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Dolche & Waffenrecht: Was ist in Deutschland erlaubt?

01/12/2020

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Das deutsche Waffenrecht ist komplex und dient der öffentlichen Sicherheit. Viele Menschen fragen sich, wie bestimmte Gegenstände, die potenziell gefährlich sein können, rechtlich eingestuft werden. Eine häufig gestellte Frage betrifft Dolche: Ist es in Deutschland erlaubt, einen Dolch zu besitzen oder gar in der Öffentlichkeit zu führen? Die Antwort darauf ist differenziert und im Waffengesetz (WaffG) festgeschrieben.

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Aktuelle Rechtslage Selbst Schleudern, bei denen eine Montage einer Armstütze nur vorgesehen ist (Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.7 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3), zählen zu den verbotenen Gegenständen.

Grundsätzlich sind Dolche in Deutschland nicht pauschal verboten. Das Waffengesetz klassifiziert Dolche jedoch eindeutig als Hieb- und Stoßwaffen. Diese Klassifizierung hat direkte Auswirkungen auf den erlaubten Umgang mit ihnen.

Übersicht

Besitz und Erwerb von Dolchen

Der Erwerb und der Besitz von Dolchen sind in Deutschland für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, grundsätzlich erlaubt. Das bedeutet, wer volljährig ist, darf einen Dolch kaufen und zu Hause besitzen, beispielsweise als Sammlerstück oder Werkzeug, sofern keine anderen spezifischen Verbote greifen (z.B. bezogen auf die Person). Es bedarf dafür keiner speziellen Erlaubnis wie einer Waffenbesitzkarte, wie sie für Schusswaffen notwendig ist. Die Altersgrenze von 18 Jahren soll sicherstellen, dass nur Erwachsene, die als reifer und verantwortungsbewusster gelten, Zugriff auf solche potenziell gefährlichen Gegenstände haben.

Das Führen von Dolchen in der Öffentlichkeit

Während der Besitz von Dolchen für Volljährige erlaubt ist, sieht das Waffengesetz für das Führen in der Öffentlichkeit strenge Einschränkungen vor. Das Führen wird im Waffengesetz als die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums definiert. Kurz gesagt: Wer einen Dolch bei sich trägt, sodass er jederzeit darauf zugreifen könnte, führt ihn.

Das Führen von Dolchen in der Öffentlichkeit ist in Deutschland nach § 42a WaffG grundsätzlich untersagt. Dieses Verbot gilt unabhängig davon, ob der Dolch offen oder verdeckt getragen wird. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen von diesem Verbot, die typischerweise im Zusammenhang mit der Berufsausübung (z.B. Handwerker, die bestimmte Werkzeuge benötigen) oder der Brauchtumspflege stehen können, jedoch sind diese eng auszulegen und betreffen Dolche oft nicht im klassischen Sinne.

Der Gesetzgeber hat dieses Verbot erlassen, um die allgemeine Sicherheit zu gewährleisten und die Gefahr der missbräuchlichen Verwendung solcher Waffen in der Öffentlichkeit zu minimieren. Eine Hieb- und Stoßwaffe wie ein Dolch birgt ein erhebliches Gefahrenpotenzial, insbesondere in Situationen, in denen Emotionen eine Rolle spielen oder bei kriminellen Handlungen.

Verbotene Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes

Neben der Regulierung des Umgangs mit Hieb- und Stoßwaffen wie Dolchen listet das Waffengesetz in Anlage 2, Abschnitt 1 eine Reihe von Gegenständen auf, deren Erwerb, Besitz, Führen, Verbringen (Transport über die Grenze), Herstellen, Bearbeiten, Instandsetzen und Handel grundsätzlich verboten sind. Diese Gegenstände werden als verbotene Waffen bezeichnet.

Das Verbot dieser Gegenstände ist eine der schärfsten Maßnahmen im Waffengesetz und resultiert aus der besonderen Gefahr, die von ihnen ausgeht, insbesondere der Gefahr der missbräuchlichen Verwendung. Diese Waffen sind entweder ihrer Konstruktion nach besonders gefährlich oder ihre Verwendung widerspricht grundlegenden Sicherheitserwägungen oder dem öffentlichen Frieden.

