05/09/2017
In jedem Büro fallen täglich Kosten für Verbrauchsmaterialien an: Kugelschreiber, Papier, Notizblöcke, Druckerpatronen. Diese Ausgaben summieren sich im Laufe eines Jahres. Doch wie werden solche „Schreibwaren“ oder „Büromaterialien“ korrekt in der Buchhaltung erfasst? Die richtige Zuordnung ist entscheidend für eine genaue Finanzberichterstattung und die Nutzung aller steuerlichen Vorteile. Dieser Artikel beleuchtet, unter welchen Konten Büromaterial typischerweise gebucht wird, welche Kriterien erfüllt sein müssen und worauf Sie aus steuerlicher Sicht achten sollten.

- Die richtige Kontierung: Bürobedarf oder Büromaterial?
- Wichtige Kriterien für die steuerliche Absetzbarkeit
- Der Vorsteuerabzug bei Büromaterialien
- Buchungssatz für Büromaterial
- FAQ: Häufige Fragen zu Büromaterial in der Buchhaltung
- Tabellarische Übersicht: Beispiele und Kontierung
- Fazit: Ordnung zahlt sich aus
Die richtige Kontierung: Bürobedarf oder Büromaterial?
In den meisten Standardkontenrahmen (wie dem SKR03 oder SKR04 in Deutschland) gibt es spezifische Konten für Ausgaben dieser Art. Die gebräuchlichsten Bezeichnungen sind „Büromaterial“ oder „Bürobedarf“. Diese Konten sind Sammelstellen für eine Vielzahl von Verbrauchsgütern, die im täglichen Bürobetrieb benötigt werden.

Typischerweise fallen unter diese Kategorie:
- Schreibgeräte (Kugelschreiber, Bleistifte, Marker)
- Papier aller Art (Druckerpapier, Briefpapier, Notizpapier)
- Notizbücher und Blöcke
- Umschläge
- Ordner und Aktenhüllen
- Druckerpatronen und Toner
- Haftnotizen und Fähnchen
- Heftgeräte, Heftklammern und Enthefter
- Büro- und Aktenklammern
- Klebeband und Klebstoffe
- Visitenkarten (für interne Zwecke oder geringe Mengen)
- Einfache Schreibtischorganizer
Manchmal werden diese Kosten auch unter einem breiter gefassten Konto wie „Allgemeine Verwaltungsaufwendungen“ oder „Sonstige Betriebsausgaben“ verbucht. Wichtig ist hierbei vor allem die Konsistenz: Wählen Sie eine Kategorie, die für Ihre Unternehmensstruktur und Ihre Berichtsanforderungen sinnvoll ist, und bleiben Sie dabei. Dies erleichtert sowohl Ihre interne Nachvollziehbarkeit als auch die Arbeit Ihres Steuerberaters.
Abgrenzung zu anderen Kategorien
Es ist wichtig, Büromaterial von anderen Ausgaben abzugrenzen:
- Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Gegenstände, die länger als ein Jahr genutzt werden können (z.B. ein kleiner Drucker, ein Locher oder ein Aktenvernichter), werden oft als GWG behandelt, wenn ihr Nettowert bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Diese werden anders abgeschrieben oder sofort als GWG abgesetzt. Büromaterialien sind im Gegensatz dazu Verbrauchsgüter, die schnell „verbraucht“ werden.
- Reparatur und Wartung: Kosten für die Reparatur oder Wartung von Bürogeräten (wie Drucker oder Kopierer) fallen nicht unter Büromaterial, sondern werden auf entsprechenden Reparatur- oder Wartungskonten verbucht.
- Porto und Versandkosten: Diese haben eigene Konten, auch wenn sie im Büro anfallen.
Wichtige Kriterien für die steuerliche Absetzbarkeit
Damit Ausgaben für Büromaterial steuerlich als Betriebsausgabe anerkannt werden, müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen, ähnlich wie alle anderen Geschäftsausgaben:
1. Gewöhnlich und Notwendig
Die Ausgaben müssen „gewöhnlich und notwendig“ im Sinne des Steuerrechts sein. Eine gewöhnliche Ausgabe ist eine, die in Ihrer Branche oder für Ihre Art von Geschäft üblich und anerkannt ist. Eine notwendige Ausgabe ist eine, die hilfreich und angemessen für die Führung Ihres Geschäfts ist. Basic-Büromaterialien erfüllen dieses Kriterium für die meisten Unternehmen problemlos.
2. Geschäftliche vs. private Nutzung
Dies ist ein entscheidender Punkt. Wenn Büromaterialien sowohl geschäftlich als auch privat genutzt werden (z. B. ein Kugelschreiber, den Sie auch zu Hause verwenden, oder Papier, das für private Zwecke bedruckt wird), müssen Sie die Kosten trennen. Nur der Anteil, der nachweislich für geschäftliche Zwecke verwendet wurde, ist als Betriebsausgabe abzugsfähig. Eine klare Dokumentation ist hier unerlässlich, um die geschäftliche Nutzung zu belegen.
