hintergründe für die Notwendigkeit der Erlaubnis und der Zusammensetzung der Gebühr hilft, diese Aufwendungen korrekt einzuordnen und zu verbuchen. Mit dem einfachen Buchungssatz "Sonstige Abgaben an Bank" erfassen Sie diese Ausgabe korrekt in Ihrer Finanzbuchhaltung.
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