Beispiele für verbotene Waffen nach dem Waffengesetz (laut bereitgestellter Information)

Die bereitgestellte Information nennt spezifisch zwei Kategorien von Waffen, die unter das Verbot fallen:

  • Vollautomatische Waffen: Dies sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut laden und bei einmaliger Betätigung des Abzuges mehr als einen Schuss abgeben. Ihre hohe Feuergeschwindigkeit macht sie extrem gefährlich und für zivile Zwecke in der Regel irrelevant. Der Besitz und jede Form des Umgangs sind strengstens verboten.
  • Bestimmte Vorderschaftrepetierflinten (Pump-Guns): Nicht alle Vorderschaftrepetierflinten sind verboten, aber bestimmte Modelle fallen unter das Verbot. Häufig handelt es sich dabei um Modelle, die besonders kurz sind (Lauflänge unter 45 cm oder Gesamtlänge unter 90 cm) oder die über bestimmte Konstruktionsmerkmale verfügen, die ihre zivile Nutzung in Frage stellen oder ihre leichte Verbergung ermöglichen. Das Verbot zielt hier auf Waffen ab, die in der Kriminalität eine Rolle spielen könnten oder eine besonders hohe Gefahr darstellen.

Die Liste der verbotenen Gegenstände im Waffengesetz ist deutlich länger und umfasst beispielsweise auch bestimmte Messerarten (z.B. Faustmesser, Butterflymesser), Stahlruten, Totschläger, Wurfsterne und Präzisionsschleudern. Die bereitgestellte Information fokussiert sich jedoch auf die genannten Schusswaffen.

Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Das Waffengesetz unterscheidet bei Verstößen zwischen Straftaten (Vergehen und Verbrechen) und Ordnungswidrigkeiten. Der Umgang mit verbotenen Waffen wird in der Regel als Straftat geahndet, wobei die Schwere der Strafe vom konkreten Vergehen abhängt.

  • Verbrechen: Der unerlaubte Umgang (Erwerb, Besitz, Führen, etc.) mit bestimmten besonders gefährlichen Waffen, insbesondere mit vollautomatischen Waffen, wird laut bereitgestellter Information als Verbrechen eingestuft. Ein Verbrechen ist im deutschen Recht eine Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht ist. Der Besitz vollautomatischer Waffen kann mit Freiheitsstrafe sanktioniert werden, oft nicht unter einem Jahr.
  • Vergehen: Für die meisten anderen verbotenen Waffen wird der unerlaubte Besitz (und andere Umgangsformen) als Vergehen geahndet. Ein Vergehen ist eine Straftat, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht ist. Auch hier können empfindliche Geldstrafen oder Freiheitsstrafen (oft bis zu fünf Jahren) verhängt werden, je nach Einzelfall und konkreter Waffe.

Das unerlaubte Führen von Waffen, die zwar besessen, aber nicht geführt werden dürfen (wie Dolche), stellt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet. In schwereren Fällen oder bei Vorsatz kann es jedoch auch als Straftat eingestuft werden (§ 52a WaffG, Führen verbotener Waffen, kann bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe bedeuten, aber das Führen eines Dolches ist primär eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 WaffG). Die bereitgestellte Information konzentriert sich auf die Straftatbestände im Zusammenhang mit verbotenen Waffen.

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Zweck und Bedeutung des Waffengesetzes

Das Waffengesetz dient primär dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es soll den Missbrauch von Waffen verhindern und sicherstellen, dass Waffen nur von Personen besessen und geführt werden, die die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen und ein Bedürfnis nachweisen können (was für die hier diskutierten verbotenen Waffen ohnehin nicht möglich ist). Die Unterscheidung zwischen erlaubtem Besitz (für Volljährige, z.B. Dolche zu Hause) und verbotenem Führen (Dolche in der Öffentlichkeit) ist ein zentrales Element, um die Risiken im öffentlichen Raum zu minimieren.