3. Sofortabzug vs. Aktivierung
Büromaterial wird fast immer als laufender Aufwand behandelt, d. h., Sie ziehen die Kosten in dem Jahr ab, in dem das Material verwendet oder verbraucht wird. Bei geringwertigen Verbrauchsgütern wie Kugelschreibern oder Papier ist es steuerrechtlich zulässig und üblich, die Kosten sofort im Zeitpunkt des Kaufs als Betriebsausgabe zu verbuchen, da sie typischerweise innerhalb kurzer Zeit verbraucht werden und einen geringen Einzelwert haben. Eine Aktivierung (Buchung als Vermögenswert) und Abschreibung kommt bei Büromaterialien praktisch nie vor, da sie keine langfristigen Wirtschaftsgüter sind.
4. Dokumentation und Belegpflicht
Eine ordnungsgemäße Buchhaltung erfordert Belege für alle Ausgaben. Für Büromaterialien sind dies in der Regel Rechnungen oder Quittungen vom Lieferanten. Diese Belege müssen Informationen über den Betrag, das Datum, den Lieferanten und die Art der gekauften Artikel enthalten. Bewahren Sie diese Belege sorgfältig auf, sowohl in Papierform als auch digital. Die Aufbewahrungspflichten nach deutschem Steuerrecht (typischerweise 10 Jahre) gelten auch für diese Belege.
Der Vorsteuerabzug bei Büromaterialien
Ein sehr wichtiger Aspekt in der deutschen Buchhaltung ist der Umgang mit der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Wenn Ihr Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist, können Sie die auf den Kauf von Büromaterial gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Dies ist einer der Gründe, warum diese Ausgaben auf speziellen Kostenkonten gebucht werden, die für den Vorsteuerabzug gekennzeichnet sind.
Wie der von Ihnen zitierte Textabschnitt andeutet (bezogen auf ein Konto wie 4655, das oft im SKR04 für Büromaterial verwendet wird): Die Zusatzfunktion 'V' (Vorsteuer) bei solchen Konten signalisiert dem Buchhaltungsprogramm oder dem Buchhalter, dass aus den gebuchten Beträgen die Vorsteuer herausgerechnet und auf einem separaten Vorsteuerkonto erfasst werden muss. Dies ermöglicht Ihnen, die gezahlte Vorsteuer bei Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung oder -jahreserklärung geltend zu machen.
Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass Sie im Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung sind, die alle erforderlichen Angaben gemäß § 14 UStG enthält (insbesondere Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, Steuernummer oder USt-IdNr. des leistenden Unternehmers, Nettobetrag, Umsatzsteuersatz und -betrag, Bruttobetrag, Zeitpunkt der Lieferung/Leistung). Bei Kleinbetragsrechnungen (bis 250 Euro brutto) sind weniger strenge Anforderungen zu erfüllen.
Buchungssatz für Büromaterial
Der einfache Buchungssatz für den Kauf von Büromaterial auf Ziel (also per Rechnung, die später bezahlt wird) lautet typischerweise:
Büromaterial (Kostenkonto) + Vorsteuer (aktives Bestandskonto) an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (passives Bestandskonto)
Wenn Sie bar bezahlen oder per Bankkarte, wird statt „Verbindlichkeiten“ das entsprechende Kassen- oder Bankkonto im Haben angesprochen.
Beispiel: Kauf von Druckerpapier und Stiften im Wert von 50 € netto zzgl. 19% USt (9,50 €), Gesamt 59,50 € auf Rechnung.

Büromaterial 50 € (Soll)Vorsteuer 9,50 € (Soll)an Verbindlichkeiten 59,50 € (Haben)
Dieser Buchungssatz erfasst die Kosten auf dem entsprechenden Aufwandskonto (Büromaterial) und die abzugsfähige Vorsteuer auf dem Vorsteuerkonto. Die Gesamtforderung des Lieferanten wird auf dem Verbindlichkeitenkonto festgehalten.
FAQ: Häufige Fragen zu Büromaterial in der Buchhaltung
Fallen auch Versandkosten unter Büromaterial?
Nein, Versandkosten (Porto) werden in der Regel auf separaten Portokonten verbucht, auch wenn sie im Zusammenhang mit dem Versand von Geschäftspost anfallen.
Kann ich Büromaterialien für mein Home-Office absetzen?
Ja, unter den gleichen Bedingungen wie für ein externes Büro. Die Kosten müssen betrieblich veranlasst sein. Wenn Sie ein häusliches Arbeitszimmer haben, können die Regeln komplexer sein, aber reine Verbrauchsmaterialien, die eindeutig für die betriebliche Tätigkeit im Home-Office genutzt werden, sind absetzbar. Wichtig ist die klare Trennung von privaten Ausgaben.
Was passiert bei größeren Anschaffungen, z.B. einer Palette Papier?
Auch größere Mengen an Verbrauchsmaterialien wie eine Palette Papier werden in der Regel sofort als Aufwand verbucht. Das Prinzip des Sofortabzugs gilt, da es sich um Verbrauchsmaterial handelt. Eine Aktivierung und Abschreibung ist hier nicht vorgesehen, selbst wenn der Gesamtwert höher ist als der eines einzelnen GWG. Es bleibt Verbrauchsmaterial mit kurzer Verwendungsdauer.