Die konsequente Einstufung und das Verbot bestimmter Waffenarten (wie vollautomatische Waffen oder bestimmte Vorderschaftrepetierer) reflektieren deren hohes Gefährdungspotenzial und die Absicht des Gesetzgebers, solche Waffen vollständig aus dem zivilen Verkehr zu ziehen. Die Sanktionierung von Verstößen mit Freiheitsstrafe, insbesondere bei Verbrechen, unterstreicht die Ernsthaftigkeit, mit der der Staat unerlaubten Waffenbesitz und -umgang verfolgt.

Zusammenfassende Übersicht (basierend auf bereitgestellter Information)

GegenstandskategorieBesitz/ErwerbFühren in der ÖffentlichkeitStrafbarkeit bei unerlaubtem Umgang (Besitz etc.)
Dolche (als Hieb- und Stoßwaffe)Erlaubt für Personen ab 18 JahrenGrundsätzlich verbotenUnerlaubtes Führen i.d.R. Ordnungswidrigkeit (Bußgeld)
Vollautomatische WaffenGrundsätzlich verbotenGrundsätzlich verbotenStraftat (Verbrechen), Freiheitsstrafe (oft ab 1 Jahr)
Bestimmte VorderschaftrepetiererGrundsätzlich verbotenGrundsätzlich verbotenStraftat (Vergehen), Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre)
Weitere verbotene Gegenstände (allgemein)Grundsätzlich verbotenGrundsätzlich verbotenStraftat (Vergehen oder Verbrechen je nach Gegenstand), Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

*Diese Tabelle basiert auf den in der Information genannten Kategorien und den dort beschriebenen Konsequenzen.*

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F: Darf ich einen Dolch zu Hause besitzen, wenn ich über 18 bin?
A: Ja, laut der bereitgestellten Information ist der Besitz von Dolchen für Personen ab 18 Jahren erlaubt.

F: Warum darf ich einen Dolch nicht in der Öffentlichkeit tragen?
A: Dolche gelten als Hieb- und Stoßwaffen, und das Führen solcher Waffen in der Öffentlichkeit ist nach dem Waffengesetz grundsätzlich untersagt, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern.

F: Was passiert, wenn ich versehentlich einen Dolch in meiner Tasche habe und er gefunden wird?
A: Das unerlaubte Führen eines Dolches ist in der Regel eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Vorsatz oder bestimmte Umstände können jedoch zu einer strengeren Bewertung führen. Es ist ratsam, sich stets gesetzeskonform zu verhalten.

F: Sind alle Pump-Guns in Deutschland verboten?
A: Nein, laut der Information sind nur *bestimmte* Vorderschaftrepetierflinten verboten, nicht alle Modelle. Die Kriterien für das Verbot sind im Waffengesetz genau definiert.

F: Welche Strafe droht beim Besitz einer vollautomatischen Waffe?
A: Der unerlaubte Besitz einer vollautomatischen Waffe wird laut der Information als Verbrechen eingestuft und mit Freiheitsstrafe sanktioniert, oft nicht unter einem Jahr.

F: Was bedeutet der Begriff 'Hieb- und Stoßwaffen'?
A: Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände, die dazu bestimmt sind, durch Hieben oder Stoßen Verletzungen beizubringen. Dolche fallen typischerweise in diese Kategorie.

Fazit

Das deutsche Waffengesetz zieht klare Grenzen, wenn es um den Umgang mit potenziell gefährlichen Gegenständen geht. Dolche dürfen von Erwachsenen besessen werden, aber das Führen in der Öffentlichkeit ist strikt verboten. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Gegenständen, die aufgrund ihrer besonderen Gefährlichkeit generell als verbotene Waffen eingestuft sind, darunter vollautomatische Waffen und bestimmte Vorderschaftrepetierer. Der Umgang mit diesen verbotenen Gegenständen stellt eine Straftat dar, die je nach Kategorie als Vergehen oder sogar als Verbrechen mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet wird. Es ist unerlässlich, sich über die geltenden Bestimmungen des Waffengesetzes zu informieren, um unbeabsichtigte Gesetzesverstöße und deren schwerwiegende Folgen zu vermeiden. Das Wissen um den Unterschied zwischen erlaubtem Besitz und verbotenem Führen sowie die Kenntnis der Liste der verbotenen Gegenstände ist dabei von zentraler Bedeutung.

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