Muss ich jeden einzelnen Kassenbon für Kugelschreiber aufbewahren?
Ja, grundsätzlich unterliegt jede betriebliche Ausgabe der Belegpflicht. Für kleinere Beträge, insbesondere bei Barzahlung, sind Kassenbons wichtige Nachweise. Achten Sie darauf, dass der Kassenbon die notwendigen Informationen enthält (Datum, Händler, Betrag, idealerweise eine Beschreibung der Ware). Für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße Rechnung erforderlich, bei Kleinbetragsrechnungen gelten die vereinfachten Anforderungen.
Gibt es eine Wertgrenze für Büromaterial?
Anders als bei GWG gibt es keine feste Wertgrenze, ab der Büromaterial anders behandelt wird. Solange es sich um typisches Verbrauchsmaterial handelt, wird es als sofort abzugsfähiger Aufwand auf den entsprechenden Büromaterialkonten verbucht.
Tabellarische Übersicht: Beispiele und Kontierung
Zur besseren Veranschaulichung finden Sie hier eine kleine Tabelle mit Beispielen und der typischen Zuordnung:
| Artikel | Typische Zuordnung (Konto) | Steuerliche Behandlung | Vorsteuerabzug möglich? |
|---|---|---|---|
| Kugelschreiber, Bleistifte | Büromaterial/Bürobedarf | Sofort abzugsfähige Betriebsausgabe | Ja, bei Nachweis durch Rechnung |
| Druckerpapier | Büromaterial/Bürobedarf | Sofort abzugsfähige Betriebsausgabe | Ja, bei Nachweis durch Rechnung |
| Druckerpatronen / Toner | Büromaterial/Bürobedarf | Sofort abzugsfähige Betriebsausgabe | Ja, bei Nachweis durch Rechnung |
| Briefumschläge | Büromaterial/Bürobedarf | Sofort abzugsfähige Betriebsausgabe | Ja, bei Nachweis durch Rechnung |
| Ordner | Büromaterial/Bürobedarf oder ggf. GWG (je nach Wert/Nutzung) | Sofort abzugsfähig (als Verbrauch) oder GWG-Regelung | Ja, bei Nachweis durch Rechnung |
| Visitenkarten (kleine Mengen) | Büromaterial/Bürobedarf oder Werbekosten (je nach Zweck) | Sofort abzugsfähige Betriebsausgabe | Ja, bei Nachweis durch Rechnung |
| Schreibtischlampe | Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) | Sofort abzugsfähig (GWG) oder Abschreibung | Ja, bei Nachweis durch Rechnung |
| Porto für Briefe | Porto / Versandkosten | Sofort abzugsfähige Betriebsausgabe | Nein (i.d.R. keine USt auf Briefporto) |
Diese Tabelle zeigt typische Zuordnungen. Im Einzelfall kann die genaue Kontierung je nach verwendetem Kontenrahmen und interner Buchhaltungsrichtlinie variieren. Wichtig ist, dass die gewählte Methode konsistent angewendet wird.
Fazit: Ordnung zahlt sich aus
Die korrekte Erfassung von Büromaterialkosten mag auf den ersten Blick trivial erscheinen, ist aber ein wichtiger Bestandteil einer sauberen Buchhaltung. Durch die konsequente Buchung auf den dafür vorgesehenen Konten (wie „Büromaterial“ oder „Bürobedarf“) stellen Sie sicher, dass Ihre Aufwendungen transparent und nachvollziehbar sind. Achten Sie auf die Unterscheidung zwischen geschäftlicher und privater Nutzung, halten Sie sich an die Belegpflicht und nutzen Sie die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs. Eine ordentliche Dokumentation Ihrer Ausgaben ist nicht nur für die Steuererklärung wichtig, sondern hilft Ihnen auch, einen besseren Überblick über Ihre tatsächlichen Bürokosten zu erhalten und potenzielle Einsparungen zu identifizieren. Investieren Sie die nötige Sorgfalt in diesen Bereich Ihrer Buchhaltung – es zahlt sich aus!
Die meisten Buchhaltungsprogramme bieten Standardkonten für Büromaterial an, was die Erfassung erleichtert. Im Zweifel oder bei Unsicherheiten, insbesondere bei der Abgrenzung zu GWG oder anderen Ausgaben, ist es immer ratsam, Ihren Steuerberater zu konsultieren. Er kann Ihnen helfen, die für Ihr Unternehmen passenden Konten und Prozesse zu etablieren.
Denken Sie daran: Jeder einzelne Beleg zählt und trägt zur Genauigkeit Ihrer Finanzdaten bei. Vernachlässigen Sie auch kleine Ausgaben wie den Kauf von Stiften oder Notizblöcken nicht – korrekt erfasst, sind sie ein legitimer und wichtiger Teil Ihrer betrieblichen Aufwendungen.
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